Einzelbild herunterladen
 

Nassauische

Allgemeine Zeitung.

â 32. Mittwoch den 3. Mai I8L8.

Die Nass. Allg. Zeitung mit ihrem belletristischen Beiblatt erscheint täglich. Der vierteljährige PränumerationSpreiS ist in Wiesbaden 2 fl., für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GrvßherzoqthumS und KurfürstenthumS Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 2 fl. 30 fr., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes 2 fl. 40 fr. Juserate werden die drei­spaltige Pelitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Da mit jedem Tage noch Nachbestellungen auf dieNassauische Allgemeine Zeitung" einlaufen, so sind wir nicht mehr int Stande, die bereits erschienenen Nummern vollständig nachzuliefern. Um daher nicht unbillig zu seyn gegen die jetzt noch eintretenben Abonnenten, werden wir denselben von heute an bis zum 1. Juli nur 1 sl 30 kr als Abonnemerrtspreis berechnen, auswärts mit dem vollen vierteljährigen Poftaufschlage.

Die Ned. der Najs. Allgein. Atg.

Uebersicht.

Die allgemeine Wilderei in Nassau und die Neugestaltung des Jagdwesens. ; . r

Deutschland. Wießbaden (Aufklärung über die Truvpenzuzüge nach Baden: Herzogin von Orleans). Bom Main (Die Kollision des Landtages mit dem Parlament. Krâhwinkelei in Harheim). Karls­ruhe (Muthmaßlicher Ministerwcchsel). Dresden (DaS sächsische Kontingent). Be r li n (Die Buchdruckergehülken. Die kirchliche Ver­fassung). Posen (Anarchie). Ostrowo (Gefecht bei Raschkow). Danzig (Weichselmünde armirt Räuberbanden). Hamburg (Ver­theidigung zur See). Von der Schlei (HolniS genommen. Die Gefallenen und Verwundeten. Der Postverkehr. Weitere Operationen). Schleswig (Die stüchttgen Dänen). Rendsburg (Gefangene. Die

- Mannszucht).

Frankreich. Paris (Tagcsnachrichten).

Italien. Rom (Die Kirchengüter und der Kredit de« Kirchenstaate-).

Nachschrift.

Sprechsaal für Stadt und Land.

* Allgemeine Wilderei in Nassau und Neu­gestaltung des Jagdwesens.

Man kann kaum mehr durch die schönen nassauischen Wälder gehen, ohne daß Einem die Büchsenkugeln um die Ohren sausen. Ganze Dörfer ziehen auf die Jagd, und an schönen Samstags« und Sonntags-Abenden lauert schier hinter jedem Busche ein Jäger, selbst die unsicheren Kommisflinten der Bürgerwehr werden zur Jagd benutzt, und es ist kein Scherz, sondern eine Thatsache, daß man Hasen mit dem Bajonnett verfolgt hat.

Wer die früheren nassauischen Jagdverhältnisse kennt, der wird diesen Zustand erklärlich finden. In dieser allgemeinen Wilderei liegt eine gewisse gerechte Vergeltung für den Fluch unserer alten Jagdprivilegien, die den Bauer seines Fleißes gar nicht mehr froh werden ließen. Bei uns hat man vordem Hasen, Hirfche-und Rehe zärtlicher behandelt, als die Bauern; was Wunder, daß fich jetzt das Spiel einmal um­kehrt und dir Bauern ihrerseits nicht allzu zärtlich gegen Hasen, Hirsche und Rehe verfahren?

