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Höchster Entschließung gemäß wird die bisher bestandene Militärschule und Lehrkompagnie aufgelöst.

Wegen der anderweiten Organisation einer Kriegsschule, welche nur als Hochschule für die Ausbildung in den rein mili­tärischen Wissenschaften bestehen soll, bleiben die weiteren unter landständischer Mitwirkung zu erlassenden gesetzlichen Bestimmun­gen vorbehalten.

Das Herzogliche Generalkommando ist beauftragt worden, "die zum Vollzug der höchsten Orts verfügten Auflösung der Mi­litärschule und Lehrkompagnie erforderlichen Anordnungen sofort zu treffen.

Außerdem findet sich in derselben Nummer folgendes Gesetz über die Haftbarkeit der Gemeinden bei Aufruhr:

§. 1. Den bei Zusammenrottung Mehrerer, mit offener Gewalt gegen Personen oder Eigenthum verübten Schaden ist die Gesammtheit der Bürger und staatsbürgerlichen Einwohner derjenigen Gemeinde, in welcher das Verbrechen begangen wor­den ist, dem Beschädigten zu ersetzen verpflichtet, vorbehältlich des Rückgriffs gegen die Schuldigen.

§. 2. Waren die Verbrecher nicht Einwohner der Gemeinde, in welcher die Gewaltthätigkeit begangen wurde, und waren die Bürger und Einwohner dieser Gemeinde außer Stand, die Be­einträchtigung des Eigenthums zu verhindern, so fällt die Ver- pflicktung der Letzteren zum Schadensersatz weg.

§. 3. Die Bürger und staatsbürgerlichen Einwohner der- jenigen Gemeinde, aus deren Mitte die Theilnehmer an dem in einer anderen Gemeinde verübten Verbrechen kamen, sind zum Schadensersatz nur dann verpflichtet, wenn Letztere in einer sol­chen Zahl und auf eine solche Weise sich aus der Gemeinde ent­fernten, daß die Einwohner derselben bei gehöriger Aufmerksam­keit erkennen konnten, daß die Entfernung in verbrecherischer Absicht geschehe, und wenn ^>ie Einwohner dieser Gemeinde das verbrecherische Vorhaben zu verhindern im Stande waren.

§. 4. Ueber die Verbindlichkeit zum Schadensersatz und über den Betrag desselben haben die Gerichte zu entscheiden.

Der bei denselben anzubringende Antrag ist gegen die Ge­sammtheit der Einwohner der betreffenden Gemeinde zu richten.

Die gerichtlich festgesetzte Entschädigung wird, wenn die Gesammtheit der 'Entschädigungspflichtigen keine andere Verein­barung trifft, zum Theil nach Köpfen, zum Theil durch eine nach dem Steuerkapital zu machende Umlage gedeckt. Wie viel auf die eine oder die andere Art aufgebracht werden und wie die Vertheilung der Umlagen geschehen soll, wird von einem Geschwornengcricht von zwölf Bürgern entschieden, welche nach den Bestimmungen Unseres Ediktes vom 5. dieses Monats von den Wahlmännern desjenigen Wahlbezirks, zu welchem nach §. 26. dieses Edikts die betreffende Gemeinde gehört, zu wäh­len sind.

Für die Volksbewaffnung ist eine Kommission ernannt worden, vorläufig aus der Wehrmannschaft der Stadt Wies­baden, welche sichmit der Ausarbeitung von Vorschlägen über die weitere Ausbildung der für die Volksbewaffnung erlassenen gesetzlichen Bestimmungen und über deren Vollziehung" beschäfti­gen soll, in schriftlicher Verbindung mit den übrigen Wehrmann­schaften des Landes.

Ferner soll eine Kommission niedergesetzt werden, welche Einrichtungen und Maßregeln zur Verbesserung der Lage der arbeitenden Klasse, Reform des Gewerbwesens u. s. w. bera­then wird.

Dieselbe soll aus neun Personen in der Art zusammenge­setzt werden, daß aus dem Gewerbeverein für das Herzog- thum Nassau vier Mitglieder, aus dem landwirthschaftlichen Verein eine gleiche Zahl erwählt und zu diesen ein Mitglied der Herzoglichen Landesregierung hinzutrelen wird.

In Betreff der Verfassung der evangelischen Lan­deskirche lesen wir folgende Verordnung:

Seine Hoheit der Herzog haben in der Absicht, daß die evangelische Kirche des Herzogthums eine zeitgemäße freie Verfassung sich geben möge, bestimmt, daß zur Vorberathung derselben in jedem Dekanatsbezirke Synoden, aus den sämmt­lichen Geistlichen des Dekanats und einer entsprechenden Anzahl von freigewählten Mitgliedern der Kirchengemeinden bestehend, berufen werden sollen, damit diese Spezial -Synoden ihre An­sichten und Wünsche, welche einer nachher zu berufenden Ge­neral-Synode vorgelegt werden sollen, berathen können.

Die näheren Bestimmungen über diese Synoden, die Wahl der Mitglieder derselben und deren Zufammenberufung sollen möglichst beschleunigt werden.

