Nassauische
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Allgemeine Zntum.
M âS. Sonntag den LL. Mai L8L8.
Die Naff. Allg. Zeitung mit ihrem belletristischen Beiblatt erscheint täglich. — Der vierteljährige Pränumerationspreis ist in Wiesbaden S fL, für d-m Umfang des Herzogthums Nassau, des »Großherzoqthüms und Kurfürstenthums Hessen, der Lanvgrafschast Hepen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt S fl. 30 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes Ä fl. 40 kr.— Inserate werden die drei- svaliige Petitzeile oder deren Raum niit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
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Ei» Bundesprotokoll.
Eine zweite Rechtfertigung Hecker's.
Deutschland. Mannheim (Die Truppen. Der Kriegszustand. Zeitungen). — Berlin (Anfrage Rußlands. Provisorische Zentralgewalt für Dcnschland). — Posen (Nene Niederlage der Polen). — Ham - [ bürg (Die deutsche Marine. Schwedisches Beobachtungskorps. — Altona (Furcht vor englischer Zerstörung in Kopenhagen). — Kiel (Michelsen s Tod. Graf Ranzau. Dänische Barbarei). — W ien (Die Donauläuder).
Großbritannien. London (Klagen des englischen Handelsstandes über die dänischen Blokaden.
Italien. Rom (Die Revolution).
Nachschrift. Paris (Nationalversammlung). — Madrid (Telegraphische Depesche. Unrnhen.)
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Frankfurt, 11. Mai. In der gestrigen Sitzung des Fünfzigerausschusses hat ein von Abegg verlesenes Separatprotokoll der Bundesversammlung vom 4. Mai großen Rumov ^Mächt. In dèm Protokoll nämlich, welches eben als „Se- pa rat"protokoll zur Veröffentlichung wohl gar nicht bestimmt
; war, wird eine Denkschrift des hefsen-barmstâdtischen Bundestags- te gesandten mitgetheilt, welche von dem Verfassungsentwurf " der Vertrauensmänner handelt. Dabei ist die Frage auf- |6 geworfen, in welcher Weise sich die Bundesversammlung mit der « Prüfung dieses Entwurfes befassen solle? Daß die Gesandten “ von ihren Regierungen Instruktionen einholen, gestattet die Zeit nicht; auf eigene Verantwortlichkeit zu urtheilen, hält man aber auch nicht für thunlich. Bei Erörterung dieser Sachlage nun wird die Befürchtung geäußert, daß die Nationalversammlung ,.| sich geradezu als „rein konstituirende" ansehen und den Regierungen eine fertige Verfassung geben werde, ohne dieselben irgendwie um Rath zu fragen. Da aber das Verfassungswerk doch ein gemeinsames, gleicherweise von den Regierungen wie von der Nationalversammlung ausgehendes seyn solle, so sey es wünschenswerth, Vermittler zwischen den Regierungen und U der Versammlung zu schaffen. Denn die Einzelintcreffeu der I* Gaue, Stämme und Staaten müssen beim Reichstag ebensowohl P gewahrt und vertreten werden, als die gemeinsamen des ganzen I Vaterlandes. Zu dein Ende schlägt daher die Denkschrift vor, * daß die Regierungen drei bis fünf Männer ernennen möchten, welche die Einheit zwischen denselben und der Nationalversammlung vermitteln helfen sollen.
Die Bundesversammlung beschloß, diese Denkschrift den einzelnen Regierungen zu übersenden, da dieselbe Andeutungen enthält, welche Berücksichtigung verdienen. Man hat viel Reaktion in dem obigen Separatprotokoll gefunden, und sie würde auch darin stecken, wenn die konstituirende Befähigung ' des Reichstags förmlich angefochten wäre. Dagegen würde sich ganz Deutschland mit aller Macht verwahren. Allein die Männer des Bundestages wollen ja nur, daß eine Vermit- I telung dieser konstituirenden Versammlung mit den Regierungen stattftnden solle, und das wird man doch nicht schlecht
hin etwas Reaktionäres nennen können! Morgen wird nun eine weitere Verhandlung des Fünfzigerausschusses über diese Sache stattfinden, worauf man im höchsten Grade gespannt ist.
