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Beilage zur

Allgemeinen Zeitung.

J2 39

Mittwoch den 10» Mai

1848,

Uebersicht.

Die Verarmung und das Proletariat im Herzogthum Nassau. Deutschland. Flensburg (Fridericia erobert).

Frankreich. Paris (Die Revue retrospektive. Das Gerücht vom Durch­marsch französischer Truppen durch Deutschland. Abdelkader. Der- faffungsentwurf von LamennaiS).

Nachschrift. Neueste Nachrichten vom Kriegsschauplätze in Posen.

** Die Armuth und das Proletariat im Herzogthum Nassau.

Von der Dill. Armuth und Proletariat lassen sich eigent­lich nicht von einander trennen, wenn von Letzterem die Rede ist; wohl aber kann es Armuth ohne Proletariat geben.

Die Armuth allein ist dem strengen Begriff nach der Zustand jedes Menschen, der, ohne Mittel zu seiner Selbsterhaltung, auch außer Stand gesetzt ist, diese erste und heiligste Pflicht jedes Menschen zu erfüllen. Er ist dann aus seine Mitmenschen angewiesen, welche die Verbindlichkeit haben, ihm diejenigen Mittel zu reichen, die zu seiner Erhaltung erforderlich sind. Da sich jedoch diese Pflicht aus Viele vertheilt, von denen der mensch­lichen Natur gemäß in der Regel diejenigen am meisten beitragen, die am wenigsten ihren äußern Umständen nach dazu verbunden sind die sich also im Zustande der Wohlthätigkeit befinden und eine genaue Vertheilung dieser Verbindlichkeit nicht zu erreichen ist, so kann der Arme die zu seiner Erhaltung nöthigen Mittel nicht als ein Recht, sondern nur als eine Wohlthat an­sprechen, und dafür muß er dankbar seyn.

Es entsteht hierdurch die das menschliche Gemüth veredelnde Wechselwirkung der Wohlthätigkeit und Dankbarkeit, bei welchen weder die Armuth selbst noch das Geben als eine Last erscheint. Dieses schöne Verhältniß zwischen Arm und Reich, das unter dem Einflüsse sittlicher Zustände und der versöhnenden Macht der Religion die herrlichsten Blüthen des Bürgerthums treibt, kann nur besteben, wenn der Reiche oder Bemittelte in direkter Verbindung mit dem Armen oder Dürftigen bleibt. Tritt ein Vermittler, z.' B. der Staat, dazwischen, der von der einen Seite die Gaben in Empfang nimmt, um sie auf der andern Seite den Armen zu reichen, dann verliert der Wohl­thäter den Armen und dieser den Neichen aus Gesicht und Herzen, und das Geben wird zur Pflicht und das Nehmen zum Recht! Der Mittler wird dann die Rolle des Wohlthäters spielen. Da es aber nicht aus seinem Beutel geht, so wird er weder die wahrhaft Dürftigen richtig zu unterscheiden noch haus­hälterisch zu seyn wissen. Diese Umstände werden sich die Träger und Lungerer zu Nutze machen und es werden Ansprüche laut werden, die gegen den direkten Geber nicht vorkommen können. Um diese dann zu befriedigen, wird die Wohlthätigkeit vom Staate mißbraucht und im Verlause der Zeit die Armenpflege eine unerträgliche Last, die nicht allein den Wohlstand der mitt­leren Klasten verschlingt, sondern auch die Existenz des Staates bedroht. Unter diesen Umständen bildet sich schnell eine eigene Menschenklaffe, die, auf die ewigen und unveräußerlichen Menschen­rechte sich stützend, ihre Existenz sorglos auf die Hülfe gründet, die ihr nach den kranken Begriffen unserer Zeit von ihren Mit­menschen unter Vermittlung des Staats zu Theil werden muß. Diese Klasse von Menschen sind die Proletarier, deren verderbliche Grundsätze durch falsche Aufklärungssucht und die Anfeindung aller positiven religiösen Elemente durch die nur allein die Armuth (die unter keiner Staatsform zu beseitigen seyn wird) mit ihrem irdischen Geschicke versöhnt werden kann zu einer wahren Geisel der zivilisirten Welt geworden sind.

