bestehenden derartigen Dienstkleidungen, innerhalb und außerhalb Deutschland von dem „bürgerlichen Kleide" ganz unmerklich sich unterscheidet, beizubchalten seyn möchte.
Einige unwesentliche, aber zweckmäßige Modifikationen dafür wünscht der Aufsatz in den Beiblättern No. 102, ja sogar irgend eine Auszeichnung für „Gemeindediener" in „amtlichen Funktionen. — Da stürmt aber der Korrespondent vom Westerwalde herab und spricht seine Entrüstung aus über Rcprâsentationskleider für „prunkende Hof- und andere Feste, bei denen der Bürger keinen Zutritt hat," wovon ganz und gar nicht die Rede war; ja er sagt sogar, daß Hr. Siebert eigentlich diese allein und zunächst gemeint habe, was wenigstens insofern unglaublich wird, als derselbe keim Wort, davon spricht. Folgerichtig müßte nun der Korrespondent vom Westerwaldc auch über alle mögliche Volks- und Kirchenfeste, wo nur immer „Ehrenpelze" und „glänzender Tand" und „plattirtes Geschirr" jeder Art erscheint, sich verbreiten, was nicht geschehen ist. — Endlich meint der Korrespondent, daß persönliche Unfähigkeit sich gern durch „glänzenden Tand" ein „Ansehen zu geben" suche. Das geschieht in allen Ständen, auch unter Bürgern und Bauern, und gehört zu den allgemeinen menschlichen Thorheiten einzelner unvernünftiger Individuen, welche für Aesop, Erasmus, Abraham a St. Klara, Rabener und die fliegenden Blätter Stoff genug bisher gaben und muthmaßlich noch weiter geben werden. Auf dieses allzu weite Feld kann man aber dem Korrespondenten nicht folgen, wenn man blos den von ihm selbst als offene Frage behandelten Gegenstand, der in allen „freien Staaten" mehr oder minder besteht, in Belgien und Frankreich besonders mit „Ehrenpelzen" für den Richterstand, leidenschaftslos zu erörtern sucht.
Mainz, 4. August. (O-P-A-Z.) In dem Prozesse gegen die Zerstörer der Taunuseisenbahn, dessen Verhandlungen heute vor 8 Tagen statt gefunden hatten, wurde heute das Urtheil verkündigt. Der Schaden, der durch Zerstörung dieses öffentlichen Transport- und Verkehrmittels verursacht wurde, betrug ungefähr 8000 fl., von den 35 Angeschulbigten selbst wurden 23 als der Zerstörung fremden Eigenthums für schuldig erklärt, die übrigen freigesprochen. Bei Verkündigung des Urtheils, das sich durch juristische Kürze und zugleich durch Milde auszeichnete, brachen die anwesenden Frauen und Kinder der Verurteilten in laute Klagen aus. Mehrere wurden zu 6, die übrigen zu 5 und 4 Monaten Korrektionshausstrafe ver- urtheilt. Bedauernswerth sind diese der armen Klasse angehörigen Leute jedenfalls, um so mehr da die Untersuchung kein Ergebniß über die jedenfalls vorhandenen intellektuellen Urheber geliefert hatte, und ein kräftiges Einschreiten der Behörde zur Zeit des schon Tags vorher angekündigten Verbrechens, dieses selbst unmöglich gemacht haben würden.
Frankfurt, 4. Aug. In der heutigen Reichstagssitzung fanden folgende wichtige Abstimmungen statt: Der Antrag von Leue (daß die Polizeibehörde den in Verwahrung genommenen am folgenden Tag entweder frei lasse, oder der zuständigen Behörde überliefere) wird als eine richtige Unterscheidung zwischen politischer Verwahrung und Verhaftung vom Ausschuß mit der Modifikation von Adams (statt „zuständig" „richterlich" zu sagen) angenommen.
Der Ausschuß antrag wird in seinem ersten Satze angenommen; ebenso der zweite Satz (Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. Ausnahmsgerichte sollen nie stattfinven). Der dritte Satz (die Verhaftung einer Person soll — außer im Fall der Ergreifung auf frischer That — nur geschehen in Kraft eines richterlichen mit Gründen versehenen Befehls) wird gleichfalls angenommen.
Verworfen wird ein Antrag von Mohr, nach welchem der Untersuchungsrichter binnen drei Tagen bei Verhaftungen die Genehmigung des Kollegiums (bei Kollegialgerichten) oder des vorgetetzten Kollegiums (bei Einzelnrichtern) einholen, und im Falle diese Genehmigung nicht binnen zehn Tagen eintrifft, der Verhaftete frei gegeben werden soll.
Ebenso wird verworfen der Antrag Nauwerck'S, daß nur auf Grund gerichtlichen Urtheils oder bei dringenden Anzeichen eines Verbrechens die Verhaftung erfolgen dürfe. Angenommen wird der vierte Satz des Ausschußantrags mit dem Verbesserungsvorschlage von Adam. (Dieser Befehl muß im Augenblicke der Verhaftung oder spätestens innerhalb der nächsten 24 Stunden dem Verhafteten zugestellt werden.)
Verworfen wird ein Zusatz üon Mittermaier: Jeder Verhaftete muß binnen 24 Stnnden so vernommen werden, daß ihm das Vergehen, wegen welchem er verhaftet worden ist, und die Anschuldigungsgründe mitgetheilt werden, und daß er Gelegenheit zu ihrer Widerlegung und zu seiner Rechtfertigung erhält.
