* Wiesbad en, 30. März. Heute morgen hatte sich hier das Gerücht verbreitet, daß drei hiesige Beamte zur Auskundschaftung der zur Frankfurter Versammlung gezogenen Nassauer hinausgeschickt worden seyen. So eben kommt uiré nun der nad) siebente Artikel zu, aus welchem hervorgeht, daß auch dieses Gerücht den vielen falschen beizuzählen ist, welche in jüngster Leit in hiesiger Stadt umliefen.
An das Sicherheits-Komite in Wiesbaden!
Die Herren Flindt, Schildknecht und Vaur sind, wie ich mit Gewißheit versichern kann, nicht hier, um die Nassauer, die zu der hiesigen Versammlung kommen, zu beaufsichtigen. Sie sollen dem Herrn von Gagern zu Bestellungen, sowie zur Ueberbringung von Depeschen an die Regierung dienen. Diese Depeschen wird er übrigens jetzt durch die Herren Emin ermann und Brenner absenden.
Hier geht cs bisher gut. Wir werden das deutsche Nationalparlament haben, und zwar in kurzer Frist Es wird uns die volle Sicherheit aller unserer Volksrechte bringen. Nur durch Unordnung und Gewaltthätigkeiten könnte unser Erfolg gefährdet werden; haltet fest an unserm Wahlspruch: Freiheit, Recht und Ordnung.
Mit Gruß und Handschlag Hergenhahn.
* Aus einem von sehr zuverlässiger Hand uns zugekommenen Privatbriefe entnehmen wir folgendes, wahrscheinlich wörtliches,
Programm
der morgenden Verhandlung zu Frankfurt.
I. Ein Bundesoberhaupt mit verantwortlichen Ministern,
II Ein Senat der Einzelstaaten.
III. Ein Haus des Volks, hervorgehend aus Urwahlen nach dem Maßstab, von 1 zu 70,000.
IV. Kompetenz des Bundes durch Verzichtung der Einzelstaaten auf folgende Punkte zu Gunsten der Zentralgewalt:
1) Ein Heerwesen, —
2) Eine Vertretung gegenüber dem Auslande,
3) Ein Svstem des Handels, Zollwesens, Münz, Maaß, Gewicht, Posten und Eisenbahnen ~ -------
4) Einheit der Zivil- und Strafgesetzgebung und des Gerichtsverfahrens.
5) Ein Bundesgericht.
V. Der Beschluß der Einberufung der konstituirenden Nationalversammlung auf obige Grundlagen erfolgt durch die mit Vertrauensmännern verstärkten Bundesbehörden.
VI Ein ans gegenwärtiger Versammlung zu wählender permanenter Ausschuß von 15 Mitgliedern ist beauftragt, die Vollziehung der Einberufung der konstituirenden Nationalversammlung zu betreiben.
Wenn innerhalb 4 Wochen von heute der Zusammentritt nicht beschlossen ist, so beruft dieser Ausschuß die gegenwärtige Volksversammlung aufs Neue.
Deutschland.
§8 Wiesbaden, 30. März. An vielen Orten Deutschlands wird jetzt, namentlich von Landleuten der Begriff der Freiheit dahin ausgelegt, als sei dieselbe das Recht, überall zu nehmen und nirgends zu geben. In diesem Sinne wurde schon seit einigen Tagen in den benachbarten Waldungen Holz in Menge gefällt und weggeführt. Gestern Abend kam man endlich âuf die Anzeige hiesiger Bürger hin, mehreren Wagen auf die Spur, welche eben solches Holz heimführten. Durch Bürger- würden die Wagen sofort angehalten, und das Holz in Sicherheit gebracht. Heute Morgen wiederholte sich derselbe Frevel in größerem Maßstab, indem mehrere Mosbacher Gemeindebürger in ihrem Gemeindewald Holz fällten und nach Hause zu führen suchten. Auch diesmal wurden sie durch bewaffnete Bürger auf der That ertappt. Da, wie man hört, vermögende Leute unter ihnen sein sollen, welche keineswegs aus Noth zu diesem Schritte verleitet wurden, so scheint es, als ob hier eine förmliche Verwirrung der Rechtöbcgriffe zu Grunde liege. Das Holzfällen kann doch niemals zu einer allgemeinen und beliebigen Befugniß werden, denn dadurch würden die Gemeinden sich selber nur schaden und ihre eigenen Waldungen vernichten um eines kurzen Gewinns willen. Die Erhaltung der Wälder ist eines der wichtigsten Gemcindeinterefsen, und wenn die wahre Erkenntniß über Stellung und Rechte der Gemeinden dem Einzelnen gegenüber, die jetzt so erfreulich an Boden gewinnt, erst einmal überall durchgedrungen sein wird, dann werden die Einzelnen von selber
einsehen, daß es ihr eigener Schade ist, auf eigene Faust Holz zu fällen, und die Forstbeamten werden dann auch wieder eine gesicherte und ehrenvolle Stellung erhalten
st Wiesbaden, 30. März. Der Verwaltungsrath der Taunuseisenbahn - Gesellschaft hat sich an das hiesige Zentral- Sicherheitskomite gewandt, mit der Bitte, daß dasselbe die Bahn unter seinen Schutz stellen und einen Kommissär nach Nied bei Höchst abschicken möge, tamit er dem dortigen Sicherheitskomite Aufklärung gebe über eine Reihe von Forderungen, welche dasselbe Namens des Ortsvorstandes und mehrer Bürger au die Bahnverwaltung stellt.
