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b) eine landwirthschaftliche Lehranstalt;

c) ein chemisches Laboratorium für Alle, welche die prak­tische Chemie erlernen oder sich darin fortbilden wollen;

d) eine pharmazeutische Lehranstalt;

c) der erforderliche naturwissenschaftliche Kursus für Medi­ziner, Kameralisten, Forstwirthe, Berg- und Hüttenmänner, Gewerbtreibeude (sofern sie zu ihrem Geschäftsbetrieb eine um­fassendere Kenntniß der Naturwissenschaften, namentlich auch ihrer Praxis bedürfen), und endlich worauf ich ein beson­deres Gewicht lege der Volksschullehrer;

f) vollkommenere naturwissenschaftliche Eraminationskom- missionen;

g) bessere naturwissenschaftlich-technische Berathung für Ne­gierung und Volk;

b) Untersuchungen jeglicher Art über die Naturschätze des Landes und ihre nützlichste Verwendung.

Zu Erreichung dieser Zwecke sind nach meiner obigen An­gabe, abgesehen von den Hilfslehrern , 6 ordentliche Lehrer erforderlich. Setzen wir für dieselben beispielsweise, indem wir ihnen gleichzeitig die möglichst billig zu stellenden Honorare zu­weisen, einen Durchschnittsgehalt von etwa 1200 fl. fest, so be­trüge dies im Jahr 7200 fl., an denen vor der Hand ohne Mühe noch ein Bedeutendes erspart werden könnte. Diese Summe wird aber auch fetzt schon verwendet, theils direkt, theils indirekt, zur Bezahlung des Direktors des land- Wirthschaftlichen Instituts in seinen verschiedenen Stellungen im Dienste des Staates wie des aus Staatsmitteln unterstützten landwirthschaftlichen Vereins, der Lehrer des landwirthschaft- lichen Instituts und des Museumsdirektors.

Das Lehrerversonal, die naturwissenschaftliche und landwirth­schaftliche Berathung der Negierung und die Prüfungskommission würden also, bei ungleich größeren Leistungen für das Land und seine Söhne, keinen Kreuzer mehr kosten als bisher, die Lokale sind ebenfalls vorhanden, so bliebe dann blos die Unterstützung für Lehrapparat, Verbrauch in den Vorlesungen und bei den praktischen Arbeiten, Heizung, Bedienung re. - Ich habe diesel­ben einer gewissenhaften Berechnung unterworfen und nach dieser belaufen sie sich auf jährlich 3000 fl., worüber ich Rechenschaft zu geben bereit bin. Diese 3000 fl. sind jedoch nicht als eine dem Staate neu aufzulegende Last zu betrachten, da für das land- wirtbschaftliche Institut, für Staatsprüfungen und naturwissen­schaftliche Arbeiten, welche im Interesse des Landes nöthig waren, auch bisher jährlich namhafte Summen verwendet werden mutzten.

Ich stelle es nach dieser meiner Begründung der Kammer anheim, ob sie auf meinen Vorschlag und Antrag cingcheu und betreffendenfalls die geringe Summe von 3000 fl. jährlich be­willigen will zur Errichtung einer Anstalt, die dem Lande eine wahre Zierde und in so vielfacher Beziehung vom größten Nutzen seyn wird, oder ob sie es vorzieht, die vorhandenen Kräfte in bedauerlicher Zersplitterung verkümmern zu sehen. Zu mei­ner großen Freude kann ich hinzufügen, daß die neulich hier ab- gehaltene Versammlung aller nassauischen Lehrer sich einstim­mig dahin ausgesprochen hat, meinen auch damals zur Sprache gebrachten Vorschlag den Ständen wie der Regierung zur Aus­führung dringend zu empfehlen.

D e n t f ch l a n d.

* Wiesbaden, 8. Juil. (Ständeversammlung). Ein An­trag des Abg. H e h n e r geht dahin, für Unterstützung der brodlos gewordenen Förster eine Summe von der Regierung anzufordern.

Reg.-Komm. Bertram zeigt an, daß der Jadgesetzent­wurf die Genehmigung der Regierung erhalten habe. Für den Fall, daß durch die Reichsgesetzgebung sich eine Kollission ergeben sollte, behält sich die Regierung ein neues Einvernehmen mit den Ständen vor. Einige kleine Redaktionsänderungen werden genehmigt.

Die Kommissarien sind außerdein beauftragt, 6000 fl. für den Wegbau zwischen Diez und Nassau anzutragen und die nöthigen Pläne vorzulegen. Die ganze Wegstrecke soll auf 200,000 fl. zu stehen kommen.

Der Abg. Keim fragt die Negierungsbevollmächtigten, ob die gewünschte provisorische Maßregel wegen der Zehnten in Angriff genommen worden sey.

Reg.-Komm. Ler. Es ist die Anordnung getroffen worden, daß von der Naturalerhebung des Domänialzehntens und der Zehnten, welche den Zentralstudienfonds re. zufallen, abgesehen

werde, dagegen die Geldvergütung nach dem bald zu veröffent­lichenden Gesetz später erhaben werden solle.

