Nassauische
Allgemeine Zeitung.
J£ 12S Dienstag den 8. August 18L8.
Die Nass. Allg. Zeitung mit ihrem belletriüischen Beiblatt erscheint täglich. — Der vierteljährige PlänumerationSpreis ist in Wiesbaden 8 fl., f«r den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzoqthumS und KurfürstenthumS Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl. 30 kr., tn den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes S fl. 40 kr. — Inserate werden die dreispaltige kelitzcile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Heber ZcKntablösung.
Deutschland. Wiesbaden (Weigerung einiger Gemeinden, an der kirchlichen Reform Theil zu nehmen). — Von dem Elbbache (Die Medizinalreform). —Frankfurt (Die Resultate deS GewerbekongreffeS. DieRegieruugSkommiffäre für die deutsche Zollcinignng). — Köln (Dombaufest. Raveaur. G. Kinkel. Camphausen). — Darm stad t (DaS Kriegsministerium). — Stuttgart (Gerüchte von der Thronentsagung des Königs). — München (Vorkehrungen gegen die Cholera). — Weimar (Nassauische, weimarsche und Frankfurter Truppen als gemeinsame Brigade). — Dr eSden (v. Buttlar Kriegsminister). — Hannover (Generalbefehl des Königs). — Berlin (Erzesse. Die Opfer Preußens für Deutschland). — Schweidnitz (Die Unruhen). — Hamburg (Reue Blokirung der Elbe).
Frankreich. Paris (Vermischtes).
Großbritannien. London (Die irischen Zustände).
und bei den Privaten von fl. 400,000 ergeben und durch Verwaltungskosten ein ansehnlicher reiner Verlust bei diesem ersten Meisterstück der finanziellen Weisheit der s. g. Nassauischen Volkskammer herauskommen.
Die Zehnten lieferten zur Domänenkasse einen Reinertrag von fl. 230,000. Statt diese Einnahme, die nunmehr zur Staatskasse geflossen seyn würde, und womit man 1 Simpel Staatsstcuern hätte sparen und so allen Staatsangehörigen eine Wohlthat hätte erweisen können, ist durch einen übereilten Kammerbeschluß nicht nur ein großes Vermögen an die Grundbesitzer verschenkt, sondern sogar noch die Wahrscheinlichkeit herbeigeführt worden, daß wir nicht nur nichts von den Zehnten erhalten, sondern aus allgemeinen Mitteln vielleicht eine halbe Million Herbeischaffen müssen, um die Lasten, die auf dem Zehnten ruhen, ablösen zu können und die Verwaltungskostenz u decken.
ss Ueber Zehntablösung
Der ganze Staars-Zehnten hatte einen Werth von . . . ... . . . . . . . . fl. 7,326,000 Davon sind abgelöst st. 6,500,000 zirka und blei« den noch für fl. 900,000 abzulösen.
a) Nach dem Regierungsvorschlag würden von den 6'/, Millionen
.^ Gulden zurückzuzahlen seyn. .■ fl. 1,286,000
b) Herabsetzung von den restiren- renden fl. 900,000 von 25 auf 16 macht.......fl. 300,000
c) Nachlaß und Ersatz an die Zehntpflichtigen, welche durch die Lan- deskreditkasse ihre Zehnten an Private, Standesherren, Pfarreien 2C. berichtigt, ihre Schuld aber an die L.-K.-Kasse noch nicht abgetragen haben, beiläufig â Vs.........fl. 500,000
“) Lasten, die auf dem Staatszehnten ruhen und von seinem Er- trâgniy bezahlt werden müssen, in einem mäßigen Anschläge . fl. 2,357,000
4,443,000
Bleiben beiläufig: fl. 2,800"000 Nunmehr gehen hieran weiter verloren: a) Weitere Herabsetzung von 16 auf 12 bei den restirenden fl. 900,000 .......fl. 170,000 - “) Wird die Zurückzahlung bei 6 V2 Millionen von Vs auf Vs hinaufgesetzt, so macht das . . . fl. 1,000,000 c) bei den Privaten steigt es von fl. 500,000 auf fl. 830,000, folglich........fl. 330,000 fl. 1,500,000
. Bleiben: fl. 1,300,000
-, U • ^" aus die Hälfte Rückvergütung über, so würde bei den Staatszehnten eine fernere Einbuße von fl. 900,000
Dieser statistischen Nachweisung fügen wir als entscheidend für Jeden, der urtheilen kann und will, die Rede an, welche der Abg. Bertram unlängst in der Kammer über die .Zehutfrage gehalten hat. Sie lautet:
Es ist zwar vielfach und eben noch von einem Abgeordneten behauptet worden, der Zehnten sey ehemals eine Steuer gewesen und diesem Grundsätze analog hätte bei Einführung des direkten Besteuerungssystemes eine Grundsteuer auf Grundbesitz nicht gelegt werden dürfen. Obgleich ich der Ansicht bin, daß die Zehnten großentheils ursprünglich Ausflüße des Grund- eigenthums sind, und den Pacht für die Benutzung des einem Stifts - oder Gutsberrn eigenthümlichen Grundstückes darstellen , so möchte doch in obiger Behauptung einige Wahrheit liegen, d. h. insofern, als es allerdings zweifelhaft erscheint, ob man einen Gegenstand doppelt besteuern darf und soll, und ob nicht streng genommen dem Zehntberechtigten der größte Theil der Grundsteuer hätte hingewiesen werden müssen. Wollte man übrigens in Erwägung ziehen, daß die StaatsauSgaben seit 30 Jahren von 1 V» Million auf 2V2 Millionen gewachsen sind, daß die Grundsteuer seit dem Jahre 1809 nicht nur keine Vermehrung, sondern im Jahre 1822 eine ansehnliche Verminderung erhalten hatte, daß bis tief in die zwanziger Jahre jährlich 5 Simpel Steuern erhoben wurden, später aber nur 3% oder nur 3, so dürfte schwerlich eine Ueberbürdung an Abgaben für die Grundeigenthümer bewiesen werden können.
Betrachtet man dagegen die Verhältnisse der Handwerker und Gewerbtreibenden, so stößt man auf weit ungünstigere Verhältniße.
Die ehemaligen Stände in der ersten Abtheilung aus lauter Gutsbesitzern, und in der zweiten aus 15 bestehend, zusammen zirka 30, welchen nur 3 aus den Gewerben gegenüber standen, kannten ihr n Vortheil recht gut. Tie Steuern, die sie zu bezahlen hatten, schienen ihnen immer zu hoch, diejenigen der Gewerb- und Hausbesitzer immer zu niedrig.
So setzten sie im Jahre 1822 eine Revision des Gewerb- steucrtarifes mit einer bedeutenden Erhöhung dieser Steuer durch.
Bis dahin hatten die in der 12. Klasse katastrirten Ge- werbebesitzer 6 fl. 15 kr. in simplo bezahlt, und von nun an mufften sie 10 fl. 25 kr. bezahlen, und so ging es durch alle Klaßen durch.
Im Jahre 1841 wurde auf Betreiben der Stände, die wie immer der großen Mehrzahl nach Gulseigenchümer waren,