die Reichsgewalt den Willen der Nation, ein freies und einiges Deutschland herzustellen, vollziehen, vorausgesetzt, daß dieses wirklich der Wille der letzteren auch ist. Nur so wird sie die Kraft erlangen, um im Inneren Ordnung und Ruhe, und damit den Wohlstand wieder einzuführen; nur so und hierdurch die Möglichkeit finden, jene sozialen Fragen befriedigend zu lösen, welche weder Worte noch der Donner der Kanonen für immer zu beseitigen mehr im Stande sind. So endlich würde Deutschland dem Auslande gegenüber eine achtungsgebietende Haltung einnehmen können, ohne wie bis jetzt, nur mit leeren Drohungen zu reizen. Jeder andere Weg, welchen die neue Reichsgewalt einschlagen würde, müßte entweder zu einem uneinigen schwachen Deutschland führen (weil man den Samen der Zwietracht von vornherein wieder in den Boden legte) oder sie wird allmählig Deutschland zu dem alten Staatenbunde zurückbringen. Es wäre wirklich einer großen Nation und ihrer Vertreter nicht würdig, wollte sie sich selbst täuschen, das Eine aussprechen, das Andere wollen. Also: Entweder, OderI"
Ein stiller Zuschauer der großen Begebenheiten, welche sich für Deutschland jetzt entwickeln, in einem eben so stillen Thale hinter dem Taunus, ist weit davon entfernt, mit einem Staatsmanne auf solcher Höhe nur im Entferntesten durch seine Zweifel in die Schranken treten zu wollen; er gesteht vielmehr gerne, schüchtern bei einem alten, aber auch schüchternen Freunde, dem Konsul Cicero, si parva licet componere magnis, zufälligen Rath gefunden, und mit den bisherigen Ergebnissen der deutschen Geschichte in Einklang bemerkt zu haben. Möglich, daß Täuschung über die ganz veränderte Gestalt und die Bedrängnisse der Gegenwart obwaltet. Wie dem aber auch sey, wer uns ein einiges und freies Deutschland schafft und alle Verhältnisse so fest begründet, daß das Vaterland, kaum im ersten Aufschwünge der neuen und lange niedergehaltenen Freiheit und Macht begriffen, seinen Feinden nicht wieder zur Schmach oder gar zum Raube wird, dem gebührt der große Preis. Ein" Arzt, welcher scharfe und sichere Diagnose hat, pactirt nicht lange mit dem Patienten, sondern hebt das Uebel rasch, vielleicht auch durch einen „kühnen Griff'" Besiegt der Fürst von Leiningen nach seinen Angaben das Ungeheuer heutiger Zwietracht, wie einst Bellerophon dir dreigestaltige Chimära auf immer; so wird jeder aufrichtige Vaterlandsfreund sich beeilen, seinen Namen zu feiern und ihn als Befreier der Unsterblichkeit zu weihen.
Deutschland.
*t* Wiesbaden, 14. August. So eben erfahre ich, daß auf dem Generalkommando heute von dem Reichskriegsministerium die Ordre eingegangen ist, weiter 3000 Mann sofort mobil zu machen. Die Inspektion soll von dem Reichskriegsminister selbst vorgenommen werden.
Es ist das eine um so merkwürdigere Maßregel, da Nassau nur 4200 Mann zur Bundesarmee zu stellen hat und nun schon 5500 Mann von uns angefordert sind.
* Wiesbaden. (Ständeversammlung.) (Schluß.) Die Tagesordnung führt zur Fortsetzung der Diskussion des Zehntablösungsgesetzes.
Zoll mann ersucht die Reg.-Kommissäre zuerst anzuge- bm, wie hoch sich der Ausfall belaufen würde, wenn die Grundzinsen und Gülten gleichfalls im 12fachen Betrage abgelöst würden. Hierbei findet er mehrfachen Widerspruch. Zollmann bemerkt aber dagegen, daß dies auf die Abstimmung über das ganze Gesetz den größten Einfluß haben würde, indem Manche unter den 22, die für den 12fachen Betrag gestimmt haben, die Konsequenz dieser Ablösung nicht vorausgesehen hätten, und eö sehr ehrenvoll für dieselben sey, einen Irrthum einzusehen und zu bekennen. Von Bertram und Wimpf wird die Anforderung Zollmanns nachdrücklich unterstützt, von Lang, Wenckenbach und Raht bekämpft. Reg.-Komm. Vollpracht bemerkt, daß eine, wenn auch nicht vollständige Zusammenstellung der Grundzinsen und Gülten allerdings vorliege. Die Frage stehe jedoch keineswegs ganz außerhalb des Zusammenhanges mit der vorliegenden Frage.
