chie sollte eine Heldenthat sein; das Gelingen gab er, wie in zahlreichen früheren Kämpfen, der Gefahr entschlossen und feurig entgegentretend, in GotteS Hand. Er fiel. Aber sein Tod war das Signal zu Kampf und Sieg. Sein Geist wird in den kommenden Kämpfen die Reihen der Feinde durchbrechen.
Wie er sein Vaterland trotz langjähriger Entfernung im Herzen trug, so möge das Vaterland auch ihn im Herzen tragen!
Wollt Ihr ihm ein Denkmal bauen? nun, so bildet den starken, stattlichen Mann in sanftem Schlummer ruhend und über ihm jene Laube der Liebe und Dankbarkeit! (D. Z.)
— Don den Mitteln zur Erweckung des Sinnes für Sparsamkeit, zur wirklichen Erzielung von Ersparnissen und zur Vermeidung unnotHiger Ausgaben unter den Arbeitern.
(Fortsetzung.)
b) Gründ Ung von Vereinen Wohlhabender zur Unterstützung von Arbeitern, welche eine sehr zahlreiche Familie haben und daher mit ihrem Einkommen nicht ausreichen. So weit die Mittel der früher betrachteten Arbeiterhülfskaffen, der staatlichen und Ge- meindearmenkassen u. dgl. gestatten, werden solche Familien aus diesen unterstützt. Kann dagegen von dieser Seite Unterstützung oder genügende Unterstützung nicht gegeben werden, so dürfte die Bildung von Unterstützungsvereinen Wohlhabender, namentlich in eigentlichen Fabrikorten, kaum zu umgehen seyn. Solche Vereine dürfen indeß ja nicht zu freigebig seyn oder eS mit der Prüfung der Würdigkeit oder Nothwendigkeit der Unterstützungen durchaus nicht ungenau nehmen, indem diese sonst geradezu als Ermunterungömittel der Trägheit dienen.
Leitender Grundsatz für die Thätigkeit derartiger Vereine muß daher seyn, nur solche Familien zu unterstützen, welche selbst alles, waS in ihren Kräften steht, nufbieten, sich den nothwendigen Lebensunterhalt zu verdienen und möglichst wenig Geld-, sondern vorzüglich andere Unterstützungen zu geben.
Manche Familien könnten sehr wohl ohne Unterstützung leben, wenn die zur Arbeit oder doch zu manchen besonderen Arbeiten hinlänglich erstarkten, aus der Schule entlassenen Kinder auch etwas verdienen würden. Von Familien, auS welchen solche Kinder müßig gehen, kann nicht gesagt werden, daß sie alles aufbieten, den Lebensunterhalt zu erwerben; dieselben haben daher durchaus keine Unterstützung anzusprechen, sondern es müssen die erwachsenen Kinder zur Arbeit angehal- len, beziehungsweise in die Lehre oder einen Dienst u. dgl. gebracht werden, wodurch für die übrige Familie die Möglichfeit, durch den eigenen Verdienst ohne Unterstützung zu leben,
hergestellt werden wird. Der Bewilligung ständiger oder auch nur zeitweiliger Unterstützungen muß daher jederzeit die strengste Prüfung vorausgehen, ob die Nothwendigkeit derselben in Wirklichkeit vorliegt, oder ob nicht vielleicht Trägheit das Gesuch darnach hervorgerufen hat.
Ueberhaupt muß es bei jeder Armenunterstützung, waS hier gelegentlich bemerkt werden mag, unverbrüchliches Gesetz seyn, Arbeitsfähige niemals zu unterstützen, ohne daß sie auch arbeiten; allein schon durch strenges Festhalten an diesem Ge- sotze wird die Zahl der Unterstützung Suchenden bedeutend vermindert. In sehr vielen Städten findet man eine Menge von zurückgekommenen Bürgern und Familien solcher unterstützt, welche zu faul sind oder sich zu gut dünken, durch Arbeit etwas zu verdienen, dagegen es für ihre Verhältnisse nicht unpassend erachten, die Männer beständig in Wirthshäusern, beim Spiel, auf der Jagd u. s. f., die Frauen und Töchter im größten Putze auf Bällen und bei anderen Vergnügungsgelegenheiten sich umherzutreiben. Derartige Personen werden in den amtlichen Armenregistern häufig als verschämte Arme aufgeführt; uns scheint es aber, daß dieselben weit richtiger unser# schämie Arme genannt würden; denn es ist jedenfalls eine Unverschämtheit, zur Führung eines solchen Lebens Unterstützung anzusprechen und diese Anderen wegzustehlen. Armenkommissionen aber, welche solchen dünkelhaften Müßiggängern Unterstützungen bewilligen, werden mit vollem Rechte der größten Gewissenlosigkeit beschuldigt. Wer sich nicht nach Kräften bemüht, etwas zu erwerben, verdient durchaus keine Unterstützung. Arbeit gereicht Niemanden zur Schande, wohl aber eine unverdiente Unterstützung, welche Bedürftigeren und Würdigeren entzogen wird.
Der zweite der oben aufgestellten leitenden Grundsätze geht dahin, möglichst wenig Geld- sondern vorzüglich andere Unterstützungen zu geben, überhaupt mit größter Vorsicht und den Verhältniffen entsprechend zu geben. Geldgaben werden gar häufig ganz oder theilweise im Wirthshaus oder zu sonstigen unnöthigen Ausgaben verwendet; daher bestehen die Unterstützungen weit besser in Lebensmitteln, zr B. Kartoffeln, Mehl u. dgl., ferner in Brennmaterialien, in abgelegten Kleidungsstücken (bei diesen und ähnlichen Gegenständen ist jedoch mit Strenge auf den wahren Bedarf zu sehen, sonst bildet sich gar leicht die höchst verderbliche Gewohnheit, die Geschenke zu verkaufen und das Geld leichtsinnig zu vergeuden), in unentgeltlicher Wohnung oder Bezahlung eines Theils oder der ganzen Hausmiethe, in theilweiser oder ganzer Bezahlung des Pachtes für ein Stück Land, um sich darauf Kartoffeln u. dgl. zu ziehen, wodurch zugleich Gelegenheit zu gesunder Bewegung im Freien gegeben wird, in dem erforderlichen Saatgut für das gepachtete Land, in Unterbringung eines oder mehrerer Kinder in anderen Familien u. s. f. Wird Pacht und Saatgut für ein Grundstück bezahlt, so sind die darauf erzielten Kartoffeln so gut, als geschenkt anzusehen, da die erforderliche