Verantwortlicher Redakteur: W. H, Riehl.

* Die Abgeordnetenwahlen für das Herzogthum stellen sich nun im Ganzen folgendermaßen heraus:

Wiesbaden: Franz Bertram, Archivar Habel, Paul Weilbächer, Prof. Fresenius.

Höchst: Dr. Großmann, Franz Wehrfritz, Müller Nathan.

Eltville: Prokurator von Schütz, Amtssekretär Jung, Anton Gergens.

Weben: Landoberschultheiß Wenkebach, Christian Unzi- ker, Gust. Justi.

Usingen: Prokurator von Eck, Stadtschnltheiß Preis.

Dietz: Kaplan Kreuz, Weinhändlcr Zollmann, Oe- konom Born.

Hadamar: Joseph S iebert, Schultheiß Tr ipp, Schult­heiß Bellinger, Prof. Bellinger.

Nastätten: Akzessist Müller, Dr. Lang.

Braubach: Prokurator Leisler, Gerber Lotichius.

Montabaur: Gastwirth Schlemmer, Fabrikant Remy, Oekonom Köhler.

Rennerod: Amtssekretär Hehn er, Heinrich Krämer. Dillenburg: Assessor Deul, E. Wenckenbach.

A Offenburg (aus dem nassauischen Lager), 4. Mai. Gestern kehrte die Kolonne der Nassauer, welche am Montag abgegangen war, wieder hierher zurück; dieselbe wurde von den Bewohnern des niederen Schwarzwaldes sehr gastlich und freund­lich empfangen, was besonders in Oberkirch der Fall war. Morgen werden die in Freiburg eroberten Geschütze nach Karlsruhe gebracht, und werden bei dem Einzuge alle Truppen vertreten seyn, welche an dem Kampfe bei Freiburg Antheil nahmen. Das 1. Bataillon des 2. Regiments sendet 1 Sergeant, 1 Korporal und 10 Mann unter Kommando des Herrn Lieutn. Vogler dorthin ab.

Charakteristisch für die jetzige Volksstimmung der Franzosen gegen die Deutschen erscheint die am 1. d. M. in Straßburg vorgefallene Arretirung eines badischen Artillerieoffiziers, welcher in Uniform dorthin gegangen war; das französische Gouverne­ment verfügte jedoch bald wieder dessen Entlassung.

Frau Drei d>.

TT Paris, 2. Mai. Wir genießen des schönsten Wetters und äusserlich der vollkommensten Ruhe. Ein fremder oberfläch­licher Beobachter müßte uns für die glücklichsten Leute der Welt halten. Ueberall Musik und Tanz; der Bankette in Mengel Der Tuileriengarten, die elysäischcn Felder, die Boulevards, der Luremburgpark, kurz alle öffentlichen Promenaden ifnOtft Spaziergängern überfüllt und unser Corso war nie so glänzend. Kein Mensch scheint sich darum zu bekümmern, daß wir am Vorabende einer sozialen Revolution stehen fünf­zig Stunden vor Eröffnung einer Nationalversammlung, die über das Schicksal der halben Welt entscheiden wird, weil sie den Pauperismus, den Staatsbankerott und der Himmel weiß was Alles noch beschwören soll. Sonderbare Gegensätze

Der Monitenr und die Mehrzahl der Pariser Blätter brin­gen heute das Eröffnungsprogramm für die Natio­nalversammlung am 4. Mai. Die Repräsentanten haben sich um 12 Uhr Mittags im Saale cinzufinden, die pariser Re­gierung wird um 1 Uhr erscheinen und ihr Präsident Dupont die Sitzung durch eine kurze Anrede eröffnen. Demnächst wer­den sich die Volksvertreter in 18 Bureaus ä 50 Köpfe zurück- ziehen und die Vollmachten untersuchen. Diese Untersuchung soll um 3 Uhr vollendet seyn. Sind mindestens sechshundert Glieder vollständig legitimirt, so schreiten sie zur Wahl des Präsidenten und des definitiven Büreaus. Der neue Präsident erhebt sich und sagt:Vertreter des Volks! Im Namen der einigen und untheilbaren Republik, ist die Na- tionalversammmlung definitiv konstituirt. Es lebe die Republik!"

Zunächst verlangt Dupont, Präsident der provisorischen Re­gierung das Wort und verliest einen Rechenschaftsbericht über die Lage Frankreichs vom 24. Februar bis heute. Am Schluß desselben legt er die der provisorischen Regierung durch Volks­beifall verliehene Staatsgewalt nieder und ersucht die Volksver­treter, eine definitive Regierung zu wählen. Ehe die Versammlung zu dieser Wahl schreitet, tragen noch die Minister i die Berichte über ihre verschiedenen Verwaltungsbücher seit dem I 24. Februar vor. So weit das Programm. Man sieht daraus, daß die prov. Regierung ernstlich entschlossen ist, uns so rasch wie möglich aus dem Provisorium in einen bestimmten Zu­stand zu versetzen.

Druck und Verlag der L. S ch e l len b e rg'schen Hof-Buchhandlung in Wiesbaden.