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Nassauische

Allgemeine Zeitung.

^ SO» Mittwoch den 2L. Juni L8^L8.

Bei dem Herannahen des neuen Quartals erlauben wir uns die Bitte, Bestellungen auf die Nassauische Allgemeine Zeitung möglichst frühzeitig machen zu wollen, indem später für die Nachlieferung vollständiger Exemplare nicht gewährleistet werden kann.

Die Expedition der Nasi. Allg. Itg.

Die Nass. Allg. Zeitung mit ihrem belletristischen Beiblatt erscheint täglich. Der vierteljährige PränumeratwnSpreiS ist in Wiesbaden S fL, für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzvqtbumS und KutfürstenthumS Hessen, der Landgrastchaft Hessen-Homburg und der freien Stadl Frankfurt 8 sl. 30 kr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes 8 fL 40 fr. Jnsera te werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, aus­wärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Nürnberg oder Wetzlar?

Lehrervcrsammlung zu Wiesbaden.

Deutschland. Frankfurt (Reichstagssitzung). Dresden (DieVor­gänge in Prag). Altenburg (Massendemonstration. Der Herzog soll beim Reichstag verklagt werden). Berlin (Bestechuugen. An­griff auf das Laboratorium. Die geraubten Waffen). Wien (Auf­regung unter den Arbeitern. Telegraphische Depesche aus Prag). Lübeck (Der Waffenstillstand). Flensburg (Vorpostengefecht. Die Stärke der deutschen Truppen). Schleswig (Bevorstehen einer ent- scheivenden Schlacht. Die Hannoveraner).

Sprechsaal für Stadt und Land.

O Nürnberg oder Wetzlar? *

Wetzlar, 16. Juni. Bekanntlich haben die siebzehn Ver­trauensmänner in dem Verfassungsentwurf für das Gesammt- vaterland Nürnberg als die Residenz des künftigen höchsten Reichsgerichtes mit Umgehung der historisch berechtigten Stadt Wetzlar bezeichnet. Diesem Vorschlag ist indessen der hiesige konstitutionelle Klubb entgegengetreten mit einer Vorstellung an die hohe konstltuirende Nationalversammlung zu Frankfurt a. M., die gestern dahin abgegangen ist und worin obige Frage zu Gunsten Wetzlar's, dem vormaligen, mehr als hundertjähri­gen Sitz des Reichskammergerichts, durchaus gründlich beleuchtet wurde. Dieser Vorstellung sind auch Magistrat und Stadtver­ordnetenversammlung mit eineroffenen Erklärung^' beige­treten, und es ist sonach wohl zu erwarten, daß alle die zur Sprache gebrachten Verhältnisse eben so gründlich werden er­wogen werden, wenn demnächst bei der Nationalversammlung berathen wird, an welchen Ort hin das höchste Reichsgericht für künftig zu verlegen sey.

Bei dem allgemeinen Interesse, das diese wichtige Sache s in Anspruch nimmt, mögen hier in gedrängter Kürze der Haupt­punkte Erwähnung geschehen, welche in jener Schrift mit aus­gezeichneter Beredsamkeit geltend gemacht sind.

Der geistreiche Verfasser derselben, Medizinalrath Dr. P a u- ! lizky, Physikus des Kreises Wetzlar, begründet das Gesuch um Restitution durch folgende historische Thatsachen:

1Z daß das lutherisch gewordene Wetzlar Ausgangs des 17. Jahrhunderts seine religiöse Autonomie zum Besten des

*) Wir halten uns um ss mehr verpflichtet, dieser Stimme zu Gunsten Wetzlar's Aufnahme zu gönnen, da durch die Niedersetzung des höch­sten Reichsgerichts in Wetzlar nicht blos dieser einzelnen Stadt, son­dern dem ganzen Lahn that e unberechenbare Vortheile erwachsen würden und dasselbe aus dem Winkel, in welchen es jetzt durch die großen Cisenbahnwège geschoben ist, hierdurch um so eher wieder her- vortreten und eine Hauptstraße werden könnte. Es handelt sich also

* hier zugleich um eine nassauische Lebensfrage; denn säße z. B. daS höchste Reichsgericht in Wetzlar, daun würde sicher eine Eisenbahn von der Lahn nach dem Rheine nicht lange unausgeführt bleiben.

