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Beilage zur Nassauischen Allgemeinen Zeitung.

M 170

Freitag den 29» September

1848.

Uebersicht.

Die moralischen Urheber der Frankfurter Ereignisse.

Deutschland. Frankfurt (Reichstag). Baden (Die Mannheimer Abendzeitung Und G. Struve). Berlin (Rechtsstreit des Minister- prâstdenten Pfuel). Wien (Die Truppenstärke des Banns Jellachich).

Frankreich. Paris (Der demokratische Kaiser. Arbeiterbörse. Ver­mischtes).

Sprechsaal für Stadt und Land.

dieses in demselben Moment, wo Alles dazu vorbereitet ist und sein Freund Hecker die Fahne der Republik schon entfaltet hält. Und Blum, der hinüber und herüber läuft, und, vorerst auf der Wasserscheide der konstitutionellen Monarchie angelangt, eine position ä chcval genommen hat, ist vorerst zu Ruhe ge­kommen, als er den richtigen Ausdruck seines polititischen Be­wußtseyns für Deutschland in der merkwürdigen Erfindung der konstitutionellen Monarchie mit republikanischer Spitze gefunden hat. (Schluß folgt.)

O Die moralischen Urheber der Frankfurter Ereignisse.

Was sich den 18. Sept, in Frankfurt zutrug und was in Wien und Berlin versucht wurde und vielleicht in nicht ferner Zeit dorten zur Verwirklichung kommen wird, wenn nicht an­dere Kräfte diesem Bestreben entgegen treten, nämlich der ge­waltsame Sturz der Majorität der vom Volk gewählten Na­tionalversammlung durch eine despotische, zu Anarchie und Meuchelmord anreizende Minorität, die sich für den Ausdruck des souveränen VolkswillenS auszugeben sich erkühnt, und vor lauter überschwenglicher Freiheitsliebe den Despotismus der Freiheit an die Stelle des Despotismus der Kö­nige setzt, und doch für das konstitutionelle Königthum, dem es den Untergang bereitet, zu kämpfen vorgibt. Dasselbe Stre­ben fand schon zur Zeit der französischen Revolution,seine prin­zipielle Geltung und Anerkennung, als Robespierre und Marat ihre Gräuel übten; der erstere sagte in dem Konvent, der noch neulich von dem frivolen Vogt als die D-uelle alles Heils angepriesen wurde: ... . ...

Gest par la violence qu'on doit établir la liberte et le moment ést venu dorganiser momentanément les déspo- tisme de la überté pour écrascr le déspotisme des rois.

Dies ist auch heute noch das politische Programm in der äußersten Linken in der Paulskirche, in der Aula in Wien und unter den Zelten in Berlin, sowie auf der Pfingstwiese bei Frankfurt; die äußerste Linke lauert nur auf den günstigen Moment zur Verwirklichung dieses Grund­satzes, sie organisirt ihre physischen Kräfte und halt dte Dolche noch verborgen, mit denen sie die Freiheit der Rede und den in der Majorität des Reichstags sich aussprechenden willen meuchlings zu überfallen und zu mordengedenkt; selbst der geheiligte Charakter der Deputirten hält sie nicht auf, die­jenigen zu opfern, die mit der Schärfe des Wortes ihrem poli­tischen Fanatismus im Wege stehen; selbst die geheiligten Räume der Paulökirche, wo nur der geistige Kamps politischer Ansichten um die Palme des Ruhmes streiten, wurden mit ge­waltsamer Hand angefallen und bedroht,, denn die Freiheit der Rede, die Heiligkeit und Unantastbarkeit nehmen die Herren Zitz, Blum, Schlöffel und Schaffrath, welch letzterer als Volks- mann nichts zu beweisen braucht, nur für sich in Anspruch. ja in ihrer Hand sehen wir zwar keine Dolche, keine Prügel, al­lein sie sind die i n e l l e k t u e ll e n Urheber der gewaltsamen Intervention mit Sense und Pike, sie tragen die Mitschulv der blutigen That durch die blutigen Worte, die sie, aus Reisen und Umzügen, in Rede und Wort seit Monaten in Volksver- sammlunaen und Vereinen unter die betrogene Menge aussaeten, durch den demagogischen Köder lockender Versprechen, Ver^um- dungen und Verheißungen, die das Ende aller Leiden des Volks und aller Schmerzen des Vaterlandes in Aussicht stellen. Da­bei verschmähen sie die heuchlerische Miene nicht, um ihre Geg­ner in Schlaf und Sicherheit zu lullen, den meuchlerischen Ueberfall zu vollbringen. . . . m , ,

Hecker versicherte mehr als einmal in dem Vorparlament, sich der Majorität zu unterwerfen, und in demselben Augen­blicke pflanzt er in Baden die Fahne des Bürgerkrieges aus, selbst der greise Jtzstein befleckt sich mit der Luge, als die deut­schen Staaten militärische S-tzmaßregeln >n Baden anordnen wollen. Er klagt über den ^ruck, den das Militär über die ohnehin bedrängte Gegend bringe und nur aufreize, und bittet dringend die Regierung um Zurückziehung der Truppen, da von einer beabsichtigten Erhebung gar keine Rede sey, und alles

Deutschland.

