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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

<Ni 147* Samstag den 2. September 1848»

Die Nass. Allg. Zeitung mit ihrem belletristiichen Beiblatt erscheint täglich. Der vierteljährige PränumerationSpreiS ist in Wiesbaven S fl., für den Umfang des Herzogthums Nassau, des Großherzogthums unv Kurfürstenthums Hessen, der Lanrgrasschaft Hessen-Hamburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl. 30 kr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes S fl. 40 fr.Inserate werden die dreispaltige Petitzeilc oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, aus­wärts bei den nächst gelegenen Postänitern zu machen.

Uebersicht.

Zu Deutschlands nationaler Zukunft.

Deutschland. Wiesbaden (Landtag). Frankfurt (Zwei Artikel der Spener'schen Zeitung). Darm start (Die Gräfin von Görlitz Prozeß Georgi. Widerlegung. Reduzirung der Truppen). Kassel (Pübelherrschaft). Düsseldorf (Freiligrath verhaftet). Alten­burg (Die kleinen Fürstcnthümer). Berlin (Ein rechtes Zentrum. Fortgesetzte Verhaftungen. Die preußische Nationalversammlung. Gesetz wider polizeiwidrige Versammlungen). Triest (Albini wird binnen fünf Tagen Beliebig verlassen).

Belgien. Brüssel (Die Parteien. Die Bürgerwehr und das Heerwesen,

Die Gemäldeausstellung. Das Septemberfest).

Frankreich. Paris (Vermischtes).

Ungarn. Pesth (Mißhandlung der Serben).

**3« Deutschlands nationaler Zukunft

Dritter Artikel.

(Schluß.) ,

Die Feststellung des richtigen Verhältnisses zwischen dem Ertrag des Bodens und der von der Bebauung desselben sich nährenden Bevölkerung ist eine Frage von der ersten Wichtig­keit geworden, seitdem es sich herausgestellt hat, daß in vielen Gegenden Deutschlands ein Mißverhâltniß zwischen beiden be­steht. Diese Frage ist aber um so schwerer zu losen, als sich die innigsten Interessen einer sehr zahlreichen Menschenklasse daran knüpfen, und die Begriffe der Zeit eher dazu Hinneigen, eine noch umfassendere Zersplitterung zu begünstigen, als der ungemessenen Vermehrung der ackerbauenden Bevölkerung und somit ihrem und des Staates gänzlichem Ruin entgegen zu wirken. Aber vielleicht sind wir diesem Zeitpunkte näher, als man glauben sollte, und eS ist wohl möglich, daß die wunder­bare Erhebung des deutschen Gewerbestandeö zu einer frucht­bringenden Organisation seiner theuersten Interessen, die auf einmal aus- dumpfer Zerrüttung an's Tageslicht getreten ist, hierzu den ersten Anstoß gibt.

Wir leben in einer Zeit, in der das Unglaubliche sich mit Windeseile zu riesiger Gestaltung entwickelt und der gesunde Sinn des Nähr- ober Mittelstandes, der allein nur Anspruch auf die BezeichnungVolk" hat, indem in ihm fast das ganze geistige und materielle Kapital reprâsentirt erscheint, das den Gegenstand einer nationalen Bewirthschaftung ist, wenn auch manchmal mit heroischen Mitteln, über Hindernisse und Vorurtheile sich Bahn bricht, die das mühsame Werk von Jahrhunderten waren.

Ich habe die feste Ueberzeugung und eS muß sich auch bewahrheiten , daß all der theoretische Unsinn, den die Thorheit unserer Gelehrten ausgeheckt und inS Leben eingeführt hat, bvr diesem gesunden Sinn wie Svreu zerstieben wird, wenn gelingt, eine kräftige nationale Handels- und Gewerbs- Politik in Deutschland zur Geltung zu bringen.

