Nassauische
Allgemeine Zeitung.
JK> L2. Samstag den 13. Mai 18L8.
Die Nass. Allg. Zeitung mit ihrem belletristischen Beiblatt erscheint täglich. — Der vierteljährige Pränumerationspreis ist in Wiesbaden S fl., für den Umfang des Herzogthums Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt S fl. 30 tr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen VerwaltungsgebieteS Ä fl. 40 fr. — Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Bedrängniß der Deutschen in Siebenbürgen.
Deutschland. Wiesbaden (Gericht über die antinationale Presse.
Stadtrathswahlen). —Aus dem Dillthale (Die Geistlichen). — Vom Wester Walde (Der schwache Rechtszustand. M. v. Gagern. Waffen für die Volkswehr). — Neustadt a. d. H (Synode). — Berlin (von Rönne. Jonas. Die Prügelstrafe. Asyl für vornehme Herren.). — Posen (Verordnungen. Die Sensenmänner). — Bromberg (Furcht vor den Polen). — Altona (FriedenSverhandlungen. Schweden). — Wien (Ministerium des Ackerbau's). — Triest (Nugents Tochter).
Türkei. Konstantinopel (Rußland und die Donau). Nachschrift. Paris (Stürmische Sitzung der Nationalversammlung. Lamartine über die auswärtige Politik).
* Die Bedrängnis der Deutschen in Siebenbürgen.
In Siebenbürgen, mitten unter wallachischer, magyarischer und slavischer Bevölkerung sitzt eine kleine Schaar von Deutschen, sächsischen Stammes, die sich seit Jahrhunderten deutsche Sprache, Sitte, Wesen und Freiheiten bewahrt haben.
_ In den besten Zeiten des Mittelalters sind sie eingewandert. Sie brachten das alte deutsche Städte- und Gemeindewesen mit, welches den deutschen Bürger so kräftig und selbständig werden ließ, dazu ihre vaterländischen Gesetze, die zu einem Ganzen gefügt und als „eigen Landrecht der Sachsen" von Kö rügen und Kaisern anerkannt wurden. Sie brachten die deutschen Gewerbeverfassungen, die feste Gliederung der Gewerbe in Zünfte und Gilden mit, und setzten fest, daß Jeder, der neu zugehen wolle, selbst vorerst Sachse werden und sich zu der gemeinsamen Verfassung bekennen müsse.
Das gab dem ganzen Völkchen den festesten Kitt, und die ' andringenden Nachbarvölker konnten Nichts ausrichten gegen dieses in sich geschlossene und wohlgegliederte Ganze. Ja, während die Verfassung, welche die Sachsen im 12. und 15. Jahrhundert ■ aus Deutschland herübergebracht hatten, im Mutterlande selbst ' Legen den Ausgang des Mittelalters hin entartete, und diese Entartung die Kraft des deutschen Reiches brechen half, hielten die siebenbürgischen Kolonisten aus naheliegenden Gründen strenge fest an den alten, gediegenen Formen, und blieben des Segens emes ursprünglichen und naturwüchsigen deutschen Vvlksthums fbls aus die neuere Zeit theilhaftig.
Und doch würden sich diè siebenbürgischen Sachsen nicht gehalten haben, hätten sie sich nicht in der ersten Zeit ihres Bestehens auf einen mächtigen äußern politischen Rückhalt stutzen können. Als König Geysa die Deutschen nach Sieben- mirgen berief, verlieh er ihnen große Freiheiten, die sein Enkel Andreas zur Grundlage ihrer Verfassung erhob, und in mesen Freiheiten lag die Selbstständigkeit der Kolonisten ge- bvrgen.
