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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

«M 153» Samstag den 9» September 18L8.

Die Nass. Allg. Zeitung mit ihrem belletristischen Beiblatt erscheint täglich. Der vierteljährige PrânumerationSpreiS ist in Wiesbaden S fl., für den Umfang des Herzvgthums Staffan, des Großherzvgthums und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt T fl. 80 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes S fl. 40 fr.Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, aus­wärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Zu Deutschlands nationaler Zukunft.

Deutschland. Wiesbaden (Landtag). Vom Westerwald (Die französische Kriegssteuer als Beitrag zur deutschen Flotte). Frankfurt (Reichstag). Baden-Baden (Die Fremden). Teplitz (Ver­sammlung der Deutschböhmen). Wien (Schwarzer reicht seine Ent­lassung ein).Triest (Verschärfung derSchuyanstalten gegen die Cholera).

Großbritannien. London (Prorogation des Parlaments).

Italien. (Die Stellung zu Frankreich und England).

Türkei. Konstantinopel (Feuersbrunst).

Sprechsaal für Stadt und Land

** Zu Deutschlands nationaler Zukunft.

Vierter Artikel.

Von der Dill. Von dem Ackerbau ist der natürliche Uebergang zu dem s. g. Gewerbstande. Er geht aus diesem zuerst hervor und sie sind sich auch gegenseitig die nächste Stütze.

Der Gewerbstand, welcher sich in Deutschland zuerst in den befestigten Orten oder Städten ansiedelte und nur in die­sen halten konnte, erlangte dadurch, daß er alsbald über das ganze flüssige Kapital der Nation Verfügung erhalten mußte, eine Wichtigkeit und lockende Nahrungsweise, die ihm noth­wendig mehr Kräfte zuführte, alö seine Absatzwege bedurften. Die vielen Sagen kleiner Städte in Deutschland, daß sie frü­her viel größer gewesen seyen, scheinen hiermit im Zusammen­hänge zu stehen.

Es ist da erklärlich, daß bei dem kräftigen Geiste, der unsere Vorfahren im Gewerbstande durchdrang, sie auch bald Anstalten trafen, dem Verderben, das ihren Nahrungöqucllen drohte, Einhalt zu thun. Sie ergriffen aber weder so zimper­liche Maßregeln, wie sie heute angerathen werben, noch schaff­ten sie sich durch das Recht der Stärkeren Luft. Wohl aber legten sie im Geiste ächt christlichen Bürgersinnes und getragen von der altdeutschen Ehrlichkeit, die in der Tüchtigkeit der Pro­dukte den Hauptverdienst und den Hauptzweck des Gewerbs suchte, Hand an die Organisation der Arbeit. Und sie fanden in der Gliederung derselben nach einzelnen Handwer­ken und in der Bewachung des Gewerbes vor Un- tüchtigkeit und zu früher Ansässigmachung, die zu­sammen das sind, was wir unter Zunftwesen begrei­fen, die Mittel, diesen Stand nicht allein vor baldigem Ver­derben zu wahren, sondern ihm auch eine Stellung im Staats­leben zu verschaffen, wovon unser jetziger Gewerbstand keine Ahnung mehr hat.

Dem Theoretisiren über die materiellen Bedürfnisse der Völker, das seit dem vorigen Jahrhundert so sehr Mode ge­worden ist und von den Kathedern herab sich zu den Fürsten, Staatsmännern und einflußreichen Beamtenklassen Bahn ge­brochen hat, haben wir auch die Entstehung oder vielmehr Er­findung der Gewerbefreiheit, eines theoretischen Postulats zu danken, womit sich die Schule bei redlichem Willen eine große Verantwortlichkeit aufgeladen hat.

