Nassauische
Allgemeine Zeitung
Jtë 144
Mittwoch den SV August
1848
i Die Nass. Allg. Zeitung mit ihrem belletristischen Beiblatt erscheint täglich. — Der vierteljährige PränumerätionSpreiS ist im Wiesbaden L fl., für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und KurfürstenthumS Hessen, der Landgrasschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 2 fl. 30 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes Ä fl. 40 fr. — Jnfera te werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schelleuberg'fchen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Ueber die Umgestaltung der Volksbewaffnung.
Deutschland. Wiesbaden (Landtag. Das Dringende der Berathung der Geineindeordniliig). — Frankfurt (Reichstag. Annäherung zwischen den beiden Hessen). — Leipzig (Minister Oberländer). — Berlin (Die Zeitungshalle über die italienischen FriedenSverhandlungen). — Stettin (Die Cholera). — Wien (Der Arbeiterkrawall. Der Sicherheitsausschuß und die Bürgerwehr).
Schweiz. (Die neue Bundesverfassung und ihre Bedeutung).
Frankreich. Paris (Die Alpenarmee).
Großbritannien. London (Die Kartoffclkrankheit in Irland).
Sprechsaal für Stadt und Land.
△* Ueber die Umgestaltung der Volks-
Bewaffnung.
So sehr wir auch die übrigen im März dieses Jahrs in Deutschland gemachten Errungenschaften schätzen; so ist doch Eine unter den gemachten Bewilligungen, welche man vornehmlich deßwegen falsch tarirt, weil man sie in falscher ! Weise zur Ausführung gebracht hat, wir meinen die Volksbewaffnung.
Für Vertheidigung gegen einen äußern Feind kann die Bürgerwehr auf di e Art, wie sie jetzt in den meisten ; Staaten organisirt ist, nicht gebraucht werden (wenn man nur bedenkt, daß schon wegen der Unmöglichkeit die ungeheuren Summen hiezu aufzubringen , dieselbe durchaus nicht E mobil zu machen seyn würde.) Für Erhaltung der innern I Ordnung erscheint uns aber die dermalige Gestaltung der Bür- ; gerwehr ebenfalls nicht geeignet. Es stehen, bei einem Zwie- ? spalt innerhalb der Bürgerschaft, die Partheien bewaffnet ge- : gen einander über, und dadurch gerade ist die öffentliche Ord- , nung um so schwieriger wieder herzustellen; denn die friedliebenden Bürger werden sich weder leicht dazu entschließen, auf ihre Mitbürger zu schießen; noch sich selbst gerne der Gefahr aussetzen, ihr Leben zu verlieren, wodurch häufig ihre Fami- I lien ihrer einzigen Stütze beraubt würden.
Besonders hat das nassauische Gesetz über Volksbewaffnung die Wehrpflicht über alle vernünftigen Grenzen auS- ßedehnt. , Hier soll jeder Staatsbürger, der das 16. Lebenö- lahr zurückgelegt hat, bis zum 54. Lebensjahr zur Wehrmannschaft gehören. Daher hat sich denn auch hier unsere oben ausgesprochene Ansicht sehr schnell bestätigt. Bei den in Wiesbaden vorgekommenen Störungen der inneren Ordnung konnte weder die Bürgerwehr noch selbst die nassauischen Truppen zur Wiederherstellung der innern Ordnung verwendet werden. Es mußten hierzu Reichstruppen herbei gezogen werden.
Endlich sind die Kosten dieses Instituts von dem doch — 1° 'ange es nicht wesentlich umgestaltet wird, kein Nutzen zu erwarten steht und welches gegentheils eine nicht geringe Belästigung der Bürger enthält, sehr bedeutend.
