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Verhörs, welches kaum eine halbe Stunde gedauert haben mochte, worauf sich der Gerichtshof in das Berathungszimmer zurückzog. Struve sprach für seine Lage fließend und präzis. Seine Stimme, sonst so gellend, wenn er von der Tribüne die Massen haranguirte, klang nicht unangenehm. Etwas, was die Gemüther ergriffen hätte, lag in seinen Antworten nicht, noch weniger etwas, was den Eindruck hätte machen können, hier trete eine geistige Größe zu Tage; wohl aber bewahrte er diejenige Fassung, die es ihm möglich machte, in Kürze klar Dasjenige zu sagen, worauf es ankam. . Die Berathung der standrechtlichen Kommission dauerte ungemein lange. Der Angeklagte saß unter­dessen in sichtlicher Apathie auf seinem Stuhle. Endlich es war unterdessen drei Viertel auf 11 Uhr geworden öffnete sich die Thüre und der Gerichtshof trat wieder ein, um das gefaßte Urtheil auszusprechen. Todtenstille im Saale. Struve erhebt sich. Der Vorsitzende spricht in kurzen Worten das Ur­theil dahin lautend, daß der Angeschuldigte nicht standrechtlich zu behandeln, sondern vor die gewöhnlichen Gerichte zu ver­weisen sey. Tiefe Sensation im Saale, wie sehr man auch auf dieses Urtheil gefaßt war, welches wohl ohne Zweifel seinen entscheidenden Grund in dem auch von dem Beschuldig­ten angedeuteten formellen Gesichtspunkte hat, daß die Publi­kation des Standrechtes zu spät eintrat, als daß Struve dem­selben ohne Formverletzung hätte unterworfen werden können. Die richterliche Kommission trat alsbald ab, zur Protokollirung der Sitzung. Dein Angeklagten wurden die Fesseln wieder angelegt, worauf er unter entsprechender Bedeckung in sein Gewahrsam zurückgebracht wurde. (Freib. Z.)

Deutschland.

K Vom Taunus. (Zwei Fragen an Nassau' s Gesetzgeber.) Warum hat man seit dem 4. März d. I. 1) den privilegirten Gerichtsstand nicht scbon längst aufgeho­ben? und 2) die Mitglieder der Justizkollegien noch nicht für immovibel erklärt? Beide Gesetze find mit ein paar Worten zu erlassen und erheischen keinerlei Aenderung in der bestehen­den Organisation der Gerichtsbehörden. (Bei den Gerichten erster Instanz kann, so lange die Verwaltung dort mit der Justiz verbunden ist, von Unversetzbarkeit keine Rede sein.) Das erstere würde ein noch vorhandenes Ueberbleibsel aus trüber Zeit beseitigen, das letztere das Vertrauen in unab­hängige Urtheilfällung, namentlich bei politischen und Preß­vergehen wesentlich begründen und erscheint um so mehr ge­boten j als wir bei dem bedächtigen Vorschreiten unserer Ab­geordneten noch einige Zeit werden warten müssen, bis das neue Gerichtsverfahren in's Leben treten kann.

So rasch wie die Wiener dürfen wir nicht vorschreiten! Bei ihnen haben nach Zeitungsnachrichten schon am 18. Sept. Geschworene über Preßvergehen geurthcilt! Nach den neuesten Nachrichten aus unserem Nachbarstaat Darmstadt hat der privi- legirte Gerichtsstand dort aufgehört!

Ob unsere Gesetzgeber etwa mit der demnächstigen Reichs- gesetzgebung in Kollision zu gerathen befürchten!?

Frankfurt, 2^ Oktbr. _ (89. Reichstagöfitzung.) Nachdem der Minister des Innern die Erläuterungen gegeben, über welche wir bereits berichtet stellte Jahn zwei neue Fragen an denselben: 1) ob die Gesellschaft desDeutschen Hofes" vor dem Ausbruch der Empörung angezeigt habe, daß die Em­pörer mit ihr unterhandelt und ihr Anträge gemacht hätten; 2) warum der Belagerungsstand nicht gehörig gehandhabt und namentlich gegen die zügellose Presse, besonders die Reichstags- zeitung, welche die Empörer in Schutz nehme, eingeschritten werde.

Minister von Schmerling: Auf die erste Frage müsse er entschieden mit Nein antworten; die zweite anlangend, wür­den die Gerichte alle Schuldigen ermitteln und bestrafen, und gewiß ihre Pflicht erfüllen. Auf die neuliche Interpellation des Abg. Zimmermann von Spandau: ob es wahr sey, daß General Wrangel ohne Vorwissen der Zentralgewalt sein Kommando niederlegt habe, erwiedert hierauf der Reichskriegs­minister v. Peucker: Das Kommando des Generals Wrangel habe sich durch die für die Dauer des Waffenstillstands verfügte Auflösung des Heeres von selbst erledigt; denn wo kein Heer, im sey auch kein Feldherr. Ob wieder eine Armee zusammcn- Aezogen werde, lasse sich jetzt noch nicht voraus sagen. General Wrangel aber verdiene den Dank des Reichs­ministeriums für den Muth und die Einsicht, die er bei seinen Operationen an den Tag gelegt habe. Als nunmehr der Präsident die Interpellanten gefragt: ob sie noch weitere An­träge zu stellen hätten, beantragte Lette (im Namen Zimmer­

