Beilage zur Nassauischen Allgemeinen Zeitung.
M 177» Samstag den 7» Oktober 18^8.
u e b e rsi ch t.
Deutschland. Wiesbaden (Landtag).— Frankfurt (Reichstag).— (Konstanz (Scharfe Ordre. Truppenmärsche). — Weimar (Strenge des Ministeriums). — Wien (Die Kroaten. Schlacht).
Deutschland.
t * Wiesbaden, 6. Okt. (Ständeversammlung.) JBon Seiten der landesherrlichen Kommissarien wird in Betreff der aufgelösten Militärschule eine Nachfordernng von 1795 fl. 15 kr. gemacht. Die nothwendigen Ausgaben für Besoldungen betrugen nämlich noch 2814 fl. 13 kr., von welchen nur 1018 fl. 50 kr. aus den Einnahmen der betreffenden Fonds bestritten werden konnten. — Der Gegenstand wird dem Ausschusse zur Berichterstattung übergeben, welcher für den Militärerigenz- Etat ernannt worden war.
Die Tagesordnung führt zu den Verhandlungen über Chansseeneubau — (Berichterstatter Wenckenbach I.) Auf den Antrag des Ausschusses werden bewilligt: 1) die für 1849 angeforderten 4500 fl. zur Fortsetzung der Arbeiten an der Chaussee von Holzhausen über Catzenelnbogen nach Diez; 2) die für die sonstigen projektirten Chausseeneubauten angeforderten 145,722 fl. — Verschiedene Anträge von Siebert, Schmidt, Lang auf weitere Verwilligung für solche Strecken, die von der Negierung ursprünglich angefordert, vom Staatsministerium aber gestrichen waren, werden abgelehnt.
Die Tagesordnung führt weiter zur zweiten Abstimmung über das die Verfassung und Verwaltung der Gemeinden betreffende Gesetz.
■ Eine Veränderung erleiden folgende Stellen:
§. 39. Pos. 7 bleiben weg die Worte: ohne Beaufsichtigung der Regierung, auf Antrag Rahts.
Pos. 2, hinter 1-843 wirb zugesetzt: sowie der Hebammen, auf Antrag Wenkenbach's II.
§. 44 heißt jetzt: Frei von Gemeindediensten sind nur diejenigen Bürger und Wittwen, welche re. Dagegen bleibt der 2. Satz: die Wittwen rc. weg, auf Antrag Rèmy's.
8. 48. Statt Jedenfalls wird gesetzt andernfalls (war nur ein Druckfehler).
8. 67 heißt jetzt: Er erhält einen von dem Gemeinderath mit Zustimmung der Gemeinde vor der Ernennung festzusetzenden Gehalt, welcher auch in einer 1 — 4 Proz. der Einnahme betragenden Belohnung bestehen kann.
8. 75 erleidet die bedeutendste Veränderung.
Nachdem ein Antrag Lang's, den ganzen Paragraph zu streichen, verworfen worden war, stellte Jung das Amendement, den 2. Satz also zu fassen:
Der Staatsregierung steht nur das Aufsichtsrecht zu hinsichtlich der Einsichtsnahme von den Voranschlägen des Gemeindehaushaltes, der Abhör der Gemeinderechnung und derjenigen Handlungen, zu deren Vornahme die Staatsgenehmigung erforderlich ist.
Es entspinnt sich eine lebhafte Diskussion. Reg.-Komm. Bertram zeigt, wie die Regierung geradezu die Pflicht habe, die Handlungen vorzunehmen, wozu sie das Recht hier in Anspruch nimmt und welcher bedauernöwerthe Zustand der Gemeinden eintreten werde, wenn ihr dies Recht nicht eingeräumt würde. Leisler und Großmann sprechen für Beibehaltung der ursprünglichen Fassung, Lang und Jung dagegen, Bei der Abstimmung wird das Jung'sche Amendement mit 20 Stimmen angenommen.
Die Tagesordnung führt zu Petitionsberichten.
Nächste Sitzung Montag den 9. Oktober. Tagesordnung: Bewilligung eines weiteren Steuersimpels, 2. Abstimmung über das Bürgeraufnahmegesetz, Petitionsberichte.
