Einzelbild herunterladen
 

Nassauische

Allgemeine Zeitung.

134L Sonntag den IO September 18L8.

Die Nass. Allg. Zeitung mit ihrem belletristischen Beiblatt erscheint täglich. Der vierteljährige Pränumerationspreis ist in Wiesbaden 8 fL, für den Umfang des Herzogthums Nassau, des Großher^ogthumS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl. 30 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 8 fl. 40 fr.Jnsera te werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, aus­wärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Das Parlament und der Waffenstillstand.

Deutschland. Wiesbaden (Landtag). Frankfurt (Reichstag. Die angebliche Kollektivnote Frankreichs und Englands. Dahlmann und die Waffenstillstandsfrage. Ausarbeitung eines deutschen Handelsgesetzes. Leip z ig (Hartes Preßgesetz). Berlin (Stürmische Kammersitzung. Ministerkrisis). Altona (Die wieder befreite Schifffahrt. Erzesse). Kiel (Graf Karl Moltke. Beschlüsse einer Volksversammlung). Schleswig-Holstein (Die Stimmung im Lande). Wien (Die Arbeiterdemonstration. Die englisch- französische Vermittlung ange­nommen).

Italien. Genua (Unruhen).

Von einem verehrten Mitarbeiter kommt uns nachstehen­der Artikel zu, der ungefähr das Gegentheil der von uns aus­gesprochenen Ansicht verficht. Ein so hochwichtiger Gegenstand muß aber von allen Seiten erörtert werden. Wir bemerken nur, daß die neuesten Nachrichten aus Frankfurt bereits den Beweis liefern, daß der Herr Verfasser in den Konsequenzen der Waffenstillstandsfrage doch etwas zu schwarz sieht.

Ä Das Parlament und der Waffen- ^^^ ' stillftand.

Das Parlament will nicht die Einheit Deutschlands, es will derselben kein Opfer bringen, nicht einmal das Opfer der Eitelkeit. Die Waffenstillstandsbedingungen enthalten manches Betrübende, allein warten wir ab, ob nicht klar nachgewiesen werden kann, daß man nicht anders konnte, ehe wir ein Urtheil fällen. Der ganze Norden von Deutschland bis nach Köln leidet unter diesem dänischen Kriege, in Hamburg/ Lübeck, Stettin, Danzig liegt der Handel darnieder. Eben jetzt, wo der Getreidehandel in der Ostsee beginnt, war es die höchste Zeit, der Blvkade ein Ende zu machen, wenn nicht der Han­delsstand sowohl als auch der Landmann zu Grunde gehen sollte. Wer fragt aber hiernach in einer Zeit, wo das Volk mit Prinzipien satt gefüttert werden soll! Ein Schrei der Entrüstung ertönte, so heißt es in den Zeitungen, als der Waffenstillstand und seine Bedingungen bekannt wurden. Man warte nur kurze Zeit und ein Schrei der Entrüstung wird ertönen in ganz Nord-Deutschland, wenn der Krieg fortgesetzt werden soll, Norddeutschland wird dem Süden feindlich entge­genstehen, man wird sagen, die Reichsversammlung hatte den Zweck, einen Rechtszustand in Deutschland herzustellen und Ruhe und Vertrauen zurückzuführen, ohne welche der materielle Wohlstand der Völker nicht hergestellt werden konnte, die Ar­beiterfrage, welche nur auf diese Weise gelöst werden kann, hatte dann von selbst ihre Erledigung gefunden; statt dessen was geschah? Unter Prinzipienstreitigkeiten soll Nord- deutschland dem Ruine entgegengeführt werden die größten Mächte Europas werden zum Kriege herausgefordert! Ruß­land wird nicht wagen uns den Krieg zu erklären, es hat ge­nug bei sich zu thun, so sagt man, allein es kann 50,000 Mann den Dänen zu Hülfe schicken und dabei ganz ruhig an der deutschen Gränze stehen bleiben. Sollen wir dre Russen in ihrem eigenen Lande bekriegen? wer wird wohl so tollkühn seyn wollen? Deutschland ist stark und hat keinen Feind zu fürchten und wenn es von Osten und Westen zugleich

