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Ist das etwa für nicht regierende Fürsten, Prinzen, Grafen und dergleichen Herren, die sich für anderer Natur halten, als die Männer des Volkes, und daher Anstand nehmen, sich um Sitze neben diesen im Hause des Volkes zu bewerben? Oder haben damit die Siebenzehn selbst sich vielleicht Sessel neben den Fürsten ausersehen?

Wer nicht Regent ist, gehört zum Volke, und wer das nicht will, mag sich eine andere, für ihn passendere Heimath suchen.

Also nur ein Hans des Volkes und ein Haus der Fürsten, und dem Hause des Volkes eine so volle Stimme in der Gesetz­gebung, daß, wo cs beschlossen, dem Hause der Fürsten nur die Frage bleibt: Kann und will vollzogen werden, oder aus welchen Gründen nicht?

Welche Stimme wird dagegen in jenem Entwürfe dem Volke geboten? Der §. 8 derselben beantragt:Das Recht des Vorschlags und der Zustimmung zu den Gesetzen theilt der Kaiser mit dem Reichstage." Also soll der Kaiser bei der Gesetzgebung % Stimme haben. Die andere Hälfte soll sich nach §. 16 zwischen dem Oberhause und dem Unterlaufe theilen, demnach jedes derselben V« Stimme erhalten.

Also das Gewicht von drei Viertheilen der Stimmen bei der Gesetzgebung soll dem Kaiser und einer Aristokratie hinge­wiesen werden, und das Volk sich, anstatt der ihm nach Obigem gehörenden vollen Stimme, nur mit einem Viertheile solcher begnügen?

Ebenso verhält es sich mit dem Vorschlag über die Besetzung des Reichsgerichts.

Die Jurisdiktion ist ein Ausfluß der Gesetzgebung; die Gerichte sind gewissermaßen ständige Kommissionen der letzter«, welche für diese und in deren Namen, die Anwendung der im Allgemeinen aufgestellten Grundsätze und Bestimmungen, in den einzelnen zweifelhaften und streitigen Fällen ordnen. Die Jurisdiktion muß daher vollständig aus der Gesetzgebung hervor­gehen, und steht sodann neben dieser, selbst über der Negie­rung, die sich ihren Aussprüchen unbedingt unterwerfen muß.

Geht, wie oben angenommen, die Gesetzgebung von dem Hause des Volks und dem der Fürsten aus, fo muß ganz ebenso die Jurisdiktion aus beiden hervorgehen, so daß beide Häuser sich in daS Recht, die Reichsrichter zu bestellen, in der Art thei­len, daß jedes derselben die Hälfte der Richter in Vorschlag bringt, deren jeder, damit nicht dem andern Theile Richter auf­gedrungen werden, in welche er kein Vertrauen, vielleicht gar Mißtrauen setzt, von dem ändern Hause verworfen oder geneh­migt werden kann.--------

Auf demselben Wege muß auch die Entlassung eines solchen Richters, der, wenn auch nicht gerade Gründe vorliegen, die seine Entsetzung durch Urtheil möglich machen, doch durch seine später an den Tag gelegte Denk- und Handelsweise das Vertrauen, das seine Ernennung bedingt, nicht rechtfertigt, mög­lich seyn.

Nach §. 22 jenes Entwurfs soll aber daS Haus des Volkes nur ein Drittheil der NeichSrichter ernennen dürfen, während der Kaiser und die Aristokratie zwei Drittheile, sogar ohne daß von Seite des Volks eine Einsprache gegen die Wahl eines ihm verdächtigen Mannes erhoben werden könnte, bestellen sol­len. Es würden hiernach die von dieser Seite bestellten Rich­ter gegen die von Seite des Volkes ernannten schon ohne wei­teres die bei weitem überwiegende Mehrheit bilden.

So soll also die zugesicherte, auf der breitesten volkSthüm- lichen Grundlage ruhende, möglichst freie Verfassung werden?

Karlsruhe, 6. Mai. (D. Z.) Am Abend des 3. Mai kam das Bataillon des Leibregiments, welches an dem Gefecht bel Kandern Theil genommen hatte und Zeuge des an dem edeln Gagern verübten Meuchelmordes war, aus dem Ober­lande zurück.

Ein anderes Bataillon wird das heimgekehrte im Oberlande ersetzen, denn noch dürfen die Grenzen nicht ohne Schutz vletben. Frankreich hat geduldet, daß in Paris, Lyon und an mehreren Orten Schaaren von Deutschen, Franzosen und Ange- horlgen anderer Länder sich bildeten und in den Waffen übten, Mt der erklärten Absicht, vom französischen Gebiete aus feindlich rn Deutschland einzufallen. Es hatte ferner den Anschein, als ob Frankreich zugebcn wolle, daß die zurückgeflohenen Trümmer der emgebrochenen Banden sich an der Grenze zu neuen Untere sammelten und rüsteten. Die Führer kündigten diese Absicht unverhohlen im Niederhcinischen Kourier an; sie hatten sogar die Frechheit, einen badischen Artillerieoffizier, der tn bürgerlicher Kleidung nach Straßburg gekommen war, 6 langen zu nehmen, nach Schiltigheim abzuführen und dem Kommandanten in Kehl anzuzeigen, daß sie die Auslieferung

von drei in Bruchsal verhafteten Bandenführern verlangtem- widrigenfalls der Offizier erschossen werde. Auf das Begehren des Kommandanten wurde dann der Offizier von einer Abthei­lung französischer Truppen befreit.