Der Berichterstatter (v. E ck) fährt im Berichte fort. Unter den, über den in Rede stehenden Gegenstand eingelaufenen Petitionen, befindet sich auch eine von Wiesbaden, welche Ablösung im vollen Werthe verlangt und die finanziellen Folgen einer Ablösung im 12fachen Betrag darstellt. Auch Petitionen von Lorch K., halten den 12fachen Betrag für zu gering, verlangen aber für die, welche bereits früher abgelöst
haben, eine Rückentschädigung. Eine ändere Petition verlangt Billigkeit für die Pfarreien. Der Berichterstatter schlägt eine andere Reihenfolge der noch zu berathenden 88 vor, damit man sich erst den Ausfall, welcher die Staatskasse treffen wird, klar mache. Raht glaubt, daß Jeder sich selber schon darüber klar geworden sey. Großmann unterstützt den Antrag des Abgeordneten von Eck, ebenso Keim; der letztere bemerkt, wenn wir frei seyn wollen, müssen wir auch gerecht seyn, wir sind nicht da, um Leute aus dem Volk in ihrem Eigenthum zu verletzen. Der Abgeordnete bittet daher, den 8 17 zu streichen und an dessen Stelle zu setzen: Die durch 8 2 an ihrem Eigenthum Geschädigten sollen aus der Staatskasse entschädigt werden. Fresenius unterstützt den Antrag Eck's und verwahrt sich dagegen, als ob wir nicht die Abstimmung über den 8 2 zurücknehmen könnten, gerade so, wie es bei dem Jagdgesetze geschehen sey. Bessere Belehrung und demgemäß verändertes Urtheil, sey keine Schande. (Zollmann. Es ist ehrenvoll!) Der Antrag von Ecks, die Reihenfolge der Paragraphen so zu stellen, daß 10, 15, 17 und 7 sich folgen sollen, wird abgelehnt. Ebenso der Antrag Keims, die Reihenfolge 17, 10, 15 und 7 einzuhalten.
v. Eck stellt den Antrag, daß in Zukunft die Stimmenzahl bei so wichtigen Abstimmungen im Protokoll angegeben werden solle. Die Versammlung ist damit einverstanden. Zoll mann will die Namen der 22 Abgeordneten namentlich in's Protokoll setzen. Hierauf macht der Abgeordnete auf einige Geschäftsordnungswidrigkeiten aufmerksam, die in der verhängnißvollen Sitzung vom 3. August vorgefallen seyen. Wenckenbach I. Es wird Niemand so schwach seyn, seine damals geltend gemachte Ansicht verleugnen zu wollen; ich wenigstens verfechte die meinige vor Kaiser und Reich.
Der 8. 7. lautet:
Zur Berechnung der Naturalien in Geld wird der Durchschnittspreis aus den letzten der Ablösung vorausgehenden 12 Jahren mit Weglassung des höchsten und niedrigsten Preises aus den zwei betreffenden Jahrgängen zu Grunde gelegt.
Der Schaden, der bei einer Rückzahlung für die früher abgelöst habenden erwachsen würde, beläuft sich auf 1,783,636 Gulden. Die Kommission glaubt, daß die Ablösungen vor 1841 nicht zu berücksichtigen seyen. Den Staat hält sie für verbunden, bei dem Zehnten von Korporationen und Privaten, denselben den Schaden auS der öffentlichen Kasse zu ersetzen. Bei der Rückzahlung bringt die Kommission Termine in Vorschlag. Rückerstattung der Zinsen des abgelösten Kapitals hält die Kommission nicht für zulässig. Der Abg. Habel hat hierzu ein Spezialvotum abgegeben, worin er die Motive angibt, weßhalb er für eine Rückvergütung nicht habe stimmen können. Hierbei macht er namentlich auf die Konsequenzen aufmerksam, welche man später für andere Fälle hieraus ziehen könne. Der rechtliche Gesichtspunkt läßt keinen Zweifel, daß die Stände über bereits vollzogene Rechtsverhältnisse nicht rückwirkend entscheiden können. Zudem handelt es sich hier um eine höchst bedeutende Einbuße des Landesvermögens (fast 1,300,000 ft), so daß ein bedeutender Ausfall durch die Steuerkaffe gedeckt werden müßte, d. h. aus dem Beutel vieler armen Leute, die keinen Grundbesitz haben.
Der Abg. beantragt, den §. 7. gänzlich zu streichen.
Prof. Bellinger. Die Tragweite des Beschlusses über 8. 2 zeigt sich am besten, wenn man die Konsequenzen bei den andern 88. zieht. Daß eine Rückvergütung nicht verlangt werden könne, ist schon ausgesprochen worden, ebenso jedoch die dabei obwaltenden Billigkeitsrücksichten. Wird die Rückvergütung sestgestellt nach der Ablösungssumme, dann bleibt von dem ganzen Kapital des Domänialzehntenö nur ein Kapital von 2 Millionen, welches zur Deckung der auf demselben ruhenden Lasten nicht einmal ausreicht, so daß bei der Entschädigung für Korporationen 2C. noch eine Summe von 600,000 fl. aus der Staatskasse bezahlt werden müßte. Diese Summe müßte aber von allen Staatsbürgern bestritten werden, selbst von solchen, die keinen Grundbesitz haben. Ich bin in jeder rechtlichen Weise für die Unterstützung der ärmeren und mittleren Klassen, aber nicht für eine Unterstützung der reichen Grundbesitzer auf Kosten ihrer ärmeren Landsleute. Einen Ausweg findet nun der Abg. nur darin, den 8. 2 aufzuheben, oder das ganze Gesetz zu verwerfen. Jedes Gesetz muß sein Prinzip haben, aus welchem alle Paragraphen hervorgehen. Deßhalb beantragt der Abg., daß künftig hin Alle Paragraphen eines Gesetzes diökutirt werden und erst in der nächsten Sitzung ein Beschluß gefaßt werden könne.
Leisler. Es wäre sehr zu wünschen, daß eine große Einhelligkeit bei der Entscheidung über die Zehnten erzielt würde, Ich erlaube mir deshalb einen VergleichSvorschlag 8«