Einzelbild herunterladen
 

Nassauische

Allgemeine Zeitung.

M 63. Dienstag den 6. Juni L8L8.

Die Nass. Allg. Zeitung mit ihrem belletristischen Beiblatt erscheint täglich. Der vierteljährige Pränumerationspreis ist in Wiesbaden 8 fL, für den Umfang des Herzogthums Nassau, des Großherzogthums und Kurfurstenthums Hessen, der Ländgräfschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fL 30 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes 8 fl. 40 fr. Inserate werden die drei­spaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen. ' ' r Ax

Uebersicht.

Ueber die neue Verfassung der evangelischen Kirche in Nassau. Deutschland. Frankfurt (Ausschuß für die Bildung einer provisorischen Zentralgcwalt. Reichstagssitzung. Der Bundestag über die Mainzer Vor­gänge). Konstanz (Der Volksfreund von Hecker). Bonn (Wah­len. Spießbürgerlichkeit. Demokratischer Verein. Polnische Studenten. Liguorianer-Nonne). Berlin (Fortdauernde Aufregung. Fabrizirte Adressen). Hamburg (Genauere Nachrichten über daö Gefecht bei Sundewitt). Schleswig (Die Dänen zurückgejagt. Bedrängniß der Städte HaderSleben und Aprnrade). Wien (Verabfolgung der Geschütze. Die Arbeiter. Zusammenstoß zwischen Militär und Bürgern).

Belgien. Brüssel (Das OpPositionSrecht. Die Männer am Ruder. Polen. Der Prinz von Preußen).

Nachschrift. Paris (Erklärung Rothschilds. Englische Spione in Al­gerien. L. Blanc. Arbeiterbankett).

tt Ueber die neue Verfassung der evan­gelischen Kirche in Nassau.

Wiesbaden, 30. Mai. Die gestrige Nummer der N. A. Z. enthält eine Einladung zu einer freien Versammlung von Geist­lichen und Gemeindegliedern, in welcher die verschiedenen An­sichten über die Derfassungsfrage der Kirche besprochen und be­leuchtet werden sollen, und wo möglich Uebereinstimmung und Einklang in den Hauptpunkten herbeizuführen. Als Ort der Zusammenkunft wird Weilburg vorgeschlagen. Wir freuen uns über diesen Vorschlag besonders auch deßhalb, weil ein höchst wichtiger Gegenstand berührt wird, auf den das Augenmerk aller Spezialsynoden gerichtet seyn muß, wenn anders die evan­gelische Kirche der drohenden Spaltung entgehen und dem Zer­fallen in zahllose Sekten vorgebeugt werden soll. Es ist dies die Stellung der verschiedenen evangelischen Landeskirchen und ihre Verbindung zu einer deutschen evangelischen Ge- sammtkirche. Von der Lösung dieser Frage hängt nämlich großentheils die Eristenz der Kirche als solcher, d. h. die Exi­stenz einer Gemeinschaft im Bekenntniß, ab. Ohne Bekenntniß keine Kirche. Leider wird die Wahrheit dieses Satzes von Vielen, selbst von Geistlichen, entweder geradezu geläugnet, oder nur sehr bedingt zugegeben. Es ist ihnen das Bewußtseyn, daß die Kirche eines bestimmt ausgesprochenen Bekenntnisses bedürfe, an dem die einzelnen Glieder derselben sich als zusammengehörende erkennen, durch den Zustand der Verwirrung und die, wie es scheint, unlösbaren Gegensätze, die sich in der Kirche gezeigt haben, aus eine bedauerliche Weise ge­trübt worden, oder sie sind wirklich noch nie zu einem deutlichen Begriffe von dem Wesen der Kirche gelangt. Und doch hätten sie selbst an dem Gange der deutschkatholischen Bewegung es lernen können, daß irgend Etwas als gemeinsamer Grund und Boden gegeben seyn muß, wenn die Idee einer Kirche verwirklicht werden soll. An dieser Unklarheit leidet auch der von Herrn Pfarrer Flohr publizirte Entwurf zu einer neuen Verfassung der evangelischen Kirche in Nassau. Da ist auch das Hauptge­wicht auf die äußere Gestaltung der Kirche gelegt und über das innere Wesen derselben finden sich nur ganz vage, nichtssagende Andeutungen. Wir werden auf diesen Entwurf und diejenigen Punkte desselben, welche Beachtung und Berücksichtigung verdie­nen, später zurückkommen und in manchen Einzelnheiten uns mit

