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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

^Z LL8. Sonntag den 3. September ISIS*

Die Nass. Allg. Zeitung mit ihrem belletristischen Beiblatt erscheint täglich. Der vierteljährige Pränumerationsstreis ist in Wiesbaden 8 fl., für den Umfang des Herrogthums Nassau, des Grvßher;oqtbnms und Kurfürstentbunis Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Hvmburg und der freien Stadt Frankfurt Ä fl. :k<> fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 8 fl. 40 fr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raun, mit JS fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, aus­wärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

U e b e r si ch t.

Abschluß des Waffenstillstandes mit Dänemark.

Deutschtand. Wiesbaden (Die Verhandlungen über das Geuieinde- gesetz. Landtag.) Mainz (Straßenauffauf). Frankfurt (Reichs­tag). Gießen (Blutiger Zusammenstoß zwischen Studenten und Bür­gern). Hohen z ö! l er n - Sigm arin g en (Abdankung des Fürsten).

Dresden (Der deutsche Anwalttag). Berlin (Vollkommene Ruhe). Prag (Politische Weiber). Altona (Die Waffenstill­standsbedingungen).

Ungarn. Pesth (Niederlage der Ungarn. Verrätherei. Die Finanzen). Sprechsaal für Stadt und Land.

Abschluß dcs Waffenstillstandes mit Dänemark.

Endlich können wir, schreibt die Weser-Zeitung, auf eine offizielle Kundmachung des schwedischen Ministeriums gestützt, die langersehnte Nachricht bringen, daß die Waffenstill­gandsunterhandlungen in Malmö zu einem glückli- chen.Ende in soweit gekommen sind, als der Abschluß des Waffenstillstandes nur noch der Ratifikation der unterhandeln­den Mächte bedarf, für deren Auswechselung indeß schon der Tag und der Ort (Lübeck) bestimmt sind. Hoffentlich wird Alles so geordnet seyn, daß diese Ratifizirung nicht wiederum, wie schon einmal, das empfangene Friedenswerk dicht vor dem Abschlusse vereitelt, hoffentlich wird die deutsche Diplomatie bei ihrem ersten Auftreten dem deutschen Namen nichts Un­ehrenhaftes zugemuthet haben, so daß wir diese Nachricht von dem noch in dieser Woche bevorstehenden Abschluß des Waffen­stillstandes mit ungeteiltem Herzen alö eine freudige Botschaft begrüßen können. An der Wahrheit der Nachricht'ist nicht zu zweifeln. Sie ist verbürgt durch mündliche Aussagen des aus Malmö zurückgekehrten preußischen Unterhändlers, des Generals von Below, sowie durch ein Zirkular-Schreiben des schwedi- schen Ministeriums des Auswärtigen. Von beiden gibt die -Hamburger Börsenhalle" nachstehende Meldung: Eine Zirkular- .stote des schwedischen Ministers des Auswärtigen aus Malmö vom 25. an sämmtliche schwedische Geschäftsträger im Aus- mnde drückt seine Freude darüber aus, mittheilew zu können, baß ein Waffenstillstand zwischen Deutschland und Däne mar k so gut wie abgeschlossen sey und äußert HoffnliNg, ehestens (très prochainement) den definitiven Abschluß anzeigen zu können.

Ueber General v. Below's Rückkehr von Malmö wird aus Wismar 28. August in den Hamburger Blättern berichtet: Mit einem gestern Nachmittag um 4 Uhr von Malmö abge- gangenen norwegischen Dampfschiffe traf heute Morgen um uhr der preußische General von Below hier ein und ging unt einem Ertrazuge aus der Eisenbahn von hier nach Berlin

Derselbe überbringt die Waffenstillstandsbedingungen zwi­lchen Deutschland und Dänemark zur Ratifikation nach Berlin. Ter General v. Below äußerte, daß die Ratifikation in Berlin uud wahrscheinlich schon Ende dieser Woche ein däni- M Dampfschiff in Travemünde eintreffen werde, um die machen "^ ket â°ckade der deutschen Häfen bekannt zu

