Ital L e n.
Venedig, 5. April. (D. A. Z.) Soeben komme ich von einer Feier eigenthümlicher Art. Etwa 170 Venetianer, unter Anführung eines gewissen Ernesto Grondoni, zu einem Kreuzzuge gegen Oesterreich vereinigt/ zogen mit Fahne und Musik zur Markuskirche, hörten die Messe und empfingen den Segen des Patriarchen. Auf dem Platze belobte und segnete sie nochmals im Namen der provisorischen Regierung Manin, und auch die in der heitern Mittagsstunde zahlreich versammelte Bevölkerung zollte ihren Beifall mit Tücherschwenken, Evvivarufen und wünschte glückliche Reste.
Die jugendlichen Kreuzzügler, nicht dem niedern Bürgerstande angehörig, waren mit Flinte und Säbel bewaffnet, übrigens sehr verschieden kostümirt. Von der äußern Haltung auf ihren Muth, auf ihre Tapferkeit schließen zu wollen, wäre ungerecht, doch schien die Begeisterung etwas lauer Natur.
Schweden.
Die schwedischen Studenten in Upsala haben die dänischen Ereignisse mit großem Jubel ausgenommen und den „edlen Kopenhagener Studenten," dem „dänischen Lande Schleswig," „dem freien Dänemark" ihre Hochs gebracht, und mit euthusiastischem Beifall den Vorschlag angenommen, den König zu bitten, daß sie in den Waffen geübt würden. Die Studenten von Lund wünschen, wenn Nichts im Wege ist, als Freiwillige in das dänische Studentenkorps zu treten.
Sprechsaal für Stadt und Land.
t Hadamar, 14* April. Wenn der Feind im Rückzugs begriffen ist, so verschießt er noch sein letztes Pulver, so schlecht es auch seyn mag. So geht es auch in hiesiger Stadt mit einer eben so winzigen als rührigen Partei, welche, weil sie auf dem weiten Erdenrunde keine Staatsform finden kann, die gesetzlos genug ist, um ihrem ziel- und endlosen Treiben Genüge zu leisten, doch wenigstens durch Verübung „einer öffentlichen Unart" von sich reden machen will. Wir würden es auch jetzt nicht der Mühe werth erachten, das Dasein dieser kleinen Winkelpartei zu erwähnen, wenn nicht eine Wiesbadener Zeitung ihre Spalten zu einem Schmähartikel dieser Partei pergegeben hätte, worin nicht nur unsere gesammte Bürgerschaft^ sondern auch sämmtliche Lehrer und Zöglinge des hiesigen Gymnasiums mit Schimpfwörtern, Verläumdungen und aufwie- gelnden Insinuationen traktirt werden. Hier folgt der genaue Hergang des in obigem Artikel ungezogenen Vorfalls in seiner nackten Wahrheit.
In den ersten Tagen nach den Vorgängen des 4. März kamen einige der hiesigen Herren von Wiesbaden zurück und erklärten, daß sie von'dort beauftragt seyen, ein provisorisches Komite zu bilden. Zu diesem Behufe wurde eine Bürgerversammlung berufen, vor welcher besonders der junge Herr S. von der ihm gewordenen Mission und Gewalt laute Worte sprach. Schon damals erhob Prof. B. Widerspruch gegen eine Gewalt, die nur von der gesammten Bürgerschaft ausgehen könne, schwieg jedoch, als Hr. S. erklärte, daß die erwähnten Herren nach der vorzunehmenden Wahl der Kommandanten der Bürgerwehr zurücktreten würden.
Kaum aber waren die Kommandanten gewählt — eine richtigere Einsicht in politische Verhältnisse hätte zuerst das Komite gewählt, — so fingen dieselben bald an, die Funktionen des Komite's zu übernehmen, wogegen sich von allen Seiten heftiger Widerspruch erhob; es wurde als unzulässig bezeichnet, daß die beschließende und ausführende Gewalt in denselben Händen ruhe. Selbst einer der Kommandanten, I. C. S., sprach sich in demselben Sinne aus, den Uebrigen aber schien die doppelte Gewalt gar süß. Als nun am 9. d. M. die Bürgerwehr zusammentrat, machte Prof. B. wiederholt auf den berührten Mißstand aufmerksam. Auf dem Marktplatze fragte nun einer der Kommandanten an, ob man mit dem Fortbestehen des sogenannten Komite's einverstanden sey ? — was von Einzelnen bald durch Akklamation, bald durch Händeaufheben bejaht, von Andern belacht wurde, indem die Meisten die Bürgerwehr von der gesammten Bürgerschaft recht wohl zu scheiden verstanden.
Durch dieselbe Prozedur wurde elfte Anzahl neuer Mitglieder den bisherigen zugcsellt. Gegen ein solches Verfahren erklärten sich mehrere Lehrer des Gymnasiums, indem sie wiederholt behaupteten, ein gesetzlich gewähltes Komite habe nie bestanden, weshalb der vorgeschlagene Zuwachs zu nichts dienen könne. In diesem Sinne sprach gerade Prof. B., als plötzlich der junge Hr. S. hervortrat, mit Ungestüm gegen diese freie Meinungsäußerung fulminirte, und mit gebieterischem Tone den Zwischenredner schweigen hieß. Ein geziemenderes Benehmen hatte Niemand von dem jungen Manne erwartet; die feurige Jugend des Gymnasiums fand aber darin eine Beleidigung ihres Lehrers.
