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Nassauische Allgemeine Zeitung.

M 75. Freitag den 16. Juni 1848.

Bei dem Herannahen des neuen Quartals erlauben wir uns die Bitte, Bestellungen auf die Nassauische Allgemeine Zeitung möglichst frühzeitig machen zu wollen, indem später für die Nachlieferung vollständiger Exemplare nicht gewährleistet werden kann. Die Expedition der Nafl. Allg. Ztg.

Die Nass. Allg. Zeitung mit ihrem belletristischen Beiblatt erscheint täglich. Der vierteljährige Pränumerationspreis ist in Wiesbaveu S ft., für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des Großherzogthums und KurfurstenthumS Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt Ä fl. 30 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwalkungsgebietes 8 fl. 40 fr.Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, aus­wärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Volkssouveränität.

Deutschland. Weilburg (Wie man den Bauern die Köpfe zu ver­drehen suchte. Der Kern der Bürgerschaft. Turner). Frankfurt (Reichstagssitznug). Mannheim (Ein winziger Putsch. Die zweite Kammer. Petition zu Gunsten Heckers). Aschaffenburg (10,000 Bayern als Parlamentswehr). Lemgo (Aufruhrszenen). Ulm (Straßenlärm). Berlin (Republikanische Agitatoren). Apen­rade (Hadersleben wieder frei). Wien (Oeffentliche Stimmung. Versöhnung. Prohibitivzoll für auswärtige Zeitungen). JnSpruck

(Graf Stadion). Triest (Beunruhigung der Stadt).

Frankreich. Paris (Tumult).

Großbritannien. London (Verbot der Chartistenversammlung). Italien. Rom (Eröffnung der Kammer). Neapel (Gerüchte). Rußland. (Die Rüstungen).

WoLksfouverärrität.

Die neuere Zeit hat uns viel des Erwünschten, des Ge­hofften und des Guten gebracht, und darunter auch die Volks­souveränität. Wir haben sie, wir wollen sie auch behalten, wir wollen sie in vernünftigen und praktischen Beziehungen ver­theidigen, aber vor der Hand müssen wir doch auch erst Über­einkommen, was wollen wir denn eigentlich damit machen?

Diese Frage ist wichtig, denn über ein Kleines werden wir gefragt werden, was habt Ihr denn vorzüglich damit ge­macht ? damit wir nicht wieder über ein Kleines gefragt werden müssen, wo habt Zhr sie denn hin geb rächt?

Zn der Frage selbst steckt viel, denn es stecken die Fragen darin, was ist denn eigentlich Volkssouveränität? Woher und seit wann haben wir sie denn? Wohin führt sie uns denn? Die erste Frage ist schon oft gestellt worden, aber die Beant­wortung fällt meistens sehr politisch aus, und man könnte hier­nach mit Talleyrand sagen: die Sprache ist dem Menschen ge­geben, um seine Gedanken zu verbergen. Zu der höheren Sphäre wird dieses Wort nicht als etwas Positives angesehen, sondern nur als ein negatives Schutzmittel gegen einen Ueber- griff des Gegentheiles von einer Gegenseite. Zn der Mitte findet die Souveränität des Volkes die lautesten, wenn auch nicht immer die reinsten Vertheidiger, weil gar ost die Tendenz im Hintergründe liegt: das Volk, das bin ich. Das Volk selbst, ohne einen Begriff davon aus sich zu haben, oder von Außen rein zu erhalten, beziehet seine Souveränität als eine rein persönliche Berechtigung, nach freiem Willen zu handeln, nur auf das, was ihm am nächsten lieget und wo jeden der Schuh am nächsten drückt. Der Eine jagt den Beamten fort, der Andere den Pfarrer, ein Dritter will die Steuer aufgehoben haben, ein Vierter alle Abgaben ohne Unterschied, ein Fünfter

holt sich Holz, wo es ihm beliebt, ein Sechster will die so dringend errungene Gewerbfreiheit wieder in Gewerbszwang verwandelt haben, ein Siebenter verlangt Theilung alles Ver­mögens; ein Zeder glaubt damit einen Akt der Volkssouverä- nität ausgcübt zu haben, alle stimmen darin überein: daß von allem Bestandenen nichts mehr bestehe, und nach und nach er­hallen wir so viele Souveräne, als die Volksliste Kopfzahl enthält.

Hiermit sind wir auf einen Zrrweg gerathen oder durch das Predigen obiger Grundsätze geführt worden, und solches muß jeden Vaterlandsfreund tief bekümmern, weil es uns nur von dem wahren Ziele abführen muß.

Gehen wir auch gar nicht darauf ein, woher das Wort Souveränität entsteht, so müssen wir doch die Verhältnisse, aus welchen wir solches entnommen haben, und welche theils vor, theils um uns liegen, berücksichtigen. Es wird gar gerne un- häufig das Wort Souveränität und Willkürherrschaft als gleichbedeutend ausgestellt, und doch sind sie für einen Zeden, welcher nicht gerade deren Verwechslung für die Vergangenheit beabsichtigt, so unendlich unterschieden. Nur in der Zustellung der ganzen Regierungsgewalt nach allen ihren Theilen liegt die eigentliche Souveränität für einen jeden Staat, er sey Monarchie oder Republik, denn ohne Souveränität oder Negierungsgewalt kann kein Staat bestehen. Nur eine Zusammensetzung 'der Rc- gicrungsnachfolge der Gesetzgebung und des Vollzuges bilden eine Souveränität. Ist solche durch gar nichts beschränkt und in einer Person vereinigt , dann ist es eine absolute; deren aber kennen wir nur die Türkei, Rußland und früherhin Portugal und Spanien. Sind dagegen die Negierungsbefugnisse "getheilt, so daß das Volk im engeren oder weiteren. Sinne an der Gesetz­gebung Theil nimmt, daß der Vollzug an das bestehende Gesetz gebunden ist, und daß das Gouvernement dafür verantwortlich bleibt, dann ist es eine beschränkte oder orgamsirte Souveränität. Diese bestehet nicht nur bei uns, sondern muß auch in allen Staaten bestehen, von der beschränkten Monarchie bis zur Re­publik, denn Gesetzgebung und Vollzug können und dürfen in keinem wohl organisirten Staat verbunden seyn; je. freier der Staat, um so schärfer und strenger muß das G esetz seyn, denn es ist der einzige Anhaltspunkt des Staatplebens; ein Zeder- muß dem Gesetz unterworfen seyn , das Volk, der Revraientant und das Gouvernement, und der Repräsentant wird.hierbei als Wächter des Gesetzes aufgestellt. ßx

Das Volk hatte bei uns als Ausfluß des Souveränitäts­rechtes Theil an der Gesetzgebung; da aber nicht die ganze Be­völkerung in einer Versammlung sich vereinigen kann, so geschah es durch ihre auserwählten Abgeordneten, denen sie zutranten, das Interesse der Rationalität am besten anfgefaßt zu haben. Mit dieser Bevollmächngung aber war das Recht selbst aus­geübt und auf die Deputirteu übertragen,- welche es nun weiters im Namen des Volkes ausübten.

Es wird zugestanden, daß das Wahlgesetz bedeutende Man­gel halte und einer Verbesserung bedurfte, aber das nämliche Gesetz hat auch schon den Weg vorgezeichnei, auf welchem diese Verbesserungen stallfinden können, und eine jede Abweichung von demselben ist ein Mißbrauch der übertragenen Souveränität,