Die französische Regierung hat endlich auch die Entfernung der Flüchtlinge von den Grenzen angeordnet, und man darf glauben, daß der Anmarsch der Fremdenlegion aus Al­gerien gegen den Rhein, welchen das Gerücht meldete, nicht stattfinden werde. Der Sieg Lamartine's und seiner Freunde in den Wahlen spricht ebenfalls dafür, daß Frankreich weitere Verletzungen des Völkerrechts gegen Deutschland vermeiden werde. Es ist für das Wohl beider Nationen zu wichtig, daß ihre inneren Entwicklungen ohne Krieg vor sich gehen, als daß die verständigen Patrioten nicht Alles aufbieten sollten, um den Frieden zu erhalten.

^Gestern wurden die vier Kanonen, welche den Banden in Freiburg abgenommen wurden, hier eingebracht. Sie waren von Abtheilungen aller Truppen, die an dem Kampfe Theil ge­nommen, geleitet, und es befestigt sich unter diesen das Gefühl einer deutschen Einheit, ein vaterländischer Geist, dessen Erscheinen und Wachsen im Heere höchst erfreulich und eine gute Frucht schlimmer Saaten ist.

F r e i b ur g, 6. Mai. (Fr. Z.) Mittelst höchster Entschließung vom Gestrigen wird die militärische Besetzung Freiburgs vom 7. d. an in der Art aufhören, daß die anwesenden Truppen nicht mehr als Erekutions-Truppen zu behandeln sind, sondern daß für die Verpflegung derselben wieder die tarif­mäßige Vergütung geleistet wird.

Luxemburg und Limburg. Endlich ist durch einen Beschluß des Königs Wilhelm vom 28. April in der Person des DistriktskommissärS zu Roermonde, Beerenbroek, einher­zoglich limburgischer Kommissär für die deutschen Bundessachen" ernannt worden, zu dem Behufe, die Beschlüsse der deutschen Bundesversammlung, betreffend die Wahl von Abgeordneten in die deutsche Nationalversammlung und das Verbot der Ausfuhr von Pferden, für das Herzogthum Limburg in Vollzug zu setzen.

Die Nachrichten aus den österreichischen Provinzen lauten leider immer trüber. In Krakau ist die Ruhe schein­bar hergestellt, allein es ist unverkennbar, daß Krakau, sowie Lemberg, nur mit Mühe im Zaum gehalten werden.

Mähren und Schlesien benehmen sich so ziemlich ruhig, und es herrscht ein guter Geist für das Kaiserhaus.

In Böhmen hat die czechische Partei die deutsche, so zu sagen, überwältigt. In Neusatz und Effegg hat sich die slawische Partei mit Entfaltung der kroatischen Fahne gegen die magya­rische erhoben, und eS ist zu Gewaltthätigkeiten gekommen.

Nicht besser sieht es in der Hauptstadt des Königreichs Ungarn aus, und es ist nahe daran, daß der so vergötterte Koffuth seine Popularität verliert. In Mitte dieser Bedrängnisse gibt die weiter um sich greifende Judenverfolgung in den Provinzen Vorwand zu den scheußlichsten Erzessen, und die meisten Gouverneure, an die bureankratischen Formen gewöhnt, sind nicht mehr im Stande, daS Ansehen der Regierung aufrecht zu erhalten.

Botzen, 2. Mai. (A. ZI Nach dem neuesten Bulletin vom Kriegsschauplätze ist unsere bisherige Linie am Mincio, welche nach dem Urtheile von Militärs ohnehin keine feste war, für so gut als aufgegeben anzusehen. Dafür ist die Stellung hinter der Etsch zusammt den festen Plätzen stark genug, um mit weit geringeren Streitkräften, als Radetzky hat, sich bis zum Eintreffen der erwarteten Verstärkungen zu behaupten. Da die Feinde dem österreichischen Heere in der Front nichts anhaben können und daS Vorschreiten unserer Reserven aus dem Venezia­nischen fürchten, so scheint ihr unablässiges Bestreben, die Armee im rechten Flügel zu umgehen und sie von Tyrol abzuschneiden, in diesen Tagen neu ausgenommen worden zu seyn. In dieser Absicht stehen neue Einbrüche in Judikarien, Sulz- und NonSthal bevor, die jedoch zum Verderben der Italiener aus- schlagen werden, da nun die trefflich bewehrten und zahlreichen Scharfschützenkompagnien aus Nordtyrol im vollen Anmärsche gegen alle bedrohten Punkte begriffen sind.

Altona, 5. Mai. Nachdem sich aus Kopenhagen die sämmtlichen deutschen Gesandten und diplomatischen Agenten ent­fernt haben und umgekehrt auch den dänischen Repräsentanten an den deutschen Höfen ihre Pässe zngestellt worden sind, haben wir den Krieg in optima forma, und der Himmel weiß, wie und wann er endigen wird.

Ueber den'Handel und die Schifffahrt kann in vier Wochen unsägliches Elend gebracht werden, und ich fürchte, daß der Flor unserer Seestädte auf lange Zeit gebrochen ist. Die Blokade eines Welthandelsplatzes, wie Hamburg,