Nassauische
Allgemeine Zeitung.
M 14LL Samstag den 26 August L8L8.
Die Nass. Allg. Zeitung mit ihrem belletristischen Beiblatt erscheint täglich. — Der vierteljährige Pränumerationspreis ist in Wiesbaden 2^fL, für den Umfang des Herzogthums Nassau, des Großherzogthums und KurfürstenthuniS Hessen, der Landgrasschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt Ä fl. 30 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes g fl. 40 kr. — Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe mag in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Die Gefahre» der Zentralisatio».
Deutschland. Wiesbaden (Landtag. Das landwirthschaftlicheInstitut).
— (Frankfurt (Die angebliche Kollektivnote Frankreichs und Englands). — Düsseldorf (Prinz Friedrich von Preußen). — Berl in (Die Unruhen. Die anbaltischen Staaten. Neueste Niederlage der Demokraten). — Wien (Bewegung unter den Arbeitern).
Dänemark. (Die kondemnirten Schiffe.)
Frankreich. Paris (Verhandlungen der Nationalversammlung über die italienische Frage. Unterdrückung mehrer Zeitungen. Deportation).
Italien. Rom (Heftige Szenen zwischen dem Papst und Graf Eampetlo.) Rußland. (Die Gerüchte von einem Aufstand in Petersburg u. Moskau). Sprechsaal für Stadt nnd Land.
Die Gefahren der Zentralisation.
O ' 24. August. Sie erinnern sich wohl des Entwurfs zu einem Reichsgrundgesetze, welcher von Mittermaier, Dahlmann und Beseler ausgearbeitet wurde, und in welchem die Befugnisse der Zentralgewalt der Reihe nach aufgezählt sind. Dieser Entwurf bat sich bekanntlich eines sehr geringen Anklanges zu erfreuen gehabt, außerhalb Frankfurts nicht nur, sondern auch bei der Mehrheit der Abgeordneten in der Paulskirche ^selbst, so daß Karrikaturen auf ihn gemacht wurden; dieser Tage erschien eine solche, auf welcher die drei Professoren die Schlafmütze über das Gesicht gezogen, die Federn gespitzt um einen Tisch sitzen und eine Kriegsverfassung für Deutschland entwerfen. Es ließe sich in der That auch kaum etwas ersinnen, was die Lebensthätigkeit der einzelnen deutschen Landestheile so gründlich zu vernichten im Stande wäre, als dieser Entwurf, der die Zentralisation bis zu einem solchen Grade treibt, daß man glauben könnte, er wäre von einem Stockfranzosen aus Paris' eingeschickt worden. Da ist z. B. nicht der geringste Unterschied gemacht zwischen Dingen, welche ohne Widerrede zu den Befugnissen der Reichsmacht gehören, als da sind: die Vertretung Deutschlands nach außen, und der Oberbefehl über das Reichsheer und die Reichsflotte, und jenen Dingen, deren Natur es zweifelhaft läßt, ob ihre Leitung nothwendig der Zentralgewalt übertragen werden müsse, oder ob es nicht zweckmäßiger sey, dieselben als zur Domäne
Emzelstaaten gehörig zu betrachten, wie Münze, Maaß, Gewicht, . Zölle, Posten, Eisenbahnen u. s. f. Werden diese ähnliche Gegenstände vollständig dem Bereiche der einzelnen Staaten entzogen, so sind letztere so gut als mediatisirt; noch mehr, es steht zu befürchten, daß sie von der Reichsmacht, welche sich mit wichtigeren Angelegenheiten zu befassen hat, nur oberflächlich behandelt werden dürften, wie dies unter ähnlichen Umständen in Frankreich die allgemeine Klage ist.
