di
Nassauische
Allgemeine Zeitung
M 109
Freitag den 2L Juli
1848
Die Nass. Allg. Zeitung mit ihrem beUetrnliichen Beiblatt erscheint täglich. — Der vierteljährige PränumerationSpreis ist in Wiesbaven 8 fl., für den Umfang des Herzoglhums Nassau, des Großherzvgtbums und KurfurstenthumS Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadl E Lranksurt S fl. 30 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 2 fl. 40 fr. —Inserate werden die dreispaltige
i Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auS-
wärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
b Sollen die bäuerlichen Lasten aufgehoben oder abgelös't werden?
S!- Die russische Bewegung gegen die Donau.
Deutschland. Wiesbaden (Gesetzentwurf, die Eintreibung der Ab- gaben und Gefälle betreffend. LandtagSsttzung. Die Reorganisation der Bürgerwehr). — Weilburg (Die Fahnenweihe, Die Gesellschaft für " I Freiheit, Gesetz und Ordnung). — Dillenburg (Die Wahl des Präs. I Naht). — Vom Westerwald (Eindruck der Wiesbadener Vorgänge). M Frankfurt (Der deutsche Handwerks- und Gewerbekongreß). — Gießen â (Die Zahl der Studirenden).
Schweiz. Basel (Revolutionärer Aufruf. Das „Volk Heinzen" und das „Volk Hecker").
J Schweden. (Die Cholera).
!ßs Angarn. Pesth (Bewilligung von Geld und Truppen. Die Türken in Bosnien).
4 Spre*)saal für Stadt und Land.
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H â Sollen die bäuerlichen Lasten aufgehoben oder abgclöf't werden?
ei!
cli! Der zur landwirthschaftlichen Produktion verwendete Grund im und Boden ist fast überall mit mehr oder weniger Abgaben y belegt, welche the ls als Grundsteuer an den Staat, theils als « sogenannte bäuerliche Lasten, deren es vielerlei Unterarten , z. B. Gilten-, Stiften-, Bodenzinse, Zehent u. s. f. gibt, an verschiedene Berechtigte, als: Grundherrschaften, Kirchen, Pfarreien, ; Stiftungen u. a. entrichtet werden müssen.
tu.
[«i Es gehört seit lange zu den unerläßlichen Erfordernissen nr eines Volksmannes von ächtem Wasser, sobald die Rede auf die »weite Klasse dieser Grundabgaben kommt, mit Entrüstung in ;nr Lärmposaline zu stoßen, und dieselben als eine den Bauern. ^. stand auf's Höchste und Ungerechteste bedrückende Abgabe und die unentgeltliche Aufhebung derselben als eine dringende Forderung Vernunft und Gerechtigkeit zu bezeichnen. An die Verwirk- I«5 "chnng dieser Forderung knüpft sich in den Köpfen Vieler eine * ^iare Verstellung von einer außerordentlichen Glückseligkeit, last einer Art von Schlaraffenleben, welche von da an für den . nut einem Male aller Plackereien und Sorgen überbotenen I Hubmann, der bisher unter dem Drucke jener Lasten kaum seines Lebens froh geworden seyn soll, beginnen, und von einem un- i 6"Ahnten Aufschwünge, welchen die Landwirthschaft nehmen I ,Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß, wenn solche I o^flen in der That von der Aufhebung der bäuerlichen Lasten I zu nwarten wären, von Seiten der Negierungen Alles aufge- eii werden müßte, um dieselben, natürlich ohne die Rechte I x 'r'1^ »u kränken, zu beseitigen; leider werden wir aber sehen, I " lbne Erwartungen nur ciiel Hirngespinnste sind.