Allein die Sache hat auch eine andere Seite. Das Wil­dern ist für den Bauersmann ein ungeheuer verführerisch Ding, und wenn er sich einmal daran gewöhnt hat, mit der Büchse auf der Lauer zu liegen, um durch Zufall oder Geschicklichkeit vielleicht in einem Augenblicke mehr zu erbeuten, als er sonst durch tagelangen Fleiß erworben hätte, dann wird die Leiden­schaft zur Jagd mit Riesenschritten in ihm wachsen, und er wird gar bald lieber den ganzen Tag im Walde herumlaufen, als t»ne Stunde lang hinter dem Pfluge hergehen. Nicht aus Zärt- «chkeit für die Rehe und Hasen, sondern aus Besorgniß für die Sittlichkeit des Volkes und namentlich des Bauernstandes, sagen wir darum, daß dieser allgemeinen Wil­

derei baldigst ein Ziel gesteckt werden muß, wenn die Regierung die doch wahrlich die Sache einsehen wird, nicht eine kläg liche Schwäche bekunden will.

Die Jagdmonopole sind vernichtet und sollen es bleiben; wo das Wild den Acker des Landmanns verwüstet, wo es durch seine Ueberzahl den so nöthigen Holznachwuchs zerstört, da soll es ausgerottet werden, aber eine solche allgemeine Jagd- freiheit, wie sie jetzt in Nassau herrscht, kommt in den freisten Ländern Europa's nirgends vor, sie eristirt höchstens in den Ur­wäldern Nordamerika'-, und selbst dort hat man bereits seit ge­raumer Zeit von ihrer Beschränkung gesprochen.

Es wird eine der ersten Aufgaben unsers neuen Landtages seyn, sich mit diesen Fragen zu beschäftigen, denn sie hängen auch mit der DomLnenfrage eng zusammen. Es freut uns daher, über die Neugestaltung des Jagdwesens folgende Ansichten eines fachkundigen Mannes mittheilen zu können:

Die Jagden in Nassau waren bis jetzt herzogliche Domänen und wurden nach Gunst, theils an Fremde, theils an Beamte vergeben, wobei der wahre Werth der Jagd in gar keine Berück­sichtigung kam, indem zum Beispiel Graf Hatzfeld von Düssel­dorf für 400 fl. bei Hattersheim Jagden erhielt, für welche bei jeder öffentlichen Versteigerung wenigstens 1500 fl. gelöst seyn würden.

Sollen nun die Jagden in Zukunft Landesdomäne werden, so ist es im Interesse des Landes dringend nöthig, daß alle alten Kontrakte sofort aufgelöst und die Jagden öffentlich nicht auf Lebenszeit, sondern wie in Darmstadt und Baden auf 12 Jahre verpachtet werden.

Besser aber würde es noch seyn, wenn, wie es in dem Theile der preußischen Rheinprovinz, welcher früher zu Frankreich ge­hörte, dem preußischen linken Rheinufer, der Fall ist, jedem Grundbesitzer dasHagdrecht eigenthümlich zufiele. -

Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und anderen allge­mein einleuchtenden Rücksichten geht es aber nicht an, daß Jeder sein kleines Eigenthum mit Gewehr beläuft; die wirkliche Aus­übung der Jagd ist daher nur Demjenigen dort erlaubt, welcher 500 Morgen Wald oder Feld an einem Stück zusammenhängend besitzt.

Das Jagdrecht auf den kleinern Parzellen verpachtet die Gemeinde im Ganzen öffentlich aus 12 Jahre und der Pachtertrag kommt jedem einzelnen Grundbesitzer, pro rata der Größe fernes Terrains zu gut.

Dieß ist jedenfalls die beste Art und Weise, um allen Thei­len zu genügen; da jeder Einzelne an dem Pachtertrage bethei- ligt ist, so wacht auch jeder darüber, daß dem gesetzlichen Päch­ter kein Wild gestohlen wird, dies ist also die Ausrottung der demoralisirenden Wilddieberei, durch den Gerechtigkeits­sinn der Bevölkerung bewerkstelligt.

Ferner fallen durch jene Maßregel die ewigen, Verfein­dung erweckens«! Wildschadenprozesse fort, da die Gemeinde, weil sie den Werth des Wildes in der Jagdpacht bezieht, natür­lich auch das Wild bis zu dem Tage ernähren muß, an welchem es nach den bestehenden Gesetzen geschossen werden darf, weil,