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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

LVL Sonntag den 16«. Juli 1848*

Die Nass. Allg. Zeitung mit ihrem belletristischen Beiblatt erscheint tqglich. Der vierteljährige Pränumerationspreis ist in Wiesbaden 8 fl., für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des Großherjügthums und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadl Frankfurt 8 fl. 30 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 8 fl. 40 fr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, aus­wärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Das Zusammenwirken der Regierung und der Stände bei der Gesetzgebung.

Deutschland. Wiesbaden (Die Adresse der Demokratenversaminlung.)

k , Von der Salz (Das Zurücknehmen der Mandate). Frankfurt (Reichètagssttzung. Das Reichsministerium. Aufruf des Reichsverwesers an das deutsche Volk. Das Schicksal verschiedener Aufwiegler. Antrag von Zitz in Betreff Hannovers). Mannheim (Schlechte häusliche Verhältnisse der Anarchisten). Berlin (Der Antrag Jakoby'S über das Verhalten der deutschen Regierungen zum Reichstag).

Frankreich. Paris (Neue Kautionen und Preßgesetz. Verhandlungen

- darüber).

Pole«. Warschau (Die russische Verschwörung).

Sprechsaal für Stadt und Land.

Nachdem die Republikaner u:ed was-drum und dran hängt, durchgefallen waren mit der Republik, durchgefallen mit der Abschaffung des Zehnten, durchgefallen mit ihren Volksversamm­lungen in Höchst und Diez; nachdem die Ereignisse in Frank- und Paris ihren Wühlereien die Spitze abgebrochen, ver­suchten sie mit der Vetofrage noch einmal einen Sturm zu ^/erregen, ein bischenRevolutionches zu spielen." Es ist aber nur ein Sturm in einem Glas Wasser geworden. Das spaß­hafteste bei der Sache war, daß man gegen das unbedingte : Veto der Regierung anstürmte, während die Regierung

i kern unbedingtes Veto in Anspruch genommen hatte. So I lassen sich vierhundert Männer an der Rase herumführcn! Die Kammermehrheit hat übrigens bei diesem . Anlaß gezeigt, daß sie hohlen Spektakel nicht fürchtet, und I Wäsche Bildung, die freilich zur Stunde noch Caviar für die motze Masse ist, höher anzuschlagen weiß, als landläufiges Geschrei. Diese mannhafte Haltung gereicht ihr und dem nassauischen Volke, welches sie vertritt, zur Ehre.

Von berufenen und unberufenen Politikern ist nun, wie wir denken, die Sache hinreichend erörtert worden. Dagegen wird es viele Leser interessiren, auch vom juristischen . Standpunkt ein Urtheil über diese Gesetzgebungsangelegenheit «u hören. Wir reihen daher den bereits gegebenen Erörterun­gen den nachfolgenden Aufsatz eines rechtskundigen Man­nes an. , d

n Das Zusammenwirken der Regierung und der Stände bei der Gesetzgebung.

Abop?^ ber Sitzung vom 12. Juli 1848 ist von mehreren der Nassauischen Volkskammer' der Antrag q " I der^ die Kammer möge beschließen, daß sie ein Recht I nicht anerkennte ^"Wirkung bei der Landesgesetzgebung klar 2 um.die sich's hier handelt, ist für den Kundigen zu kur den Nichtkundigen verwickeln sich heut er â flachsten Rechtsfragen, weshalb wir "^^ Worte zur Verständigung gegenwärtigem Aufsatze meverzulegen.

Nassauische Konstitutionsedikt vom 1./2. September ' hervorgegangen aus dem Freiheitskampfe der deutschen

Nation gegen fremde Oberherrschaft und den sämmtlichen deut­schen Legislationen voranleuchtend, enthält in seinem Eingänge die Gewährleistung der Grundrechte des Nassauischen Volks, verordnet sodann in 8. 1 und 2 die Gründung einer landstän­dischen Verfassung und die den Landesrepräsentanten zustehen­den Rechte, und gibt weiter die näheren Bestimmungen über die Zusammensetzung der Stände, über das Wahlsystem und bie, Geschäftsordnung. Die im Jahre 1814 verliehene Ver­fassung würde das Wohl des Landes begründet und befestigt haben, wenn sie in dem Geiste, aus dem sie hervor­gegangen war, vollzogen und ausgebildet worden wäre. Daß diese in dem Gesetze selbst zugesicherte Ausbildung nicht erfolgt ist, und in welcher Weise sich theils äußere theils innere Hin­dernisse entgegengestellt haben, ist eine bekannte Thatsache, wel­che dem Urtheil der Geschichte anheim gestellt bleiben mag. Im Monat März l. I. endlich kam der Zeitpunkt, wo die Patrioten sich vereinigten, um von der Staatsregierung die­jenigen Zugeständnisse zu erwirken, welche nothwendig waren, um die verfassungsmäßigen Rechte des Volks in ihrer Reinheit herzustellen , und die Einleitung zur volksthümlichen Entwicke­lung der Verfassung zu sichern. Die gestellten Forderungen und die darauf ergangene Entschließung des Herzogs sind in der Proklamation vom 5. März 1848 enthalten, welche wört­lich folgenvermaßen lautet:

Getreue Nassauer! Gestern Nachmittag von einer acht­tägigen Reise zurückgekehrt, habe ich die außerordentliche Lage des Landes erfahren.

Ihr habt von mir gefordert:

1) Allgemeine Volksbewaffnung mit freier Wahl seiner Anführer, namentlich sofortige Abgabe von 2000 Flinten und Munition an die Stadtbehörde zu Wiesbaden.

2) Unbedingte Preßfreiheit.

3) Sofortige Einberufung eines deutschen Parlaments.

4) Sofortige Vereidigung des Militärs auf die Ver­sa s s u n g.

5) Recht der freien Vereinigung.

6) Oeffentlichkeit, öffentliches und mündliches Verfahren mit Schwurgerichten.

7) Erklärung der Domänen zum Staatseigenthum, unter Kontrole der Verwaltung durch die Stände.

8) Sofortige Einberufung der zweiten Kammer lediglich zur Entwerfung eines neuen Wahlgesetzes, welches auf.dem Grundsätze beruht, daß die Wählbarkeit nicht an einen gewissen Vermögensbesitz gebunden ist.

9) Beseitigung aller Beengungen der uns verfass»ngö- m ä ß i g z u st e h e n d e n Religionsfreiheit. Diese Forderungen, deren Gewährung Euch mein Minister versprochen und meine Mutter und mein Bruder mit Ihrem Namen verbürgt haben, genehmige ich und werde ich halten. Habt Vertrauen auf mich, wie ich Vertrauen habe auf Eure Treue und Muth, wenn das Vaterland bedroht ist und Eurer bedürfen sollte."

Keine der bezeichneten Forderungen enthält ein Attentat zum Umsturz der Verfassungsurkunde vom 1. und 2. Septbr. 1814, sonst würde man nicht den Unsinn begangen haben, die sofortige Vereidigung des Militärs auf die Ver­fassung und die Beseitigung der Beengungen der verfas­sungsmäßig den nassauischen Staatsbürgern zustehenden Religionsfreiheit zu verlangen. .

Die pos. 1 begreift die Herstellung der allgemeinen Volks-