Auszug aus einem Briefe aus Wismar vom 28. Aug. Diesen Mittag landete hier der preußische General v. Below mit dem DampfschiffeNordkap" von Malmö kommend und die besten Nachrichten über den in Aussicht stehenden Waffen­stillstand mit Dänemark überbringend, und setzte nach kurzem Aufenthalt seine Reise auf einem Ertra-Bahnzuge nach Berlin fort. Nach seinen von ihm selbst vernommenen Aeußerungen stehen dem endlichen Abschlusse keine wesentlichen Schwierigkei­ten mehr entgegen. Am Donnerstage würden die Bevollmäch­tigten noch eine Versammlung in Lübeck hahen und die end­liche Ratifikation dann ohne allen Zweifel stattfinden. Sämmt­liche deutsche Häfen mürben dann schon am Frei­tag von allem Kriegsmolest frei erklärt werden, unsere Schiffe wieder ungehinderte Fahrt haben und sämmtliche in Kopenhagen liegenden Schiffe und Labungen bereits am Sonnabend dieser Woche frei gegeben werden. Sonstige nähere Bedin­gungen sind mir nicht bekannt geworden.

D e n t s ch l a rr d.

t* Wiesbaden, 1. Sept. Wirklich erquicklich mußte es für Jeden, der es mit unserm kleinen Staatsleben wohl meint, seyn , daß unsere Ständeversammlung, nachdem sie sich leider allzu lange mit größtentheils völlig unfruchtbaren Fragen be­schäftigt, nunmehr durch den Beginn der Berathung über das Gemeindegesetz den Entschluß zu erkennen gegeben hat, mehr ihre Thätigkeit denjenigen Gegenständen zu widmen, deren sach­gemäßen Erledigung unser ganzes Land in so großer Sehn­sucht entgegen sieht.

Auch sind wir gern bereit anzuerkennen, daß sowohl der Kommissionsbericht, soweit er bis jetzt mitgetheilt worden ist, als auch die ganze Art der Behandlung des erwähnten Gesetz­entwurfes in der heutigen öffentlichen Sitzung das Land zu der voUesten Hoffnung berechtigt, es werde dieser Gegenstand mit der seiner immensen Wichtigkeit entsprechenden Gründlich­keit, Gewissenhaftigkeit und Sachkenntniß behandelt, und des­halb auch baldigst zu einer gedeihlichen Erledigung gebracht werden.

Wenn wir daher auch, wie bemerkt, dem Gang der heu­tigen Debatte im Ganzen unsere Anerkennung nicht versagen können, so müssen wir doch folgendes, was uns hierbei auf­gefallen ist, resp, uns unangenehm berührt hat, hervorheben.

8. 3 des erwähnten Gesetzentwurfes lautet:

,Die bisherige Unterfteibung zwischen Gemeinde­bürgern und solchen staatsbürgerlichen Einwohnern, welche von dem persönlichen Eintritt in den Gemeinde­verband ausgenommen sind, wird aufgehoben, dergestalt, daß jeder nassauische Staatsbürger einem Gemeinde­verband des Herzogthums angehört."

Unsers Erachtens muß es jedem Unbefangenen auf den ersten Blick einleuchten, daß die Regierung durch Proposition dieses Paragraphs nicht Anderes gewollt habe, als den nach dem bisher gültigen Gemeinveedikt bestehenden Unterschied zwi­schen Gemeinde bürgern und andern, theils zu ihrem Nachtheile, theils zu ihrem Vortheil privilegirten Staats­angehörigen, wie Juden, Kapitalisten, Adelige, Staatsbeamten aufzuheben, daß sic also mit einem Worte das Prinzip der Gleichheit der Rechtsverhältnisse aller Staatsangehörigen in Bezug auf Gemeindeleben ausgesprochen und an die Spitze