Nassauische
Allgemeine Zeitung.
.M 172. Sonntag den 1. Oktober R KL 8.
Die Nass. Allg. Zeitung mit ihrem belletristischen Beiblatt erscheint täglich. — Der vierteljährige PränumerationSpreis ist in Wiesbaden 8_fl., für den Umfang des Herzvgthums Nassau, des Großherzogthums und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrasschaft Heffen-Hombnrg und der freien Stadt Frankfurt Ä fl. 30 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen VerwaltungsgcbieteS S fl. 40 fr. — Jnsera te werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
u e b e r si ch t.
Der Aufstand, die Parlamentsmitglieder und der alte Iahn.
Ueber den Unterricht in der GesctzcErnde in den nass. Volksschulen. ... '
Die moralischen Arheber Der Frankfurter Ereignisse.
Deutschland. WseSDa^eu (Die Verführung der naffanischen Truppen. Landtag). — bürg (Ständige Lager). — Müllheim (Das über Struve. Seine Frau). — Freiburg (Gesindel aus H-dem Elsaß. Rau von Gaildorf verhaftet). — München (Acht Vorsteher der demokratischen Vereine verhaftet). — Berlin (National-Ber- sammlung. Verbruderuugöfest. Die Stellung des General Wrangel. Die preußische Marine). — Aus Schlesien (Bedrohliche Aussichten), p — Wien (DeS Palatinus EutlassungSbegehren. Der Banus).
Frankreich. Paris (Die Rede L. Napoleon's. Niederkunst der Herzogin von Monpensier).
Sprechsaal für Stadt und Land.
c/ Der Aufstand, die Parlamentsmitglieder und der alte Jahn.
Vom Rhein, 28. Sept. Der Aufstand ist unterdrückt, aber ängstliche Gesichter sieht man in Frankfurt. Man sagt, mehrere Mitglieder der Reichsversammlung wollten austreten, einige dreißig geistlichen Standes, weil die Schulfrage gegen sie entschieden worden; Vincke, weil er nicht hoffen könne, mrchzudringen — und so andere. — Bei der berüchtigten ogenannten Volksversammlung auf der Pfingstweide bei Frankfurt wurde ein Theil der Mitglieder des Parlaments Vater- landsverrâcher genannt. Sollen diese Redner Recht behalten? Denn währlich, wer in der Stunde der Gefahr seinen Posten verläßt, der ist ein Verräther am Vaterlande. Sind die Herren geistlichen Standes von ihren Komittenten erwählt worden, um die Rechte der Kirche auf die Schule zu vertheidigen, oder sind sie es, um das allgemeine Wohl des Vaterlandes berathen zu helfen? Kann Herr Vincke, wenn seine Rede luch nicht den Anklang sinken sollte, den er wünscht, nicht ,ei der Abstimmung über wichtige Fragen den Ausschlag zeben? Nein, es kann nicht wahr seyn, was man sagt, 'enn wir wiederholen eS, wer in der Stunde der Gefahr seinen Posten verläßt, er ist ein Verräther am Vaterlande.
Der alte Jahn hat seine „Schwänenrede" veröffentlicht; wer sie nicht gelesen, der thue es, er wird Achtung und Liebe haben für den alten braven Mann, der für die Freiheit mit 4 Wort und That gestritten, der für sie gelitten hat, es wird ihn tief schmerzen, wenn er sieht, wie der Stifter der Turner von seinen entarteten Zöglingen verläugnet, wie er von ihnen angefeindet wird, aber er wird ihm auch, zurufen , wie wir es thun: „alter ehrwürdiger Kämpfer für Freiheit und Recht, thue nichts halb, gleich dem furchtlosen Lassaulr, nenne bei dem rechten Namen, was Licht geben kann, sage offen „Malpartus" (Seite 6) ist H— oder N, der/alte Fuchs heißt «S— oder ch. Sage offen, wo der „Höllengarten", in dem der mord - und brandrothe Hahn kräht (S. 7), zu finden ist, —- Du hast pflichtschuldig darauf angespielt in der Reichsver- fammlung und bist mit Zerrbildern belohnt worden (S. 7);
Zeit der Anspielungen ist vorüber, sage offen, was Du weißt, und die Gesichter der Schuldigen werden Zerrbilder V ~' Die Mitglieder der Linken, welche vorgeben, daß Gleichheit vor dem Gesetze ihnen heilig sey, haben erklärt, es sey eine Schmach, daß man sie nicht über das Gesetz
stellt (eine neue Art von Konsequenz). Nun, wo also Alle unter dem Gesetze stehen, schone Niemand, alter ehrwürdiger Kämpfer! Es wird Dir vielleicht nochmals die Ehre zu Theil, auf die Liste Jener gesetzt zu werden, welche ermordet werden sollen; allein der alte Jahn kennt nicht Furcht, er weiß, daß wenn er unterliegt, er wie seine Vorgänger Auerswald und Lichnowsky, wenn nicht auf dem Felde der Ehre, dennoch für sein Vaterland stirbt, denn ihr Tod hat Deutschland die Augen geöffnet über die Bande, welche den mord- und brandrolhen Hahn aussteckt, um — Deutschland zu beglücken ! !"
