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Nassauische

Allgemeine Bettung.

JIS 36 Sonntag den 7. Mai L8L8.

Die Nass. Allg. Zeitung mit ihrem belletristischen Beiblatt erscheint täglich. Der vierteljährige Pränumerationspreis ist in Wiesbaden Ä fL, für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des Großherzogthums und KurfürstenthumS Hessen, der Landgrafschast Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl. 30 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes Ä fl. 40 fr. Inserate werden die drei­spaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Ueber den Entwurf des deutschen Rcichsgrundgcsctzes.

Deutschland. Aus dem Rheingau (Reform-Vorschläge für dar Nassauer Land). Vom Rhein (Oesterreich undPiuSiX.). (Mann - heim (Die anarchistische Presse verstummt). Karlsruhe (Bestrafung feiger Beamten). München (Ruhestörungen). Berlin (Eine schleSwig'sche Freischaar nach Polen. Anfrage wegen deS Fünfziger- auSschuffeS). Von der preußischen Ostseeküste (Bewassneter Schutz). Elbing (Kauffahrteischiffe ausgerüstet). Hamburg Besetzung JütlandS). Rendsburg (Unsichere Nachrichten vom Kriegs­schauplätze. Dänische Gefangene). Apenrade (Die Stadt geräumt. Dänischer Parlamentär). Schleswig-Holstein (Gerüchte aus Kopenhagen. Die Deutschen in Jütland eingerückt).

Schweiz. (Republikanische Freiheit).

Frankreich. Paris (Die Abschaffung der Sklaverei. Zudrang zur Na­tionalversammlung. Die Unruhen in den Provinzen).

Großbritannien. London (Erbitterung gegen das österreichische Fi­nanzministerium).

O Ueber den Entwurf des deutschen Reichsgrundgefetzes.

I.

Der Entwurf der Vertrauensmänner macht jedem für Deutschlands Größe und Freiheit Begeisterten den Eindruck, aus derselben Gesinnung einer warmen Vaterlandsliebe ! hervorgegangen zu seyn , und man weiß daher nicht, ob man manche Aeußerungen der Presse, wie z. B. die, daß der Ent­wurf ein reaktionäres Machwerk sey , mehr einem absichtlichen I oder unabsichtlichen Mißverstehen desselben zuschreiben soll. In der That, cs lassen sich die Bestimmungen über die Bedeutun­gen des Reiches, über das Reichsgericht, über die Grundrechte des deutschen Volkes und über die Gewähr des Deutschen Reichsgrundgesetzes kaum bündiger und den seit Jahren aus­gesprochenen vernünftigen Wünschen des Volkes mehr ent­sprechend denken, als sie indem Entwürfe gegeben sind. In den leitenden Grundgedanken, im Ziele stimmen also die Ver­trauensmänner mit der Mehrheit des Volkes überein; der vor­geschlagene Weg, die Verfassung des Reiches wird sich freilich manche erhebliche Einwendung gefallen lassen müssen. Dazu ist ja aber der Entwurf auch bestimmt, einen Anhaltspunkt I für, die verschiedenartigsten Meinungsäußerungen zu geben, da­her das Rufen nach einem anderen Entwürfe, wie es in einer Volksversammlung neuerdings vorgekommen ist, schwerlich den Ruhm unsrer politischen Einsicht erhöhen wird. Ohnehin be­kehrt uns die Geschichte der Entstehung des Entwurfes, wie sie die Vorrede desselben und mehrere leitende Artikel der h Deutschen Zeitung geben, das; wir nicht ein folgerichtiges Werk aus Einem Gusse, sondern die durch Abstimmung hervorgeru- r jenen Ergebnisse sehr verschiedener Ansichten vor uns haben; darauf muß also auch unsere Beurtheilung Rücksicht nehmen.