Frankfurt, 5. Okt. (91. Reichstagssitzung. — .Forts.) Beseler: Aus den Mittheilungen des Gerichts ist zu prüfen, ob Grund vorhanden, das Verlangen der Verhaftung zu billigen oder nicht. Die Versammlung selbst aber darf als Gerichtshof nicht austreten. Der Redner ist für die Verweisung der Frage an einen neu zu wählenden Ausschuß. Ebenso Riesser, welcher bemerkt, daß die in 8. 24 der Geschäftsord
nung enthaltenen Befugnisse jedem Ausschuß zukommen, mithin einer einzelnen Kommission ausnahmsweise nicht entzogen werden könnten. Jucho erinnert, daß auch der Ausschuß für die Wahl von Thiengen ungehindert mit den Behörden kon- ferirt habe. Diese Ermächtigung müsse man auch hier eintreten lassen. Der Schluß der Debatte wird angenommen. Plathner beharrt auf seinem Antrag, welcher jedoch keine Unterstützung findet. Dagegen spricht sich die Versammlung aus für die Niedersetzung eines durch die Abtheilungen zu erwählenden Ausschusses zur Prüfung der von dem Frankfurter Kriminalgerichte erhobenen Anträge. Schmidt aus Schlesien und Wiesner stellen folgenden Antrag: In Erwägung, daß es wünschenswerth ist, daß die Nationalversammlung in ihrem wahren Charakter vor das Volk trete, beschließt dieselbe, die verlangten Verhaftungen ohne Weiteres zu genehmigen. Abgeordneter H. v. Gagern: Ich beantrage, den Antrag der Herren Schmidt und Wiesner einer besonderen Kommission zur Prüfung zu überweisen. Ich glaube nicht, daß eine solche Frechheit wie dieser Antrag..... (Beifall auf der Rechten; Tumult auf der Linken, so daß der Redner nicht mehr verstanden werden kann; wiederholter Ruf: zur Ordnung! Unverschämtheit, Frechheit!)
Vizepräsident Simson: Ich werde den Redner nicht zur Ordnung rufen. Es steht den Mitgliedern frei, am Schlüsse der Verhandlung eine besondere Beschwerde einzureichen. (Neuer Lärm; links der Ruf: eine Schmach! wir müssen fort!). Jordan aus Berlin bemerkt, daß der Schmidt'sche Antrag eingebracht worden sey, nachdem die Versammlung über den bezüglichen Gegenstand bereits abgestimmt habe. Der Redner beantragt den Schluß der Sitzung und deren Aussetzung bis zur. Vorlage des Ausschußberichts über die Anträge des Appellâ- tionsgerichtshofs. Schmidt aus Schlesien tritt dem Antrag v. Gagern's bei, verlangt aber, daß die mit der Prüfung feines (des Redners) Antrag zu beauftragende Commission gleichzeitig ihr Augenmerk auf das Auftreten des Präsidenten und des Vizepräsidenten richte. Wesendon ck: Niemand aus der Versammlung hat es öfterer wiederholt, daß es nicht gestattet sey, auf der Tribüne Beleidigungen gegen Mitglieder der Versammlung auszustoßen, als H. v. Gagern. Er hat also gegen die von ihm aufgestellte Regel selbst gefehlt. Daß er diese Aeußerung nicht billigen wird, davon bin ich überzeugt. Aber wohin soll es kommen, wenn die Anträge der Abgeordneten in einer so beleidigenden Weise kritisirt werden? Dies ist die Konsequenz des Verfahrens bei der Berathung über die Wahl von Thiengen.
v. Breuning: Sind Beleidigungen von der Rednerbühne herab gegen Einzelne unzulässig, so ist es noch weniger ein Antrag, der die ganze Versammlung beleidigt. Mein Antrag geht dahin, den Schmidt'schen Antrags als die ganze Versammlung beleidigend, zu vernichten. Scheller erinnert an das ziceronische Quousque tandern etc. Ob der Antrag richtig oder unrichtig sey, werde sich nach erhobener Anklage finden ; ob ein Mitglied unpassende Worte gesprochen, werde der Beschluß des Ausschusses rechtfertigen. Der Redner ist für den Schluß der Debatte. Venedey beantragt, daß die Aeußerungen v. Gagern's und des Vizepräsidenten einer besonderen Kommission zur Prüfung unterbreitet werden. Jordan aus Berlin erinnert nocbmals an seinen Antrag. Es dürfe hier Niemand seinen Sitz haben, dessen Ebre angegriffen sey. Die Versammlung möge sich vertagen, bis sie hierüber Gewißheit habe. Venedey findet diesen Antrag nicht statthaft. Die Versammlung sey hier, um die Sache des Volkes, nicht aber um die Sache Einzelner zu berathen. Wigard erklärt von Gagerns Antrag als nicht zuläisig, weil der Schmidt'sche Antrag eingebracht worden, nachdem die Verhandlung, wozu er gehöre, bereits geschlossen gewesen sey. v. Breuning ist gegen die Unterstützungsfrage und beantragt nochmals die Vernichtung des Antrags des Abg. Schmidt. Die Versammlung müsse zeigen, wie sie derartige Anträge behandle.
Schaffrath stellt folgenden Antrag: Den Antrag der Abg. Schmidt und Wiesner, die Aeußerung H. v. GagernS und die Weigerung des Vizepräsidenten, den Ordnungsruf auszusprechen, an den Gefchäftsordnungsausschuß zu verwei-