Einzelbild herunterladen
 

Nassauische

Allgemeine Zeitung

^ 105

Montag den 17* Juli

L8L8

Die Nass. Allg. Zeitung mit ihrem belletristischen Beiblatt erscheint täglich. Der vierteljährige Pränumerationspreis ist in Wiesbaden 2^ fl., für den Umfang des Herzogthums Nassau, des Großherzogthums und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und her freien Stadl Krankfurt 8 fl. 30 kr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 8 fl. 40 fr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, aus­wärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Drohende Mediatisirung Nassau's.

Das Zusammenwirken der Negierung und der Stände bei der Gesetzgebung.

Deutschland. Wiesbaden (Die Durchführung des Wenckenbachischen

Antrages als eine Landeskalamität). Dietz (Stimmung des Volkes gegen die Anarchisten und handgreifliche Demonstration). Frankfurt (Reichstag). Berlin (Jacobys Antrag abgelehnt). Schleswig- Holstein (Der Waffenstillstand nur zwischen dem Befehlshaber abge­schlossen).

Frankreich. Paris (Gâhruug. Vorkehrungen gegen neuen Aufruhr.

Lamartine über die italienische Frage).

Ungarn. (Blutige Auftritte in Karlowitz und Neusaltz).

Sprechsaal für Stadt und Land.

Drohende Mediatisirung dtafsau's

*** Wiesbaden, 15. Juli. Während in dem bei Weitem größten Theile sowohl unsers Herzogthums als auch des übri­gen Deutschlands die achtbare Bürgerschaft die Unterwühlungen und Hetzereien herzlich überdrüssig ist, und mit Recht in dem neuen Reichsoberhaupt eine der nachdrücklichsten Garantien für Sicherung des Rechtszustandes erblickt; während in den meisten übrigen Gegenden sogar die desperatesten Wühler, welche noch vor Kurzem den Kopf hoch trugen, gegenwärtig die Ohren hän­gen lassen offenbar von der Ueberzeugung durchdrungen, daß sowohl die Pariser Ereignisse als auch die Eristenz einer mäch­tigen Reichsgewalt eines Theils ihre wahren Absichten Jeder­mann enthüllt, andern Theils die Verwirklichuna ihre Pläne un­möglich gemacht haben, zeigt sich bei uns in Wiesbaden lei­der das Gegentheil. Es ist daselbst einer bekannten Anzahl Personen gelungen unter Ausbeutung der nicht nach ihrem Sinne gehenden Verhandlungen unserer Landstände auf's Neue Mißtrauen zwischen Bürgerschaft und Regierung zu säen, einen Theil der Ersteren für ihr unlauteres Treiben zu gewin­nen und einen großen Theil der Uebrigen wenigstens so zu ter- rorisiren, daß sie sich von aller Theilnahme an Verhandlung öf­fentlicher Angelegenheiten zurückziehen, und so ihren Gegnern kampflos das Feld räumen.

Von den nämlichen ehrlosen Subjekten und ihren Helfers­helfern werden auch in neuester Zeit wieder Versuche gemacht, die Disziplin in unserm Militär aufzulockern, zu welchem Zwecke Geldspenden, Freihalten in Wirthshäusern re. in Anwendung gebracht, auch Militär-Volksversammlung vorgeschlagen werden.

Bei der Konsolidirung, welche unsere allgemeinen deutschen Verhältnisse durch die erwähnten bedeutenden Ereignisse der neue- sien Zeit gewonnen haben, erscheint nur solches Getriebe von höherem politischen Standpunkte aus natürlich nicht anders als «ne Armseligkeit, als einSturm im Wasserglas", indem unsre Wühler, wenn es ihnen auch gelungen, die ganze hiesige Stadt, j« sogar das ganze Herzogthum für ihre Absichten zu gewinnen, offenbar so gut wie nichts gewonnen hätten.

