artigsten Interessen, und Manchen will es gar wohl bedünken, daß es nicht ziemlich sey, daß Themis, die Bewohnerin des Olymps, Herabsteige zu Plutus, dem Unterirdischen."
Erwägt man übrigens ferner, daß in Wetzlar allein sich das vormalige Reichskammergerichtsgebäude und das großartige feuerfeste gewölbte Reichsarchiv vorfinden, und daß das künftige höchste Gericht ohne irgend eine Störung der bürgerlichen Verhältnisse sogleich volle und bequeme Ausnahme finden wird, — welches Alles in der Vorstellung am geeigneten Orte bemerkt ist; so ist nicht abzuschen, daß bei allen diesen Vorzügen für Wetzlar gegen diese historisch berechtigte Stadt eine schreiende Unbilligkeit verübt werden solle, während man gegen die Stadt der Kaiserwahl, gegen Frankfurt, so viele Rücksichten genommen hat.
Die Nationalversammlung wird über den Sitz des höchsten Gerichts beschließen, was Deutschlands, was ihrer würdig ist!
L> Lehrerversammlung zu Wiesbaden.
Die Nass. Allg. Ztg. hat schon in zwei Artikeln die jüngst hier abgehaltene Lehrersammlung im Allgemeinen besprochen. Ilm aber auch den Nichttheilnehmern und dem größeren Publikum überhanpt eine klare Einsicht in die Zwecke der Versammlung und ein Urtheil über die verhandelten Gegenstände möglich zu machen, wollen wir, mit Zugrundlegung der Protokolle, in Nachstehendem eine kurze Zusammenstellung der Hauptresultate geben. Wenn dadurch Gelegenheit geboten wird, einzelne Punkte einer nochmaligen Erörterung zu unterwerfen, so kann das bei der Wichtigkeit der Sache nur erwünscht seyn.
Nach dem den Mitgliedern der Versammlung mitgetheilten Programme, „Zusammenstellung der Anträge" ic. mußten erst die beiden Vorfragen, a) in welchem Verhältnisse fortan die Schule zur Kirche, b) in welchem zum Staate stehen solle, zur Sprache kommen. Ueber die erstere Frage einigten sich die Ansichten in dem Satze: Die Schule hat es nicht unmittelbar mit dem Organismus der Kirche zu thun; sie steht unter dem Gesetze des religiösen und kirchlichen Geistes, der in der bürgerlichen Gesellschaft lebendig ist. Die Antwort auf die zweite Frage erhielt folgende Fassung: Die Schule nimmt das Recht der Selb st Verwaltung in allen organischen Fragen in Anspruch. Sie tritt in eine solche Verbindung mit der Staatsgewalt, daß sie dadurch in der eigenthümlichen Freiheit ihrer Bewegnng im Wesentlichen nicht gehemmt wird, aber alle die Vortheile genießt, welche aus der organischen Einfügung der Schule in das Staatsleben erwachsen.
An diese Vorfragen schloß sich zunächst eine Berathung über einen Antrag, der die Empfehlung des nationalen Elementes in Erziehung und Unterricht zum Gegenstand hatte. Als wesentliche wenn auch nicht einzige Mittel zur Förderung dieses Elementes erkannte die Versammlung
1) das Turnen, welches als Vorübung zur künftigen Wehrbarmachung des Volks unumgänglich nothwendig und daher schon in der Elementarschule zu treiben sey;
2) den Gesang;
3) vaterländische Geschichte, Literatur, Verfassungs- und Gesetzeskunde.
Die von einem Mitgliede ausgesprochene Ansicht, daß auch die Lesebücher zur Erreichung des nationalen Zweckes viel beitragen würden, fand allgemeine Anerkennung, und die Versammlung beschloß, daß in einer Sektion über die Revision der Lesebücher besonders berathen werden solle.
Ein zweiter Antrag „über Unentgeltlichkeit des Unterrichts in Volksschulen" wurde nach kurzer Berathung im Sinne des Antragstellers der die Unentgeltlichkeit wollte, entschieden, aber nur für die Volksschulen, rücksichtlich aller übrigen Unterrichts- aystalten blieb die entgegengesetzte Ansicht die herrschende.
Ein dritter in dem Programm nicht vorgezeichneter, aber an dieser Stelle eingebrachter Antrag auf Gründung einer Rettungsanstalt für verwahrloste Kinder wurde nicht weiter besprochen; die Versammlung erkannte nur das Bedürfniß einer solchen Anstalt als ein höchst dringendes an.
Die Besprechung ging darauf über auf die verschiedenen Sitten der Schulen. Das Programm hatte diese unter der Ueberschrift: „Gliederung der Schulen" auf folgende Weise zusammengestellt:
1) Vorschule für alle Stände (Schüler vom 6. bis 10. Jahre).
2) Mittelschulen (gewöhnliche Volksschule, höhere Bürgerschulen, Progymnasien).
3) Gymnasien (Real-, Humanistische Gymnasien).
