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Beilage zur Nassauischen Allgememm Zeitung.

M 3a, Freitag den 3. Mai 18as,

Uebersicht.

Ein deutscher Erb-Kaiser.

Deutschland. Darmstadt (Aus der Kammer.) München (Bier­revolution). Hamburg (Komite jur Gründung einer deutschen Flotte).

Berl in (Ein allgemeiner deutscher Zollverein). Schleswig-

H o lste in (Depesche des General Halkett. Der Rückzug nach Alsen.) Schleswig (Aufnahme des Königs von Dänemark.)

Ein deutscher Erb-Kaiser.

(Deutsche Zeitung.)

Nur wer es mit der Staatseinheit der deutschen Nation wahrhaft gut meint, nur wer mit der Monarchie Ernst macht und in ihr allein den Widerhall findet gegen einen leichten Wechsel der Staatsverhältnisse, wie wir ihn in diesen Zeiten unmöglich ertragen würden, nur wer in ihr die Sicherung un­serer neuerrungenen Freiheiten nach Innen und die Gewähr einer Machtentfaltung nach Außen erkennt, wird sich mit dem N e i ch s g r u n d g c se N e n tw u r f der Siebenzehn im Allgemeinen vertragen. In' einzelnen und nicht unwesentlichen Positionen aber wird auch Er leicht Anlaß sehen, anderen Sinnes zu seyn.

Es ist zu bezweifeln, ob es wohlgethan war, eine Kom­mission von siebenzehn Männern des öffentlichen Vertrauens zu der Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfs zu berufen; es ist zu bezweifeln, daß es ursprünglich die Absicht war, dies zu thun. Der Bundestag hatte diese Männer nur zugeordnet ge­wünscht, dem RevlsionsausschiiH gutachtliche» Rath zu ertheilen; die Meinung schien zu seyn , daß der Ausschuß selbst die Haupt­arbeit des Entwurfs auf sich nähme. Siebenzehn Männer, die das öffentliche Vertrauen besitzen, müssen nothwendig Männer von nicht ganz gewöhnlichen Gaben seyn: in diesem Falle sind ihrer zu Viele zu solch' einem Werke. Jeder von ihnen brachte mehr oder weniger seine politischen Ansichten fertig und geschlossen mit sich, Jeder hatte seine Ueberzeugungen und vielleicht seine Grillen für sich; Nachgiebigkeit ist weder die Sache der Ueber­zeugung noch der Grille; für eine Diskussion, die die Ansichten änderte und läuterte, war die Zahl wieder zu klein; es fehlte in ihr jene bestimmbare Masse, die in großen Versammlungen, was ihr an Urtheil abgebt, durch den richtigen Instinkt ersetzt, das richtige Urtheil des Einsichtigen zu adoptiren. So lagerten sich unversöhnliche Ansichten gegeneinander; ganz verschiedene Majoritäten votirten die einzelnen Paragraphen und dem Ganzen fehlte zuletzt die strenge Konsequenz, die es aus den Händen weniger gleichartiger Urheber leichter empfangen hätte. Dieser Umstand muß die Danklosigkeit dieser Arbeit von einer Seite her vermehren, wo sie am empfindlichsten ist, obwohl dies von den Arbeitern, wenn sie sich selbst konsequent bleiben wollten, am wenigsten zu vermeiden war.

Wenn es denkbar wäre, daß uns der Drang der Verhält­nisse schon jetzt zu einem diktatorischen Gesetzgeber und einem von der höchsten Staatsweisheit hinführte, welche Form würde er wählen?

Er würde nicht die Systeme der Politik aufschlagen, um sich daher Raths zu erholen, sondern er würde nach einer ural­ten politischen Maxime die Frage so entscheiden: er würde die Form wählen, die dem Feinde, dem Nebenbuhler, dem gefährlichen Nachbar die gefürchtetste wäre. Ueber die Frage, welche Form aber diese wäre, wird dann Nie­mand unentschieden sein. Wenn wir dem Franzosen, wenn wir dem Russen eine rechte Freude machen wollen, führen wir ja die Republik ein: der Eine wird uns mit ihr das Mißtrauen, den schwindenden Kredit, die Verarmung, die Herr­schaft der Mittelmäßigkeit, die Anarchie übermacht haben; der Andere wird die Stunde abwarten, wo diese zusammenwirken- den Verhältnisse den Zustand der äußersten Schwäche und Macht­losigkeit gezeitigt haben werden, um uns zur sichern Beute zu haben.