Es werden dann alle Klassen der Bevölkerung reichliche Pahrungsquellen finden, und mit der unvermeidlichen neuen Organisation der Gesellschaft wird es dahin kommen, daß die Zunahme der Bevölkerung mit der Erweiterung der nationalen Industrie gleichen Schritt hält. Sehr zu beklagen ist es, daß

Interessen des Ackerbaues in Norddeutschland denen von

Süddeutschland fast gerade entgegen stehen. In Süddeutsch­land sind die Erzeugnisse des sehr getheilten Ackerbaues näm­lich vorzüglich auf den inländischen Verbrauch angewiesen, während es in Norddeutschland bei der vorhandenen überpro- duzirenden Landwirthschaft grade umgekehrt ist. Hierdurch ent­steht für die hanbels-politische Entwicklung Deutschlands ein getheiltes Interesse desjenigen Standes, der als Grundpfeiler jeder zivilisirten Staats-Gesellschaft angesehen werden muß.

Norddeutschland führt seine Ackerbauprodukte vorzüglich nach England aus und nimmt dafür die Erzeugnisse englischen Jndustriefleißes, wie Eisen, Baumwollenwaaren re. in Tausch. Es will daher von einer Beschützung der deutschen Industrie gegen die Uebermacht der englischen Nichts wissen, und glaubt seine ganze Eristenz, die es an den Verkehr mit England ge­bunden meint, mit der Annahme einer nationalen Handelspo­litik gefährdet.

Dieses ist indessen keineswegs der Fall, denn wenn auch für den Anfang der Absatz dieser Ackerbauprodukte von Eng­land erschwert werden sollte, so ist dieses eine Maßregel, die jedenfalls doch später cintritt, da England sich ohnehin von diesem Bezug frei machen und denselben ganz seiner Kolonie Eanada zuwenden wird. Außerdem ist aber auch Deutschland bei angemessener Erweiterung feiner Industrie im Stande, ein sichererer Konsument Norbdeutschlands zu sein, als England, wie es dieses in Beziehung seiner eigenen Felverzeugnisse bei sich zu Hause selbst ist. Es steht nämlich Norddeutschland nicht allein der Weg offen, sich auf dem Seewege an dem mittel­deutschen Getreidemarkte durch den Rhein ic. zu betheiligen, sondern es wird auch zu industriellen Etablissements daselbst kommen, und die bessere Verwerthung seiner Ackerbauprodukte durch Viehmästung und Weingeistbereitung k. für Süddeutsch­land, die zugleich seinem Ackerbau eine größere Menge anima­lischen Düngers zuwenden werden, bewerkstelligen können. Hier­durch wird sein Handel und Schifffahrt allein nichts leiden, sondern sie werden sich im Gegentheile heben und nicht mehr von den zufälligen Konjunkturen eines Ernteausfalls in Eng­land abhängig seyn. Grands.

Deutschland.

* Wiesbaden, 1. Sept. (Ständeversammlung.) Die Ta­gesordnung führt zur Berathung des Gesetzes über die Ge­meindeverfassung. Da der Vorsitzende Wirth zum Bericht­erstatter erwählt ist, übernimmt Gergens den Vorsitz.

Der Bericht geht von dem Grundsätze aus, daß die Ge­meinden selbstständige Körper seyen, die mit dem Staate zum gleichen Zwecke zusammenwirken. Im allgemeinen gelten für die Gemeindeverfassung dieselben Grundsätze nie für eine gute Staatsverfassung. Es muß auch in der Gemeinde eine Regie­rung geben und dieser gegenüber ein Organ des Gesammt- willens als Kontrolle. Die gegenseitige Wirksamkeit dieser beiden Organe hat - die Gemeindeverfassung feftzustellen. Da die Staatsgewalt noch neben den Gemeinden steht, so läßt sich hier eine demokratische Verfassung am füglichsten Herstellen. Die Einwirkung der Staatsgewalt wird nur da eine direkte seyn dürfen, wo es sich um die unmittelbare Erreichung eines staatsbürgerlichen Zweckes handelt. ,

Der Regierungsentwurf wird, als von einem freisinnigen Geiste ausgegangen und auf die Grundlagen der badnchen