Nassauische
Allgemeine Zeitung.
^U 108» Donnerstag den 20» Juli L8L8.
Die Nâff. Attg. Zeitung mit ihrem belletristischen Beiblutt erscheint täglich. — Der vierteljährige PränumerationspreiS ist in Wiesbaven 8 fl., für den Umfang des HerzogthumS Staffan, des Großherjegthums und Kurfürstenthnms Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Hamburg und der freien Stadt Frankfurt 8 ff. 30 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Berwaltungsgebietes 8 fl. 40 fr. — Inserate werden die dreispaltige Petit^eile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Deutsche Republikaner und Monarchisten nach der Wahl des neuen ReichSverwesers.
Deutschland. Wiesbaden (Vollkommene Ruhe. Die Reichstruppen
Die Reorganisation der Bürgerwehr. Nachrichten aus Idstein. Die Lehrer-Adresse). — Königstein (Ranbanfall bei der Glashütte). —
Von der Lahn (Des Volkes Wille als Gesetz).— Hadamar (Verein für Freiheit, Gesetz und Ordnung). — Frankfurt (Reichstagssttzung.
Amtlicher Artikel). — S ch w a b ach (Unruhen). —Stuttgart (Sonntagsruhe der Zeitungen). — Berlin (Krawall. Die Anerkennung des Reichsvekwesers von Seiten auswärtiger Mächte). — Magdeburg (Weitling). — Stettin (Altpreußischer Zopf). — Bremen (Gerücht von einem' blutigen Zusammentreffen auf Fühnen). — Hadersleben
(Der Waffenstillstand. Auflösung der Tannsschen Freischaar). — Wien
(Das neue Ministerium provisorisch festgesetzt).
Frankreich. Paris (Lamartine über Preußen).
Rußland. Petersburg (Die Cholera).
Sprechsaal für Stadt und Land.
Wegen allzugroßer Anhäufung des Stoffes waren wir genöthigt, eine ausführliche Darstellung der hiesigen Vorgänge in das belletristische Beiblatt zu verweisen.
Die Redaktion.
■f Deutsche Republikaner und Monarchisten nach der Wahl des neuen Reichsverwesers.
Vom nördlichen Taunus. Der Abgeordnete der deutschen Reichsversammlung Arn. Ruge hat einem seiner Amtsgenossen in der ersten Beilage zu dem deutschen Frankfurter Journal vom 7. Juli, Nr. 186, eine Antwort auf dessen frühere Aeußerungen daselbst gegeben, und darin die geschehene Wahl eines Reichsverwesers und die demselben belgelegten Befugnisse näher bezeichnet mit folgenden Worten: ,',Das neue Gesetz vom 27. Juni gründet eine neue unverantwortliche Fürstengewalt , welche im Vereine mit den Regierungen der mo- narchischen Einzelstaaten Deutschland, unabhängig von den Beschlüssen der Nationalversammlung, regieren ' soll." Ruhige Beobachter des großen Aktes, welcher in der Paulskirche durch thu überwiegende Mehrheit vollzogen wurde, haben darin vor
Dingen nur ein Provisorium finden können, nach dem n bstrevenden Wortlaute des Gesetzes, so daß jede definitive Msetzung zur weiteren Berathung der Versammlung offen "bt. Ob Ruge's erläuternde Fassung als eine authentische • . betrachten ist, muß bezweifelt werden; sie verdient aber in
U.c eine weitere Beleuchtung. Denn wenn die eige- m Mitglieder der Reichsversammlung im Irrthume über den mn der berathenen und beschlossenen Gesetze sind, sie, welche ,,, und Verpflichtung haben, Alles zu prüfen und zu über- gen; was sollen die vielen nahen und fernen Leser der Ver- a âfn ' Kelche weder Zeit noch Beruf zu politischen Uu- haben, von solchen nachträglichen Privaterläute-
K griffe sich bilden? Ruge setzt an die Stelle der -morte des Ge,etzes selbstgewählte eigene, verändert also den