Am Abende begab sich daher eine Deputation von zehn Gymnasiasten, denen sich eine große Anzahl nicht committirter Schüler anschloß, in das Haus des jungen Hrn. S., in der Absicht, ihn zur Abbitte zu veranlassen. Wie zu erwarten stand, wurde die rasche Jugend heftig und barsch abgewiesen; aus dem Reden und Gegenreden entspann sich ein weit schallendes Pereat, welches alsbald seinen Gegensatz in einem lauten Vivat vor Prof. B's. Wohnung vernehmen ließ. Der so unerwartet Begrüßte dankte den Schülern und veranlaßte sie ohne Mühe, nach Pause zu gehen. Hierauf erfolgte aber die eigentliche „öffentliche
Fünf Herren, unter denen ein bejahrter Staatsdiener und Hauptführer der Bürgerwehr, begaben sich zu Prof. B., veranlaßten tpn, aus einem benachbarten Familienfeste auszutreten und sich in seine Wohnung zu verfügen, wo ihm die Frage qe- stellt wurde, ob er den Gymnasiasten eine Mission gegeben hätte, indem dieselben von einer solchen gesprochen hätten. Eine so beleidigende Anmuthung erregte den Unwillen aller Bürger, und nur mit Mühe waren einzelne handfeste Männer von handgreiflichen Demonstrationen abzuhalten.
Wenn man nun auch den Schritt der Gymnasialjugend einen übereilten nennen muß, so muß auf der andern Seite dleEhreii- Haftigkeit und Anhänglichkeit an ihren Lehrer mit Freude anerkannt werden.
Noch an demselben Abende hörten die Kommandanten der ; Bürgerwehr so viele mißbilligende Aeußerungen von Seiten der * Bürger über die gesetzliche Prozedur des Tages, daß man am, folgenden Tage für, gut fand, eine schriftliche Anfrage bei den! Bürgern zu stellen) ob das durch Ergänzungswahlen zusammengesetzte Bornite als gesetzlich anerkannt, oder eine förmliche Wahl beliebt würde.
Wie sehr nun die von wenigen Mitgliedern des alten Regiments und ihrem kleinen Anhänge geäußerte Meinung derAüS- druck des Gesammtwillens war, ergibt sich daraus, daß die verlangten Unterschriften förmlich verweigert wurden, und man bald die Ueberzeugung gewann, daß der gesunde Sinn der Bürger nur durch genaue Befolgung der gesetzlichen Formen zu: befriedigen sey. Man sah sich daher genöthigt, eine gesetzliche Wahl des Komite's vorzunehmen, wie sie von vornherein hätte; geschehen sollen, wobei jedoch als eine Seltsamkeit bezeichnet werden darf, daß jeder Stimmende seinen Stimmzettel eigenhändig unterzeichnen muß, selbst dann, wenn er ihn persönlich abgibt. Die meisten bisherigen Mitglieder werden wohl’ aus der neuen Wahl wieder hervorgehen; der junge I. S. wird aber, trotz alles Tobens und Schreiens, nicht dabei seyn, weil man nur besonnenen Männern das vielbedeutende Vertrauen schenkt. Dem Verfasser des angezogenen Schmähartikels wird aber, im Interesse der öffentlichen Ruhe, gerathen, sich ja nicht zu nennen.
381 Bekanntmachung
(Realschule zu Ems.) Der neue LehrcursuS für das Schuljahr 18‘%, beginnt für die Realschule zu EmS mit dem 27. d. M. Am Tage vorher findet die Aufnahmeprüfung neuer Zöglinge statt und haben diese sich bei dem Direktor des Schulvorstandes, Herrn Pfarrer Spieß, zu melden und ihre Geburtsscheine und Schulzeugnisse vorzulegen.
Die Lehrgegenstände sind: Confessioueller Religionsunterricht, biblische Geschichte, deutsche, französische und englische Sprache, Arithmetik, Geometrie, Naturgeschichte mit Technologie, Physik, Zeichnen, Kalligraphie und Gelangst
Die Lehranstalt besteht ans drei Klassen. Das jährliche Schulgeld ili für einen Schüler der beiden oberen Klagen auf 20 ft., für einen Schüler der unteren Klasse auf 15 ft., das Eintrittsgeld auf 3 fl. festgesetzt,
Jungen Leuten, welche nicht mehr schulpflichtig sind, ist 'es unter der Voraussetzung, daß sie die nöthige Vorbildung besitzen, gestattet, an einzelnen UnterrichtSgcgenstände» der oberen Klaffe» Antheil zu nehmen. Dieselben haben jedoch den ganzen Betrag des Schul- Und Eintrittsgeldes zu zahlen.
Obernhof, Amts Nassau, den 15. April 1848.
Herzogliche Schulinspektion.
Schnelle.
Verantwortlicher Redakteur: W. H, Niehl. — Druck und Verlag der L. Schellenbcrg'schen Hof-Buchhandlung in Wiesbaden.