Der Staat ist übrigens an dem Entstehen und schnellen Wachsthum dieser unproduktiven Bevölkerung nicht allein und mrekt schuld, sondern er wurde von der höheren Klasse der Gesellschaft die, unter dem Einflüsse des Polizeistaates in blafirter Genußsucht vergeilt und in sittlicher und religiöser Ver­

derbniß befangen, kein Herz mehr für das Volkswohl hat und sich immer mit der Dürftigkeit, die ihr in jeder Form ein unausstehlicher Gräuel ist, durch ein Stück Geld abfinden will, damit sie nicht aus ihrer süßen Ruhe herausgerissen werde hierzu gedrängt.

In uns erem Lande kann von Armuth im engeren Sinne nicht mehr die Rede seyn ; sie ist mit dem Proletariat auf's In­nigste verbunden, das sich in das Land- und Stadtproletariat theilt.

Die Landproletarier gehören durchgehends den kleinen Acker­bauern und der Arbeiterklasse an, während in den Städten es meist herabgekommene Handwerker und Taglöhyer sind; ihre Zahl ist Legion!

Einmal in das falsche Prinzip verfallen, hat die Regierung eine erstaunliche Thätigkeit entwickelt, durch Handhabung der un- bedingten Gewerbefreiheit, immer größere Ausdehnung des staatlichen Armen-Versorgungswesens und unbegrenzte Ge­stattung der Ansässigmachung und Verheirathung die Armuth und das Proletariat systematisch zu erziehen. Das Vormundschafts­recht über die Gemeinden war hierzu ein vortreffliches Mittel, gegen das die zahllosen gerechten Reklamationen erfolglos ab­prallten. Es wurde von der Regierung nicht daran gedacht, den ewigen und unveräußerlichen Menschenrechten die eben so ewigen und unvergänglichen Menschen­pflichten entgegen zu stellen!

Diese ewigen und unvergänglichen Menschenpflichten besagen aber ganz einfach, daß Niemand das Recht der Ausübung eines Gewerbes oder der Verehelichung ansprechen kann, der hierzu nicht die nöthigen Fähigkeiten und Mittel besitzt. Diese Gewähr ist aber durchaus nothwendig, wenn nicht auf die Aussicht hin, demnächst von ihren Mitbürgern ernährt werden zu müssen, die leichtsinnigsten Gewerböbetriebe und Verheirathungen stattfinden sollen.

Der Schrei der Entrüstung empfindsamer Menschenfreunde über diese unerhörte Härte wird die Verständigen, die das Ge­meinwohl höher achten, als das sehr zweifelhafte einzelner Individuen, nicht irre führen, und selbst die Einrede, daß hierdurch Ungerechtigkeiten und Unzucht nicht zu vermeiden seyen, wird sie nicht abhalten, auf dem geraden Wege fortzuschreiten, da sich beiden Uebelu durch weise Gesetzgebung, Wiederer­weckung des religiösen Lebens, freie Gemeinde-Verfassung und freie Presse so entgegen wirken läßt, daß sie gegen die unab­sehbaren Vortheile, die für das Gemeinwesen dadurch erzielt werden, verschwinden müssen.

In weiteren Aufsätzen werde ich auf die Gebrechen ein­zelner Klassen unserer Bevölkerung und die Mittel zu deren Heilung näher eingehen, und mit dem Gewerbstande den Anfang machen. Grdj.

Deutschland.

Flensburg, 3. Mai, Nachmittags. (A. M.) Gestern ist denn Fredericia ohne Blutvergießen besetzt worden und somit der Schlüssel des kleinen Belts in den Händen der Unsrigen. Die Kanonen von Fredericia beherrschen den klei­nen Belt und den Uebergang nach Föhnen. Was aber wichti­ger ist, die schleswig-holsteinische Frage ist nicht wieder Gegen­stand weitläufiger diplomatischer Unterhandlungen geworden. General von Wrangel hat, wie ich zuverlässig in Erfahrung bringe, den Herrn von Ewers, der Namens Rußlands den Dänen einen Waffenstillstand hat auswirken wollen, eine völ­lig ablehnende Antwort gegeben, wovon die preußischen Offiziere zu ihrer großen Befriedigung in Kenntniß gesetzt sind. Herr von Wrangel scheint seinem WahlsprucheDrauf" Ehre machen zu wollen.

Frankreich.

Paris, 6. Mai. Die provisorische Regierung hat sich bei der Bank 15 Millionen Frauken für die Alpen-Armee