diplomatisch genauen Tert willkürlich; dieß ist eine vollständige inierprctatio in partem detcriorem, eine unverantwortliche Verdrehung in das Gehässige. Der Schreiber dieser Zeilen hat seit einer langen Reihe von Jahren Ruge's Schriften, besonders ästhetische, mit Aufmerksamkeit und Theilnahme, ja mit theilweiser Zustimmung gelesen, je nach Verhältniß; er hat sogar bedauert, daß die Zensur seine „Jahrbücher" hemmte, und gewünscht, daß Ruge einen Freund zum Privatzensor nehmen möchte, um alle der Sache selbst schädliche, für die Wahrheit ganz überflüssige und ungehörige stilistische Auswüchse des bombastischen Burschenthums wegzuschneiden, und so der damaligen Zensur im Voraus die eigene Scheere zu lähmen. Der Verirrte.wurde mit Wehmuth nach Paris begleitet, und mit Bedauern gelesen, was er von dort über Deutschland schrieb. Denn welcher Franzose, Engländer u.s. w. würde je im Auslande, bei der vorherrschenden Schadenfreude eines fremden Volkes, über seine eigene Nation und Nationalität sich so wegwerfend äußern? Nicht einmal die Russen, die in Frankreich gegen die russische Regierung schrieben, haben ihre Nation und Nationalität herabgewürdiget. Doch hat Deutschland den verlorenen Sohn bei seiner Rückkehr, unter Voraussetzung erfolgter Reue, mit Verzeihung ausgenommen, das vorhandene Talent geachtet und ihn sogar nach Frankfurt gesendet.
Man kann Monarchist seyn, wie der edle H. v. Gag ern, durch Gewöhnung und Ueberzeugung • man kann es sogar seyn, trotz erlittener Unbill, ja trotz der ausgestandenen Leiden, wenn man von der Monarchie ohne hinreichenden Rechtsgrund in den Kerker geworfen wurde, wie Jordan, Eisenmann, Behr u. A. Aber diese Männer alle unterscheiden gehörig zwischen dem Prinzipe und seinen Trägern, zwischen dem Institute und seinen zufälligen Persönlichkeiten, ja sogar zwischen wohl und übel berathenen Fürsten, zwischen der Monarchie und der Büreaukratie. Daher ist es, beiläufig bemerkt, ein Ver- gehen gegen die Person des Regenten, wenn höhere Beamte, um sich gegen Remonstrationen von Unten zu decken, auf höchste und allerhöchste Befehle in einem konstitutionellen Staate sich berufen wollen, wie leider! in Deutschland oft genug geschah, um jede Gegenvorstellung abzuschneieen. Selbst Welcker, welcher in den Dreißiger Jahren durch den „Freisinnigen", an dessen Uebertreibungen in nassauischen Vorfällen wir ungern erinnern, gegen Mißbrauch der Fürstengewalt mächtig kämpfte, hat jetzt sich den Monarchisten zugesellt, offenbar weil er die destruktiven Tendenzen unserer Ultra-Demokraten für allzu weitgehend und für unheilbringend hält zum Gedeihen der deutschen Volksstämme.
Ruge ist, wie einige andere Abgeordnete, systematischer Republikaner. Man kann dieß annehmen; aber dagegen ist man berechtigt, zum Kampfe ehrliche Waffen zu fordern und ehrlichen Verlauf des Kampfes. Die oben erwähnte Umschreibung des betreffenden Gesetzes ist aber nicht ehrlich. Ruge kaun und muß wissen, daß das ganze Gesetz das offenste und klarste Vor - und Nachbild der konstitutionellen Monarchie seyn soll, mit der breitesten demokratischen (volksthümlichen) Grundlage, wie wir sie in England haben, und vielleicht noch um- fangsreicher. Der Reichsverweser ist, wie der konstitutionelle Fürst, außer den Regierungshanblungen ein Privatmann: für die Regierungshandlungen sind die unterzeichnenden Minister verantwortlich. Wir haben hier nicht einen Genitiv, welchen die demokratischen Grammatiker zu Berlin in einer Reoe deS Grafen von Schwerin während dec Schreckenstage nicht