Wenn wir den eifersüchtigen Engländer, der mit Be­

sorgniß auf die Einigung unserer Nation blickt, der mit dem Franzosen schon in den dreißiger Jahren die ersten bundesstaat­lichen Schritte in Deutschland mißtrauisch überwachte, beruhigen wollen über die Gefahrlosigkeit unserer Entwicklungen, so rich­ten wir ja ein Wahlkaiserthum ein; die aristokratischen Häuser, die vielen Fürsten und Könige, die sich in Wahlreichen ehrgeizig um die Krone streiten, haben wir ja ohnehin schon da; die Parteien werden sich schnell formirt haben, die ein Par- teihanpt, nicht ein Reichshaupt an die Spitze stellen werden; wenn der Kaiser vollends nicht auf Lebenszeit, sondern auf fünf, auf drei, auf zwei Jahre. gewählt sein soll, so ist ohnehin dafür gesorgt, daß die um die Herrschaft streitenden Parteien nicht einen Moment in ihrer Thätigkeit pausiren. Unsere Schwäche wird auch bei dieser Verfassung zur Freude jedes Nebenbuhlers verbürgt seyn. *

Wenn wir aber nach allen Seiten hin plötzlich Achtung einflößen, Ehrfurcht gebieten, in der Stellung einer Weltmacht erscheinen wollen, die über die Geschicke der Staa­ten im Rathe der Gewaltigsten mitzusprechen hat, dann werden wir die Verfassungsform wählen, die den rastlosen Trieb des Umgestaltens schnell in eine stetige Entwickelung umwandelt, die den ungetrübten und ungestörten Besitz der ncuerrungenen Frei­heiten durch Ordnung und Vertrauen sichert, die dem Partikula- rismus der deutschen Staaten gegenüber eine feste Einheit begrün­det, die nach Außen hin große Staatsgrundsätze entwickeln kann, welche nicht aus Lustren, sondern auf Jahrhunderte bemessen wer­den. Der gescheiteste Nebenbuhler, den wir haben, England, würde am Nachdenklichsten über unsere Zukunft werden, wenn wir seine eigene Verfassung, so weit sie immer verpflanzbar ist, nach Deutschland übertrügen. Denn dies ist trotz aller Fehler, die Veraltung und Stillstand hineingebracht haben, die Verfassung, wo die Erblichkeit im Fürstenhaus und in der Paine eine dop­pelte Bürgschaft für die Vererbung der heilsamen Staatsmaximen war, die England groß gemacht haben, eine Regel und ein Resul­tat, die durch die ganze Geschichte hindurch nur in Monarchien und in geschloffenen Aristokratien gefunden werden.

Von dieser Verfassung alles Thunliche festzuhalten, ist wohl Dahlmann's Absicht gewesen, dem die ersten Umrisse des vor­liegenden Entwurfes zuzuschrciben sind. Seinen Gründen gelang es, die Ueberzeugungen selbst von Anhängern des Wahlprinzips unter den Siebenzehn zu erschüttern. Er stellte, ganz sich treu bleibend, die Erbmonarchie in den Mittelpunkt der deutschen Ge- sammtverfassung als eine natürliche und nothwendige Bedingung in einem Bundesstaate von lauter erblichen Monarchien. Er wollte mit der Erbverfassungeine treibende Kraft in den Staat einführen, die auch den schlechteren Herrscher auf den Weg des Gemeinwohls leitet", er wollte diemonarchisch verdichtete That­kraft" nicht missen, deren Wirkungen ihm aus der Geschichte be­kannt und geläufig sind. Der Entwurf verlangt daher alle die Attribute einheitlicher Herrschaft für den deutschen Kaiser, die die wesentlichen Bedingungen alles Königthums sind: unter der Erblichkeit die Unverletzlichkeit und Unverantwortlichkeit des Herrschers und alle Prärogative der ausübenden Gewalt. Da­bei setzte er eine große Hausmacht voraus: denn eine so erha­bene Stellung ohne eine entsprechende Unterlage wäre ein Schat­ten ohne Halt; der Begriff einer Macht sucht, wie alle Ideen unter Menschen, nach einer Verkörperung; das Streben jedes Johanns ohne Land auf den deutschen Thron würde, wie im Mittelalter, so jetzt, wieder die Gründung der fehlenden Haus­macht und die Folge davon die Hintansetzung der Reichsintereffen seyn. Der Entwurf führt daher auch die Benennungen Kaiser und Reich zurück, die die Einheit betonen; er verlangt auch den äußeren Zentralpunkt der Einheit, eine Residenz, die der stetige Sitz des Kaisers, der Ministerien, des Reichstages sey: eine Forderung, die mit am meisten auffallen wird, weil sie selbst die alte Erinnerung nicht einmal für sich hat und vielleicht selbst den Partikularismus des glücklichen Landes gegen sich hätte, dessen Fürst die deutsche Krone zu tragen bestimmt würde.