Die Beschwerdeführer verlangen nämlich eine Geldentschä- digung für mehrere Waldbrände, welche in Folge der von de» Lokomotiven ausgeworfenen Funken in ihrer Gemarkung stattgefunden haben sollen. Ferner den Ersatz der Kosten für eine dadurch nöthig gewordene neue Forstkultur, sodann die Gestattung einer Ueberfahrt, endlich Entgelt des Schadens, welchen das Wasser in Folge von Abdämmung an einzelnen Grundstücken angerichtet hat. Das Nieder Sicherheitskomite setzt dabei eine Frist von 10 Tagen; falls innerhalb derselben eine genügende Abfindung nicht stattfindenmürde, könnte für eine Sicherung der Bahn gegen Beschädigung nicht mehr ein gestanden werden.
Die Männer von Nied sind hier wahrscheinlich in einem Irrthum begriffen; sollten sie aber auch im Rechte seyn, dann ist doch der Weg der — wie sie sich ausdrücken — „rächenden Beschädigung" — keineswegs der richtige, um zur Erfüllung ihrer Ansprüche zu gelangen. Es ist aber die Pflicht jedes Ehrenmannes, der es wahrhaft aufrichtig mit Recht und Freiheit meint, hier zu belehren und den Leuten nachzuwcisen, daß Gewalt zwar oft über Recht geht, aber dadurch doch nie und »immer ein Unrecht zum Rechte stempeln kann. Und wie mir dünkt, wäre es grade die Aufgabe des Sicherheitskomites in Nied gewesen, den Mitbürgern hierüber Aufschluß zu geben; denn die ruhige Verständigung, die rechte Ueberzeugung und wahre Belehrung — das soll in dieser ungestümen Zeit unser bestes Wehr und Waffen, unsere eigentliche S i ch e r h e i t s waffe seyn. - ______________________________________________________
□ (Von der Lahn, den 28. März.) In Limburg^hat sich dieser Tage ein „Zentralverein für religiöse Freiheit" gebildet, welcher aus Katholiken besteht, die zur Wahrung der Rechte ihrer Kirche und zur Benutzung der am 5. März bewilligten Religionsfreiheit ernstlich zusainmenstehen wollen. Die Religionsfreiheit ist eine Freiheit für Alle, und wir gehören nicht zu Jenen, welche im Namen der Religionsfreiheit die Orthodoren oder die Ultramontanen unterdrückt haben wollen, noch fassen wir, wie es einige Landgemeinden gethan haben, Religionsfreiheit als — Befreiung von der Religion! Die Katholiken sind, wie, jede andere Konfession, im Recht, wenn sie solche Vereine gründen.
Nach 8- 1 der Statuten des Zentralvereins schließt derselbe alle Gegenstände rein bürgerlicher und politischer Natur von seiner Tbätiakeit aus; allein aus einer Proklamation, welche er an die Katholiken Nasiau's
Zentralverein eine gewisse Beherrschung der Landtagswahlen beabsichtigt. Er ladet nämlich die Pfarrer ein, diejenigen Männer aus ihren Gemeinden, welche sich „durch Einsicht in die Bedürfnisse der Zeit und aufrichtige Anerkennung des Prinzips der religiösen Freiheit für Alle" auszeichnen, dem Präsidenten des Vereins namhaft zu machen. Der Verein wird dann die, welche ihm am geeignetsten dünken, als Wahlmänner oder Abgeordnete bezeichnen, damit die Zersplitterung der Stimmen der Urwähler und Wahlmänner vermieten werde.
Wenn die Bürger unter sich zu einer derartigen Organisation des Wahlaktes zusammentreten, damit sich die Stimmen nicht zersplittern, so ist dieß etwas in den meisten Ländern Bräuchliches, wogegen man nichts entwenden kann. Auf dem oben bezeichneten Wege aber werden nicht die Bürger, sondern der Klerus die Organisirung der Wahl in die Hand bekommen. Es hat aber niemals etwas gefrommt, wenn die Geistlichkeit sich in rein bürgerliche und politische Dinge mischte. Wollen die katholischen Wahlmänner einen Vertreter ihrer kirchlichen Interessen an den Landtag schicken — und wer wird ihnen dieß verargen? — dann werden sie ihn auch ohne Beihülfe der Pfarrer aufzufinden und zu wählen wissen. Dagegen glauben wir, daß es weder im Interesse der Geistlichkeit noch der LandeSvertrctung liege, wenn so, wie wir oben gesehen, die Pfarrer als solche — seyen es evangelische oder katholische — einen sehr tief greifenden Antheil an der Leitung des Wahlaktes nehmen.
P Frankfurt a. M., 29. März. So ungefähr mag es an den Tagen der Kaiserkrönungen in unserer Stadt ausgesehen