Nassauische
Allgemeine Zeitung.
M 139» Donnerstag den 2L. August L8L8.
Die Nass. Allg. Zeitung mit ihrem belletristischen Beiblatt erscheint täglich. — Der vierteljährige Pränumerationspreis iß in Wiesbaden 8 fl., für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und Knrfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl. ISO fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 8 fl. 40 fr. — Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Angebliche Revolution in Petersburg und Moskau.
Der Revolutèonsbodeu und RechtSboden.
Deutschland. Wiesbaden (Die Aufregung in der Zehntfrage). — (Stuttgart (Einberufung der Ständekammern). — Wien (Der Plan des Ministeriums wegen Italien. Das diplomatische Korps in Schönbrunn. Empfang des französischen Gesandten. Ungarische Zustände). — Triest (Anstalten zur Blokade in Venedig).
Schweiz. Zug verweigert die Annahme der neuen BundeSvesverfassi,ng. Frankreich. Paris (Die Bauchart'schen Aktenstücke. Oekonomische Fragen. Vermischtes).
Italien. Venedig (Das Vorrücken der Deutschen. Die ganze Lombardei von österreichischen Truppen besetzt).
Sprechsaal für Stadt nud Land.
Angebliche Revolution in Petersburg und Moskau.
Die Kölner Zeit, schreibt: Die Nachricht von dem Auspande in Warschau, von dem Zusammenhänge desselben mit einer beabsichtigten Revolution in Rußland selbst mußte bei der Ungewißheit, in der wir seit lange über die inneren Verhältnisse Rußlands leben, erst ihre Bestätigung erwarten. Heute kommen aus mehreren Quellen andere über Breslau hinzu. Sie gehen noch viel weiter als die ersteren , und klingen fast wie die erste kurze Nachricht, die wir von den pariser Barrikaden, von der Flucht des Königs, von der Verwüstung der Tuilerien mit einem Schlage zu geben hatten. Nach ihnen ist in Petersburg und in Moskau gleichzeitig eine Revolution ausgebrochen, der Kaiser ist geflohen, in Petersvurg ist eine provisorische Regierung. So die Nachricht, wie sie uns vorliegt: wir können sie aus authentischer Quelle nicht bestätigen, wir können sie auch nicht Lügen strafen; wirZönnen nur sagen, daß man Ursache hat, jede Nachricht aus Rußland mit Zweifel und Mißtrauen aufzunehmen. Die uns vorliegenden Berichte sind folgende : Der in Berlin erscheinenden „National-Zeitung" schreibt ein — wie sie sagt „sonst zuverlässiger" — breslauer Korrespondent: vom 18. August, Nach- wittagö 4 Uhr: „In Petersburg und Moskau ist zu gleicher Stunde eine Revolution ausgebrochen. Reisende, welche aus Rujsisch-Polx^ hier anlangen, bestätigen einstimmig diese Nach- richt. Der Kaiser ist nach Kronstadt geflohen. Das Nähere 1 besannt. Der preußische Gesandte aus Petersburg ist mit dem wiener Postzuge hier angelangt. Derselbe Zug bringt auch emen russischen Kurier. ,
r 'Achtes. Ztg." von demselben Datum stimmt mit die- jen Angaben völlig überein und fügt noch Näheres hinzu: „Schon gestern Abends," sagt sie, „erfuhren wir von Reisen- ven, welche mit dem letzten Dampfzuge aus Myslowitz hier «gekommen waren, daß Reisende aus Warschau gestern Mit- dem. Bahnhöfe in Myslowitz von dem Ausbruche '^^o^ution in Petersburg und Moskau erzählt hätten, uns von Reisenden, welche des Nachmittags von ungekommen sind, dasselbe unter dem Beifügen . ^ außer mehreren anderen Reisenden auch der preu- °» «--»»"-» hm durch N gèrcb t ist, bei seiner Ankunft in Myslowitz dieses
Gerücht bestätigt habe. Die Revolution ist, wie es scheint auS einer weit verzweigten Verschwörung hervorgegangen; denn sie soll an beiden Orten zu ein und derselben Zeit ausgebrochen seyn. Der Kaiser soll sich nach Kronstadt geflüchtet haben. Wir fügen dieser Mittheilung hinzu, daß den hiesigen höchsten Behörden von Seiten der Gränzkommissâre auf der krakauer Eisenbahn dieselbe Nachricht als ein von Reisenden mitgebrachtes Gerücht übersandt worden üft. Sie melden: daß eine Revolution in beiden Hauptstädten zu gleicher Zeit ausgebrochen sey, daß sich die Linientruppen geweigert haben, zu schießen; der Kaiser sey darauf nach Kronstadt geflohen und in Petersburg eine Provisorische Regierung eingesetzt worden. Diese sey jedoch mit dem Volke in Zwiespalt, indem dieses den Großfürsten Konstantin, die Regierung aber den Großfürsten Thronfolger zum Kaiser ausgerufen wissen wollte."