manns von Spandau) schleunige Berichterstattung über die Anträge in Betreff des Verhältnisses zu Ungarn (wird nicht als dringend erkannt, und dem internationalen Ausschuß zuge­wiesen); Reuter: sofortige Absendung eines Gesandten der Zentralgewalt nach Ungarn (eben so) ; Z immerm ann von Spandau : daß die Erklärung des Ministers in Betreff der deutschen Junigefangenen in Paris, da die darin ausgespro­chenen Grundsätze über die Vertretung Deutschlands nach Au» ßen mit denen der Nationalversammlung in Widerspruch stün­den, dem internationalen Ausschuß zur Prüfung überwiesen werde; Berger: 1) daß die Zentralgewalt sogleich ünd un­mittelbar die Wahlen in Oesterreich ausschreibe und die öster­reichische Regierung auffordere, dieselben innerhalb einer peremtorischen Frist vornehmen zu lassen; 2) daß der internat. Ausschuß Anträge stellen möge, wie die Eingliederung Oester­reichs in Deutschland unweigerlich zu garantiren sey/ (Dieser Antrag wird nicht als dringend erkannt.) Wizard findet die strategischen Gründe für das Einrücken der Reichstruppen in die Herzoglhümer nicht stichhaltig, und beantragt, daß die Erklärung des Ministers dem mit der Berichterstattung über die deßfallsigen Beschwerden ernannten Ausschüsse zugewiesen werde. (Schluß folgt.)

Freiburg, 1. Oktober. (O.-P.-A.-Z.) Der Gefangene Struve ist in den ersten Abendstunden mit dem regelmäßig gehenden Eisenbahnzug von Müllheim hierher gebracht worden. Es hat sich für ihn kein geeignetes Gefängniß hier gefunden und er wurde deshalb nach der Hauptwache, wo noch ein ab­gesonderter Raum unbenutzt war, gebracht. Der Transport von der Eisenbahn nach dem Gefangenhause und von da nach der Hauptwache ging ohne Störung vorüber. Später jedoch versammelten sich an 400 badische Soldaten vor dem Orte, wo Struve gefangen saß, und verlangten mit Ungestüm seine Herausgabe. Herbeigeeilte Stabsoffiziere suchten die Menge zu beschwichtigen, aber die Wuth derselben stieg von Augen­blick zu Augenblick. Endlich, nach vielen vergeblichen Vor­stellungen und nachdem die Offiziere erklärt hatten, nur über ihre Leiber würde man zu dem Gefangenen gelangen, beru­higten sich die aufgebrachten Soldaten, nachdem ihnen nach­gegeben worden war, daß die Demselben gewährten Bequemlich­keiten, namentlich sein Bett wieder entfernt werden und er sein Lager auf Stroh bekommen sollte. Die Soldaten überzeugten sich von der Erfüllung der gegebenen Zusicherung und verließen dann den Orr der Aufregung. Struve ist selbst vor seinen ei­genen Wachen nicht sicher gewesen, indem ste nur auf Vorstel­lungen ihrer Offiziere davon abgestanden haben, ihn zu erste­chen. Es ist eine auffallende Erscheinung, daß Soldaten von dem 4. Regimente, mit welchem Struve in seiner früheren Garnison viel im Verkehr war, seine Herausgabe, um ihn selbst zu richten, mit der äußersten Hartnäckigkeit verlangten. Um nicht zu neuen Störungen der öffentlichen Ruhe Anlaß zu geben, ist Struve heute in aller Frühe nach Rastatt abgeführt worden.

Donaueschingen, 27. Sept. Es scheint gewiß, daß Nach- bargemcinden , selbst aus Würtemberg, nur die Signalfeuer vom Fürstenberg erwarteten, um loszubrechen. Die Signale sind auögeblieben; der Aufstand dürfte in der Rheinebene sein Grab gefunden haben, ohne den Rücken des Schwarzwaldes zu übersteigen. Einzelner Unfug hat indessen auch im Seekreis nicht gefehlt. So waren in Engen gelegentlich der Rückkehr der dortigen Flüchtlinge die Beamten mißhandelt worden. Ganz anders hielt sich der obere Klettgau. Dort hat in Lott­stetten Weißhaar nicht nur die Mitwirkung zum Aufstand entschieden abgelehnt, sondern sogar, als die Freischaar von Lienheim einzog, einen Menschen festgesetzt, der früher von der Schweiz aus einen Versuch gemacht hatte, den Pfarrhof von Hohenthengen zu plündern. Und als die nämliche Schaar in Jestetten einen Beamten gefangen setzte und im Namen der provisorischen Regierung zum bewaffneten Zuzug aufforderte, wurde sie von der nämlichen Bürgerschaft, die mehr als einen Familienvater unter den auf Hochverrath Prozessirten hat, gestern unter kürzester Zeitfrist abzuziehen genöthigt. (Karlsr. Z.)

München, 30. Sept., Nachmittags 2 Uhr. (A. Z.) Ge­stern schon, noch allgemeiner aber heute wird hier das Gerücht verbreitet und durch Gewährsmänner fast zur Gewißheit erho, ben, daß die acht Komitemitglieder des demokratischen Vereins auf eine f a l s ch e D e n u n z i a t i o n hin verh aflet worden sind, und da weiter durchaus keine Indizien gegen sie vorliegen, noch im Laufe des heutigen Tages ihrer Haft entlassen werden sollen. Nachschrift. Von tausendstimmigem Hochrufe be­grüßt, verlassen die Verhafteten 6'/« Uhr ihr Gefängniß; jeder Einzelne wird von einer großen Anzahl Freunde und Theil,