Andererseits ist nicht zu läugnen, daß eine mehr oder ^Vger gleichförmige Behandlung solcher Dinge durch ganz Deutschland im allgemeinen Interesse liegt; diese Ueberein- ''"'mung ließe sich aber füglich auch in Zukunft auf dem Wege es Konkordats, oder der freiwilligen Vereinbarung dèr di^â^^eiaten erzielen; die Selbstthätigkeit derselben behielte dadurch einen angemessenen Spielraum, die allseitige Berücksich- und jeder Interessen bliebe gewährleistet, und der Myeit des Reiches konnte durch die Ertheilung des Ober- k ichtsrechkes bei dem Abschluß solcher Vereinbarungen
vollständig Genüge geschehen. Wären die drei Professoren bei der Ausarbeitung ihres Entwurfs von solchen Voraussetzungen ausgegangen, so hätten die Sonderbestrebungen in Berlin und Hannover keinen Boden gefunden, und man hätte die an und für sich unschuldige Huldigungsfeier nicht als Vorwand zu Widersetzlichkeiten gegen das Reichsministerium benutzen können.
Die Organisation des Reichsheeres gehört ebenfalls zu jenen Fragen, die sich einer allgenügenden Lösung bis jetzt keineswegs zu erfreuen hatten. Sollen die Oberbefehlshaber von dem Reichsverweser, die niederen Offiziere von den Einzelregierungen ernannt werden, so erhält man weder ein Reichs- noch ein Landesheer, wohl aber einen nach beiden Seiten hin unzuverlässigen Heerhaufen, der den Keim der Zwietracht in jedem einzelnen Banner mit sich führt. Vor einem solchen Heerwesen möge der Himmel unser Vaterland bewahren. Die Kraft einer Armee besteht wesentlich in der unbedingten Unterordnung der niederen Offiziere unter ihre Obern, eine solche ist aber nicht denkbar, wenn die Ernennungen von verschiedenen Seiten her geschehen; es muß darum die Vermittlung der Ansprüche der Reichsgewalt auf den ihr gebührenden Einfluß im Heerwesen in anderer Weise versucht werden; dies kann wohl nicht anders geschehen, als dadurch, daß auf dem Wege der Konskription ein eigenes Reichsheer gebildet wird, wozu bei der in Deutschland nunmehr eingeführten allgemeinen Wehrpflicht die Bestimmung sehr nahe liegt, daß jeder Deutsche gehalten sey, ein Drittheil seiner Militärzeit in der Reichsarmee zu dienen. Es würde hierbei als selbstverstanden gelten, daß in Kriegszeiten auch die einzelnen Landesheere unter dem Oberbefehl des Reichsverwesers stehen.
Ein dritter Punkt, welcher einer gründlichen Besprechung werth wäre, ist die Aufstellung des Reichsgerichtes und die Frage, ob es zur Erhaltung der Einigkeit und zur Vermeidung aller inneren Kriege, wozu sich in Deutschland seit dem Beginn unserer Geschichte die Veranlassungen so oft ergaben, nicht dringend nöthig sey, demselben die Ausgleichung aller Kompetenzkonflikte zwischen der Reichsregierung und denen der Einzelstaaten zu überweisen, und zu diesem Behufe besagtes Gericht sofort nach den Grundsätzen, welche bei der Bildung von Schiedsgerichten gelten, in's Leben zu rufen.
Schließlich vergesse man nicht, daß je strenger man das System der Zentralifation durchzuführen beabsichtigt, um so weniger man daran denken darf, mit den Deutschland umringenden kleinen Staaten in ein engeres Bundesgenossenverhältniß treten zu können; denn kein Staat, welchem an der Erhaltung seiner Nationalität und seiner eigenen Lebensthätig- keit etwas gelegen ist, wird sich herbeilassen, mit uns in ein solches Verhältniß zu treten, wenn wir den Pferdefuß der Herrschsucht, etwas Anderes ist ja die Zentralisation in ihrer Uebertreibung doch nicht, schon zum Voraus so ünverholen herausstrecken. Unsere schönen Pläne auf eine Weltstellung Deutschlands, auf einen blühenden orientalischen Handel, auf eine freiwillige und dennoch unauflösliche Verbindung mit den Ländern an der untern Donau gingen damit unwiderruflich zu Grabe. —
Deutschland.
* Wiesbaden, 24. August. (Ständeversammlung.—Forts.) Leisler ist mit Creutz'und Fresenius einverstanden. Der Hr. Abgeordnete Raht scheint die Theater nicht zu den Staats-