Keim. Es haben sich uns im Ausschüsse Schwierigkeiten entgegengestcllt, die es wahrscheinlich machen, daß erst in einigen Wochen über das Zehutablösungsgesetz diskutirt werden kann.

Creutz erstattet hierauf Bericht über den Regierungs- crigenzetat Abth. I. Die Gesammtansordcrung übersteigt die vorjährige um 30,000 fl.

Der Ausschuß spricht den Wunsch ans, daß bis zur neuen Verwaltungsorganisation alle Besoldungsznlagen auf die für die geringer besoldete» niederen Beamten einzuschränken seyen.

Das Reg.-Mitglied für die Mediziualverwaltuug bezieht 1500 p. Gehalt und sungirt dabei 5 Monate lang als Badearzt in Ems. Der Ausschuß beantragt Trennung dieser beiden Funktionen.

Bei der Anforderung für Reifen (10,000 ff.) wird eine Verkürzung auf 8000 fl. beantragt.

Reg.-Komm. Werren. Die doppelten Funktionen des Badearztes in Ems sind bereits von der Regierung in Erwägung gezogen worden. Was den Wunsch betrifft , daß "die Regierung ihre Zulagen auf die niederen Beamten beschränken möge, so kann ich diesen nur als im Allgemeinen gestellt betrachten, da die Regierung das Recht hat, hierüber selber zu entscheiden und nur für" das Resultat der Kammer verantwortlich ist.

Die in Anforderung gebrachten 76,000 fl. für Besoldungen werden bewilligt; ferner 15,000 fl. für Kanzleiauswand, 500 fl. für's Inventarium, 8000 fl. für Reisen.

Hierauf kommen die Anforderungen für die Justiz- und Poli­zeiämter im Betrage von 181,000 fl. Sie werden verwilligt.

(Schluß folgt.)

tt Wiesbaden, 7. Juli. Endlich beginnt auch die Linke unserer Abgeordnetenkammer sich auf das Gebiet der praktischen Fragen zu werfen. Sie hat zwar noch einmal es versucht, sich ein eigenes Terrain zu bewahren, als sie au einer Feier nicht Theil zu nehmen erklärte, die durch ganz Deutschland hin die Herzen freudig bewegen wird, als sie von der Bewegung, die Aller Gemüther ergreift, sich ausschloß. Aber sie weiß, was dem Lande Noth thut; sie hat durch eines ihrer Mitglieder den Antrag gestellt, in Rennerod eine Universität zu gründen. Offen­bar hat sie es gefühlt, daß in freien Staaten die geistige Bil­dung um so gründlicher seyn müsse, je mehr der Mensch dort sich und seiner Selbstbestimmung überlassen ist. Sie will des­halb insbesondere wohl für Solche, die in vorgerückteren Jahren gerne noch Lücken in ihren Kenntnissen füllen und eine aewè Rohheit abschleifen möchten, an einem stillen Orte eine Anstalt gegründet wissen, damit die still Verschämten den Augen über­müthiger Studenten sich auszusetzen nicht gezwungen sind.

Wir glauben voraussetzen zu dürfen, daß die Linke sich eine Art von wandernder Universität als das Ideal vorhält, das sie zu erreichen beabsichtigt, und die sie von Rennerod nach Schwalbach, Nastätten und Wehen verlegen würde, je nach dem hier oder dort lebendiger hervortretenden Bedürfnisse. Vielleicht dürste zunächst Nastätten in's Auge zu fassen seyn, damit die dortigen Herren Gelegenheit fänden, über die BegriffeUrtheil" undaktives Zeitwort" sich etwas gründlicher zu belehren. Es steht zu erwarten, die Kammer der Abgeordneten werde diesem patriotischen und auf das Bedürfniß gegründeten Anträge ihre Unterstützung nicht versagen und der Linken es beweisen, wie sehr man eine Sache im Auge zu behalten und zu fördern geneigt sey, die von dem größten Erfolge begleitet seyn kann. Wir bitten keine Zeit zu verlieren, die letzten Tage haben ge­zeigt, daß hier Gefahr beim Verzüge ist. Jedenfalls müßte die Einrichtung vollendet seyn bis zu dem Tage, wo die Herren Deputirten in ihre Heimath zurückkehren.

A Vom Taunus. Mit Befremden lesen wir die Einladung einer Anzahl Schultheisen deS Amtes Limburg auf den 10. d. M. zur weitern Besprechung über Abschaffung aller Grundlasten und allenfallsige Zurückziehung des Mandats der Volksvertreter.

Die Schultheisen sind berufen, in, den Gemeinden stets mit gutem Beispiel voranzugehen, sie dürfen die Hand nicht bieten zu solchen Demonstrationen; um so weniger, als die Zehntpflichtigen, nachdem ihre Wünsche in zahllosen Petitionen niedergelegt sind, nur ruhig dem Resultat der Berathung der Volksabgeordneten entgegen sehen müssen.

Was sodann die irrige Ansicht wegen Zurückziehen deS Mandats der Volksabgeordneten betrifft, so scheint übersehen worden zu seyn, daß der Abgeordnete nach frei geschöpfter Ueberzeugung, nach Pflicht und Gewissen für's Land und alle (seine Bewohner zu handeln hat, daß eine Volkskammer over