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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

^N LSI Donnerstag den 7. September L8L8.

Die Nass. Allg. Zeitung mit itirem belletristischen Beiblatt erscheint täglich. Der vierteljährige Pränumerationspreis ist in Wiesbaden S fl., für den Umfang des Herzogthums Nassau, des Großherzogthums uiitz Kurfüritenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt Ä fl. 30 ff., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 8 fl. 40 ft. Inserate werden die dreispaltige Pètikzeile oder deren Raum mit 3 rr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, aus­wärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Ueber die Organisation des Armenwcsens.

Deutschland. Wiesbaden (Landtag). Mainz (Demonstration preußischer Soldaten). Frankfurt (Die Waffenstillstandsbedingungen. Das Reichsministerium dankt ab. Reichstag). Stuttgart (Uhland lehnt das Kultusministerium ab). München (Brand des GießhauseS). Minden (Die Cholera). Berlin (Der Zutritt Oesterreichs zum Zollverein). Stettin (Der Verlust an deutschen Schiffen durch die Dänen). Wien (Die Ablösung der Unterthânig- keitSverhältnißc gegen Entschädigung).

Belgien. Brüssel (Die Hochverrathsprozesse. L. Blane).

Frankreich. Paris (Große Parade. Zusammenrottungen. Der neue Erzbischoff. Beschlüsse der National-Versamnilung. Die Antwort des österreichischen Ministeriums. Truppenbewegung nach den Alpen).

D Ueber die Organisation des Mrmen- wesens.

Vom Taunus. Unser Armenwesen hatte allerdings seine Mängel, jedoch wenn einer so ohne alles Weitere den Stab über dasselbe brechen wollte, so würde er sich einer großen Un­gerechtigkeit schuldig machen. Freilich gehört es jetzt zum gu­ten Tone, Alles zu verwerfen, was früher Bestand hatte, und es kann gar keiner darauf Anspruch machen, ein VolkSfreund genannt zu werden, wenn er nicht durch seine Neigung, Alles einzureißen, seinen volkssreündlichen Sinn bewährt hat. Das ist nun allerdings sicher, daß unser Armenwesen, wie es bisher gestaltet war, sich nicht mehr halten kann. Ein neues Prinzip ist zur Geltung gekommen, nämlich die Verwerfung aller Standesvorrechte. Hätte nun unser Armenwesen auch seinen Zweck wirklich erfüllt, nämlich den, die sittenverderbliche Bette­lei zu verhindern, der Noth zuvorzukommen und sie zu lindern, so müßte es dennoch umgestaltet werden, weil es dem Prinzipe allerdings widerstreitet, daß die Medizinalräthe, Landoberschul- theisen und Rentmeister ihres Standes wegen ständige Mit­glieder der Amtsarmenkknmission sind. Dem Verwaltungsbe- amten könnte aber auch bei dem neuen Prinzipe, wenn es noch eine Amtsarmenkommission geben soll, Niemand das Recht streitig machen, den Vorsitz in derselben zu führen.

Aber das ist eben die Frage, ob es noch eine Amtsarmen­kommission geben soll, und das ist schon an manchen Orten, auch in unserer Kammer, als widersprechend mit einer freien Gemeindeverfassung erklärt worden. Die Amtsarmenkommis­sionen gewährten zwar in der Regel nur Unterstützungen auf Antrag der Lokalarmenbehörden, aber wenn die Lokalarmenbe­hörden ihre Pflicht nicht thaten, so zogen die Amtsarmenkom­missionen genaue Berichte ein, redeten den Lokalarmenbehörden zu, daß sie die Noth nicht unberücksichtigt ließen, und wenn auch dies nichts half, sprachen sie auch wohl in seltenen Fällen den Armen eine Unterstützung gegen den Willen der Lokalar­menbehörde zu. Ich glaube, daß sich im Allgemeinen auS Humanitätsgründen bei der alten Verfassung diese Fälle recht­fertigen ließen und daß es nur Ausnahmen waren, wo un­überlegte Unterstützungen gegen den Willen der Lokalarmenbe­hörden gegeben wurden. Wären aber auch alle derartige Un­terstützungen zweckmäßig gewesen, so ist doch allerdings wahr, W Zwangszahlungen gegen eine freie Gemeindeverfassung verstoßen, wenn sie nicht von einem Gerichtshöfe verfügt sind. Sollen die Gemeinden frei seyn, sollen sie die Macht haben,

über ihr Vermögen zu verfügen, so muß auch das Armenwesen ihre Sache seyn.