Es wird gewiß nicht in Abrede gestellt werden, daß die materiellen Interessen der Menschen sich eben so wenig aus streng geformelten Satzungen konstruiren lassen, wie die sozial- geistigen; denn das menschliche Leben kann zu keiner gesetzlichen Erstarrung verdammt werden, die seinem innersten Wesen und seiner unverkennbaren Bestimmung ganz entgegen sind. Es sind nämlich alle gesellschaftlichen Zustände eines Zeitalters

nur als Uebergangsphasen zum Besseren oder Schlechteren zu betrachten, je nachdem die verschiedenen Elemente des sozia­len Lebens ein Uebergewicht über einander behaupten. Des­halb hat auch jede Erscheinung in der Geschichte des Menschen­geschlechts ihre praktische Berechtigung, und wenn sie mit un­seren Begriffen von der Vollkommenheit gesellschaftlicher Zu­stände noch so sehr kontrastirt.

Die Berechtigung gebührt auch im vollsten Maße dem Zunftwesen, aus dem unser jetziger Gewerbstand hervorge­gangen ist, und es muß als ein großer Mißgriff unserer Zeit angesehen werben, daß demselben diese Berechtigung abgespro­chen worden ist. Denn es wäre, wie sich zur Genüge gezeigt hat, besser gewesen, dasselbe einer zeitgemäßen Reform zu unter­werfen, und die Dienste seiner lebenskräftigen Wurzeln in wei­terer Fortbildung zu benutzen, als an deren Stelle eine Ab­straktion, die Gewerbefreiheit, zu setzen, deren Erfolg ganz unverbürgt war.

Hieraus läßt sich wie auch aus anderen Erscheinungen unserer Zeit wieder die große geschichtliche Lehre ziehen:

daß alle gewaltsamen Sprünge aus einem Zustande in einen andern nicht ohne schädliche Rückwirkungen auf das Gemeinwesen geschehen können, und daß der Strom der Fortbildung des Menschengeschlechts sich nicht ohne arge Verwüstungen plötzlich aus seinem Bette drängen

Die Gewerbefreiheit ist in ihrem Prinzip ganz gut, sie ist aber das Ziel, das immer nur annähernd erreicht werden kann und nicht der Anfang. In unsern Zuständen ist sie aber ohne alle historische Vermittlung gekommen, weshalb sie auch viel mehr Schaden als Nutzen gebracht hat und es spricht sich gegenwärtig auch nach langem Schlummer, in dem nur einzelne Stimmen wach blieben, fast wie durch ein Wun­der bewirkt, sowohl bei dem Gewerbestande selbst, als bei den Kunden desselben, die gerechte Forderung einer Umgestaltung der gesetzlichen Grundlagen des Gewerbewesens auf eine Art aus, die wohl Gehör und Anerkennung finden muß, wenn nicht das Kräftige und Gute, das der Gewerbestand noch besitzt und aus der Errungenschaft früherer Zeit stammt, gänzlich zerstört werden soll.

Der Gewerbestand sinkt sonst von seiner Bedeutung als eines der rüstigsten Glieder des Staatsorganismus immer mehr herab, da die Gewerbefreiheit die Unfähigkeit und das Proletariat das ihr einen großen Theil seiner Entstehung verdankt emanzipirt hat."

Die Abnehmer des Gewerbestandes sind aber ebenfalls in hohem Grade benachtheiligt, da die Produkte desselben schlech­ter und somit theurer werden; denn der dem Gewerbestande zukommende Theil der allgemeinen Nationalrente, der ein be­stimmter ist, wird mehr und mehr auf eine unverhältnißmäßig größere Anzahl Theilnehmcr vertheilt, denen es zum Theil nur in Folge der Gewerbefreiheit möglich wurde, sich ohne Fähig­keit und die nöthigen Mittel zur Ausübung eines Gewerbes und angelockt durch den besseren Verdienst und angesehenere Stellung, die derselbe eigentlich genießen sollte, aber immer mehr verliert, in diesen Stand einzudrängen.

Es kann hier nicht auf die einzelnen Gebrechen des Ge­werbswesens und die Mittel zu deren Heilung eingegangen, sondern nur die Hauptsachen behandelt werden, die dem Ge­werbestande Noth thun. Diese Hauptsachen sind die techni­sche und moralischeTüchtigkeit, denn von ihnen hangt die ganze Bedeutung des Standes ab.