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innerhalb 10 Tagen, die Sonntage ungerechnet, der Kammer mit seinen Einwendungen zurückzusenden, wenn er ihn nicht unterzeichnen will. Dann wird der Gesetzentwurf von dem Hause, aus welchem er hervorging, nochmals in Berathung gezogen und wenn zwei Drittel des Hauses für die Annahme stimmen, dem anderen Hause zugefertigt. Erhalt der Entwurf auch hier von zwei Dritteln der Stimmen Genehmigung, so erlangt er trotz der Einwendungen des Präsidenten Gesetzes­kraft, nicht minder, wenn der Präsident die Frist von zehn Tagen versäumt. Ebenso räumt die Norwegische Ver­fassung dem Könige nur ein aufschiebendes Beto ein, dort er­langt ein von drei nach einander folgenden Storthingen ange­nommener Vorschlag ohne Weiteres Gesetzeskraft. Auch in Deutschland, bei der unleugbaren Verschiedenheit und Eifersucht der Stämme theils untereinander theils aus daö Oberhaupt, was doch nur aus einem Stamme gewählt werden kann, scheint es uns gerathen, die Grenze der gesetzgebenden Gewalt gegen die vollziehende schärfer zu ziehen, zumal die vollziehende Gewalt dadurch keincsweges an wahrer Stärke verliert. Wir wollen ja Alle einen Kaiser nur in und mit seinem Volke, nicht gegen sein Volk, einen Hort nicht blos unsrer Macht, sondern auch unsrer Freiheit, daher versteht es sich von selbst, daß der geprüfte, unzweifelhaft kundgegebene Volkswille Gesetz ist.

Ueber die Organe dieses Volkswillens, die Zu­sammensetzung dcs.Reichstagcs, werden wir demnächst unsere Ansicht aussprechen.

Deutschland.

*i* Aus dem Rheingau, 5. Mai. Bei der Umge­staltung der Dinge hält ein junger, aber für das Volkswohl warm fühlender Staatsbürger die Einführung oder Berücksich­tigung folgender zur Hebung der unbemittelten Klasse dienenden Punkte für nöthig:

1) Eine reichere Vertheilung des Loosholzes und eine umfas­sendere Einräumung von Loosholz- und Laubtagen aus Ge­meinde- und Staatswaldungen, damit die Forstfrevel ganz vertilgt werden.

Früher wurde wenig Holz an die Bürger vertheilt und viel Versteigert, damit die Reichen wenig Steuern zu bezahlen brauchten.

2) Eine zweckmäßigere Bewirthschaftung der Waldungen.

3) Eine stückweise Verpachtung der Gemeindegüter (Aecker und Wiesen) an unbemittelte und fleißige Bürger zu einem bil­ligen Anschläge.

Früher wurden jene Felder öffentlich verpachtet und der Pacht­zins durch die reichen Bürger, welche Land genug hatten, in die Höhe getrieben, damit durch einen höheren Erlös, den die armen Pächter entrichten mußten, die Steuern vermindert würden.

4) Eine Verminderung der Schutz- oder Handelsjuden und Bildung der Israeliten in Gewerb - und Ackerbauschulen.

Dieser Volksstamm ist erst daun der Emanzipation recht Würdig, wenn er sich nicht ausschließlich dem Handel widmet.

Wenn auch früher eine geringe Anzahl Juden den Schutz hatte, so suchten dieselben das Gesetz dadurch zu umgehen, daß sie andere Israeliten als Knechte annahmen, die nun theils in eigenem, theils in der Schutzjuden Namen Geschäfte machten und dadurch die Klasse der Handeltreibenden im Verhältnisse der Pro­duzenten und Konsumenten zu sehr vermehrten.

Zwei in jeder Gemeinde von den Bürgern zu wählende, rechtschaffene und beeidigte Mäkler (einer von jüdischer und einer von christlicher Religion) würden vielleicht viele Mißstände des bisherigen Handels um so mehr beseitigen, wenn ein Handels­bericht in jedem Amte entrichtet würde.

' 5) Die ferner von der Staatskasse zu übernehmende Bezahlung der Chaussee- und Wegbaukosten, wenn diese nicht blos Feldwege sind.

Durch das frühere Prinzip, wonach die Gemeinden die s. g. Chausseen zweiter Klasse auf ihrem Grund und Boden aus eigenen Mitteln bauen mußten, wurden theils viele nothwendige Verbindungswege, wie z. B. von Diez nach Nassau, nicht unter­halten oder arme Gemeinde reich an Besitzlosen.

6) Die Verminderung der Heirathserlaubnisse, sowie Ertheilung dieser und des Bürgerrechts durch an bestimmte, gesetzliche Voraussetzungen gebundene Gemcindebeschlüsse, sowie

7) Eine bessere Ueberwachung des' Gewerbewesens, namentlich strenge Prüfung der Handwerker und Begünstigung des deutschen Gewerbfleißcs.