4) Fachschulen (Schullehrerseminar, Naturwissenschaft^ liche Akademie, Ackerbauschule, Militärschule, niedere Gewerb- schulen. (Forts, folgt.)
D e u t f eh l a n d.
Frankfurt, 19. Juni. (18. Sitzung des Reichstages.) Tagesordnung: Berathung des Berichts über die provisorische Zentralgewalt. Der Präsident zeigt an, daß außer den, dem Ausschuß übergebenen 17 Anträgen noch 33 neue eingebracht worden sind. Es haben sich über den Ausschußantrag 11, gegen denselben 72 und für denselben 32 Redner gemeldet. Hollasch eck beantragt, daß keinem eingeschriebenen Redner das Wort verweigert werde. Der Präsident bemerkte, die Versammlung werde damit einverstanden seyn, daß die Berathung die möglichste Ausdehnung erhalte (Zustimmung); doch werde sie sich ihres Rechts, die Debatte zu schließen, wohl nicht begeben wollen. Dahlmann hofft, die Versammlung werde den Strom der Debatte nicht zu sehr eindämmen, aber doch dafür sorgen, daß er zum Ziele führe. Er fürchtet für das große Deutschland nicht den auswärtigen Feind, wohl aber den innern, die Anarchie, und erwartet, daß die Beschlüsse dieser Versammlung den Freunden wahrer Freiheit Beruhigung bringen, dem anarchischen Umsturz aber den Todesstoß versetzen werden. Jordan von Berlin: Es sey anzunehmen, daß Niemand in dieser Versammlung die Nothwendigkeit einer Zentralgewalt in Abrede stelle; es sey also überflüssig, hierüber besonders zu debattiren; man könne alsbald auf die Berathung des Ausschußantrages selbst eingehen. Die Versammlung tritt einstimmig diesem Vorschläge bei. Wiedemann begründet im Namen von 35 Mitgliedern den Antrag: daß zuerst über die Befugnisse und den Wirkungskreis des Bundesdirektoriums und dann erst über seine Zusammensetzung berathen werde.
Mit Ausnahme einiger Stimmen entschied hierauf die Versammlung, daß die Debatte sich unbeschränkt über den ganzen. Ausschußantrag verbreiten soll. Hierauf wird die Liste der eingeschriebenen Redner verlesen, und beschlossen, daß abwechselnd über, für und gegen den Ausschußantrag gesprochen werden soll. Zuerst erhält Heckscher das Wort über den Antrag. Er stellt sich auf den Standpunkt der Volkssouveränität ohne alle Rücksicht auf den Rechtspunkt. Er erblickt das Vaterland in Gefahr nach Innen und Außen; darum will er eine provisorische Zentralgewalt, weil, ehe die definitive zu Stande kommt, das Vaterland diesen Gefahren zum Opfer fallen könnte. Er will aber eine provisorische Zentralgewalt, die von der Nationalversammlung ernannt wird, aus unverantwortlichen Mitgliedern beste- stehend, mit einem verantwortlichen Ministerium. Man hätte sich mit den Regierungen dahin verständigen sollen, daß die Mitglieder der Zentralgewalt von ihnen vorgeschlagen und von der Nationalversammlung ernannt würden. Dann würde die provisorische Zentralgewalt Macht und Einfluß in Deutschland erlangen und bei dem Volke Anklang und willigen Gehorsam finden, dann würde auch, wie er hoffe, die äußerste Linke ihre gerechten Ansprüche befriedigt sehen (Widerspruch links) und ihren Einfluß in die gewaltige Waagschale legen. Er ist nicht dafür, die Zentralgewalt in die Hände eines Einzigen zu legen; auch der hervorragendste Mann würde sich in so schwieriger Lage nach Berathern und Stützen umsehen müssen; darum solle man die Gewalt dreien Mitgliedern übertragen. Ob Fürsten oder Privatpersonen, ist ihm gleichgültig, aber ,nicht gleichgültig seyen die Persönlichkeiten. In einem Lande mit fest begründeten konstitutionellen Zuständen möge es gleichgültig seyn, ob ein Weib oder ein weibischer Mann auf dem Throne sitze; die deutsche Nation wolle keine Puppe als Träger ihrer Majestät in ihrer jetzigen gefährlichen Lage; man wähle also drei der besten vortrefflichsten Männer. Redner bekennt, daß er als Freistäbter ein Republikaner sey; die Republik habe aber die überwiegende Mehrheit gegen sich, und könnte nur im Gefolge der Anarchie, des Bürgerkriegs und der Verarmung in Deutschland eingeführt werden. Er ist ferner der Ansicht, daß der Bundestag, welcher durch 30jâhrige Mißverwaltung den Haß und Abscheu Deutschlands auf sich gezogen, nicht beibehalten werden könne. Er stimme — erklärt er schließlich — für eine durch die Nationalversammlung ernannte provisorische Zentralgewalt, um ein unerschütterliches Prinzip für den Ursprung der Gewalt in Deutschland festzustellen, und der Zentralgewalt Achtung und