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Nassa nische

Allgemeine Zeitung.

62. Freitag den 2. Juni L8L8.

Die Nass. Allg. Zeitung mit ihrem ^belletristischen Beiblatt erscheint täglich. Der vierteljährige Pränumerationspreis ist in Wiesbaden 8 ff., für den Umfang des Herzogthums Nassau, des Gropherzogthums und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrasschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl 30 ft., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 8 fl. 40 fr. Inserate werden die drei­spaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Mit dem L Juni ist als Gratisbeilage die erste Nummer desEvangelischen Kirchenblattes für Nassau", redigirt von K. W. Schultz, ausgegeben worden. Abonnenten, welche diese Gratisbeilage nicht zu erhalten wünschen, brauchen desfalls nur beim nächsten Postamte die Anzeige zu mache«. Für Solche, welche des Kirchenblattes willen noch jetzt in das Abonnement der Zeitung eintreten wollen, bewilligen wir für den Juni ein Monatsabonnement zu 40 kr.

Wie Expedition der Mass Allg. Atg.

Uebersicht.

Das nassauische Gewerbswesen.

Deutschland. Wiesbaden (Der Plan zur Gründung einer nassauischen Hypothekenbank). Frankfurt (Heinrich Gagern definitiver Reichs­tagspräsident). Neustadt a. d. H. (Gedächtnißfeier des Hambacher Festes). Aus dem Kletgau (Neuer Plan der Republikaner). Freiburg (Die Untersuchungskommission). Köln (Oesterreichische Fürsten). Leipzig (Die Ruhe wieder hergestellt). Schleswig (Das Zurückziehen der preußischen Truppen und dessen muthmaßliche Motion).

Posen (Die Reorganisation. Erzeffe der Deutschen). Stettin (Ein Zeugniß für die politische Absperrung Rußlands). Wicn (Die Künste der Hofkamarilla).

Nachschrift. Paris (Aufregung). London (Die Judenemanzipation).

Pesth (Kriegsaussichten).

Sprechsaal für Stadt und Laud.

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* * Das nassauische Gewerbswesen.

Von der Dill. Es ist zwar schon lange davon die Rede gewesen, daß sich im Gewerbstande des Herzogthums immer deutlicher ein Mißstand kund gebe, der unfehlbar zu großen Nach­theilen für das Gemeinwohl führe. Es ist auch bei dem Reden nicht geblieben; denn es haben sich viele patriotische Männer zu einem Gewerbeverein zusammen gethan , um nach Kräften einem Uebel entgegen zu wirken, das sich riesengroß und vernichtend über unsere Zustände lagerte, ohne daß es unserer Regierung in ihrer Nationalökonomischen Unfehlbarkeit eingefallen wäre, die Hand zu kräftigen Heilmitteln zu bieten. Die Gründer des Gewerbe-Vereins hatten im Gegentheil sogar noch mit vielen Hindernissen zu kämpfen.

Ich rechne indessen zum Gewerbstande nicht allein die Hand­werke und die Hantierungen, die sich mit dem Vertrieb der ge­wöhnlichen Bedürfnisse des Lebens beschäftigen, sowie Fabrik- und Handelsindustrie, sondern auch den Stand der Ackerbauer, der schon früher einen Zentralpunkt in dem von oben herab begünstigten, aber nicht viel Ersprießliches leistenden landwirth- schaftlrchen Verein hatte.

Sie gehören alle zum Ganzen der nationalen Industrie und lassen Uch nicht streng von einander trennen. Die Arbeiter in allen Zweigen der öffentlichen Thätigkeit gehören ebenfalls dazu und ihr -bohl hängt von dem Zustande der nationalen Industrie wesentlich ab.

~ Za sogar die geistigen produktiven Kräfte, wie sie in den Trägern der Künste und Wistenschaften,' in den Staatsbeamten, den Geistlichen und den Lehrern aller Art bestehen, können hier­von nicht getrennt werden, denn sie produziren des geistige Ka­pital, durch welches den Gewerben ein höheres Gepräge und dem staatslcben eine solide, auf gegenseitige Förderung der verschiedenen Interessen abzielende Unterlage gegeben wird.

Gegenwärtig macht sich die Frage von dem Nothstände der I

Gewerbe, d. h. der Handwerke, des Kleinhandels, der größere« Industrie und der Arbeiter besonders geltend; da ihre Interesse« es sind, welche gerade von unserer Regierung, die unser schönes Land mit aller Macht in den engen Kreis eines Agrikulturstaates bannen wollte, dessen Grundlage (der Boden) aber unter ihren Händen in Atome zersplittert worden wäre, am mei­sten vernachlässigt wurden und worauf die Zeitumstände am drückendsten lasten.

Es kann vorläufig schwerlich an eine erschöpfende Gesetz­gebung für diese Zweige der Staatsverwaltung gedacht werden; denn sie würde unfehlbar eine lange Zeit in Anspruch nehmen und es könnte gar nicht auf eine neue Entwickelung der Dinge, die Niemand vorausbestimmen kann, Rücksicht genommen werden. Es würde dadurch dieser Entwickelung unfehlbar der größte Zwang angethan , und den würde sie nicht ertragen. Die Gesetz­gebung darf sich für jetzt nur so weit erstrecken, als besondere Bedürfnisse und Gebrechen deutlich hervorgetreten sind, die eine rasche Abhülfe erheischen. Für die Zukunft werden unsere neue« Institutionen: die Preßfreiheit, sowie Gemeinde-Verfassung und Vereinigungsrecht, unter Vermittlung einer praktischen, von ver­ständig-wohlwollenden Grundsätzen geleiteten Regierung, bereit baldige Konstituirung wir vor allen Dingen hoffen müssen, un­serem neuen Bürgerthum und der Handhabung seiner Erwerbs­quellen eine bestimmte und rasch zu erkennende Richtung geben, der die Gesetzgebung dann auch mit Rücksicht auf unser ganzes Vaterland bald folgen kann.

Kein verständiger Staatswirth kann durch gewaltsame Sprünge aus einem Zustande in einen entgegengesetzten über­gehen wollen; denn weder der einzelne Mensch, noch ein großes Gemeinwesen kann sich so leicht aus den Verhältnissen und ge­genseitiger Beziehung eines wenn auch noch so unvollkomme­ne« Zustandes losmachen. Dieses muß allmählich obgleich in einer Zeit, wie die unsrige beschleunigt geschehen.

Unserer großen Industrie, dem Bergwerks- und Hüt­tenwesen thun vor Allem die Fonds zu ihrem Fortbetriebe noth, die bei dem allgemeinen Geldmangel nicht aufzutreiben sind, und hierbei hofft sie mit Recht auf die Hülfe des Staats.

Um dieses zu erklären, bemerke ich, daß Niemand verken­nen kann, wie die große Bewegung unserer Zeit viel mehr einen sozialen, denn einen politischen Charakter hat. Diese soziale Richtung ist aber entschieden gegen den Besitz gerichtet, wenn sie sich auch bei uns nur gegen einzelne Zweige des Besitzes, die Grundlasten z. B. geltend gemacht hat.

Von diesen Grundlasten, wie Zehnten je., ist es nicht weit auf die Kapitalien, die am Grundbesitze haften: wie denn über­haupt sein Boden mehr zu finden ist, wenn eine Rechtsver­letzung, die vielleicht gerade populär geworden ist, vom Staate sanktionirt wird. Hierdurch ist aller Besitz offenbar in Frage gestellt und es sucht natürlich Zeder zu retten, was möglich ist und sich jedenfalls eine haärè Reserve zu bilden, damit er we­nigstens den ersten Stürmen zu trotzen vermag.