Das erste Minoritätserachten wird angenommen. (Jeder Angeschulbigte soll gegen Stellung einer vom Gericht zu bestimmenden Kaution oder Bürgschaft der Haft entlassen werden, soferne nicht dringende Anzeichen eines schweren peinlichen Verbrechens gegen denselben vorliegen.
Ebenso der Zusatzantrag von DH am: Wegen unbefugt verfügter oder widerrechtlich verlängerter Gefangenschaft haften, die daran Schuld tragen, und nötigenfalls der Staat für Entschädigung des Verhafteten (nach Zählung mit 248 gegen 162 Stimmen).
Hierauf wird über die Frage: Ist die Todesstrafe überhaupt, vorbehaltlich des Amendements von Teichert, abgeschafft? abgestimmt, und dieselbe mit 288 gegen 146 Stimmen bejaht (434 Stimmende). Das Amendement von Teichert (mit Ausnahme da, wo das Kriegsrecht es vorschreibt) wird mit großer Mehrheit angenommen.
Ebenso wird die Frage bejaht: Sind die Strafen des Prangers, der Brandmarkung und der körperlichen Züchtigung abgeschafft?
Aus Mannheim, 2. August, ,melvet der „Schwäbische Merkur" : Schon öfter wurde in öffentlichen Blättern gesagt, daß Hecker im Monat September Europa verlassen und nach Amerika auswandern werde. Aus guter Quelle kann ich Ihnen nunmehr diese Angabe bestätigen. Hecker sieht sich von mancher Seite getäuscht und scheint das Zutrauen auf einen großen Theil seiner Anhänger und so auch auf einen glücklichen Erfolg seines Unternehmens verloren zu haben. Sein körperlicher Zustand ist leidend und seine Stimmung mehr eine gedrückte als heitere.
Köln, 4. August. (K. Z.) Lord Cowley, ein angesehener Staatsmann, mit deutschen Verhältnissen von Stuttgart her bekannt, wird von der englischen Regieruung nach Frankfurt gesandt, wie es kein Geheimniß ist, mit dem Auftrage, der Erneuerung unseres Krieges mit Dänemark vorzubeugen und wo möglich den Frieden zwischen beiden Mächten zu vermitteln.
Braunschweig, 1. August. Der Herzog Wilhelm von Braunschweig hat Folgenden Armeebefehl erlassen. „Sr. k. k. Hoheit dem Erzherzoge Johann von Oesterreich ist zu kräftiget Förderung der Einheit unv der gemeinsamen Interessen Deutschlands, die Ausübung der Zentralgewalt provisorisch übertragen. Indem ich dieser Wahl meine volle Zustimmung_er- theile, habe ich die Verwendung der bewaffneten Macht deS Herzogtums in derselben Weise und Ausdehnung, wie solche bisher de in hohen deutschen Bunde unterstellt gewesen, Sr. k. k. Hoh. dem Erzherzoge Reichsverweser untergeordnet und hege das feste Vertrauen, daß meine Trnppen für die deutsche Sache den stets bewährten Ruhm der Vaterlandsliebe und echt krigerischer Eigenschaften auch fernerhin bewähren und aufrecht erhalten werden.
Braunschweig, den 1. August 1848. (gez.) Wilhel m."
Bamberg, 31. Juli. Dem Nürnb. Kurier zufolge sind vorgestern Dr. v. Reider, Redakteur des „Zuschauers in Franken", und Dr. Wirth, Redakteur des „Wahrheitsfreundes", verhaftet worden ; gegen mehrere andere Publizisten sollen Untersuchungen anhängig gemacht worden seyn. Dr. Brendel, Assistenzarzt am hiesigen Krankenhaus und Verfasser des offenen Briefes an Dr. Eijenmann, soll Ivegen seiner Thätigkeit zur Bildung von radikal-demokratsschen Vereinen, nebst einigen andern gleicher Bestrebungen angeschuldigten Personen, auS der Stadt verwiesen worden seyn.
Berlin, 2. Aug. Am heutigen Tage ist nach der „Zei- tungS-Halle" der zweite Cholerafall vorgekommen.
Berlin, 31. Juli. Der Prinz von Preußen, der am Sonnabend nach Berlin kommen wollte, um auf einige Tage nach Stettin zu reisen, ist in Folge einer Erkältung erkrankt und seine Ankunft dadurch verzögert worden.
Die „Berliner Nachrichten" berichten Folgendes: Die Stadtverordneten haben am 31. v. M., auf Grund des von ihrer, am 28. v. M. niedergesetzten Deputation gemachten Vorschlages beschlossen, von der, an die Nationalversammlung wegen deö Verhältnisses von Preußen zu Deutschland zu richtenden Denkschrift ganz abzustehen, da der Gegenstand durch den neuesten königl. Tagesbefehl und die Erklärung des Ministerpräsidenten vollständig erledigt sey.
Berlin, 1. August. (Allg. Z.) Gestern Abend noch machte der Polizeipräsident bekannt, daß die Str aßen Versammlungen unter den« Linden wegen der Gestalt, die sie in neuester Zeil angenommen hätten, untersagt seyen, und daß