Nassauische
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Allgemeine Zeitung
M 140
Freitag den 2S August
1848
Die Nass. Allg. Zeitung mit ihrem belletristischen Beiblatt erscheint täglich. — Der vierteljährige Pränumerationspreis ist in Wiesbaden 8 fl., für den Umfang des Herzogthums Nassau, des Großherzogthums und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadr Frankfurt 2 fl. 30 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes S fl. 40 fr. — Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Der Zuschlag öffentlicher Arbeiten an Assoziationen von Handwerksleuten.
Deutschland. Wiesbaden (Landtag. Der Abg Naht). — Won der Weil (Volksversammlungen). — Frankfurt (Reichstagssttzung. Drohung Rußlands in Betreff der italienischen Angelegenheiten). — Homburg (Entgegnung). — Kassel (Neues Wahlgesetz). — Bruchsal (Der Prozeß gegen Fickler). — Ans Bayern (Die Sammlungen für die deutsche Flotte verboten^. — München (Unruhige Auftritte). — Berlin (Unruhen. Versammlung der großen Gutsbesitzer. Projektirter Anschluß der Anhaltischen Herzogthümer an Preußen. Die Bundeskaffe in Frankfurt. Protestation Frankreichs und Englands wegen SchleSwig- I Holstein). — Wien (Der Graf von Meran. Entfernung der Cibini). — Triest (Beunruhigende Nachrichten aus Bologna).
i Frankreich. Paris (Vermischtes).
Großbritannien. London (Sklavenaufstand auf Euba).
* Galizien. (Die Cholera).
Sprechsaal für Stadt »nd Land.
Der Zuschlag öffentlicher Arbeiten an Affo- ziationen von Handwerksleuten.
; . Dieser Gegenstand beschäftigt neuerdings im höchsten Grade den deutschen Gewerbstand, und ist daher eine Verord- I nung vom höchsten Interesse, welche desfalls von der franzö- I fischen Regierung am 18. August erlassen worden ist.
Es wird dadurch festgesetzt, welche Arten von Arbeit an # solche Assoziationen zuge)chlagen werden dürfen, nämlich einfache Erdarbeiten, Terrasfirungen mit der Schaufel, Schubkarren und Fuhre, Feldarbeiten, Ausbeutung von Gängen und Steinbrüchen, Brunncngrabungcn und unterirdische Gänge, Lieferungen von Baumaterialien zur Unterhaltung von gepflasterten makadamisirten Straßen, Ausschlämmungen, Maurerarbeiten ohne zwischengefüglen Kalk für Böschungen, Werke von Maurer-, Zimmermanns-, Schreiner-, Schlosser-, Dachdecker-, Pflästererarbeit u. s. w., wenn das Material nicht von der Assoziation zu liefern ist.
Sind die Arbeiten auf weniger wie 20,000 Fr. abgeschätzt, 1° kann die Verwaltung mit der Assoziation auch direkt unterhandeln mit Umgehung des Soumissionswegs. Um zur Uebernahme von Arbeiten resp, zur Soumission zugelasftn werden zu können, muß die Assoziation der Verwaltung eine Namens- uste der vere inigten Meister und Gesellen überrei- chen, deren Minimum vorher durch das Bedingnißheft festge- , und den Vertrag vorlegen, den die Assozies unter , Länder eingegangen sind. Derselbe muß insbesondere ent- , - Stiftung eines UnterstützungsfondS für Kranke oder vei der Arbeit Verwundete, deren Wittwen und Kinder. Zu tsunstm dieses Fonds werden 2 Proz. vom Lohn zurückbehal- »"ner muß ein Familienrats) aus drei Mitgliedern oder '"chtmitgliedern, der Assoziation auf bestimmte Zeitdauer, nach eßen Ablauf die Erneuerung erfolgen muß, niedergesetzt seyn, »lbe entscheidet über alle Streitigkeiten zwischen den Mit- sl^ friedlicher Vermittler, wenn sie nicht 150 Franken ^^' . ®r vollzieht Assoziativnsreglementö und spricht die ' nn stipusirtcn Strafen aus, unbeschadet der Rechte, welche und Architekten über das Personal zustehcn UfleM Er firirt die Antheile des Einzelnen an den Voraus
bezahlungen und vertheilt die Löhne, die Unterstützungsfonds. . Auch müssen ein oder zwei Syndike, welche mit guten Leumundsund Fähigkeitszeugnissen versehen seyn müssen, ernannt werden, welche im Namen der Assoziation mit der Verwaltung Verträge abschließen als gesetzliche Vertreter der Ersteren. Vier Tage vor dem Zuschlag müssen alle diese Bedingungen erfüllt seyn, worauf der Präfekt im Präfekturrathe die Zulassung der Assoziation zum Mitbfeten in öffentlicher Sitzung ausspricht.
