Isas.
Unsinnigkeit gezeichnet. Der Staat schreibt eine ungeheure Rentensteuer von 33V, pCt. aus, — immerhin; aber wie will man es rechtfertigen, daß er die Hälfte des Erträgnisses nicht etwa den Steuersammlern, sondern denen überläßt, welche dafür keine andere Dienstleistung thun, als etwa die, daß sie das Bestehen von Renten denunziiren? Als Angriff auf das Eigenthum begreift sich das; als Steuersystem ist es unerklärlich. Herr Proudhon stellt daher seinen Vorschlag zugleich als ein Creditsystem dar. Der Eigenthümer, sagt er, überläßt dem Schuldner einen Theil der Zinsen; dadurch wird der letztere in den Stand gesetzt, wohlfeiler zu produziren, der erstere wohlfeiler zu kaufen, und am Ende verliert Niemand dabei. Angenommen, diese (in sich vollkommen chimärische) Rechnung wäre genau richtig, was würde daraus folgen? Niemand würde dabei verlieren, aber auch Niemand würde dabei gewinnen.
(Schluß folgt.)
Die Entstehungsgeschichte des Ministerial- schreibens an die hannoverschen Stände.
Ueber das vielbesprochene Schreiben und dessen Entstehung wird nach der Deutschen Ztg. in Hannover selbst Folgendes erzählt, das hier, ohne es verbürgen zu wollen, um so mehr mitgetheilt werden mag, weil es auf die Entstehung und Jn- mtion jenes Schreibens ein Helles Licht wirft.
Schon vor dem Zusammentritt der Nationalversammlung, schon beim Erscheinen des Siebenzehnerentwurfs hatte König Ernst August erklärt: wenn ihm seine Souveränetät so stark deschnitten werde, daß er nur noch Pair bleibe, werde er die Krone niederlegen und nach England gehen; dort sey er euch Pair und er sey lieber in England als in Deutschland Pair.
■ Als nun das Gesetz über die Errichtung der provisorischen Zentralgewalt und die Wahl des Erzherzog Johann zum In- Hüber dieser Zentralgewalt publizirt wurde, erklärte König Ernst August: jenes Gesetz schneide zu tief in seine Souveräne- Wrechte ein, als daß er bleiben könne. Er war daher ent- schlossen, abzureisen, der Kronprinz mit ihm.
Daß eine Ausführung dieses Entschlusses ein großes Un- Ock für unser Land gewesen wäre, mag man anderswo mit wohlfeilem Witze bezweifeln; wer die. hannoverschen Zustände kennt, wird es ohne Weiteres zugestehen. Die Minister suchen den König von seinem Entschluß abzubringen, drei Tage kang widerstand er ihren Bemühungen, den Bitten seiner Umgebung. Endlich erklärte er: er wolle bleiben, wenn sein Ministerium eine scharfe Erklärung über das Verfahren erlasse, ^ die Nationalversammlung hinsichtlich der Errichtung der Zentralgewalt eingehalten. Nach mehrfachem Handeln soll auf diese Weise das Schreiben vom 7. d. M. entstanden seyn.
Als die Minister dasselbe unterzeichnet hatten, reichten sie — so wird weiter erzählt — sämmtlich dem Könige ihre Demission ein. Allein der König nahm diese nicht an, erklärte vielmehr: daß er seinen Entschluß, abzureisen, nur unter der Voraussetzung aufgegeben habe, daß das bisherige Ministerium" ihm ferner zur Seite bleibe, und daß, wenn die Herren auf ihrer Demission beharrten, er, der König, trotz Erlassung jenes Schreibens das Land verlassen werde. Die Minister brachten nun ein neues Opfer, indem sie ihre Demission zurücknahmen.
Literatur.
Die Lyrik der Deutschen in ihren vollendetsten Schöpfungen von Gock Et» auf die Gegenwart. In fünf Büchern (einem Band) herausgegeben von Hch. Fr. Wilhelmi, Hofrath und Professor. Frankfurt a. M., Druck und Verlag von H. L. Bronner. 1848.
Wenn noch vor kurzer Zeit ein dramatisches Sammelwerk unter der großen Masse seiner gleichbenannten, aber nicht immer gleichgesinnten Genossen fast gar nicht oder doch nur höchst wenig beachtet wurde, so ist es in der für den Buchhandel höchst ungünstigen Gegenwart eine wahrhaft seltene Erscheinung zu nennen, und Herausgeber und Verleger müssen eine große Gabe Selbstvertrauen besitzen, wenn sie ihren in so verhängnißvoller Zeit geborenen Liebling in die Welt schicken, der so leicht vor jeder Thür, wo er Einlaß fordert, abgewiesen werden kann. Doch wir wollen nicht eher das Urtheil sprechen, als bis wir über den Zweck seiner Reise vollkommen unterrichtet sind, und wo Vater und Pathe nicht mehr Rede stehen, müssen wir uns prüfend an den jungen Wanderer selbst halten.
Ueberall drängt man nach Oeffentlichkeit und Mündlichkeit in jeder richterlichen Sache. Wir geben gerne diesem Drange nach, besteigen öffentlich den Richterstuhl, leiten die Verhandlung und sprechen in gewissenhafter Erwägung aller Thatsachen das strenggesetzliche Urtheil, über welches unsern Lesern und Hörern, die ein Geschwornengericht bilden sollen, Genehmigung oder Verwerfung vorbehalten bleibt.
Lassen wir den Herausgeber vortreten und seine Thaten durch ihn rechtfertigen. Er verspricht, und zwar Schwarz auf Weiß, „die Lyrik der Deutschen in ihren vollendetsten Schöpfungen von Göthe bis auf die Gegenwart" und zwar nur „Schönes und Schönstes" zu geben.
Das ist viel gesagt. Hat er ehrlich im Innern gehalten, was er äußerlich, Angesichts Deutschlands, versprochen, dann ist er gerechtfertigt und weiter nicht verantwortlich; stehen aber seine Thaten mit seinen Worten im Widersprüche: so ist er einer entschiedenen Zurechtweisung, eines ernstlichen Tadels werth. Der Nachsatz findet hier seine ganze Anwendung, indem der Herausgeber den breitgetretenen Weg eingeschlagen und aus zehn Sammelwerken ein eilfles, sehr dürftiges geschaffen hat; er schöpft »nohl theilweise aus unlautern Kanälen,