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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

â lOL Donnerstag den LS Juli L8â8.

Die Raff. Allg. Zeitung mit ihrem belletristischen Beiblatt erscheint täglich. Der vierteljährige Pränumerationspreis ist in Wiesbaden 8 fl., für den Umfang des Herzogthums Nassau, des Grvßher;vgthums und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadl Frankfurt 8 fl. 30fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes 8 fl. 40 fr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, aus­wärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Ein deutscher Fürst wirkt für die Einführung der Republik.

Der Einzug des Reichsverwesers in Frankfurt. (Anrede an das Volk. Fackelzug).

Deutschland. Wiesbaden (Landtag). Von der Lahn (Das Aufkündigen der Mandate"). Wallmerod (Zeitverderb in der Ständekammer). Frankfurt (ReichStagSsitzung). Berlin (Auf­läufe wegen des Einrückens von Militär).

Donaufürstenthümcr. (Die Russen in der Moldau).

Frankreich. Paris (Vermischtes).

Sprechsaal für Stadt und Land.

* Ein deutscher Fürst wirkt für die Ein­führung der Republik.

Während wir gestern unsere Freude darüber aussprachen, daß.. uuser^Lerzog iu so schöner und rückhaltsloser Weise seine Anerkennung des vom Bölke erwählten Reichsverwesers E gab, müssen wir heute leider von einem andern deutschen Fürsten, dem Könige von Hannover, berichten, der eine Erklä­rung über jene Wahl abgegeben hat, welche recht wie ein garstiger Mißton in dem allgemeinen Jubel klingt, und leicht böses Blut setzen könnte.

A n 8. Juli waren die hannoverschen Stände (welche ver­tagt worden sind) zum letzten Male versammelt, da ward ihnen eine Namens des Königs verfaßte Zuschrift des Gesammtmini- steriums übergeben, deren höchst zweideutiger Inhalt eine all­gemeine Bestürzung hervorrief, daß eine lange, schwerlastende Stille in der Versammlung eintrat, ehe einer der Abgeordneten das Wort wieder zu ergreifen vermochte.

Wir theilen die Zuschrift im Nachfolgenden mit und be­merken nur dazu, daß sich in derselben ganz jenes alte Ver­einzelungsgelüsten der kleinen Souveränitäten gel­tend macht, welches seit genau zweihundert Jahren seit 1648 das Gesammtvaterland so ost zur tiefsten Schmach ernie­drigt hat. Es gibt Leute, die wollen in diesem Jahre eine zwei- hundertjährige Jubelfeier des westphMschen Friedens begehen - sollten lieber eine Trauerfeier halten, denn dieser Friedens­schluß hat uns noch mehr geschadet, als der 30jährige Krieg selber. Wir glaubten aber, mit diesen zweihundert Jahren sei) nun gerade der Zeitraum abgelaufen, wo der engherzige Egois- Mus, die Herrschsucht und Eitelkeit der einzelnen Fürsten kein großes, einiges Deutschland anfkominen ließen; wir glaubten,!

sei) der Zeitpunkt eingetreten, wo die einzelnen Fürsten ein- wüthig geworden, ein Opfer dieses und jenes Rechtes der Selbst- ^srlichfeit zu bringen zum Heile der Gesammtnation: der j'Ontg von Hannover so scheint es will uns eines Anderen belehren! Wir hoffen, daß er vereinzelt stehen bleiben wird mit Ktnjr Zuschrift, 'daß er die Konsequenzen, welche Jeder darin zwischen den Zeilen lesen kann, fallen läßt, sonst hätten wir in er die wahre Reaktion in Aussicht, und hintendrein ven Bürgerkrieg, und wieder hintendrein die Republik i? ""de i n Fürst wäre es gewesen, welcher der Nation wider hren Willen die Republik aufgedrungen!

