während im Sommer die Früchte im Felde stehen, weder gejagt werden kann noch darf, ohne Schaden zu verursachen.
Es fallen aber auch schon deshalb keine Klagen über Wildschaden mehr vor, weil das übertriebene Hegen nicht mehr im Interesse des Jagdbesitzers liegt, indem er die Jagd nicht auf Lebenszeit, sondern nur auf eine bestimmte Anzahl von Jahren hat.
Da man in denjenigen Theilen des preußischen Staats, wo die Jagden der Domäne oder Privaten eigenthümlich gehören, die Erfahrung gemacht hat, daß bei den Taxationen des Wildschadens viele Bestechungen und falsche Eide vorkamen, so hat man im Interesse der öffentlichen Sittlichkeit und weil man da- von ausgeht, daß es besser ftp, wenn kein Wildschaden veranlaßt, als wenn derselbe bezahlt werde, für das linke Rheinufer die Verfügung getroffen, daß keine gerichtlichen Wildschadenklagen stattfinden sollen, daß dagegen, wenn bei der Verwaltungsbehörde Klagen über zu starken Wttdbestand einlaufen, diese das Recht Hat, auf Koste» des Jagdpächters Treibjagden zu Veranstalten und damit so lange fortzufahren, bis es sich zeigt, daß die Zahl des übrig gebliebenen Wildes der Größe des Terrains angemessen ist.
Um den Grundsatz der Gemeindejagden durchzuführen, würde es nöthig seyn für da im Herzogthum Nassau, wo das Jagdrecht an großen Gütern klebt und deßhalb bis jetzt Privat- eigcnthum ist,' eine Ablösung für die Jagdberechtigung eintreten zu lassen, welche der Eigenthümer des Terrains zu bezahlen hätte, um dagegen in den Besitz des Jagdrechts zu gelangen. Ein Hal- Ler Gulden für den Morgen scheint mir der Billigkeit zu entsprechen." __________________
Deutschland.
□ Wiesbaden, 30. April. Wie wir aus einem Privat- briefe von der Lahn entnehmen (s. die gestr. Nummer d. Bl.), wird an verschiedenen Orten die Sendung unserer Truppen nach Baden als Mittel zur Aufregung benutzt. In öffentlich n Volksversammlungen wird darauf hingewiesen, unser Militär sei nickt bestimmt, die Grenzen gegen Frankreich sichern zu helfen, sondern es solle gegen „deutsche Brüder" fechten, gegen Brüder, die eine gleiche Sprache redeten, gleiche Gesinnungen hegten, die uns in der Freiheit vorangegangen," und was dergleichen Redensarten mehr sind.
An einem Orte unseres Landes ist sogar ant 28. d. M. eine Adresse an den Fünfziger-Ausschuß beschlossen worden, um die sofortige Zurückziehung der Nassauer aus Baden zu verlangen. Was unsere und andere Truppen in Baden sollen, ist doch, sollte man meinen, klar genug ausgesprochen: sie sollen, zunächst dem Gesetze, ohne welches alle Bande der Gesellschaft sich lösen müssen, wieder Achtung verschaffen; sie sollen den offenen Aufruhr unterdrücken und die Folgen des am Vaterlande begonnenen Verrathes von uns abwenden helfen. Oder ist es etwa nicht Verrath am Vaterlande, wenn fremde Frnschaaren Herbeigerufen werden, um mit Gewalt der Waffen zu erreichen, was recht- und gesetzmäßig nur auf dem Wege der Belehrung und Ueberzeugung zu erstreben wäre? So lange die Führer der sich Republikaner nennenden Partei des bloßen Wortes gebrauchen, um ihre Ansichten zu verwirklichen, ist ihnen seit den Märztagen auch nur die Kraft des Wortes entgegengesetzt worden ; jetzt aber bedienen sie sich des Schwertes, sie haben es zuerst gezogen, und dieser Waffe kann nur eine gleiche entgegengesetzt werden. Und verdienen diejenigen noch den Namen der „Brüder," Die alle brüderliche Gesinnung verläugnen und die Fackel des Bürgerkrieges angezündet haben? Und reden die Aufrührer wirk lich eine gleiche Sprache, hegen sie wirklich gleiche Gesinnungen? Wir sagen Nein; in beiden sind sie nicht mehr deutsch, und wir sollten uns einer solchen Brüderschaft schämen. Wohl sind unter den Landfriedensstörern viele Irregeleitete, die den rechten Weg wieder finden werden; diese dürfen sicher auf nachsichtige Behandlung rechnen, und man wird zwischen Verführern und Verführten einen Unterschied zu machen wissen.
Unsere Truppen, wie andere, sind auf Verfügung des Bundestags — nicht des alten, sondern des wiedergebornen — und mit Zustimmung des Fünfziger-Ausschusses nach Baden gezogen; sie werden zurückkehren, sobald dort Gesetzlichkeit und Ordnung zurückgekehrt sind und die Befürchtungen wegen Frankreich eine Besetzung der Grenze unnöthig machen. Nicht gegen Die Badener, die, was wir dankbar anerkennen, „uns in der Freiheit voran gingen," sind die Truppen in's Feld gezogen, sondern gegen die Ruhestörer in Baden, und wenn sie ihre Waffen auch nur zur Däinpfung des Aufruhrs gebrauchen, so bekämpfen sie einen Feind, der unserer jungen Freiheit gefähr
licher werden könnte, als alle Franzosen zusammen genommen, und nach dessen Besiegung wir sie bei ihrer Heimkehr mit freudiger Dankbarkeit begrüßen werden.
