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Nam. 70. Freytags

MtJH-Röm. K^ys.unv Kö­nig!. Cathol- Mapatiergna. digstem Privi- legio

Anna. 1742 verr 31 August

Wie auch^Ei- MS Hoch-Edlen und Hoch-weisen MaZilirLtsHoch- gürytigm Bewil­ligung.

Wöchentliche Francksurter Frag-und Lnzeigs^achrichten/ von allerhand in-und ausserhalb der Stadt zu kauffen und verkauffen, zu verleyhen und lehnen seyenden, auch verlohrnen, gefundenen und gestohlenen Sachen; Sodann Personen,welche Geld auslehnen,oder lehnen wollen, welche Bedienung zu vergeben haben, oder die Bedienung und Arbeit suchen/ ingleichen denen ProchmirMwb Copul rtcn/q?tau|ftunt) gestorbenen/ Löiâitiiter einrten,Gerichtliche Fkyltrags« Ztttuhwie auch ankommende Fremden,:c.Wrlchezu Franckfurt am Mann, in der HeiuschcidischcnBuch- druckerey gedruckt, nunmehro den Samuel Tobias Hocker, Not. Cxs.Publ. Immatr. in allhicsigcr Dom-- Dechauey am Pfarrrrsen/ über dem Thor-Weg forn heraus, eine Stiege hoch ausgegebm und bekannt gemacht werden.

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AVERTISSEMENT.

Demnach bey löbl. Reckenen Freytaas den - Sep't. folgende gaben an die Meistbiethende aus- gebothen werden sollen. Im Römer No, 2;. 24- 21- r6. 27. 28. 29. a 29. 6. )4. $6. 60. 6$. 6z. Am sriuwands - Hauk ; Stand - Plätze. Als wird solches hierdurch bekam zimachl/ dgmit diejenige so waS davon zu bestehen gesonnen aufobgemeldte Zeit bey löbl. Recheney sich ernfindeiNlnd fernern Bescheid und Erfolg vernehmen können. Pubiicin Franckfurt den ; r , Aug. IT42."

Rechnet) - Amt.

Demnach bey lobt Recheney Montags de« ; Sept, der Neue Laden hinter der Stadt. Waag neben der Bedeckens-Hütte an den Meistbietenden verlehnt werden soll. Als wird solches hierdurch be- k'Mdl gemacht / damit diejenige so svlchen ju bestehen gesonnen, auf obgemeldte Zeit bey löbl.Reche- ««V sich einfinden und fernern Bescheid und Erfolg vernehmen können. Pubikin Franckfurt den »4. Aug. 174t.

Rechuey-Amt.