Deutsche allein hatten das Anrecht auf den „Königs- vvden" in Siebenbürgen, und Keiner sollte ihnen die freie Ein- ruhtung ihres Gemeindewesens verkümmern. Nur Grundsäßige ff vom Solfe frei Eingesetzte sollen zu Beamten bestellt werkn ; ihre Priester sollen die Sachsen aus ihrer eigenen Mitte
wählen; nur nach ihrem Gewohnheitsrechte, und nur von dem König oder dem Landesoberrichter dürfen sie gerichtet werden. Sie haben freien Holzschlag in den wallachischen Wäldern, die sächsischen Kaufleute sind im ganzen Reiche von allen Zöllen und Abgaben frei re. Das war eine äußere Gewähr für die Selbständigkeit dieses Völkchens, wie sie wohl selten anderswo fremden Einwanderern gegeben worden ist. Darum sind aber auch diese Sachsen so stolz geworden auf ihre Volksthümlichkeit, und halten bis auf den heutigen Tag mit solcher Zähigkeit an derselben fest. Will der siebenbirrgische Sachse seine Achtung vor einem Manne ausdrücken, dann sagt er: „et äß äser euer" — es ist unser einer.
Oesterreich hat sich lange Zeit große Mühe gegeben, metternich'sche Einflüsse auf die Sachsen auszuüben, um die Freiheiten und Rechte derselben zu untergraben und zu zerstören. Es ist ihm nur zum kleinsten Theile gelungen; denn dieser auf die äußerste Grenzlinie vorschobene Vorposten des deutschen Volksthums hielt mit ebensolcher Zähigkeit an seinen Freiheiten und Rechten fest, wie er an seinem Volksthum festgehalten hat. Die Sachsen in Siebenbürgen sind unsre wahre Grenzwacht gegen den Orient, sie sind die Gewährleister der großen Anwartschaft, welche das deutsche Volk auf die Beherrschung der Donau hat.
Nun aber droht diesen Deutschen in Siebenbürgen die äußerste Gefahr, die Gefahr der nationalen Vernichtung.-Hören wir die neuesten Nachrichten — zugleich ein Hülseruf für die Ohren aller Deutschen — welche die Deutsche Allgem. Ztg. bringt:
„Die Sachsen stehen Mann für Mann unter den Waffen, gerüstet gegen äußere wie innere Feinde, gegen Jeden, der ihr siebenhundertfähriges Recht, ihr Gebiet zu verletzen, sich erkühnt^ ihre Turner haben an die deutsche Jugend einen begeisterten, kampfesmuthigen Zuruf erlassen und die Vertreter des sächsischen Volks haben den Schutz des deutschen Parlaments aufgerusen. Männer Deutschlands l die siebenbürger Sachsen haben zu den Waffen gegriffen, denn es droht ihrer Nationalität von allen Seiten Gefahr; noch suchen sie Deutschlands Vermittelung bei den Magyaren, die in blinder Leidenschaft allen Nichtmagyaren Ungarns ihre Sprache, ihre Herrschaft aufdringen wollen.
Männer Deutschlands ! Ein Volk, das 700 Jahre in ferner Abgeschiedenheit von seinem Mutterlande unter den wildesten Türken- und Tatarenstürmen seine deutsche Sprache, seine deutschen Sitten, seine alte, freie deutsche Verfassung bewahrt hat, ist wohl werth, daß sich das heiß geliebte Mutterland seiner in den Tagen der Noth erinnere und ein Wort mitspreche bei der neuen Gestaltung der Dinge. Das Sachsenvolk weiß zwar recht wohl die Hochherzigkeit und Seelengröße der edelsten Magyaren zu würdigen, aber eine nur zu große Zahl der Magyaren sucht eben fetzt die siebenbürger Sachsen, die einzigenDeutschen Ungarns, deren nationale Verfassung seit Jahrhunderten berechtigt dasteht, ihres alten Rechtes für verlustig zu erklären, damit sie Mein das tonangebende Volk Ungarns seyen.
Deshalb und weil es auch früher schon von magyarischer Seite manche Anfechtungen erfahren mußte, kann das Sachsenvolk den Magyaren nicht mit unbedingtem Vertrauen entgegen- kommen, es kann seine alten Freibriefe nicht stolz von sich werfen, wie es die Magyaren gethan, da es immer noch fürchten muß, die so sehr gepriesene Aufgebung ihrer Rechte sey bei diesen aus dem verdammenswerthesten Eigennutz geschehen.