Die Zuschrift selber lautet folgendermaßen:

.Den löblichen Ständen sind ohne Zweifel diejenigen Be- »hluffe bekannt, welche von der deutschen Nationalversammlung

Über die Begründung einer provisorischen Zentralgewalt und die Uebertragung derselben auf Seine Kaiserliche Hoheit den Erz- ' Herzog Johann von Oesterreich gefaßt worden.

Die Persönlichkeit dieses erhabenen Fürsten ist vollkommen , geeignet, das Vertrauen der Fürsten wie der Völker Deutsch- ' lands auf sich zu lenken, daß Se. Majestät der König Ihre Zustimmung zu dieser Wahl zu erklären und dieselbe als ein höchst günstiges Ereigniß in der gegenwärtigen verhängnißvollen Zeit zu begrüßen keinen Augenblick Anstand genommen. Auch haben Allerhöchstdieselben im Vertrauen aus diese Persönlichkeit, und in der Voraussetzung, daß Se. Kaiserl. Hoheit die Wahl annehmen werden, Bedenken, welche die Form und der Inhalt des Beschlusses über die Demselben zu übertragende Gewalt zu erregen wohl geeignet gewesen, jetzt nicht geltend zu machen, Sich entschlossen.

Inzwischen haben Se. Maj. Sich bewogen gefunden, in Beziehung auf diese hochwichtige Angelegenheit den löblichen Ständen folgende Mittheilungen machen zu lassen. Se. Maj. haben die gebieterische Nothwendigkeit erkannt, der Verfassung Deutschlands eine größere Kraft und Einheit zu verleihen, daher Ihre Zußimn^Ng dazu gegeben, daß die Verfassung durch eine Vertretung des Volks am Bunde vervollständigt werde, und Sich zu Opfern für die Erreichung des Zwecks einer größern Einheit und Kraft gern bereit erklärt.

Allein Se. Maj. hegen auch die unwandelbare Ueberzeugung, daß der gesammte Zustand Deutschlands die Herstel­lung einer solchen Zentralregierung, welche auch die innern Angelegenheiten des Landes ordnen und die Fürsten lediglich als Untergebene eines andern Monarchen erscheinen lassen würde, nicht zu lasse, und daß so wenig das Wohl und die Frei­heit der Völker als Ihre eigne fürstliche Ehre es gestatten würde, einer Verfassung Ihre Zustim­mung zu geben, welche der Selbstständigkeit der Staaten Deutschlands nicht die nothwendige Gel­tu li g sicherte.

Unter diesen Umständen sind Se. Maj. zwar entschlossen, auf der einen Seite dem wahren Wohle des Landes alle Opfer zu bringen; auf der andern Seite aber würden Sie, falls die ge­forderten Beschränkungen der Selbstständigkeit über dasjenige Maß hinanögingen, welches die Pflichten gegen das Allerhöchst- Jhnen von Gott anvertraute Land und Ihre eigne Ehre be­zeichnen, lieber das Aeußerfte ertragen, als zu Maßregeln die Hand bieten, welche Pflicht und Ehre als verwerflich darstcllen würden.

Se. Maj. haben daher die Unterzeichneten beauftragt, bei der Verhandlung über die Verfassung Deutschlands und insbe­sondere auch rücksichtlich der dem Erzherzog Johann anzuver­trauenden provisorischen Zentralgewalt auf alle geeignete Weise dahin zu wirken, daß jene Verfassung und insbesondere die künftige Stellung des Reichsverwesers mit der Selbstständigkeit des Königreichs in dem angedeuteten Sinne vereinbar sep.

Zugleich aber haben Allerhöchstdieselben auch erklärt, daß, falls diese Verhandlungen zu einem günstigen Resultate nicht führen, vielmehr die Beschränkung der Selbstständigkeit des Königreichs über diejenige Gränze, welche Se. Maj. Sich stelle» zu müssen geglaubt haben, hinausgehen wurde, Se. Maj. Sich nichl verpflichtet erachten könne, in einer Stellung zu beharren, welche alsdann rn Ihren