Frankfurt, 28. Septbr. Die heutige 87. Sitzung der deutschen ReichSversammlung begann mit der Erstattung von Berichten des Finanz - und Marineausschusses. Jordan aus Berlin und v. Reden interpelliren das Reichsminifterium in Angelegenheiten der deutsch«: Kriegsflotte. Eine frühere In­terpellation Jordan's in gleichem Betreffe beantwortete der Reichsminister v. Schmerling dahin, daß zur Prüfung der an­gekauften Schiffe ein österreichischer Vizeadmiral mit nächstem nach Hamburg abgehen werde. Berger aus Wieninterpel- lirt das Reichsministerium wegen der rückständigen österreichi­schen Wahlen und fragt an, welche Stellung die Zentralge­walt, den reaktionären partikularistischen Bestrebungen Oester­reichs gegenüber einzunehmen gedenke zum Schutze der öster­reichisch-deutschen Provinzen, v. Schmerling wird diese Fragen am 2. Okt. erlevigen. Der Justizminister R. Mohl beantwortet eine Interpellation Mareck's dahin, daß der Belagerungszu- . stand auf Grund des Art. 2 deö Gesetzes für die provisorische Zentralgewalt verfügt worden sey , daß auf Grund des §. 94 der Bundeskriegsverfassung das kriegsgerichtliche Verfahren gegen die Jnhastirten vom 18. Sept, sich stütze. Nachdem der Justizminister eine ähnliche Interpellation R e H'S erledigt, stellt Zimmermann aus Spandau einen Antrag auf Aufhebung des Belagerungszustandes und des Standrechts der freien Stadl Frankfurt. Ueber die Begründung der Dringlichkeit dieses Antrages wird auf Verlangen des Antragstellers na­mentlich abgestimmt und die Dringlichkeit mit 286 gegen 110 Stimmen verworfen.

Der erste Paragraph deS Artikel VH des Entwurfs der Grundrechte wurde in der heutigen Sitzung in folgender Fa,- suna zum Beschlusse erhoben: Art. VII, 8. 25:Das Eigen­thum ist unverletzlich (Antrag des Verfassungs-Ausschusses). Das geistige Eigenthum steht unter dem Schutze der RelchS- aesetzgebung (Plathner). Jever Grundeigenthümer kann seinen Grundbesitz unter Lebenden und von Toves wegen ganz oder theilweise veräußern (Ausschuß für Volkswirthschast). Es bleibt den Einzelstaaten überlassen, die Durchführung deS vor­stehend ausgesprochenen Grundsatzes der Theilbarkeit aueS Grunveigenthums durch Uebergangsgesetze zu vermitteln (Rei­chensperger mit 174 gegen 159 Stimmen). Sodann 8. 26: Beschränkungen des Rechts, Liegenschaften zu erwerben und über sie zu verfügen sind für die todte Hanv im Wege der Reichsgesctzgebung aus Gründen des öffentlichen Wohls zu­lässig (Spatz aus Frankenthal mit 190 gegen 133 Stimmen). Eine Enteignung kann nur aus Rücksichten des gemeinen Besten, nur auf Grund eines Gesetzes und gegen gerechte Ent­schädigung vorgenommen werden."

Die Mannh. Ab.-Ztq. kann nicht anders, sie muß die Ge- fanqennehmung ihres Helden Struve berichten, aber sie fug hinzu:Wir müssen nun erwarten, welches weitere Schicksal dem ed eln Manne zu Theil werde, welcher seit Jahren fort­während und unermüdlich mit den g r v ß t e n p e r, o" > w n Opfern für die Sache des Volkes und deS Baderlandes kämpfte und thätig war, der mit seinem unerschütterlichen Muthe, mit seiner reinen Begeisterung sich tung und Theilnahme ganz Deutschlands erworben i undn ' cher große Verdienste um sein Volk hat.

auf die Großmuth der Staatsgewalt, «'^en aber aus die Anforderungen Hinweisen, welche die Staatöklug die großherzogl. Regierung macht, un er.nn-rn am die W Wendigkeit und Zweckmäßigkeit, auch> fu ^S ruve höchst alsbalvige Verbannung als Sühnung eintreten zu lassen,