Nassauische
Allgemeine Zeitung.
^ 131» Dienstag den 13 August 18418.
Die Nass. Attg. Zeitung mit ihrem belletristischen Beiblatt erscheint täglich. — Der vierteljährige PränumerationSpreis ist in Wiesbaden S fl., für den Umfang des Herzogthums Nassau, des Großherzagthums und Kurfürstenthunis Hessen, der Landgrasschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt , Frankfurt Ä fl- 30 kl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes Ä fl. 40 kr. — Jnsera te werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu mache».
U e b e r s i ch t.
Diktirt oder Paktirt?
Deutschland. Wiesbaden (Die Zehntfrage. Der Reichsverweser in Biebrich. Landtag). — Eltville (Der Reichsverweser). — Köln (Ankunft nassauischer Truppen). — Heidelberg (Ruge und Feuerbach).
— M ünchen (Die Minister). — Berlin (Zum Schutz der Industrie).
— Wien (Friedliche Ausgleichung der ungarisch-kroatischen Angelegenheit.) Schweiz. Luzern (Neutralität der Schweiz).
Frankreich. Paris (Der Französische Gesandte in Konstantinopel. Das Kautionsgesetz angenommen. Effektivbestand der Armee. Neue Gesetze über die ungebührliche Kritik des Kultus, des Eigenthums und der Familien). Sprechsaal für Stadt und Land.
t Diktirt oder Paktirt?
Si res ad pactionem non venit longius bellum puto fore. Cicero.
Vom nördlichen Taunus. So hange die Deutschen als erifticen und so weit ihre Geschichte hinaufgeht, haben Streitigkeiten und Sonderinteressen ihre Stämme unter sich getheilt und ihre politische Gesammtmacht dermaßen darnieder gehalten, daß die nahen und fernen Feinde daraus allerlei große Vortheile zu ziehen wußten, Vortheile, welche bis noch auf diesen Augenblick tief in das Innere herein reichen und manchen Lebensnerv zerschneiden. Was diese Stammesunein- ^eit im Einzelnen und Ganzen der Wissenschaft und Kunst, worin die Deutschen immer einig waren, weil der Volksgeist sich nicht spalten läßt, Großes förderte, dürfen wir nicht gering anschlagen: denn in ihm lag immer das Ferment der Erhebung zum Ganzen und des Ausraffenö der Kraft nach erlittenen Niederlagen und Demüthigungen, mochten sie von außen kommen und das Gesammtvaterland treffen, oder von Innen, von dem Mißbrauche der Macht der Fürsten, im Gegensatze gegen das Wohl des Volkes.
In den Jahren 1813 bis 1815 ist der äußere Feind nie- dergekämpst worden, und das Jahr 1848" — brachte die verfassunggebende Reichsversammlung. Der „kühne Griff" führte uns über eine gefährliche Klippe den provisorischen Reichsverweser aus dem höchsten Fürstenhause zu, unter gegenseitiger Uebereinstimmung des Volkes und der Fürsten, wenn auch nicht ohne Ueberraschung und Bedenken Einzelner unter den Letzteren. Das unleugbar revolutionäre Vorparlament hat uns ein gesetzliches Parlament gebracht, zu dessen Wahlen die fürstlichen Regierungen selbst die Einleitung trafen. Der Bundestag hat seine Gewalt in die Hände des Reichsverwesers nieder- gUegt, und dieser ist mit der provisorischen Exekutiv -Zentral- tUwalt bekleidet worden. Die Reichsversammlung schreitet in ^ten Beschlüssen fort, und das Reichsministerium, welches der Reichsverweser ernannte, erscheint darin als verantwortliche ^"tral-Regierung, wie in jedem geordneten monarchisch-demo- tratoch-konstitutionellen Staate, zu Interpellationen und anderen Eröffnungen. Die Reichstruppen werden auf Befehl und Wahl des Reichsverwesers nach Innen und nach Außen selbstständig verwendet. '
So weit scheint Alles in bestem regelmäßigen Gange und zerlaufe zu seyn. Aber wer die Geschichte des deutschen Reiches kennt, wer die früheren kaiserlichen Landfrieden und gol
denen Bullen mit ihren Wirkungen erwägt, wer das Innere der deutschen Reichsverhandlungen von dem Frühesten bis zu Ende des Bundestages, näher erforscht; der wird, von manchem leisen Zweifel beschlichen, die Aufgabe des Reichsverwesers und der Reichsversammlung, uns ein „einiges Deutschland" auf die Dauer zu schaffen, ja dazu nur die feste und unverrückbare Grundlage zu geben, wahrhaftig groß und umfangreich finden, der wird sich nicht wundern, daß in der Paulskirche Vorrichtungen für den Winter getroffen werden.