Für unser Land selbst aber und ganz besonders für die hiesige Stadt hat die Sache ihre sehr ernste Seite, r k ^* vorgcnommen werdenden Umgestaltung Deutsch­lands muß natürlich auch die Frage: wie können die aus der grosien Ungleichheit der einzelnen Staaten entspringenden Nach­theile beseitigt werden? zur praktischen Lösung komme». Daß hiernach Medtatisirungen oder Erklärungen der kleineren Staa-

ten für unmittelbares Reichsgebiet nicht ausbleiben werden, kann keinem Zweifel unterliegen.

Dem Vernehmen nach haben sich nun schon viele Stimmen des Reichsparlaments dahin ausgesprochen, daß im allergünstig­sten Falle diese Mediatisirungen bei Länder» von der Bevölkerung unseres Herzogthums aufhören sollten, während nach der Mei­nung Anderer eine Volkszahl von einer Million die Bedingung des Fortbestehens einer Staatseinheit seyn soll. Alle Stimmen aber sind darüber einig, daß diejenigen kleineren Länder, deren Einwohner nicht soviel Sinn für Gesetzlichkeit und Erkenntniß der Verhältnisse an den Tag legen, daß sie bei der gegenwärti­gen Krisis ihre Regierung nicht nur nicht unterstützen, sondern den Wühlern in die Hände arbeiten, sofort militärisch, auf ihre Kosten, besetzt, und vorläufig unter unmit­telbare Reichsverwaltung gestellt werden.

Daß aber bei einem kleinen Lande, wie Nassau, dessen vcr- hältnißmäßig günstige Finanzlage noch überdies sehr lockend ist, aus einer solchen provisorischen Verwaltung äußerst leicht und beinahe unvermeidlich eine definitive Entziehung der Selbststän- ständigkeit wird, bedarf wohl kaum einer Erwähnung.

Wir glauben, diese thatsächlichen Verhältnisse sind für alle Bewohner Nassau's und nasitentlich für die 'Bürger Wies­badens, welches dadurch zu einem Provinzialstâdt- chen vielleicht abhängig von Frankfurt, Darmstadt oder Mainz herabsinken würde, doch wohl einer größeren Berück­sichtigung werth, als die Einflüsterungen gewissenloser Volksver­führer, welche dem bethörten Volke statt Brodes Steine oder vielmehr Schlangen darbieten.

^d Das Zusammenwirken der Negierung und der Stände bei der Gesetzgebung.

(Fortsetzung.)

Nach dem Konstitutionsedikte vom 1. u. 2. Sept. 1814 stehen der Ständeversammlung des Herzogthums folgende Rechte zu:

1) ohne ihre Einwilligung sollen die verfassungsmäßig publizirten Gesetze nicht geändert, unt> neue, die persönliche Freiheit, das Eigenthum und die Verfassung betreffende Gesetze nicht erlassen werden;

2) die Stände haben das Recht, dem Regenten Vorschläge zur Abänderung bestehender und Einführung neuer Gesetze zu überreichen;

3) sie haben das Recht der Stcuerverwllllgung und Steuer­verweigerung; ,

4) sie haben das Recht, Vorstellungen und Blttfchristen sowohl von einzelnen Privatpersonen als von Gemeinden anzu­nehmen.

Es sind dieß dieselben Rechte, welche überhaupt nach den Grundsätzen der konstitutionellen Monarchie der Volksreprä- sentation zuzugestehen sind. Nirgends läßt sich ein Rechtsgrund auffinden, wodurch das in dieser Beziehung obwaltende Rechts- verhältniß geändert worden wäre. Die Konzessionen vom 4. März beziehen sich zunächst auf eine Herstellung und Befe­stigung der bestehenden Konstitution und enthalten nur in Einem Punkte die Einleitung zu einer sofortigen Revision der Verfassung.

Das Wahlgesetz vom 5. April 1848, Wen volle RechtS- gültigkeit von Niemanden bestritten wir*, ^"halt m fenwm Eingang die Vorschrift, daß die m dem Konstrtutronsed.kt vom