Zwischen den früheren Zünften und der zuletzt bei uns herr­schenden unbedingten Gewerbefreiheit muß die Mitte gesucht und namentlich verhütet werden, daß Pfuscher und faule Menschen das Recht erlangen, als Meister zu arbeiten. Daher kommt es, daß so viele von solchen bei uns der Gemeindekasse zur Last fallen oder bei einer Auswanderung nach Amerika wegen Man­gels an Kenntnissen nicht einmal als Gesellen Arbeit finden können. Zur Bildung und Besserung solcher Meister sind durch­aus Arbeitshäuser nöthig. Zweckmäßig dürfte auch eine größere Anzahl von Industrie hallen, d. h. von öffentlichen An­stalten seyn, durch welche die von geldbedürftigen Gewerbsleuten gearbeiteten Gegenstände aufgekanst und ohne weiteren Nutzen wieder verkauft oder verloost würden. In Wiesbaden wurde'ja in dieser Beziehung schon ein glänzendes Beispiel geliefert.

8) Die Einführung einer Einkommen- und Lurus-Steuer, da­gegen Aufhebung jeder den Unbemittelten treffenden Abgabe.

Zu dieser Bürgerklasse müssen auch alle Diejenigen gerechnet werden, welche nur mit dem angestrengtesten Fleiße durch die Bebauung eines kleinen Grundbesitzes, durch den Be­trieb eines Gewerbes, oder durch Taglohn oder Mehreres von diesen zugleich sich und ihre Familien ernähren können. Auf dieser Klasse lasteten bisher die traurigen Folgen der neuen Erekutionsverordnung und die indirekten Steuern am meisten; von diesen wenig bemittâten Bürgern mußten hauptsächlich die Stempelgelder und die zu hohen Diäten der Landoberschultheißen bezahlt werden.

9) Eine die Wohlhabenheit der einzelnen Unterthanen beför­dernde Verwaltung der Staatsdomänen, namentlich Begün­stigung der in der Umgegend von solchen wohnenden ärmeren Bürger.

Auch hier muß in Beziehung auf einen Theil der Domänen­güter eine Verpachtung von kleineren Stücken an unbemittelte und fleißige Bürger gegen einen billigen Pachtzins eintreten und darf die eigene Verwaltung von Wiesen in wiesenarmen Ge­genden nicht mehr vorkommen. Dadurch, daß die Domänen­direktion das Gras auf dem Halm verkaufen ließ, erreichte der Werth des Futters in manchen Gegenden eine unnatürliche Höhe.

10) Die Errichtung von praktischen Ackerbauschulen auf den größeren Domänengütern für Juden und Christen.

11) Die für einen bestimmten, mäßigen Preis zu bewirkende Abgabe von in Staatswaldungen gehauenem Holze und die vom Staate zu gründenden Holzmagazine zur Vermeidung des Holzwuchers bei Privaten.

Der Herzog von Meiningen läßt schon seit langer Zeit aus seinen Domänenwaldungen auf dem Thüringerwald das Klafter Holz für zehn Gulden abgeben. Dahin wird cs auch bei uns kommen müssen.

12) Die friedliche Regulirung der jetzt zu großen Streitigkeiten zwischen Domäne und Gemeinden führenden Waldscrvituten, die Beobachtung billigerer Grundsätze bei der Ablösung von Zehnten und Erbleihrechten, sowie Aushebung der bisher bei der Domänendirektion bezüglich des Heimfall- und Veräu­ßerungsrechts bei Erbleihgütern ungesetzlicher und ungerech­ter Weise bestehenden Bestimmungen.

Der Verfasser dieses ist bereit, in dieser letzteren Beziehung schlagende Beispiele und Belege darzubringen.

0 Vom Rhhein, im Mai. In verschiedenen Zeitungen (freilich dem Anscheine nach aus derselben Quelle) wird berichtet, daß ein Bruch zwischen Oesterreich und dem Papste nicht blos in politischen, sondern auch in geistlichen Dingen nahe bevorstehe, sofern der Papst in Betreff der lombardischen Kriegs­frage keinen andern Weg einschlage. Mag die Nachricht vorerst begründet oder unbegründet seyn, so viel ist gewiß, daß die schroffere Abscheidung der Nationalitäten, welche sich als noth­wendige Folge der gegenwärtigen Weltbewegung ergibt und spe­ziell die feindselige Stellung Italiens zu Deutschland einen große" Riß in die Einigkeit der katholischen Kirche machen kann. So sehr man die politische Thätigkeit Pius IX gepriesen hat und preisen mußte, so zeigt sich doch jetzt bei diesem Anlaß, daß es unter allen Umständen nicht gut ist, wenn sich ein Kirchenfest zu tief in politische Händel einläßt. Pius, indem er die italie­nische Nationalsache zu der seinigen gemacht hat, ist dadurch ent« schieden von dem Standpunkte eines geistlichen Fürsten der Welt auf den eines geistlichen Fürsten Italiens zuruckgetreten, und auf keinen Fall war es klug, daß der Papst die wichtigste und eifrigste katholische Macht, Oesterreich, zu offener Feindseligkeit herausforderte. ,

Mannheim, 2. Mai. Die hiesige Postbehörde zeigt an, daß dieMannheimer Abendzeitung", dieDeutsche Volkszeitung" und derDeutsche Zuschauer" auf Weiteres nicht mehr erscheinen werden.