I 111 unserem Lande jene Forderung neuerlich mehr- « ^^^' ^ wirb, so ist dieselbe bereits öfter durch die Presse
I worden. Die desfallsigen Artikel haben indeß, so weit ' uns bekannt geworden, vorzugsweise die eine Seite dieses ^gcnßandeö, die juristische, berührt und nachgewiesen, daß un
entgeltliche Aushebung jber bäuerlichen Lasten eine grobe Ungerechtigkeit wäre (mit dieser Seite brauchen wir uns daher nicht mehr zu befassen), dagegen die andere, die national-ökonomische Seite oder die national-ökonomischen Wirkungen derselben nicht oder nicht genügend besprochen. Am umfassendsten ist diese letztere Seite des Gegenstandes noch in einem Artikel der Freien Zeitung gewürdigt worden, welcher berechnet, daß durch die unentgeltliche Aushebung des Zehents gerade dem reichsten Grundbesitzer sehr bedeutende Geschenke gemacht werden.
Eine Untersuchung der national-ökonomischen Wirkungen der bäuerlichen Lasten gewährt aber höchst wichtige, namentlich auch für unsere Landstände höchst wichtige Anhaltspunkte bezüglich der Entscheidung der Streitfrage über Aufhebung oder Ablösung jener Abgaben. Ein weiterer interessanter Aufschluß, der durch eine solche Prüfung gewonnen wird, besteht darin, daß an den Tag kommt, wie viel oder eigentlich wie wenig von den national- ökonomischen Kenntnissen der Männer, welche der unentgeltlichen Aufhebung das Wort reden, zu halten ist. (Forts, fj
Die russische Bewegung gegen die Donau.
(AuS der Rhein. Ztg )
Die so plötzlich angelangte Nachricht von dem Einrücken einer russischen Armee in die Moldau und Wallachei hat, obwohl noch keineswegs verbürgt, in ganz Deutschland eine außerordentliche Sensation hervorgerufen, was wir ganz begreiflich finden, obwohl Jeder mit dem Labyrinthe der russischen Politik Vertraute ganz wohl erwarten durfte, daß Rußland dahin trachten würde, die europäischen Wirren zu seinem Vortheile auszubeuten.
Schon feit Katharina II und Potemkin war das Auge der russischen Herrscher und ihrer Rathgeber unverrückt auf die Donaufürstenthümer und als endliches Ziel auf Konstantinopel gerichtet, und man wartete stets nur auf eine paßende Gelegenheit, diesen lange gehegten und gepflegten Plan zur Ausführung zu bringen, wodurch Rußland unbedingt die bedeutendste Macht Europa's würde. Außer dem ganzen Norden von Assin (Sibirien) beherrscht dieser Staat seit Alexander und den F.ldzügen von Paskewitsch einen großen Theil des persischen Reichs, und weiß durch seine seit langer Zeit an dem Hose von Teheran fortgesetzte raffinirte Politik immer größere friedliche Eroberungen zu machen, so zwar, daß man jetzt schon erwarten darf, in nicht gar langer Zeit dieses èst so mächtige Reich (jetzt schon gewissermaßen als Vafall Rußlands zu betrachten) dem großen nordischen Kolosse als sichere Beute anheimfaUen zu sehen.
Die im Friedensschlüsse von Akjerman erlangten Vortheile würden durch den am 14. Sept. 1829 abgeschlossenen Frieden von Adrianopel noch wesentlich erhöht, und seit dieser Zeit bomU nirt Rußland in der Moldau und Wallachei, sowie in Serbien, obwohl es nur gemeinschaftlich mit der Pforte dort das Protektorat übt.
Kurz vor dem Ausbruche der Julirevolution war durch Vermittlung des französischen Botschafters am Hofe von St. Petersburg, Grafen von Laferronaye, zwischen Frankreich und Rußland ein Vertrag zu Stande gekommen, wornach sich beide Mächte über eine andere Gestaltung der Dinge in Europa fest geeinigt hatten, und ohne den Ausbruch der Revolution vom 28. Juli, welche Karl X. die Krone kostete, wäre es gar nicht so uninog*