Wirth: Der Jagdpaß gehört wesentlich in die Kategorie der Lurussteuern, deßhalb weiß ich nicht, weßhalb man gerade den Pächter ausschließcii soll von derselben.
Der Antrag Schmidt's wird verworfen.
Hehn er beantragt, die zweite Hälfte des Paragraphen zu streichen.
Gergens schlägt vor, §, 7 und 8 zu vereinigen. Der Antrag Hehner's wird angenommen.
Bei §. 8 schlägt Wirth vor, die Gebühr auf 8 fl. zu erhöhen, ein anderer Redner schlägt 2 fl. vor.
Reg.-Komm. Bertram erklärt, daß man nach dem Vor bild des badischen Entwurfes 4 fl. festgesetzt habe.
Wirth zieht seinen Antrag zurück.
8. 9. und 10. sind verbunden worden.
Hehn er sagt in Betreff des Ausdrucks „gewinnsüchtige Absichten": — es wäre gut, wenn man diese Verbrechen näher nenne, um Irrthümer zu vermeiden, Also Diebstahl, Betrug, Raub, Wucher, Fälschung, Unterschlagung.
Müller II „Oeffentliche Gewaltthätigkeit" und „Aufruhr" haben wir gestrichen, weil hierbei keine Bestimmtheit des Thatbestandes vorliegt.
Reg.-Komm. Bertram zieht dies doch in Zweifel.
Wirth. Cs wird gut seyn, daß man alle diejenigen, welche Hang zu Gewaltthätigkeiten und Aufruhr haben, von der Jagdberechtigung ausschließt.
Müller II. Dann müßte man alle die, welche am 4. März hier waren, gleichfalls ausschließen.
Schütz schließt sich der Aeußerung Wirths an.
Lang. Ich sehe gar nicht, wie wir durch eine solche Bestimmung jemanden von Ausübung des Verbrechens abzuhalten; er darf ja doch mit der Flinte herumgehen, nur nicht gerade auf die Jagd.
Schütz. Solche, die im Jähzorn, im Affekt zu Gewaltthat geneigt sind, werden allerdings durch das Jagdgehen leicht veranlaßt, dieselbe auszuüben.
Lang. Das riecht zu sehr nach Polizeimaßregeln.
Der Antrag des Abg. Hehn er wird angenommen.
Großmann ist für den Antrag des Abg. Schütz, der die Gewaltthätigkeiten rc. ausschließt; die Jagd ist gerade nicht geeignet, die Leute sanfter zu machen.
Gergens protestirt dagegen; er gehe das ganze Jahr auf die Jagd und merke nichts an sich von Wildheit.
Der Antrag des Abg. v. Schütz wird verworfen.
Die 8- 9 und 10 werden angenommen.
Bei §. 11 wird die Strafe für Jagen ohne Jagdpaß auf 15 fl. erhöht; für das Nichtbeisichführen desselben auf 30 kr. festgesetzt.
Hehner schlägt eine klarere Fassung vor.
Fresenius will, daß der ursprüngliche Ausdruck „jagd- berechtigte Person" stehen bleibe.
Lang. Wenn Jemand aus die Jagd geht ohne Waffenpaß und zugleich in einem fremden Revier jagt, dann trifft ihn die doppelte Strafe.
Gergens unterstützt den Ausdruck „Jagdberechtigte." Der Antrag Hehner's wird verworfen.
v. Eck. „Jagdberechtigte" Personen, oder solche, welche sie zur Ausübung der Jagd zugezogen haben."
Bertram schlägt vor, die Fassung des alten Entwurfes beizubehalten.
Dieser Antrag wird angenommen, ebenso der Antrag der Kommission aus die Straferhöhung.
Der Rest des §. 11 bleibt und wird angenommen.
Bei §. 12 hat die Mehrheit der Kommission beantragt, den Ausdruck „ohne Anwendung von Schießgewehr" stehen zu lassen, weil man den Pächter in seinem Rechte schützen müsse. Die Minderheit sieht dagegen die Jagd nicht als einen Genuß, sondern als eine Last an und will den Satz streichen.
v. Eck beantragt, den ganzen Paragraphen zu streichen.
Zollman u. Wenn der Eigenthümer zu allen Zeiten auf sein Grundstück gehen kann, dann hat auch der Pächter keinen Nutzen von der Jagd.
Fresenius ist entschieden gegen das Streichen der Stelle; dann wird Niemand eine Jagd pachten wollen.
Gergens. Der Ausdruck „abtreiben oder mit bleibenden Anstalten abhalten" genügt; das Uebrige muß gestrichen werden.
Zollmann. Man wird ohne Dieses nicht Feldschützen genug anstellen können. Auch die Thierquälerei wird befördert durch das Tödten der Thiere auf dem Acker.
(Fortsetzung folgt.)
