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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

M 117. Samstag den 2» Juli 1848.

Die Nass. Allg. Zeitung mit ihrem belletristischen Beiblatt erscheint täglich. Der vierteljährige Pränumerationspreis ist in Wiesbaden 2 fl., für den Umfang des Her^ogthums Nassau, des Großherzoqthums und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadl Kraiikfurt 2 fl. 30 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 2 fl. 40 fr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenbcrg'schen Hof-Buchhandlung, aus­wärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu mache».

Uebersicht.

Die Abstimmungen über die Polenfrage.

Deutschland. (Wiesbaden (Landtag. Die Bedeutung und die Kon­sequenzen der letzten Kammerverhandlungen). Ems (Feier des 24. Juli).

Hachenburg (Desgleichen). Düsseldorf (Feier des 6. August).

Berlin (Truppenanziehung. Das Aufgehen Preußens in Deutsch­land. Regungen des AltpreußenthumS). Wien (Eröffnung des Reichs­tags. Sprengung des demokratischen Klubbs).

Türkei. Ko nsta n tino p el (Die Donaufürstenthumer. Die ägyptischen Verhältnisse. Griechenland. Tauris. Albanien).

Die Abstimmungen über die Polenfrage.

Nachdem in der 49. Reichstagsitzung (27. Juli) der Be­richterstatter Stenzel noch einmal das Wort genommen hatte, wurde zur Abstimmung in der Posener Frage geschritten.

Der Antrag von Ruge (die Einverleibung von Posen !«r nicht geschehen zu erachten und einen europäischen Kongreß zur Wiederherstellung Polens zu veranlassen) wurde ver­worfen.

Der Antrag von Blum und Genossen (die Nationalver­sammlung beschließt: daß die Zentralgewalt aufgefordert werde, sofort den Sachverhalt in Posen kommissarisch untersuchen zu lassen; und daß auf Grund dieser Untersuchung ein neuer Bericht erstattet werde) wurde mit 333 gegen 139 Stimmen verworfen. (Stimmende 472.) Blum erklärt Namens sei­ner Gesinnungsgenossen, an den ferneren Abstimmungen nicht Theil nehmen zu können, da sie für eine endliche Entscheidung nicht hinreichend unterrichtet sind. Dagegen werden dieselben «n der Abstimmung über einen Antrag, die Anerkennung des Beschlusses des Vorparlaments wegen der Theilung Polens betreffend, wieder Theil nehmen.

Der Antrag von Schuselka (die Einverleibung Polens weder von dem Standpunkte des Rechts, noch der Klugheit, «u billigen und die preußische Regierung aufzu fordern, 'ganz Polen, wie früher, als selbstständige Provinz zu behandeln und die Grenzreaulirung bis zur Wiederherstellung eines freien Polens vorzubehalten) wird verworfen.

Deßgleichen der Antrag von Döllinger, Diering er, ^hnines 2C., die geschehene Einverleibung eines Theils von Posen für nicht geschehen zu erachten, unb bie vorgenommenen

für ungültig zu erklären, dagegen den ' König von Preußen zu ersuchen, eine Gesainmtvertretung von Posen zu vernfen und von dieser die Verbindung von ganz Posen als eines selbstständigen Staates in Realunion mit Deutschland berathen und beschließen zu lassen.

Erste Theil des Aus schuß ant rags, dahin gehend: ^?Ea«onakverfaminkuyg möge unter den obwaltenden Um? 1 anten die Aufnahme derjenigen Theile des Großherzogthumö £ welche auf den Antrag der königl. preußischen Regie- 9 Flüsse des Bundestags vom 22.

^w deutschen Bund ausgenommen wor- Oen nd wiederholt anerkennen und demgemäß die aus dem Deutschland zugeordneten Theile gewählten zwölf Abgeordneten

zur deutschen Nationalversammlung, welche auf ihre Legiti­mation vorläufig zugelassen worden sind, nun endgültig zuzu­lassen, wurde mit 342 Stimmen gegen 31 Stimmen ange­nommen. (Stimmende 373.)

Der zweite Theil des Ausschußantrags wurde mit dem Amendement von Giskra angenommen. Er lautet jetzt: Die Nationalversammlung möge die von dem königl. Preuß. Kom­missär General Pfuel vom 4. Juni angeordnete vorläufige Demarkationslinie zwischen dem galizischen und dem deutschen Theil vorläufig anerkennen, sich jedoch die letzte Entschei­dung über die zu treffende Abgrenznng zwischen beiden Thei­len nach dem Ergebniß weiterer von der Zentralgewalt zu ver­anstaltender Untersuchung vorbehalten.

Der Antrag von Senff k. über Nr. 3 und 4 des Aus­schußantrags, zur motivirten Tagesordnung überzugehen, wird verworfen. Die Abzählung hatte Stimmengleichheit ergeben, die Annahme der Verwerfung gründet sich auf 8. 43 der Ge­schäftsordnung. (Bei Stimmengleichheit wird die Frage als verneint angesehen.)

Der Antrag von Lichnowsky bei 8. 3 zur einfachen Tagesordnung überzugehen, wird verworfen; dagegen der even­tuelle Antrag desselben Abgeordneten: die bestimmte Erwar­tung zur preußischen Regierung auszusprechen, daßße den fm polnischen Theile von Posen wohnenden Deutschen den Schutz ihrer Nationalität unter allen Umständen sichern werde, an­genommen. ,

Ein Antrag, bei §. 4 des Ausschußantrags, zur einfachen Tagsordnung überzugehen, wird verworfen. Angenommen wird dagegen der Antrag auf motivirte Tagesordnung unter Hin­weisung auf den Beschluß vom 31. Mai wegen Schutzes frem­der Nationalitäten in Deutschland.

Darüber, ob der Zusatzantrag von Schaffrath k. (Die Nationalversammlung erklärt die Theilung Polens für ein schmachvolles Unrecht; sie erkennt die heilige Pflicht des deut­schen Volkes, zur Wiederherstellung eines selbstständigen Po­lens mitzuwirken.) zur Abstimmung, und ob getheilt zur Ab­stimmung gebracht werden könne, entspinnt sich eine stürmische Debatte. Es wird beschlossen, daß die Abstimmung über beide Punkte zugleich stattfinde. Die namentliche Abstimmung wird nunmehr vorgenommen.

Die Abstimmung über den Schaffrath'schen Antrag er­gab 331 Stimmen dagegen, 101 Stimme dafür. Von 458 anwesenden Mitgliedern haben 26 nicht gestimmt. Sehr viele Mitglieder geben über den Grund ihrer ablehnenden Abstim­mung, oder weßhalb sic sich der Abstimmung enthalten haben, Erklärungen zu Protokoll.

D e u t s ch l a « d.

* Wiesbaden, 27. Juli. (Ständeverjam m l u n g. Schluß.) La n g. Die Regierung erklärt einen Staatödiener für- ehrlos , wenn er sich nicht mit dem Bestehenden vereinigen kann. Unsere Verfassung ist aber so mager, daß hier der Auslegung Alles anheim gegeben ist. Was man mit einem ehrlosen Staatsdiener anfängt, das ist klar. Man soll eine feste Meinung haben, und diese auf edle Weise zur Geltung bringen. Darum ist es die Ehrensache des Staatsvieners auf seinem Posten zu bleiben, wenn j?r anderer Ansicht ist; weil er dadurch um so hesfer für seine Sache wirken kann.