Einzelbild herunterladen
 

Nassauische

Allgemeine Zeitung.

M 37. Montag den 8. Mai S 848.

Die Naff. Allg. Zeitung mit ihrem belletristischen Beiblatt erscheint täglich.Der vierteljährige Pränumerationspreis ist in Wiesbaden 8 fl., für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürsteuthums Hessen, der paudgrasschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl. 30 kr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltuugsgedietes 8 fl. 40 fr. Inserate werden die drei- svaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden" in der L. Schellenbergsschen Hof-Buchhandlung auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Einige Erläuterungen zu den neuen Verordnungen vom 4. Mai.

Die polnischen Forderungen.

Deutschland. Wiesbaden (Sin Auskunftsmittel zur Vermeidung der Kollision des Landtages mit dem Reichstage. Die souveränen Fürsten und der Liberalismus). Königstein (Religiöse Hetzereien), Diez (Noch einmal die Adresse). Au ^ de m Seekreis (Der Despotismus Heckers). Münster (Die Wahlen). Trier (Die Unruhen), Sw ine münde (Hafen gesperrt). Posen (Schlacht bei Miloslaw. Gefechte bei Grätz undTions. Allgemeine Empörung. Diktatur).

Polen. Von der polnischen Gränze (Flüchtige aus Polen). Nachschrift. Pa-ris (Eröffnung der Nationalversammlung).

* Einige Erläuterungen zu den neuen Verordnungen vom XL Mai

(S. die Beilage zu, Nr. 35 d. Bl.)

Das letzte Verordnungsblatt hat uns ein Edikt gebracht, wodurch die Zehntablösungskommission aufgehoben wird und ihre Geschäfte der Geueralfteuerdirektion übertragen werden. Wir halten dies für einen Anfang zu durchgrei­fender Vereinfachung des Verwaltungswesens, ein Punkt, in welchem überall in Deutschland noch gar viel zu thun übrig bleibt. Denn der Beamtenstellcn sind bisher überall viel zuj viel gewesen", und die größte Kunst des Polizeistaates hat gerade! darin bestanden, aus jedem einzelnen Geschäft ein Dutzend zu machen ; dadurch hat es zuletzt, namentlich in kleineren Staaten, schier eben so viele Beamte gegeben, als produzirende Bürger./ Je volksthümlicher eine Verwaltung ist, deftiDMMssssr Bcämten- stellen, desto weniger Staatsschreibereien wird sie brauchen. Wir hoffen, daß unsere Regierung diesem Ziele nachstreben wird, dann wird sich binnen wenigen Jahren der allzugroße Andrang zum Staatsdienste von selber vermindern, und die intelligenten Köpfe werden sich, was leider bisher viel zu wenig geschah, nicht blos der Beamtenlausbahn, sondern auch dem Ackerbau und der Industrie zuwenden, wo gescheite und studirte Leute niemals überflüssig sind. Hat man jedoch auf der Einen Seite die öffentlichen Geschäfte mehr als nöthig vervielfacht, dann ist man auf der anderen in Nassau auch wiederum bei einer zu, großen Einfachheit stehen geblieben. Dies gilt namentlich, von dem Zusammenwerfen der Justiz mit der Verwaltung./ Der neue Landtag hat die Aufgabe über die Trennung dieser/ beiden Zweige zu berathen.

Eine andere Verordnung verkündet uns die Auflösung der Militär sch ule. Durch die ganze Neugestaltung unserer Wehrverhältnisse ist das Kadettenwesen in der Weise, wie es bisher bestand, an sich eine Unmöglichkeit geworden. Die Frage, ob vielleicht eine Militärschule anderer Art denn eine gründ­liche strategische Bildung der Offiziere wird immer nöthig seyn ~ in Zukunft in Wiesbaden erstehen werde, läßt sich für Nassau in's Besondere gar nicht beantworten. Denn wenn irgendwo, dann ist im deutschen Heerwesen eine durchgreifende Einheit er­forderlich und alles Weitere hängt demnach hier von der gemein­samen Bundes-Militär-Organisation ab, wie sie der deutsche Reichstag beschließen wird.