Frankfurt, 9. Juni, 2V^Uhr. Der Reichstag hat so eben folgenden Beschluß gefaßt: Die deutsche National-Versammlung erklärt: daß die schleswig'sche Sache, als eine Angelegenheit der deutschen Nation , zu dem Bereich ihrer Wirksamkeit gehört, und verlangt, daß energische Maßregeln getroffen werden, um den Krieg zu Ende zu führen, daß aber bei dem Abschluß des Friedens mit der Krone Dänemarks das Recht der Herzogthümer Schleswig und Holstein und die Ehre Deutschlands gewahrt werde." Ueber den beantragten Zusatz: „und daß der abgeschlossene Friede der National-Versammlung zur Genehmigung vorgelegt werde," ist in diesem Augenblick noch nicht abgestimmt.
Frankreich.
□ Paris, 7. Juni. Das Monsterbankett „Fraternisation des Volkes mit den Armen" soll nächsten Sonntag bei Vincennes stattfinden. Das Besteck kostet 25 Centimen. Viele Leute wollen wissen, es stecke ein Befreiungsversuch der im Donjon Sitzenden dahinter. Wird die Vollziehungsgewalt den Muth haben, dieses Bankett zu verbieten?
Heute findet die allgemeine Zählung und Eintheilung der Nationalwerkstätten unter Aufsicht des Staatöbautenministers statt. Schon seit diesem Morgen 7 Uhr füllten sich die Umgebungen des Louvre mit Arbeiterzügen , jeder seine Fahne am Kopfe. Es herrscht eine unbeschreibliche Aufregung und Spannung unter der Bevölkerung. Man weiß nicht, was cs geben wird; aber etwas gibt es sicher.
Thiers ist an mehreren Orten zugleich gewählt.
Der irische Nationalauöschuß hat eine Adresse an das französische Volk erlassen, welche die „Resorme" heute veröffentlicht. Nachdem der Ausschuß darin versichert hat, daß sich Irland bald in Masse gegen seine Unterdrücker erheben werde (?), schließt die Adresse: „.... Franzosen! Wann dann der Kampf begonnen haben wird, wessen Bundesgenosse werdet Ihr seyn, der unserige oder der unserer Feinde? Für wen sprechen Eure Wünsche? Für Vorzug oder Recht, Adel oder Knecht, England oder Irland?
Spanien.
i Madrid, 2. Juni. Man hört wieder von neuen karli- stischen Bewegungen in den Provinzen Katalonien, Arragonicn und Navarra. Gomös und Forcadell, zweien Chefs, sep es gelungen, über die Gränze zu rücken und den Bürgerkrieg wieder anzufachen.
Großbritannien.
i London, 6. Juni. Auch London hat seit einiger Zeit jeden Abend seinen Spektakel, seine Emeute. Chartistische Haufen durchziehen die Straßen von einem Ende zum anderen und raufen sich mit der Polizei, wobei indessen das unbewaffnete Volk nicht immer den Kürzeren zieht. Das Parlament will diesen Nachtstreifereien durch ein Gesetz ein Ende machen; der Kleinhandel und die Stadtruhe, meinte Wellington jüngst unter den Lords, erforderten die Unterdrückung dieses Volköunfugs.
I t a l i e il
Die Allg. Ztg. schreibt: Aus Verona vom 5. Juni ist uns noch keine Post zugekommen. Auch aus Mailand und Genua fehlen in diesem Augenblick noch Briese und Blätter. Das Ge. rücht (gestern unter andern durch einen Brief aus Turin hier angekommen) der König von Neapel sey ermordet — nach andern enthauptet — ja die ganze königl. Familie habe den Tod erlitten, vermögen wir auf keine zuverlässige Quelle zurückzuführen. Bloß, daß sich in Calabrien eine provisorische Regierung gebildet, scheint sich zu bestätigen.
Donaufürstenthümer.
Aus Klausenburg vom 30. Mai ist die Nachricht eingelaufen, daß der siebenbürgische Landtag sich einstimmig für die sofortige und unbedingte Vereinigung Siebenbürgens mit Ungarn auf den Grundlagen des ungarischen Gesetzartikels 7 : 1848 ausgesprochen, und den darauf bezüglichen Vorschlag alsbald Sr. Majestät unterbreiten werde.
131] Die hiesigen Frauen und Jungfrauen, welche sich bei der festlichen Uebergabe der Fahnen für die hiesige Wehrmannschaft, am 2 Psingstfeiertage, betheiligen wollen, werden gebeten, sich präzis 10'/. Uhr Vormittags im großen Saale des Kurhauses einzusinden.
Sonntag den 11. d. am ersten Psingstfeiertage, werden die Fahnen in den 4 Jahreszeiten von Vormittags 11 bis Nachmittags 6 Uhr ausgestellt.
Wiesbaden den 9. Juni 1848.
Der Ausschuß.
Verantwortlicher Redakteur: W. H. Riehl. — Druck und Verlag der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung in Wiesbaden.