demselben einverstanden erklären; hier möge es hinreichen, auf den einen wesentlichen Mangel hingewiesen zu haben, und zu­gleich Diejenigen, welche für' den Gegenstand sich interessiren, auf ein höchst bedeutungsvolles Schriftchen aufmerksam zu machen, das so eben erschienen ist. Professor Dorner in Bonn hat über Reform der evangelischen Landeskirchen im Zusammen­hang mit der Herstellung einer evangelisch-deutschen National­kirche" ein Sendschreiben an Nitzsch und Julius Müller gerichtet, und sehr beherzigenswerthe Winke gegeben, wie wohl das Band zwischen den einzelnen Kirchen wieder geknüpft und diese zu einem inneren Zusammenhänge geführt werden dürften. Wir heben, um das Ganze zu charakterisiern, hier eine Stelle hervor, aus der ziemlich deutlich hervorgeht, welche Ansicht der Verfasser über das Bekenntniß hat.Wenn die evan­gelische Gesammtkirche, sagt er, einen entsprechenden Ausdruck ihres Glaubens sucht und findet, so wird ein solches Bekenntniß zwar mehr Weite haben müssen, als jedes der einzelnen evangel. Konfessionen oder Landeskirchen, weil in der Gesammtkirche alle evangel. Konfessionen gleich berechtigt sind. Aber um dieser verhältnißmâßigen Unbestimmtheit willen wird es noch nicht vag seyn müssen, sondern bestimmt das seyn können, was es seyn soll und will. Es wird positiv und negativ das charak­teristisch Evangelische als das gemeinsame Panier aufstellen müssen."

Wir haben uns dahin ausgesprochen, daß es bei der neuen Organisation der evangelischen Landeskirchen als eine Noth­wendigkeit anerkannt werden müsse, das Augenmerk auf tue Herstellung einer evangelisch-deutschen Gesammtkirche zu richten; ebenso, daß dieselben auf dem Grunde eines gemeinsamen Be­kenntnisses zu erbauen seyen. Es liegt nun die Frage nahe: auf welchem Wege man zu beiden gelangen und welches die Stellung der einzelnen Landeskirchen zu der Gesammtkirche seyn dürfte. Die Schwierigkeiten sind keineswegs gering und lassen sich nur durch Hingebung an die große Sache, durch gemein­sames Handeln beseitigen. Einige Fingerzeige wollen wir uns erlauben. Eine Synode aller deutschen Landeskirchen, bestehend aus Abgeordneten der Universitäten, als der Trägerinnen der wissenschaftlichen Theologie, aus Abgeordneten der Geistlichen und der Laien möchte wohl im Stande seyn, die Grund­züge einer Verfassung zu entwerfen und die Punkte zusam­men zu stellen, welche als Bekenntniß allgemeine Gültigkeit und bindende Kraft haben müßten. Daß dabei dieMöglich- keit gegeben werde zu individueller Entwickelung der bei den einzelnen deutschen Volksstämmen hervortretenden ver­schiedenen Richtungen ist nothwendig und unerläßlich, wenn nicht Alles auseinander fallen und sektenartig sich zersplittern soll. Weiter ins Einzelne hier einzugehen, halten wir für ungeeignet, wir sind aber der Ansicht, daß die einzelnen Lan­deskirchen die Bekenntnißfrage einstweilen und so lange offen zu lassen haben, bis eine Entscheidung durch die Generalsynode wenigstens verbreitet seyn wird. Sie können immerhin ihre übrigen Arbeiten beginnen, sie können die Verfassungen ordnen und aüMauen, doch muß die Frage nach dem Zusammenhänge mit der Gesammtkirche einer spätern Zeit vorbehalten bleiben; es muß der Schlußstein des Baffes èrst dann eingefügt werden, wenn sich bestimmen läßt, wie die Spitzen der einzelnen Landes kirchen hinein reichen werden in das Gebiet der Gesammtkirche. Denn daß wir es gleich hier bemerken, wir glauben, daß der vorwiegende Charakter der neuen Verfassungen der einer Pres- byterial-Synodalverfassung seyn muß, daß sie auf dem breiten