Frühere Landfrieden und goldene Bullen erließen die Kaiser aus eigener Machtvollkommenheit. Der letzte sogenannte ewige Landfrieden wurde vom Kaiser Maximilian auf dem Reichstage zu Worms im J.1495 mit den Fürsten und Ständen des Reichs vereinbart und zu seiner Handhabung zugleich das Reichskammergericht errichtet. Dieser Reichslandfrieden und dieses Reichsgericht mit seinem Verfahren bestand bis zum I. 1806, wo das deutsche Reich selbst endete. Ob und warum nicht die dreihundertjährige Dauer beider dem deutschen Reiche nach Innen Ruhe und Recht, nach Außen Ehre und Macht zu schützen vermochte, darüber wollen wir den Vorhang der Vergessenheit ebenso fallen lassen, wie über die drei und dreißig Jahre von 1815 bis 1848. Wie die ersten Landfrieden diktirt waren und der Erwartung nie entsprachen, so sollte der letzte ewige paktirt werden, um unerschütterliche Geltung mit voller Rechtskraft für alle Theile zu erhalten. War der bisherige Bundestag ein einseitiger Fürstenbund, der mit polizeilicher Bevormundung die Rechte und Freiheiten dem Volke durch Ministerialbeschlüffe spärlich genug diktirte; so wird die jetzige Reichsversammlung den Fürsten, obschon sie ihre Zustimmung dazu bon gré mal Arë gaben, dennoch nur als ein einseitiger Volksverein erscheinen, welcher die Abschaffung bestehender Standesprivilegien und anderer Gegensätze durch seine Majoritäten diktirt.
Aber der bisherige Dualismus (Zwiespalt) der Interessen und der Macht zwischen Fürsten und Volk muß aufhören, weil er dem ursprünglichen Wesen des Staates nach unnatürlich und in sich widersprechend ist, und an seine Stelle muß ein Rechtsstaat» treten, auf welchen beide Theile, wie sie selbst in der reinsten demokratisch-konstitutionellen Monarchie immer noch nebeneinander bestehen bleiben, ohne in sich äußerlich und innerlich ganz aufzugehen, bei vorkommenden Fällen des Zweifels sich fortan berufen können, allenfalls mit Zuziehung des höchsten Reichsgerichtes, dessen Errichtung auch in naher und sicherer Aussicht stehet.
Dazu ist aber ein Pakt erforderlich. Wie soll derselbe cingeleitet und abgeschlossen werden? Soll an die Stelle der aufgelösten Fürsten-Bundes-Versammlung eine neue Staatenkammer oder ein Senat treten, wie in Nordamerika? Sollen wirklich Reduktionen unter der großen Zahl der kleineren Bundesstaaten, Einverleibungen in größere oder Zusammenziehungen benachbarter stattfinden, ohne das Wort Mediatisirung auS- zusprechen? Oder werden, wie es bereits wirklich fast scheint, die Fürsten Bevollmächtigte unmittelbar an den Reichsverweser senden, etwa sieben an der Zahl, zur einfacheren Vertretung der früher am Bundestage zersplitterten Minderheiten, wie die sieben Kurboten, diè dem Erzherzoge entgegen gesendet wurden, und wie die ehemaligen Kur- und Wahlfürsten des deutschen Reiches? Werden die, der Reichsversammlung verantwortlichen Reichsminister dieser Versammlung Eröffnungen und Vorlagen darüber machen, um ein instrumentum pacis et concordiae sempiternac in vollgültigster Form anzubahnen