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Beilage zur Nassauischen Allgemeinen Zeitung.

M 134. Freitag den 18. August 1848.

Uebersicht.

Spezialvotum des Abg. Habel in der Zehntablösungsfrage. Deutschland. Wiesbaden (Die Theaterangelegenhcit). Frank­furt (Reichstagsfitzung). Wien (Die Ankunft des Kaisers). Frankreich. Paris (Falsche Gerüchte aus Italien. Vermischtes).

* Spezial - Votum des Abg Habel in der Zehntablösungsfrage.

(Fortsetzung.)

Welche bedenkliche Folgen das Verlassen des allein sichern Rechtsbode ns nach sich ziehen muß, welche ungemes­sene Reklamationen bei konsequenter Anwendung dieses Prin­zips, gegen den Staat von allen Seiten erhoben werden würden, bedarf keiner ausführlichen Entwickelung.

Ein endloses Heer von Verlegenheiten würde sicher für die Verwaltung daraus erwachsen, und das ganze Landes­vermögen bei weitem nicht zu re ich en, die auf den Grund jener Zugeständnisse geltend gemachten Ansprüche, auch nur zum geringern Theil zu befriedigen. Der Staat würde mit raschen Schritten seinem Ruin unfehlbar entgegen gehen. Die Zahlenergebnisse werden dies nachweisen.

Ziehen wir weiter in Betracht, daß für die Auflö sung oder Modifizirung dieser mit allen Formalitäten, ja unter Kontrole und Mitwirkung der Staatsbehörden ganz frei­willig vereinbarten Rechtsgeschäfte, ein haltbarer Grund durchaus nicht vorliegt, daß die Vermuthung eines moralischen Zwangs, oder einer eminenten U e b e r v o r t h e i- lu ng von Seiten der mit dem Ablösungsgeschäft beauftragten Beamten, einer hinlänglichen Begründung entbehrt und ebenso wenig ein doloser Mißbrauch der Amtsgewalt selten nachweis­bar seyn dürfte; Erwägt man weiter, daß bei den günsti­gen Fruchtpreisen in den jetzt vergangenen Jahren nach glaubhaf­ten Versicherungen, der Naturalbezug des Zehntens den Betrag der baaren Geldannuitäten an vielen Orten bedeutend über­wog , und sich also hierin schon eine mehr als genügende Ent­schädigung findet, so daß die durchschnittliche Ablösungssumme in Wirklichkeit den 1820 fachen Betrag, mit seltenen Ausnahmen, ohnehin nicht überstieg; so läßt sich wohl nicht in Abrede stellen, daß, wenn denjenigen, welche bereits freiwillig abgelöst haben, noch V» ihres Ablösungskapitals*) (ein Theil der Kammermitglieder beansprucht sogar noch weit mehr!!) als Geschenk zu Theil wird, dieselben gegen die, welche nach dem Gesetz jetzt zur Ablösung gezwungen werden, sich in den meisten Fällen im Vortheil befinden würden.

Erwägen wir nun endlich die pekuniären Mittel, wodurch eine solche Ausgleichung bewerkstelligt werden soll, so erfordert der wichtige, hier vor Allem zu berücksichtigende Finanz punkt die gewissenhafteste Beachtung.

Handelte es sich um eine Kleinigkeit im Ausgabebudget, um eine nicht allzubcdeutende Summe, so möchten die oben in Erwägung gezogenen Gründe der Billigkeit immerhin in Betracht kommen, und eine Rückvergütung der Zehntablvsungö- summe sich wohl rechtfertigen lassen.

Hier handelt es sich aber um eine höchst bedeutende E i n- buße des Landesvermögens ohne einen stichhaltigen Rechtsgrund, es handelt sich, schon bei der Annahme einer Ablösung im lösachen Betrage, womit meines Erachtens das ^ctrimum der äußersten B illigkeit erschöpft gewesen wäre, (Denn nur den 20fachen Ablösungsbetrag würde ich nach meiner Ueberzeugung, obwohl selbst dabei betheiligt, nur für gerecht halten) um eine Verschenkung von nicht weni­ger als beiläufig 1 Mill, und fast 300,000 fl.!! (1,286,000 fl.)

(Schluß folgt.)

D e u t s ch l a N d.

§ Wiesbaden, 16. August. Allgemein ist man gespannt auf die Schritte unseres Gouvernements und auf den Beschluß

*) ^®$ dem Kammcobeschluß wurden sogar % durch die Majorität an­

der Landesabgeordneten-Versammlung hinsichtlich des hiesigen Theaters.