Das Gesetz über die Haftbarkeit der Gemeinden bei Aufruhr ist dem badischen nachgebildet. Es ist eigentlich

ein Martialgesctz, d. h. ein Gesetz, welches nur für bewegte Zeiten paßt, für eine Revolutionszeit, wie die ist, in welcher wir gegenwärtig leben. Darum hätten wir gewünscht, daß es als ein auf unbestimmte Zeit hin provisorisches ausdrücklich bezeichnet gewesen wäre. Hart ist das Gesetz, wie es vielleicht Manchem scheinen mag, durchaus nicht; es ist vielmehr sehr gerecht. Denn wenn in einer Gemeinde Unordnungen ent­stehen, durch welche einzelne Bürger an Hab und Gut geschädigt werden, so ist die Gemeinde allermeist selber schuld daran. Der Geist der Gesetzlosigkeit bricht nicht mit Einem Schlage hervor, wo er spuckt, da wissens alle Gemeindeglieder schon längst, und cs ist dann Schuldigkeit jedes Bürgers, daß er sei­nen moralischen Einfluß in die Wagschale wirft, die Friedens­störer auf bessere Gedanken zu bringen./ Wo aber die gesetzlich Gesinnten schlafen und es geschehen lassen, indeß die Feinde des Gesetzes thätig sind, da geschieht es den ersteren ganz recht, wenn sie hintendrein die Zeche müssen bezahlen helfen. Die Waffen, welche man dem Volk in die Hand gegeben hat, sind kein Spielzeug, und die bewaffneten Gemeinden werden nicht mehr von obenher bevormundet, weil man glaubt, daß sie sich selber bevormunden können. Unsere Rechte sind gewach­sen, aber mit den Rechten auch unsere Pflichten. Viele mei­nen freilich immer noch, die Freiheit bestehe darin, daß man bei dem höchsten Maß von Rechten gar keine Pflichten habe. Dem ist aber ganz und gar nicht so/ Wir haben am 4. März Ungeheure Pflichten übernommen, und eine der ersten ist die, Haß wir unter uns selber Zucht und Ordnung halten.

Nun wird mir aber doch noch Mancher kommen und spre­chen : Gut, wenn auch alle waffenfähigen Männer bei Aufruhr- fällen haftbar seyn sollen für den Wiedcrersatz des Zerstörten, dann ist es doch unbillig, daß die ganze Gemeinde, welche ja so viele Weiber und Kinder, ja Kranke und alters­schwache Greise in sich faßt, die den Zerstörern gar nicht hät­ten wehren können, für den verübten Schaden eiiistehen soll. Und obendrein könnte sich's auch ereignen, daß ein Gemeinde­mann während des Aufruhrs über Land gewesen wäre, so daß er gar keine Ahnung von demselben hatte, geschweige denn zu seiner Verhinderung hätte mitwirken können. Diesem erwidere ich: Die Zeit ist vorbei, wo Jeder sich ver­einzelte. Assoziation ist die große Parole des Tages überall, so auch hier. Die Gemeinde ist ein geschlossener Körper, Einer steht für den Andern ein denn Einer wird ja auch vom 'Andern beschützt. Und wenn auch ein ganz Unschuldiger zum Schadenersatz beisteuern müßte, dann thut er's nm der morali­schen Wirkung willen; die Gemeinde als solche ist hier auf den altgermanischen Standpunkt der Gesammtbürgschaft'gcstellt, es ist eine gesetzlich gebotene Assekuranz gleich den Hagel- und Feuer-Assekuranzen, eine Versicherung gegen Aufruhrs­beschädigungen, zu welcher Jeder steuert, weil ja Keiner weiß, wenn er auch heute in der höchsten Volkögunst steht, ob er nicht morgen selber der Beschädigte seyn wird.

(Schluß folgt.)

Die polnischen Forderungen.

Die Polen stellen an MS Deutsche seltsame Zumuthungen. Während ihre Landsleute in Posen offen die Waffen gegen die