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Dienstag den zoOciob. 1742. sollen aufHoch, Wrigkeitliche Verordnung , in Ml. Gerichts- Eaiitziev/ Nachmittags von 2 biß 4 Uhr, öffentlich an den Meistbietenden / gegen baare Bezahlung, durch sie Gcschwohrne Ausrnffcr folgende Kir, chen-Plätz verkaufft werden.

Em Manns - Platz, zu den Barfüssern unten in tcn langen Slü len, gegen der Eantzel über, im vo bersten Stuhl No. 117- der 4te Sitz-

Ein W-iber- BanckU -u St. Eatharinen am Stuhl No. 50 Mucker Hand nach derEantzel zu.

Ein duo inj der Hospitals - Kirch am ersten Pfeiler nächst v^rLhür Des Spital-Hofs-

Ein Manns-Platz in ker Barsüsser Kirch/der zte Platz in No no.

Em Weiber - Anhang - Bänckelein der rte an No 4.

Cm Weiber - Platz in der St. Peters - Kirch in No. .

Em Weiber-Anhäng-Bänckelein an No 34.

Ein Manus - Platz/ zu St. Eatharinen No. 146.

Ein Manns- Platz in dito Kirch No.';;.

Donnerstag den itenNovemb. sollen aufHoch- Odrigteiiliche Verordnung/ gegen demkemwand. Hauß neben dem Hammel, allerhand Hauß. Mo- Pisten bestehend, in Holtzwcrck/ weiß Geräth, öffentlich an den Meisldielhendeu gegen Haare Bezahlung verkaufft und lvßgeschlagen werden.

Zu vcrlehncn in der Stadt.

In der Fahrgaß nahe dem Krachbein ist vor einen Honetten Menschen eine saubere Stube mit oder ohne Meubics zu verlehnen.

In der Barfüsser Kirch ist ein Manns - Platz No. 188 auf dem untersten Lctncr/ gegen dem Al­tar über / ein dito unter dem Serner No. ng. zu verlehnen, und bey Dt Sattlers Wittib Klisslirk- gm in der Fahrgaß dem Bockshorn gegen »der / weiterer Bcscheidt zu haben.

In der Töngesgaß gegen den 2 Bären über ist bey dem Goldarbeiter Rohde das mitlere Stock- werck zn verlryhe»/ und kan sogleich bezogen wer- Ye».

8. 1©. biß 1200 fl. liegen bereit auf eine» sichern Jnsatz ausgeliehen zu werden.

Ohnweil dem Römer feind 2 wohl meublirte Staden nebst i Kammer an Zremdde zu »erleb# nen. .

Ohnfern der Zeil sind 2 schone Stuben / eine grosse und eine kleine, die Aussicht in einen Gar­ten habend, mit oder ohne Meudles zuverleyhen, und kan auf begehrenden Fall auch eine Kammer dazu gegeben werden.

Es ist nicht allein eine saubere unten auf der Er -en stehende, als ein Contoir mit Gefachen und Schubladen-, um Brieffschafften und Scripturen darum zu pTacit en / spurte Stube, worinnen auch truckcue Waaren gelegt werden könne» / sondern es sind auch einige wohlverwahrte Laden, wvrin- nen man separate Waaren sicher aufbehaUen kan, zuverleyhen, und kan man bey Hrn-dior.Calck, bcrner im Kovperler Höfgen deswegen fernere Nachricht und Den Augenschein einnehmen.

Personen so âr'.ey suchen.

Eine in der Land Oeconomie unb dem Rechs neu wohlerfahrnè Persvhn/ die auch, wo möglich, einigen Begriff, von Jurisdtöions- und Cameral- Sachen hat , wird zu besorgung eines sicheren auß- warlig-n Eiquuations Wercks , auf einige Zeit, gegen ehrl-Belohnnng verlangt, und kan wegen des weilern nöthigen Verabredung, bey Ausge­bern dieses beliebig melden.

@in Studiosus Juris Unb Notadus Pub icus, der eine feine Hand schreibt sucht Condition, als Can- zelltst, Verwalter / Cammer-Diener / oder Jnfoe«- mator bey vornehmen Kindern im Hauß.

Wer auf einem benachdahcttn ansehnl. Hof, ei­nen Ober-Knecht abzugeben willens des dazu er, forderl. bey Dem Landwisen hergekonimeu Schrei­bens und Rechnms erfahren, und damit sonderl. Pey der Erndc einen Gegenschreiber abzugedeu, itr bem Sinnet ist , kan sich bey Ausgrbem dieses m-t^en, welcher ibn sodann / an Ott und Stelle / besang zur echi weissen wird / umb mit ihme/ daS weitere uöthkge verabreden und schlirffrit zu köm