werth an, daß Maßregel» zur Beruhigung der Einwohner getroffen und ihnen die Rechte, welche die Errungenschaft des deutschen Volkes sind, wiedergegebe» werden, so weit es mit dem Charakter einer Bu »des fcstn ng vereinbar ist. Sie stellt daher die Anträge auf theilweisen'Garnisonswechsel, Heran Ziehung eines hessischen Bataillons und Reorganifirung der aufgelösten Bürgerwehr nach gesetzlichen Bestimmungen und im Einklänge mit dem Feftungsreglement. Die Kommission bemerkt, daß mit diesen Anträgen der gesammte Stadtrath einverstanden 'sey. Eine Minorität der Kommission trägt auf Tagesordumig an.
Hieran reiben sich verschiedene Amendements: von Freu- -d-e »theil, dass-, ohne ein Urtherl über Schuld -oder Unschuld bei den letzten Ereignissen zu fallen, die Bundesversammlung um einstweilige Dislokation der preußischen Truppen ersucht , die -weitere Untersuchung den zuständigen Gerichten und Behörden überlassen werde, und die Nationalversammlung sich Vorbehalte, gesetzliche Bestimmungen zu treffen, durch welche das Recht der Volksbewaffnung auch in BvndesfestlMgen gesichert werde; — von Sieger, daß ein Urtheil über die Sache einstweilen bis auf weitere Berichte der Behörden ausgesetzt, und eine Ansprache der Nationalversammlung an die Bürger und die Truppen in Mainz erlassen werde; — von Nauwerk: daß die Bundes- sestungen bis aus Weiteres nur von einheimischen Truppen besetzt, und die Regierungen aufgefordert werden, den Kasten- und Kainaschengeist im Militär zu beseitigen, und dasselbe nach den Bedürfnissen der Zeit zu reformiren; von Hollandt auf Tagesordnung; von Leue: daß die Versammlung, als nicht hinreichend aufgeklärt, von einer Entscheidung in der Sache abstrahiren und die Unterhandlungen mit dem Festungsgouvernement den betreffenden Regierungen überlassen möge.
Nach dem Referenten der Kommission ergriff Abg. Zitz das Wort, um seinen gestern gestellten Antrag zu erneuern, daß die Versammlung wegen Dringlichkeit der Sache sofort zur Berathung übergehen möge. Nachdem Dies beschlossen, und die Diskussion über den Raveâur'schen Antrag vorläufig ausgesetzt worden, gibt Zitz (wie er sagt auf die Zeugnisse von mehr als 300 seiner Mitbürger gestützt) wiederholt eine Darstellung der Mainzer Vorfälle, die in mehrfacher Beziehung von jener der Kommission abweicht. Er bestreitet die Gültigkeit des Festungs-Reglements von 1834, das nach seiner Ansicht durch die neuesten Umgestaltungen in Deutschland außer Kraft gesetzt worden sey. Er sieht in den für die Verfügungen des Festungsgouvernements angeführten Gründen nur Ausflüchte, um eine „barbarische" Maßregel (die Drohung des Beschießens) zu rechtfertigen. Noch sey die Erbitterung ,o groß, daß jeden Augenblick von Neuem Bürgerblut fließen könne. Da im Kommissionsbericht eine Aeußerung angeführt war, welche von Mainzer Bürgern gegen die Preußen gefallen seyn sollte: „Wartet nur; die rothen Hosen werden Euch schon verjagen!" so weist Zitz jede Beschuldigung einer un- deutschen Gesinnung von seiner Vaterstadt zurück. Mainz, wie das ganze linke Rheinufer, sey durch und durch deutsch; Niemand wünsche die Franzosen zurück. Schließlich fordert er die Versammlung auf, nicht länger Bürgerblut fließen zu lassen, und auf Entfernung der ganzen preußischen Garnison zu dringen. Auch das Festungs-Reglement von 1834 müsse aufgehoben »werden, nachdem der Bund sich von den alten Beschlüssen losgcsagt habe. Nach Zitz nimmt von Schmerling das Wort.