Die Red.

deutschen Vaterlandes aufgeben mußte und in der That aufge­geben hat, um dem aus Speier geflüchteten Reichskammerge- richt, das wegen Ausübung der katholischen Religion in 19 Artikeln über den Münster'schen Frieden hinaus Bedingnisse stellte, Aufnahme innerhalb seiner Mauern zu gestatten;

2) daß diese Stadt bei ihrer ganz vorzüglichen Lage zwi­schen der Handelsstadt Frankfurt und der Fabrik- und industrie- reichen Gegend von Siegen und Dillenburg, im Besitze von einer Wassertriebkraft der doppelt benutzbaren Lahn, der Dill und des Wetzbaches, ausreichend für den ausgedehntesten Maschinenbetrieb, reich versehen mit Brennmaterial, mit Wasser, mit Raum für jedes Fabrikgebäude, mit Nahrungsmitteln, mit arbeitenden Händen:c., daß dieselbe, gestützt aus all diese loka­len Vortheile, in kurzer Zeit zur reichen Fabrikstadt sich würde erhoben haben, wie sie es schon vor dem 30jährigen Krieg ge­wesen ist, wäre ihr nicht das unter den damaligen Verhältnissen doppelt mißliche Geschenk des Reichskammergerichts zu Theil ge­worden, wodurch ihre industrielle Entwickelung von vorn herein erstickt und zur Unmöglichkeit geworden war.

Wetzlar habe also, fährt der Verfasser fort, seine religiöse Selbstständigkeit und seine industrielle Blüthe vormals auf dem Altar des Äaterlandes niedergelegt und damit

3) seine jetzige Hülslosigkeit bedingt.

Es habe zwar

4) auch Nürnberg das Reichskammergericht, jedoch nur kurze Zeit besessen, von wo es alsbald wegen unpäßlicher Verhältnisse entfernt worden; es sey, als die Franzosen Speyer im Mai 1689 verbrannten, von keiner Seite die Rede davon gewesen, mit dem deutschen Areopag nach Nürnberg wieder zurück zu gehen, mithin Grund genug, wohl zu überlegen: ob diese Ver­hältnisse nicht noch, und vielleicht noch verstärkt fortbestünden re.

Daneben verbreitet sich der Verfasser über die Vorzüge der Stadt Wetzlar, sowohl in örtlicher Beziehung, als in Ansehung der Umgegend, wo er Göthe in seinem Werther sprechen läßt. In örtlicher Beziehung aber bemerkt er Folgendes trefflich:

Die Würde des obersten deutschen Gerichtshofes erfordert, daß dieser seine eigene ausschließliche Residenz habe. Ein kleinerer, heiterer Ort, gelegen in ruhiger Abgeschiedenheit von dem Getümmel des Tages, nicht bedroht und gestört von den Götzen der großen Welt, ist ein solcher Ort der Würde des höchsten Gerichts vor allen andern entsprechend. Dort wird der erlauchte Areopag in seiner Gesammtheit und in seinen Glie­dern keinem giftigen Hauch der Verdächtigung bloß gestellt er­scheinen , sondern durchsichtig seyn in allen seinen Beziehungen und Handlungen für jeden deutschen Mann, aus höherer Region Segen spenden über das gesammte Vaterland, und dastehcn, eine unantastbare Schutzwehr deutscher ^hre und deutscher Gerechtig­keit. Nicht so in einer größeren Stadt, wo Handel und Fabri­ken bereits ihr vielbewegtes Leben und Wesen treiben wo das monetäre Interesse den ganzen Boden überwuchert hat, wo die Börse bis in's Innerste der Familie ihre Fäden spinnt, wo der einzelne Mensch und sein Thun in dem Gewühl der Menge außer dem Gesichtskreis des Beobachters gerückt ist und eben 'dadurch der Hyder des Verdachts jederzeit bloßgestellt er­scheint. Dort verschlingen und durchdringen sich die verschieden-