* Eine zweite Rechtfertigung Heckers
2» Gestalt eines Flugblattes hat Hecker nochmals eine Erklärung über den Tod des General v. Gagern ausgehen lassen, die zwar im Wesentlichen nur dasselbe enthält, was er früher bereits in der Baseler Zeitung erklärt hatte, und was wir in der Beilage zu Nr. 27 dieser Blätter mittheiltcn. Allein die neue Rechtfertigung gibt in Styl und Haltung ein so treffendes Charakterbild ihres Verfassers, daß wir nicht umhin können, auch sie noch einmal, und zwar vollständig, mitzutheilen.
Hecker sucht sich in diesem merkwürdigen Dokumente von dem Vorwurf einer persönlichen Schandthat zu reinigen. Der Redakteur dieser Blätter, welcher Hecker persönlich gekannt hat, und zwar nicht blos oberflächlich, sondern so, daß er seit dem Herbste des vergangenen Jahres bis zum Tage des Vorparlaments fast täglich Gelegenheit hatte, den Gang, welchen Heckers politische Ideen nahmen, an seinen eigenen Aeußerungen zu verfolgen, war stets überzeugt, daß Hecker persönlich, d. h. nach seinem besten Wissen und Gewissen ein Ehrenmann war und ist. Aber zugleich wird es auch Keiner, der Hecker kennt, in Abrede stellen, daß dieser Mann jederzeit von einem politischen Parteifanatismus beherrscht und verblendet wurde, daß ihm Moral und Parteizweck — unbewußt — förmlich in Eins zusammenschmolz. Die ungeheure Verblendung ging bei ihm so weit, daß er gleichsam um Gotteswillen — sündigte, daß er glaubte redlich zu verfahren, indem er unredlich verfuhr; es gab für Hecker geradezu keine andere Sittlichkeit mehr als seine Politik. Dadurch verfiel er in Frevelthaten, ohne cs zu wissen., zu wollen, zu glauben, ja er wird sich bei der redlichsten Selbstprüfung niemals überzeugen, daß er gefrevelt hat, weil er eben vom Scheitel bis zur Sohle — politischer Fanatiker ist. Er ist in dieser Beziehung einem Betrunkenen zu vergleichen , der unter Tausend Nüchternen steht unb steif und fest behauptet, die Leute alle seyen betrunken und er allein sey nüchtern.
Mit einem tiefen Gefühle der Wehmuth geben wir daher die nachfolgende Rechtfertigung wieder; cs sind Worte eines Untergegangenen, eines Verlorenen, der zu etwas Besserem bestimmt gewesen wäre. Wer bei der darin behandelten Streitfrage um die Thatsache des Mordes von Gagern mathematisch genau Recht hat — wer kann das wissen? Wenn die Menschen das dunkle Geschick gewaltsam herausfordern, dann anwortet es furchtbar und — dunkel; aber auf wessen Haupt hier die erste Schuld fällt, auf dessen Haupt fällt auch — die — letzte Verantwortung! Und diese letzte Verantwortung hat Hecker noch nicht gegeben, wäre auch die nachfolgende Vertheidigung bis auf's Jota wahr.
Sie lautet folgendermaßen:
„Zu den schlechten Mitteln monarchischer Reaktion, welche sich nicht entblödet, die aus Begeisterung für Volk und Volkö- freiheit geschehene republikanische Schilderhebung auf das NichtS- würdigste zu verleumden, jener Reaktion, die nur den niederen Leidenschaften des Eigennutzes, der Furcht und Aufopferung Unfähigkeit schmeichelt — zu jenen schlechten Mitteln gebärt