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Beilage zur Nassauischen Allgemeinen Zeitung.

M 177» Samstag den 7» Oktober 18^8.

u e b e rsi ch t.

Deutschland. Wiesbaden (Landtag). Frankfurt (Reichstag). (Konstanz (Scharfe Ordre. Truppenmärsche). Weimar (Strenge des Ministeriums). Wien (Die Kroaten. Schlacht).

Deutschland.

t * Wiesbaden, 6. Okt. (Ständeversammlung.) JBon Seiten der landesherrlichen Kommissarien wird in Betreff der aufgelösten Militärschule eine Nachfordernng von 1795 fl. 15 kr. gemacht. Die nothwendigen Ausgaben für Besoldungen be­trugen nämlich noch 2814 fl. 13 kr., von welchen nur 1018 fl. 50 kr. aus den Einnahmen der betreffenden Fonds bestritten werden konnten. Der Gegenstand wird dem Ausschusse zur Berichterstattung übergeben, welcher für den Militärerigenz- Etat ernannt worden war.

Die Tagesordnung führt zu den Verhandlungen über Chansseeneubau (Berichterstatter Wenckenbach I.) Auf den Antrag des Ausschusses werden bewilligt: 1) die für 1849 angeforderten 4500 fl. zur Fortsetzung der Arbeiten an der Chaussee von Holzhausen über Catzenelnbogen nach Diez; 2) die für die sonstigen projektirten Chausseeneubauten angefor­derten 145,722 fl. Verschiedene Anträge von Siebert, Schmidt, Lang auf weitere Verwilligung für solche Strecken, die von der Negierung ursprünglich angefordert, vom Staats­ministerium aber gestrichen waren, werden abgelehnt.

Die Tagesordnung führt weiter zur zweiten Abstimmung über das die Verfassung und Verwaltung der Gemeinden be­treffende Gesetz.

Eine Veränderung erleiden folgende Stellen:

§. 39. Pos. 7 bleiben weg die Worte: ohne Beaufsichti­gung der Regierung, auf Antrag Rahts.

Pos. 2, hinter 1-843 wirb zugesetzt: sowie der Hebammen, auf Antrag Wenkenbach's II.

§. 44 heißt jetzt: Frei von Gemeindediensten sind nur die­jenigen Bürger und Wittwen, welche re. Dagegen bleibt der 2. Satz: die Wittwen rc. weg, auf Antrag Rèmy's.

8. 48. Statt Jedenfalls wird gesetzt andernfalls (war nur ein Druckfehler).

8. 67 heißt jetzt: Er erhält einen von dem Gemeinderath mit Zustimmung der Gemeinde vor der Ernennung festzuse­tzenden Gehalt, welcher auch in einer 1 4 Proz. der Ein­nahme betragenden Belohnung bestehen kann.

8. 75 erleidet die bedeutendste Veränderung.

Nachdem ein Antrag Lang's, den ganzen Paragraph zu streichen, verworfen worden war, stellte Jung das Amen­dement, den 2. Satz also zu fassen:

Der Staatsregierung steht nur das Aufsichtsrecht zu hin­sichtlich der Einsichtsnahme von den Voranschlägen des Ge­meindehaushaltes, der Abhör der Gemeinderechnung und der­jenigen Handlungen, zu deren Vornahme die Staatsgenehmi­gung erforderlich ist.

Es entspinnt sich eine lebhafte Diskussion. Reg.-Komm. Bertram zeigt, wie die Regierung geradezu die Pflicht habe, die Handlungen vorzunehmen, wozu sie das Recht hier in An­spruch nimmt und welcher bedauernöwerthe Zustand der Ge­meinden eintreten werde, wenn ihr dies Recht nicht eingeräumt würde. Leisler und Großmann sprechen für Beibehaltung der ursprünglichen Fassung, Lang und Jung dagegen, Bei der Abstimmung wird das Jung'sche Amendement mit 20 Stimmen angenommen.

Die Tagesordnung führt zu Petitionsberichten.

Nächste Sitzung Montag den 9. Oktober. Tagesordnung: Bewilligung eines weiteren Steuersimpels, 2. Abstimmung über das Bürgeraufnahmegesetz, Petitionsberichte.