Er findet, daß der Festungsgouverneur im Interesse der Menschlichkeit gehandelt , die Entwaffnung der Bürgerwehr nothwendig gewesen und mit Schonung vollzogen worden. Unter de» eingelieferten Waffen seyen Sensen, Dolche :c. gewesen, die gewiß nicht zur Bewaffnung einer Bürgerwehr gehörten. Wenn man die österreichische Besatzung von Mainz im Gegensatze zur Preußischen rühme, so geschehe es, um diese beiden Theile eines deutschen Heeres zu entzweien, das gegen den Feind nach Außen, wie gegen Anarchie im Innern zu kämpfen tustimmt sey. Die österreichischen Soldaten seyen übrigens in hohem Grade entrüstet über das Verfahren gegen ihre preußischen Waffenbrüder. Blum: Man habe gesagt, die preußischen Soldaten seyen gereizt worden durch einen Zeitungsartikel gegen ihren König. Allein dies falle in die Zeit, wo die Kunde von dem Bombardement Berlins durch ganz Deutschland lief. Hätten die Mainzer etwa kein Herz haben sollen? Gegen Schmähungen hätten die Gesetze angcrufeii , nicht aber Selbsthülfe geübt werden sollen. Was der Redner vor ihm von einer versuchten Entzweiung der Oeftcrreichcr und Preußen gesagt, sey eine bc- dauerliche Verdächtigung. Das Bruderbund müsse übrigens doch nicht so innig seyn, da den Soldaten beider Trupveniheile nicht einmal gestaltet sey, dieselben Wirthshäuser zu besuchen. Daß
die Androhung der Beschießung eine milde Maßregel, »vcrds' nicht Jedermann cinlcuchten. Wenn man eine gerechte Forbs- rung habe, müsse man erwarten, daß dieselbe erfüllt werd«, nicht aber mit Erekution anfangen. Fürst Lichnowsky weis! mit lebhafter Entrüstung Verdächtigungen zurück, die gegen d« preußische Armee geschleudert worden waren (Widerspruch) st einem Augenblicke, wo die Wunden noch nicht vernarbt, btt den Preußen in Schleswig geschlagen worden, wo durch bit Kraft preußischer Bajonnette Abgeordnete von Schleswig-Holstein in diesem Saale säßen. Er beruft sich auf diese Abgeordneten , um von der Mannszucht der preußischen Truppen Zeugniß abzulegen. Auf die Mainzer Vorfälle übergehend, bezeichn er die Tödtung preußischer Soldaten durch Stiche von hinln als Meuchelmord. (Lebhafte Unterbrechung. Der Präsident! Die Anklage trifft Den, der des Meuchelmordes schuldig ist; hier sitzt Keiner.) Die rothen Hosen erinnerten ihn an bit rothen Mützen (Unterbrechung und Ruf zur Ordnung!), dem« im Jahre 1792 die Festung Mainz durch die JakobinerklüW überliefert worden. Er frage, ob er wegen dieser Aeußerutz verdiene, zur Ordnung gerufen zu werden. (Präs.: Nein! Fahren Sie fort!) „Wenn wir — fragt der Redner — dir moralische Kraft unserer Truppen niederdrücken, wo wird dann in den Tagen der Gefahr unsere Arinee seyn?"
Mehrere Mitglieder aus Schleswig-Holstein zolle» der Tapfk!- keit und Mannszucht der preußischen Truppen Anerkennung. @i Mitglied aus Rheinbayern äußert den Wunsch, daß die FestuiigS- reglements auch in den Bestimmungen, die zu Gunsten bt: Bürger lauten, vollzogen werden möchten. So z. B. befielt für Landau die Verfügung, daß zur Nachtzeit wenigstens er Thor geöffnet werden solle; sie werde aber nicht vollzogen. Wei-! cker, Wydenbrugk und Beckerath erklären sich für Tagesordnung , theils weil die Versammlung in der Mainzer Sach! nicht gehörig unterrichtet, theils weil es nicht ihr Beruf sey, ii das Amt der Regierungen cinzugreifen, und deren Ansehen zi schwächen. Welcker empfiehlt Eintracht, Maßhalten, Gcsch lichkeit und Ordnung. Nauwerck meint, wenn die Versammlung die Tagesordnung beschlösse, wäre sie um kein Haar besser, als der Bundestag, der sich auch stets für inkompetent erklärt!, wo es Schutz der Volks-Rechte galt. Die heilige Sache be: | Volksbewaffnung dürfe durch nichts beeinträchtigt werden, sW nicht durch ein Festungs-Reglement. Er erblickt die Ursache la unseligen Zwistigkeiten in Mainz in dem nicht mehr zeitgemäß s Militärsystem, und dringt darauf, daß es im Geists. drvFyei- heit reformirt werde. Heckscher weist bezüglich der Kompeteiij auf das Einschreiten des Fünfziger-Ausschusses bei den jüngste» Vorfällen in Kassel hin, das anerkannt die wohlthätigsten Folg!» | gehabt habe. Ein Garnisonwechsel habe für die preußische Arm« nichts Entehrendes; er entferne einen Uebelstand, indem er bit Streitenden trenne. Es waren noch 35 Redner eingeschrieben! die Versammlung entschied jedoch, daß die Debatte zur Abstin!- mung reif sey. Das Ergebniß lautet, wie wir bereits bersteten, auf Tagesordnung, „im Vertrauen darauf, da! die Regierungen thun werden, was ihres Amte! . i st." — ' ______
Deutschland.
A Aus dem Dillthale. Es ist der erste Schritt zur W- bildung der evangelischen Kirchenverfassung in unserem Lan« geschehen. Nichts kann angemessener seyn, als die Kirche fern über ihre dcßfallfigen Ansichten und Wünsche sich aussprechen ? lassen. Die Veranlassung dazu ist ihr in den Spezialsyns' de» gegeben, zu welchen sich Geistliche und frei gewählte Gl»J der der Gemeinden versammeln und deren Anträge einer demnächst zu versammelnden Generalsynode zur Berathung vorgelegi ; werde» sollen. Soll es aber dem Zufalle überlassen bleibe«, was die zwanzig oder ein und zwanzig Spezialsynoden zu Tagt fördern? Ist nicht der Fall denkbar, daß so verschiedenartig Ansichten und Wünsche sich geltend machen, daß es der Generab synode schwer seyn wird, eine Verfassung aus dieser Grundlage zu entwerfen, welche die Zustimmung der Kirche in ihrer 9.W'
Heit erhält?
Darüber wird allerdings voraussichtlich eine Mcinungsvg schiedeuhcit nicht hervortreten, daß drei Punkte als die Säulc» zu betrachten und sestzustellen sind, auf denen die freiere Kirche«' Verfassung aufzubauen ist und welche unsere Kirche im Gegensal zu ihrer dermaligen Stellung und Gestalt mit allem Nachdrug geltend machen muß. Es ist das in Beziehung auf ihr Verhall- niß zum Staate eine entschiedene S el b st st ä nd ig keU g ihren innere» Verhältnissen ohne irgend eine peinig Einwirkung des Staates, der lediglich auf die aus seiner £brh