Diese Angelegenheit ist wichtiger und verdient größere und gründlichere Beachtung, als Mancher glauben mag, und es muß deshalb dringend gewünscht werden, daß solche sowohl von der Regierung als auch von der Abgeordneten-Versamm­lung nach allen Seiten hin beleuchtet und mit Berücksichtigung aller einschlagenden Verhältnisse beurtheilt werde.

Die Sache in ihrer ganzen Ausdehnung zu beleuchten, dazu reicht der Raum in diesem Blatte nicht aus; es sollen daher hier nur die Hauptmomente erörtert werden, auf die es vorzüglich anzukommen scheint.

1) Jedes unparteiische Urtheil muß und wird sich ohne Zweifel dahin aussprechen, daß das Theater bei zweckmäßiger Verwaltung mehr als alle anderen Institute geeignet ist, als allgemeine Bildungsanstalt zu gelten und die besten Früchte in geistiger und moralischer Hinsicht zu tragen. Dieser Grund­satz ist durch nichts umzustoßen, er findet die eklatanteste Recht­fertigung in der Geschichte und in der täglichen Erfahrung. Eben so begreiflich ist es, daß diese Anstalt nur in einer Stadt und zwar in der Hauptstadt des Landes seyn kann, daß aber die daraus hervorgehenden Wirkungen nicht auf diese Weise beschränkt bleiben, sondern sich nach allen Seiten hin verbrei­ten. Das geistige und wissenschaftliche Leben eines Landes konzentrirt sich in seiner Allgemeinheit in der Regel in der Hauptstadt; wollte man nun demselben seine Quellen verstopfen, so würde es sicher nicht auf einen andern Ort des Landes über­gehen, sondern nach und nach versiegen und am Ende zum Nachtheil der Gesammtheit untergehen.

2) Die Nahrungsquellen unserer Stadt sind bei weitem nicht so reich, wie es vielleicht den Anschein hat; ihre Eigen­schaft als Badeort erfordert, da sie in derselben hauptsächlich die Mittel zu ihrer Existenz finden muß, manchen äußern Glanz, der aber mit dem innern Leben grell kontrastirt. DaS Thea­ter ist ein Hauptanhaltspunkt für die gesellige Unterhaltung der hiesigen Kurgäste; würde solches nun aufhören, so müßte daraus eine große Störung erwachsen, und wir würden sicher nicht allein in Beziehung auf die Frequenz von Fremden, beson­ders im Winter, eine bedeutende Einbuße erleiden, sondern eS würden auch eine Masse von Familien brodlos und ihrem Schicksale überlassen werden. Daß aber die pekuniären Vor- theile des Theaters, eben so wie die geistigen und moralischen Wirkungen nicht in Wiesbaden allein bleiben, sondern sich dem ganzen Lande auf den verschiedenartigsten Wegen mittheilen, ist gewiß sehr einleuchtend. Wollte man also daraus ausge­hen, Wiesbaden zu ruiniren, so würden nicht allein alle jene Vortheile dem ganzen Lande entgehen, sondern es würden auch die bisherigen Steuern nicht mehr verlangt und bezahlt werden können, folglich die Einbuße der Landeösteuerkaffe viel­leicht mehr betragen, als ein Zuschuß zur Erhaltung des Theaters.

3) Die Stadt Wiesbaden ist seiner Zeit von dem Gou­vernement angehalten worden, ein kostspieliges Schauspielhaus hinzustellen, und die zur Erhaltung des Theaters zuzuschießen- den Mittel sind von S'e. Hoheit dem Herzoge auf die Domä­nenkasse übernommen worden. Die Domänen sind inzwischen von dem Lande in Besitz genommen worden, und es ist nichts natürlicher, als daß auch die darauf ruhenden Lasten von demselben übernommen werden müssen. Hat man die Stadt gezwungen ein Theatergebäude mit Kontrahirung einer bedeu­tenden Schuldenlast zu erbauen; hat man das Objekt, worauf der verwilligte Zuschuß ruhet, in Besitz genommen, so spricht alle Billigkeit und alles Recht dafür, daß man auch der Stadt nicht die Mittel entziehe, das Theater fortführen zu können.

Diese Gründe, nur in allgemeinen Umrissen dargestellt, sollten, wie es unö dünkt, die Regierung wie auch die Abge- vrbneten-Versammlung keinen Augenblick zögern lassen, die Ver­pflichtung des Staates anzuerkennen, das Theater in der ge­forderten billigen Weise zu unterstützen, wie es auch fast in allen andern Ländern der Fall ist.

Frankfurt, 17. August. (61. Reichstagssitzung.) Nach einer Mittheilung des Präsidenten von Gagern über die Theilnahme der Deputation der Versammlung an dem Kölner Dombaufeste wurde zur Diskussion über §. 8 der Grundrechte