Eben so die „Allg. Oder-Ztg." und die „Bresl. Ztg." vom 18. August: Revolution gleichzeitig in Petersburg und Moskau, Flucht des Kaisers nach Kronstadt. Das letztere Blatt setzt hinzu: „Auf dem Zuge befindet sich der preußische Konsul aus Warschau, der seinen Weg nach Berlin sortsetzt und ein russischer Kourrier. Die obigen Thatsachen sind übereinstimmend auf den Bahnhöfen von Szczakowa (krakauer Bahn) und Maczki (warschauer Bahn) von Personen erzählt worden, welche unbedingt zu den bestunterrichteten gezählt werden müssen. Gestern früh (17.) soll mittelst telegraphischer Depesche aus Petersburg die Nachricht nach Warschau angelangt seyn. Wann dieser Aufstand begonnen, ist nicht bekannt, eben so fehlen alle näheren Details."
^-Revolutiorrsboden oder Rechtsboden?
Lange vor dem 4. März ist Nassau ein konstitutionellmonarchischer Staat gewesen und hat eine Repräsentativver- sassnug — eine Volksvertretung — gehabt. Enthält nun das Wort von Gentz einige Wahrheit, daß wo Reprâsentativver- sassungen bestünden, auch der Grundsatz der Volkssouveränität in voller Anwendung sey, so hat auch die Volkssouveränität schon längst in Nassau gegolten, und bei der Kontrole der Staatsverwaltung wie bei dem Erlaß neuer Gesetze sich auf das Wirksamste bethätigt.
In Staaten mit Repräsentativverfassungen oder einer wahrhaften Volksvertretung (die ihre Berechtigung, ob anerkannt und ausgesprochen oder stillschweigend, von der nur richtig auf- zufassenden Volkssouveränität herleitet) steht der ausübenden Gewalt, welches nur allein die Regierung seyn kann, die gesetzgebende zur Seite, bei welcher außer der Volksvertretung immer auch die Regierung nothwendig mitwirken muß. Der Regierung ist daher in allen solchen Staaten, sie seyen nun Monarchien oder Republiken, das Recht des Veto oder der Einsprache gegen ein nach ihrer Ansicht dem Gemeinwohl nachtheiliges oder gegen ihren Willen zu Stande gekommenes Gesetz beigelegt. Dieß ist so allgemein und ohne Ausnahme, daß in allen nordamerikanischen Verfassungen dieses Recht sich vor- findet, obgleich doch in jenen Freistaaten die Regierung sowohl als die gesetzgebende Gewalt von dem souveränen Volke auS- gehen und von selbigem gewählt werden. " E
Die Volkssouveränität hat also schon vor dem 4. März in Nassau thatsächlich bestanden, weil eine wahre Volksvertretung vor jener Epoche schon in Nassau in Uebung gewesen