Wir sind indessen keineswegs der Ansicht, daß man ein âiitut ganz aufheben solle, was das Volk zu seinen wichtig- b Errungenschaften zählte, und als Palladium seiner Frel- V) betrachtet. Nur eine andere Organisation der .^"^whr wäre zu wünschen, die sie gerade ihrem Zwecke machte; wir würden daher folgendes vorschlagen:
Keiner ist in die Wehrmannschaft aufzunehmen, der nicht
das 23. Lebensjahr zurückgelegt hat, (also volljährig ist) an dem Orte wirklich ansässig ist (nicht bloß den temporären Aufenthalt hat) und sicb keines entehrenden Vergehens hat zu Schulden kommen lassen; ebensowenig sind diejenigen aufzunehmen, welche das 40. Lebensjahr zurückgelegt und noch keine militärische Uebungen gemacht haben.
Schon Leute von 16 Jahren, die häufig noch nicht mit der gehörigen Vorsicht und Ueberlegung Gebrauch von den Waffen machen, zu der Wehrmannschaft zu ziehen, erscheint im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht gerathen; und da der Wehrdienst nun Ehrendienst ist, so folgt ferner, daß nur diejenigen zugelaffen werden können, welche am Orte wirklich ansässig sind; also nicht solche, welche in fremder Kost und Brod stehen. Der Unterricht aber von solchen, welche nach dem 40. Lebensjahr noch keine militärischen Exerzitien gemacht haben, käme wohl etwas verspätet.
2) Da die Volksbewaffnung als ein Recht eines freien Volkes gefordert wird, so sollte man sich auch hieran strenge halten; wer von diesem Rechte keinen Gebrauch machen will, muß dieß vollkommen freistehen. Man sollte das Recht nicht dem in eine Pflicht umkehren, und hierdurch dem Bürger keine neue bedeutende Last auflegen wollen.
* Wiesbaden, 29. August. (Ständeversammlung.) Der Abg. Bertram liest eine Petition von mehr als 200 hiesigen Bürgern in Betreff des Theaters vor. Die Tagesordnung führt zum Berichte des Ausschusses wegen des Theaters, erstattet vom Abg. Creutz. Der Berichterstatter bemerkt: da der Beschluß vom 24. August die Absicht der Kammer aus- spricht, das Theater auch über den 1. Januar 1849 zu sichern, sofern es das Domânialvermögen zuläßt, so beantragen wir zur Tagesordnung überzugehen.*)
Raht. Nur in der Unterstellung, daß der am Samstag in einer Volksversammlung gefaßte Beschluß einer Demonstration nicht zur Ausführung komme, erkläre ich die Beschlüsse der heutigen Sitzung als frei gefaßt, sonst würde ich gegen dieselben Protestiren. Die Petition ist nach der Ansicht des Abg. gleichbedeutend mit der vorigen, und die Kammer kann auf diese Petition nicht eingehen, ohne ihren Beschluß überhaupt umzustoßen. Außerdem wird nicht einmal eine bestimmte Summe, sondern nur eine allgemeine Zusicherung verlangt, also unter Umständen noch mehr als anfangs gefordert) wurde. Auch würde in der gewünschten Verwilligung die Erklärung des Theaters zur Staatsanstalt mittelbar ausgesprochen seyn. Die oben erwähnte Angabe von Motiven bei Uebergang zur Tagesordnung, scheint dem Abg. nicht der Würde der Kammer zu entsprechen, und erregt Hoffnungen, welche von einer späteren Legislatur umgestoßen werden können. Der Abg. trägt darum einfach auf Uebergang zur Tagesordnung an.
Bertram widerlegt den Einwand, daß über's Jahr hinaus nichts bewilligt werden könne. Es war die Absicht der Kammer, daS Theater fortbestehen zu lassen. Wiesbaden war im März die erste deutsche Stadt, welche sich für die Sache der Freiheit erhob, selbst auf die Gefahr hin, in die größte Kalamität zu kommen. Daraus fließt schon eine billige Rücksicht auf die Stadt, zumal da die jetzigen Verlegenheiten mcy-
*) Der Antrag wurde mit 20 gegen 17 Stimmen angenommen.