$t Neber den Unterricht in der Gesetzes- knnde in den nass Volksschulen.
Wenn ein geordnetes Staatsleben bestehen soll, so muß jeder, selbst der in den einfachsten gewerblichen und landwirth- schaftlichen Verhältnissen lebende Staatsbürger die Rechte und Pflichten kennen, die er anzusprechen und zu erfüllen hat; denn nur derjenige wird die Gesetze des Staates gern befolgen, der ihre Zweckmäßigkeit erkannt hat und den ganzen Staatsorganismuö begreift. Auch sind durch die Unvollkommenheit der Menschennatur an die Nichtbefolgung der Gesetze eines Staates Nachtheile geknüpft, so daß sie schon um deßwillen jeder kennen muß, da ihn die Entschuldigung, „er habe die Gesetze nicht gekannt," nicht vor der bestimmten Strafe sichern kann. Gewiß ist schon Mancher seither durch Nicht- kcnntniß der Gesetze in bedeutenden Nachtheil gekommen! Kenntniß des gut geordneten Staatsorganismus, in dem der Bürger lebt und sich wohl fühlt, erzeugt wahre Vaterlandsliebe und kräftige Vaterlandsvertheidiger, wenn es gilt, gegen innere und äußere Feinde desselben die Waffen zu gebrauchen.
Ein freies Volk endlich gibt und handhabt selbst seine Gesetze und muß darum in Gesetzlichkeits- und Ordnungssinn von Jugend auf erzogen und gebildet seyn. Nur in der Gesetzlichkeit besteht, wächst und erstarkt die Freiheit.
Aus diesen Rücksichten wurde denn auch in der allgemeinen Lehrerversammlung zu Wiesbaden der in den Ansichten der Nassauischen Volkslehrer bereits niedergelegte Wunsch, Gesetzeskunde als stehenden Unter'kichtsgegenstand in den Schulplan aufzunehmen, beschlossen.
Die Ausführung dieses Beschlusses ist für die Zukunft unerläßlich. Eigentlich ist . die Sache nichts Neues; denn schon in 8. 14 unseres allgemeinen Schuledikts Heißt-M: „In allen Volksschulen soll nach näherer Vorschrift der resp. Lehrpläne ein der Fassungskraft der Schüler angemessener kurzer Unter- richt in der Kenntniß von der Landesverfassung und den bestehenden allgemeinen Landesgoffetzen ertheilt werden."
Eben so ist dieser Unterricht in dem besondern Lehrplane aufgeführt. Es heißt dqrt: „Realnnterricht. Dieser Kursus begreift einen kurzen UeberMicf über die europäische und vorzüglich die Vaterlands- (deutsche) Geschichte, vaterländische, besonders Nassauische Geographie, sich nach und nach erweiternd und über Europa ^ausbreitend. Kurzer Unterricht in der Kenntniß von der Landesverfassung und den a l l g e m e i u e n L a n d e s g e s e tz e n; das Wissens würdigste aus der Natur-, Seelen- und Gesundheitölehre, populäre Himmelskunde und Landwirthschaft."
Man sieht hieraus, daß das Edikt vom Jahr 1817 viel weiter geht und mehr verlangt, als seither in vielen Schulen