Was zunächst das Reichsoberhaupt angeht, so haben wir uns schon früher für die Erblichkeit desselben ausgesprochen; diese ist durch so manches mit Schmach und Blut gefüllte

Blatt unsrer Geschichte, wie durch die Aufrichtigkeit und Fol­gerichtigkeit im Erfassen des konstitutionellen Prinzips gleicher­maßen geboten. Der Wechsel des Reichsregiments mußte, wie die Menschen und namentlich die weltbürgerlichen Deutschen einmal sind, zu einer selbstsüchtigen oder mindestens einer schwankenden Politik führen, denn von allen Seiten ziehen schwere Gewichte an dem in der Mitte liegenden Deutschland, jetzt schwerer als je, und wenn der Mittelpunkt nicht sehr stark ist, so geschieht eben, was wir Alle wissen uud fürchten. Selbst die Nordamerikaner, auf deren Beispiel man so gern hinweist, und deren Vorgang bei Weitem der stärkste geschichtliche Grund für die Anhänger deS Wahlsystems ist, fühlten das Bedürfniß ihrer Politik einen wenigstens einigermaßen sich gleichbleiben­den Charakter zu sichern und trafen die Bestimmung, daß nur ein ursprünglich eingeborner Bürger oder einer, der zur Zeit der Annahme der Verfassung Bürger der Vereinigten Staaten war, zum Präsidenten gewählt werden könne. DaS mag für Nordamerika hinreichen, Dessen eigenthümliche Lage in der gro­ßen Politik kaum eine Wahl läßt; für die Stellung des deut­schen Volkes in Europa aber, welche offenbar wieder die eines Schieds - und Friedensrichters unter den Nationen werden muß, verlangen wir dauerhaftere Bürgschaften der Einheit und Unabhängigkeit seiner politischen Bestrebungen, ebenso gut, wie wir die feste und unabhängige Stel- ung DeS Richters für eine nothwendige Grundlage ächter GerechtlgkeitSpflege halten. Die deutsche Zeitung macht mit Recht darauf aufmerksam, wie mißtrauisch und feinD- lich Frankreich, England und Rußland nicht unsern Freiheits­bestrebungen, davon werden sie nicht gestört sondern unsern EinheitS bestrebungen zusehen und wie es schon die einfachsten Regeln der Klugheit verlangen, daS zu thun, was der Feind nicht wünscht. Alle jene Mächte fürchten das Richteramt Deutschlands; deshalb möchte jede gern sich den Einfluß auf den Richter, wie er bisher zur Schmach des deut­schen Volkes bestand, gesichert sehen. Möge nun das deutsche Volk seine Feinde, die äußeren und die inneren, die anarchisti­schen und die dynastischen mit eben so scharfem Blicke erkennen, wie der Entwurf gethan hat; möge es sich überzeugen, daß der schlimmste Feind seiner Freiheit der Mangel an Einheit war, und mit Einem kühnen Worte, mit dem Beschlusse der Erblichkeit seines Oberhauptes allen jenen feindlichen Bestre­bungen die Lebensadern durchschneiden.

Die Rechte dieses Oberhauptes dürften wohl in mancher Beziehung noch klarer zu bestimmen seyn. Einmal vermissen wir im Entwürfe eine Bestimmung über die Erbfolge, die nach deutschem Rechte freilich sich von selbst versteht.' Dann heißt eS in 8. 8 des EntwurfsdaS Recht des Vorschlags und Der Zustimmung zu den Gesetzen theilt der Kaiser mit dem Reichstage." Dem Wortlaute nach enthält diese Bestimmung ein unbedingtes Veto; der Kaiser kann also jedes, auch daS gerechteste und heilsamste Gesetz ungültig machen. Wiewohl nun in 8. 25 a) (Das Reich gewährleistet dem deutschen Volke eine Volksvertretung mit entscheidender Stimme bei der Gesetzgebung und Besteuerung tc.) hinreichender Schutz gegen ein solches Veto gefunden werden könnte, so hätten wir doch eine nähere Bestimmung darüber gewünscht, unter welchen Be­dingungen ein Beschluß des Reichstages die Bestätigung des Kaisers und mit ihr Gesetzeskraft erlangen muß. Die Nord­amerika nische Verfassung verpflichtet bekanntlich den Prä­sidenten, einen von beiden Häusern genehmigten Gesetzentwurf