So oft solche Assoziationen bei Vergebung von Arbeiten konkurriren, wird ein höchster Anschlagspreis festgesetzt, versiegelt und geöffnet, sowie er überschritten ist. Vergleichen! Gebot hat die Assoziation den Vorzug vor dem einzelnen Unternehmer. Sie ist frei von der Sicherheitsstellung, es wird aber an der verakkordirten Summe ein bestimmter Theil, höchstens ein Zehntel, zurückbehalten, bis die Arbeit definitiv, als genügend erkannt ist. Juristisch ist die Assoziation allen den Bedingungen und Vorzugsrechten unterworfen, welche den Architekten u. f. w. treffen.
Das Talent des Anordnens und Organisirens, welches die französischen Verwaltungsmaßregeln charakterisirt, bewährt sich auch hier, und dürfte daher die betreffende Verordnung auch dem deutschen Gewerbsstande und den deutschen Regierungen und Stadtvorständen zur Prüfung zu empfehlen seyn.
(Rhein. Ztg.)
* Wiesbaden, 24. August. (Ständeversammlung.) Reg.- Kommissär Werren erklärt, daß das Militär aus dem Amte Usingen nach amtlichen Berichten noch nicht entfernt werden könne.
Die Tagesordnung führt zum Bericht des Ausschusses wegen der hiesigen Theaterverhältnisse*), erstattet vom Abg. Creutz. Nach Ansicht des Ausschusses ist ein stehendes Theater für Wiesbaden nothwendig, sowohl wegen der Blüthe des Kurortes , als aus anderen Gründen. Es fragt sich nun weiter, ob nicht billigerweise der Stadt die Erhaltung des Theaters zugewendet werden müsse. Allein die Stadtkaffè, welche bereits 200,000 fl. zum Baue des Theaters gegeben hat, ist dazu außer Stand. Die Verbindung mit einer benachbarten Bühne hält Der Ausschuß für ungenügend und zweckwidrig und verweist auf die früheren Erfahrungen, neben den dadurch entstehenden materiellen Nachtheilen. Die Mainzer Theaterdirektion hat bereits Anerbietungen gemacht und Deri# noch einen Zuschuß von 15,000 fl. verlangt. Nicht minder unzulässig wäre eine Verbindung mit Frankfurt. ES fragt sich nun, aus welchen Gründen sich ein Zuschuß aus öffentlichen Mitteln rechtfertigen lasse. Der Ausschußberkcht macht
*) Wir bemerken vorläufig, daß der Antrag von Creutz und Fresenius (Reorganisation veS Theaters und sofortige Verwlllignng von 32,800 ff. für ein Jahr) mit 20 gegen 19 Stimmen abgelehnt worden. Dafür stimmten: Professor Bellinger, Bertram, Creutz, v. Eck, Fresenius, Großmann, Hatzfeld, Heyl, Keim, Kurtel. Leisler, Müller I., Schlemmer , v. Schutz, Siebert, Unzicker, Wehrfritz, Wirth und Zollmann: dagegen: Schultheis Bellinger, Blum, Born, v. Gödecke, Habel, Hehner, Jung, Iusti, Lâng , LotichiuS, Müller , Preiß, Remy, Raht, Schmidt, Tripp, Weilbacher, Wenckenbach 1. und 11., Wimpf. Hierauf traten dem Anträge von Iusti und Wimpf (vorläufig 10,000 fl. bis zum 1. Januar 1849 zu bewilligen) außer den obigen 19 Abgeordneten noch bei: Iusti, LoUchius, Blum», Remy, Jung, v. Gödecke, Wimpf nno Habel, wodurch derselbe zum Kammer- b e sch l u ß erhoben wurde.