angegriffen wird, es ist mächtig genug um zu siegen, wenn es einig ist. Aber man sorge dafür, daß es einig seyn kann. Die einzige Seemacht welche unser natürlicher Alli- irte ist, Holland, wird in der Limburger Frage schnöde und feindlich behandelt! Kann man aus gutem Rechte nicht auf eine würdigere Weise bestehen? Wahrlich! gute Diplomaten sind die Deutschen nicht!!

Deutschland.

* Wiesbaden, 9. Sept. (Ständeversammlung. Schluß.) 8. 25. In den Gemeinden von einer Bevölkerung über 1500 Seelen hat sich der Gemeinderath in der Regel wöchent­lich einmal, in den Gemeinden von geringerer Seelenzahl mo­natlich zweimal zu versammeln, wenn nicht besondere Veran­lassungen außerordentliche Versammlungen nöthig machen.

§. 26. Wenn der Gegenstand der Berathung den Bür­germeister, ein Mitglied des Gemeinderaths oder dessen Ver­wandte oder Verschwägerte in auf- und absteigender Linie oder bis zum dritten Grade der Seitenlinie betrifft, so dürfen die­selben an der Berathung keinen Antheil nehmen.

In allen anderen Fällen darf kein Mitglied von der Be­rathung ausgeschlossen werden.

Der Ausschuß empfiehlt sie zur Annahme. Reg.-Komm. Bertram fragt, ob die Oeffentlichkeit bei Gemeindeverhand­lungen, die rein persönlich sind, z. B. Rezeptionsangelegenhei­ten nicht Einschränkungen unterliegen dürfte. Abg. Bertram stellt einen dahin lautenden Antrag. Reg.-Komm. Werren möchte wenigstens dem Gemeinderath die Befugniß zugespro­chen wissen, über die oben berührte Einschränkung der Oeffent­lichkeit zu entscheiden. Das Amendement Bertram's wird zuletzt dahin formulirt, daß % des Gemeinderaths den An­trag auf Ausschuß der Oeffentlichkeit stellen, und % denselben gutheißen müsse.' Lang und Wirth sprechen gegen das Amendement. Raht. Gerade in den persönlichen Angelegen­heiten ist die Oeffentlichkeit am nothwendigsten, wenn sie auch vorerst Manchem hart ankommen mag. Großmann spricht für absolute Oeffentlichkeit, sollte eine Ausnahme angenom­men werden, dann müßten ausdrücklich Rezeptions- und Ar­mensachen genannt werden. Das Amendement Vectram's wird nur von 7 Stimmen unterstützt. Die 88. 24 um 25 werden angenommen. Bei §. 26 beantragt Hehner statt des dritten Grades den zweiten zu setzen. Mit dieser Modi­fikation wird 8. 26 angenommen.

8. 27 lautet: Der Bürgermeister verkündigt und vollzieht die Gesetze, die allgemeinen und besonderen Verordnungen, so wie die Verfügungen der ihm vorgesetzten Staatsbehörden. Alle amtlichen Erlasse werden an ihn gerichtet und er un­terzeichnet alle Ausfertigungen. Die Heimathscheine und die Vermögenszeugnisse müssen, von den 2 ältesten Gemeinderaths­mitgliedern mit unterschrieben werden.

Er führt die Aufsicht über das Gemeindevermögen und leitet dessen Verwaltung, sowie die öffentlichen Bauten der Gemeinde.

In dem Gemeindcrath hat er den Vorsitz, bringt die Gegenstände zum Vortrag und die Beschlüsse des Ersteren zum Vollzug. In dem Gemeinderath und der Gememdeversamm­lung entscheidet seine Stimme, wenn, diese mit eingerechnet, Stimmengleichheit entsteht. Er verwaltet die OrtSpolizet un-