Ich zweifle aber sehr, daß bei dem Sinne, der zur Zeit noch, besonders auf dem Lande herrschend ist, die Armen sich wohl dabei befinden würden, wenn man ohne weiteres erklären wollte, daß das Armenwesen Sache des Ortsvorstandes sey. Der reiche Bauer gibt von dem Ertrage seiner Feker gern dem Armen, wenn derselbe vor seine Thüre kommt, eine Un­terstützung ab, und wenn der Armen viele kommen, so stößt er wohl "einmal einen derben Fluch aus, gibt aber schließlich doch. Mit Gelbunterstützungkn ist aber der reichste Bauer sehr zähe, und wird sich selbst auch da nicht dazu verstehen, wo die böchste Noth vorhanden ist. Schreiber dieses hat es fast noch gar nicht gesehen, daß die Armen von den Thüren der Bauern ge­wiesen wurden, aber er hat noch den ersten Fall zu erleben, daß einem Armen einmal ein Kreuzer von einem Bauern wäre verabreicht worden. Daher aber ist er auch der Ansicht, daß, wenn der Ortsvorstand aus lauter Bauern besteht, der Bette­lei wiederum werde Thür und Thor geöffnet werde. Unser Armenwesen würde sich sicherlich verschlechtern, wenn es ohne alle Vorkehrungen den Ortsvorständen übergeben würde.

Der Arme, der eben so gut Staatsbürger ist, als jeder andere, hat auch ein Recht auf die Vorteile des Staates, aber ohne Beihülfe kann er sie nicht genießen. Es muß daher auch den Armen jeder Gemeinde das Recht zugestanden werden, sich einen, oder wenn die Gemeinde zu den größeren gehören sollte, zwei Männer ihres Vertrauens zu wählen, die ihre Sache bei dem Ortsvorstande verfechten und auch bei den Sitzungen des Ortsvorstanbes in Armensachen Sitz und Stimme haben. Sollten sich im Orte solche Leute nicht finden, die das allerdings nicht Rosen bringende Geschäft übernehmen wollten, die Sache der Armen gegen die Selbstgenügsamkeit ihrer rei­cheren Mitbürger zu vertheidigen, so könnte den Armen auch nicht verwehrt werden, die Männer ihres Vertrauens aus einer benachbarten Gemeinde zu wählen, nur dürften diese nicht sel­ber zu der Klasse der Armen gehören und es dürften ihnen überhaupt kein Makel ankleben. Wenn das Armenwesen so geordnet würde, so würde die Gemeinde in ihrer Freiheit nicht anqetastet und die Armen wären nicht rechtlos. Wenn nun auch vorzugsweise die Geistlichen, die Aerzte und Schullehrer würden von den Armen zu ihren Vertrauensmännern (wenig­stens auf dem Lande) gewählt werden, so könnte natürlich Niemand darin ein Standesvorrecht finden, da ja nicht der Stand, sondern die Wahl entschieden hätte.

Deutschland.

* Wiesbaden, 6. Sept. (Ständeversammlung.) Reg., Komm Werren macht die Mittheilung, daß die Chaussee- neubauten, über welche gestern interpellirt worden ist, bereits in den Vorarbeiten in Angriff genommen seyen. Bei der Bleiden- stadter Schultrennung hat die Regierung unterm 4. Sept, verfügt, daß der gesetzliche Zustand wieder hergestellt werde. G erq en s fragt, was mit der Verwilligung von 2d,000 fl. für Hülfsbedürstige Lehrer bis jetzt geschehen sey? Lang wünscht, daß die Verteilung gleichmäßig aufgestellt mW deß­wegen Prinzipien festgesetzt werden. Keim. An dem Berich, über diesen Gegenstand sind bereits die Grund, atzender Ber­theilung ausgesprochen worden. Reg.

macht eine Mittheilung, die Vermehrung des Truppen