* Wiesbaden, 1. Mai 4 Uhr Nachmittags. Soeben ist die Herzogin von Orleans mit dem Grafen von Paris und dem Prinzen von Chartres, von EmS kommend, hier durchpas- sirt. Wie man sagt, begibt sie sich nach Eisenach, wo ihr das Schloß zum Aufenthalt angeboten seyn soll.
O Vom Main, 29. April. Der Fünfziger-Ausschuß hat den Wunsch ausgesprochen, daß während der Dauer der konstituirenden Reichsversammlung die einzelnen deutschen Staaten ihre Landtage aussetzen, beziehungsweise nicht ohne die dringendste Veranlassung zusammenrufen möchten, und zugleich die Zuversicht auögcdrückt, daß in den einzelnen deutschen Staaten keine kvnstituircnden Versammlungen vor Beendigung deö allgemeinen deutschen VerfassungöwerkcS zusammentreten würden.
Der Bundestag ist diesen Wünschen und Erwartungen durch Mittheilung derselben an die deutschen Regierungen beigetreten, da jedoch hiermit eine bindende Vorschrift für die einzelnen Staaten nicht gegeben ist, so sey cs mir erlaubt, einige Bedenken gegen die Befolgung dieses „Rathes" zu [ erheben.
Zunächst möchte es für Preußen und noch mehr für Oesterreich sehr bedenklich seyn, ihre Konstituirung auf einen ganz unbestimmten Zeitpunkt hinaus zu verschieb erkund dadurch die Aufregung der Völker, welche schon jetzt die Schranken des Gesetzes mannichsach überspringt, noch Monate lang zu erhalten und zu steigern. Insbesondere aber will ich den Blick auf unser Herzogth u m richten und meinerseits den Wunsch begründen, daß unsere Regierung dem Wunsche des Fünfziger- Ausschusses nicht nachkommen, oder — was gleichbedeutend ist — in unseren Zuständen eine „dringende Veranlassung" finden möge, von der aufgestellten Regel äbzuweichen.
Vor Allein bedarf nämlich unsere Regierung der Erstarkung, damit sie in den Stand gesetzt werde, die Herrschaft des Gesetzes in unserem Lande wieder herzustellen. Diese Erstarkung kann sie aber nur dadurch gewinnen, daß sie sich auf eine Mehrheit der Abgeordnetenversammlung stützt, welche ihr jetzt, da Hergenhahn an ihrer Spitze steht, sicherlich nicht fehlen wird. Ferner bedarf unsere Regierung Geld. Nun ist aber bekanntlich noch kein Finanzgesetz für 1848 zu Stande gekommen. Die Steuern werden nur provisorisch forterhoben, oder vielmehr sie sollen forterhoben werden, — denn That mit der Erhebung der Steuern aussieht, darüber können; unsere Rezepturbeamten unerfreuliche Ausschlüsse zur Genüge geben. Nur die Autorität der Abgeordneten-Versammlung i kann hierin Hülfe schaffen.
Ein weiterer, höchst wichtiger und dringender Punkt ist die Regelung unserer Gemeindeverhältnisse. Die von der Regierung getroffenen provisorischen Maßregeln haben nur Verwirrung in das Gemeindeleben gebracht. Die Autorität > der bisherigen Gemeindebehörden ist gebrochen; die neuen pro-s visorischen Gemeindebehörden hatten und haben keine Autorität. | Die bestehenden Sicherheitskomites lähmen den Einfluß aller? ordentlichen Staats- und Gemeindebehörden. Es ist dringend Noth, daß hier durch ein verfassungsmäßig berathenes und erlassenes Gesetz^Abhülfe geschafft werde.
Nicht minder dringend sind Gesetze über die Volksbe-k waffnung und über die Vollziehung richterlicher Urtheile, (welche einstweilen geregelt werden muß, da die Schultheißen als Gerichtsvollzieher nicht ferner gebraucht werden wollen und können, die gänzliche Umgestaltung des Gerichtswesens aber sich so schnell nicht bewirken läßt), sodann Maßregeln zur Abhülfe der allgemeinen Geschäfts st ockung und die Aus- einanversetzung der Domänen-Angelegenheit.
Ich könnte mein Register noch weiter fortführen, aber ich glaube genug gesagt zu haben, um den Satz zu beweisen, dass die Zusammenberufung unserer Abgeordneten-Versammlung, alsbald nach vollendeten Wahlen, nicht umgangen werden kann und darf. Ohnehin ist nicht einzusehen, wie die Berathungen in Frankfurt hindernd oder störend auf die Berathungen in; Wiesbaden einwirken sollten, zumal die meisten der zur Ratio- nalversaminlung in Frankfurt Gewählten in unsere Kammer entweder nicht gewählt werden können oder wenigstens nid)1 werden gewählt werden. —
Zum Schluffe noch ein Kuriosum: Die abgesondert von j dem übrigen Herzogthum liegende Gemeinde Harheim scheint । sich unabhängig und als eine Republik nach neuem Schnitte erklärt zu haben. Sie läßt z. B. die Bonameser nicht mehr in ihre Gemarkung, um die ihnen eigenthümlich gehörenden Grundstücke zu bebauen.