Frankfurt, 5. Okt. (91. Reichstagssitzung. .Forts.) Beseler: Aus den Mittheilungen des Gerichts ist zu prüfen, ob Grund vorhanden, das Verlangen der Verhaftung zu bil­ligen oder nicht. Die Versammlung selbst aber darf als Ge­richtshof nicht austreten. Der Redner ist für die Verweisung der Frage an einen neu zu wählenden Ausschuß. Ebenso Riesser, welcher bemerkt, daß die in 8. 24 der Geschäftsord­

nung enthaltenen Befugnisse jedem Ausschuß zukommen, mit­hin einer einzelnen Kommission ausnahmsweise nicht entzogen werden könnten. Jucho erinnert, daß auch der Ausschuß für die Wahl von Thiengen ungehindert mit den Behörden kon- ferirt habe. Diese Ermächtigung müsse man auch hier eintre­ten lassen. Der Schluß der Debatte wird angenommen. Plathner beharrt auf seinem Antrag, welcher jedoch keine Unterstützung findet. Dagegen spricht sich die Versammlung aus für die Niedersetzung eines durch die Abtheilungen zu er­wählenden Ausschusses zur Prüfung der von dem Frankfurter Kriminalgerichte erhobenen Anträge. Schmidt aus Schlesien und Wiesner stellen folgenden Antrag: In Erwägung, daß es wünschenswerth ist, daß die Nationalversammlung in ihrem wahren Charakter vor das Volk trete, beschließt dieselbe, die verlangten Verhaftungen ohne Weiteres zu genehmigen. Ab­geordneter H. v. Gagern: Ich beantrage, den Antrag der Herren Schmidt und Wiesner einer besonderen Kommission zur Prüfung zu überweisen. Ich glaube nicht, daß eine solche Frechheit wie dieser Antrag..... (Beifall auf der Rechten; Tumult auf der Linken, so daß der Redner nicht mehr ver­standen werden kann; wiederholter Ruf: zur Ordnung! Un­verschämtheit, Frechheit!)

Vizepräsident Simson: Ich werde den Redner nicht zur Ordnung rufen. Es steht den Mitgliedern frei, am Schlüsse der Verhandlung eine besondere Beschwerde einzureichen. (Neuer Lärm; links der Ruf: eine Schmach! wir müssen fort!). Jor­dan aus Berlin bemerkt, daß der Schmidt'sche Antrag einge­bracht worden sey, nachdem die Versammlung über den bezüg­lichen Gegenstand bereits abgestimmt habe. Der Redner be­antragt den Schluß der Sitzung und deren Aussetzung bis zur. Vorlage des Ausschußberichts über die Anträge des Appellâ- tionsgerichtshofs. Schmidt aus Schlesien tritt dem Antrag v. Gagern's bei, verlangt aber, daß die mit der Prüfung fei­nes (des Redners) Antrag zu beauftragende Commission gleich­zeitig ihr Augenmerk auf das Auftreten des Präsidenten und des Vizepräsidenten richte. Wesendon ck: Niemand aus der Versammlung hat es öfterer wiederholt, daß es nicht gestattet sey, auf der Tribüne Beleidigungen gegen Mitglieder der Ver­sammlung auszustoßen, als H. v. Gagern. Er hat also gegen die von ihm aufgestellte Regel selbst gefehlt. Daß er diese Aeu­ßerung nicht billigen wird, davon bin ich überzeugt. Aber wohin soll es kommen, wenn die Anträge der Abgeordneten in einer so beleidigenden Weise kritisirt werden? Dies ist die Konsequenz des Verfahrens bei der Berathung über die Wahl von Thiengen.

v. Breuning: Sind Beleidigungen von der Rednerbühne herab gegen Einzelne unzulässig, so ist es noch weniger ein Antrag, der die ganze Versammlung beleidigt. Mein Antrag geht dahin, den Schmidt'schen Antrags als die ganze Ver­sammlung beleidigend, zu vernichten. Scheller erinnert an das ziceronische Quousque tandern etc. Ob der Antrag rich­tig oder unrichtig sey, werde sich nach erhobener Anklage fin­den ; ob ein Mitglied unpassende Worte gesprochen, werde der Beschluß des Ausschusses rechtfertigen. Der Redner ist für den Schluß der Debatte. Venedey beantragt, daß die Aeußerungen v. Gagern's und des Vizepräsidenten einer be­sonderen Kommission zur Prüfung unterbreitet werden. Jor­dan aus Berlin erinnert nocbmals an seinen Antrag. Es dürfe hier Niemand seinen Sitz haben, dessen Ebre angegriffen sey. Die Versammlung möge sich vertagen, bis sie hierüber Gewißheit habe. Venedey findet diesen Antrag nicht statt­haft. Die Versammlung sey hier, um die Sache des Volkes, nicht aber um die Sache Einzelner zu berathen. Wigard erklärt von Gagerns Antrag als nicht zuläisig, weil der Schmidt'sche Antrag eingebracht worden, nachdem die Verhand­lung, wozu er gehöre, bereits geschlossen gewesen sey. v. Breuning ist gegen die Unterstützungsfrage und beantragt nochmals die Vernichtung des Antrags des Abg. Schmidt. Die Versammlung müsse zeigen, wie sie derartige Anträge behandle.

Schaffrath stellt folgenden Antrag: Den Antrag der Abg. Schmidt und Wiesner, die Aeußerung H. v. GagernS und die Weigerung des Vizepräsidenten, den Ordnungsruf auszusprechen, an den Gefchäftsordnungsausschuß zu verwei-