Anno. 1742 den 7 Sept.
Wie auch Eines Hoch-Edlen und Hoch-tveisen IVIaAiürgtsHochs günstigen Bewil- tigung.
Nnm.72» Freytags
MJhWm. Kays, und Kö--
Wöchentliche Franckfurttr Frag-und Anzchsâchnchtm/ von allerhand w mw ausserhalb Ber Stadt ju buffen und, verkauAw, zu verlkyhin und lehn!» seyenden, auch öirlobnun/ gefundenen und gestohlenen Sachen; Sodann Personen,welche Geld auslchneu,oder lehnen wollen,welche Bedienung zu verg den Haden, oder dieBediennng und Arbeit suchen/ ingleichen denen Prociamirt^unb Lopuiirten/grtansslund gestorbenen/ kaiâsllten cnZrttn, Gerichtliche Feyltrags- Ztttuhwie auch ankommende Fremden,rc. Welche zu Frauckftil t am Mahn,in derHeinschcidischen Buch- druckereygedruckt,nunmchrvdeySamuelTobiasHockcr, Nor.c-es.?^ Immatr. in allhiesiger Dom-
Dechaney am Pfarreiscn/ über dem Thor-Weg forn heraus, eine Stiege hoch aüsgegeben
' " und bekannt gemacht werden.
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AVERTISSEMENT,
Demnach St. Hoch-Fürst!. Durchl. zu Sachsen-Weimar, Eisenach und Jena sich gnädigst ertt- schloffen/ dahier in Eisenach zwey Jährlich zuhallende Roß - und Dirhmärckle/ davon der eine s. Tage nach Ostern, und der andere 14 Tage vor Michaelis seinen Ansorg nehmen/ und jeder s Tage daurcn solle/ anlegen zu lassen , dergestalt, daß sowohl die zum Verkauft anhero gebrachte,'Pferde/ als auch die sieben, so damit handelii / Zoll-und Weites - fi-ey seyn , und nur diejenige bilden die mit anderer Wahre Handeln , jeder täglich 12 ggl. zu entrichten haben sollen/ da hingegen wer die besten Kuppel-Pferde auf den Marckt bringen wird /Fas erste mahl 100 Kayser Gulden und die andere Marckle jedesmahl so Rthlr. von hiesiger Fürstl. Renkh - Cammer gcschencket bekommen solle; Als wird auf gnädigsten special Befehl dieses dem Publico nicht allein kund gemacher/ sondern auch die Versicherung'hinzu gefüget, daß überdem noch denen / welche solham Vieh - Marckte besuchen werden, mit allen geneigten Willen bestmöglichst an Hand gegangen werden solle. Eisenach den 7. Aug. 1742.
AVERTISSEMENT.
Es wird Krafft dieses kund und wissend gemacht, daß der Laden gegen dem Römer über neben Hrn. Ventzens Silber - Gewvtb / und das Gewölb unter der Stadt - Bibbothec im Casten - Mitwochs den 15 Septemdr. dieses Jahrs bey köbl. Casten - Amt allhier an den Meistbietende«